Läuft das neue Modell (Gebühren nach Haushalt) darauf hinaus? Für Ausnahmen - weil keine empfangsbereiten Geräte vorhanden ("Befreiung") - muß man dann den Kontrolleur ins Haus oder die Wohnung lassen? Ist das verfassungskonform?
P.S. Daß die Öffentl-Rechtlichen ihre Angebote ins Netz stellen, nun ja, können sie ja gerne machen (UND MIT WELCHER PENETRANZ WEISEN TAGESSCHAU UND HEUTE DARAUF HIN DASS DIESE ODER JENE INFO AUCH UNTER TAGESSCHAU.DE ODER HEUTE.DE NACHZULESEN SEI ), gehört m.E. jedoch nicht zu ihrem Auftrag einer Grundversorgung; ist den ihr Spaß. Dann aber Handys und PCs gebührenpflichtig machen...
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Du brauchst Dich nicht aufzuregen. Du hast ja offensichtlich einen Computer mit Internetzugang und mußt sowieso zahlen.
Gruß Jürgen
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Juergen hat geschrieben:Du brauchst Dich nicht aufzuregen. Du hast ja offensichtlich einen Computer mit Internetzugang und mußt sowieso zahlen.
Leben wir in einem Terror-Regime oder in einem Grundrechtsstaat? Das ist eine prinzipielle Frage, unabhängig davon, wie der Fragesteller Medien nutzt und für Märchenstunden blecht.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
ad-fontes hat geschrieben:Läuft das neue Modell (Gebühren nach Haushalt) darauf hinaus? Für Ausnahmen - weil keine empfangsbereiten Geräte vorhanden ("Befreiung") - muß man dann den Kontrolleur ins Haus oder die Wohnung lassen? Ist das verfassungskonform?
Es gibt keine Ausnahmen. Die Gebühr wird pro Haushalt entrichtet.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Benedikt hat geschrieben:Ich geh natürlich nur übers Internetcafe ins Internet. Und das UKW-Modul aus dem Handy habe ich entfernt....
So, wenn dem so ist, dann wäre das eine Zwangsabgabe.
Nächster Schritt bei Zahlungsverweigerung: Erzwingungshaft? Lohnpfändung?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Benedikt hat geschrieben:Ich geh natürlich nur übers Internetcafe ins Internet. Und das UKW-Modul aus dem Handy habe ich entfernt....
So, wenn dem so ist, dann wäre das eine Zwangsabgabe.
Nächster Schritt bei Zahlungsverweigerung: Erzwingungshaft? Lohnpfändung?
Ja. Geplant ist eine Abgabe auf jeden Haushalt - die Frage, ob man "zum Empfang geeignete Geräte" besitzt oder nicht oder nutzt oder nicht ist völlig unerheblich. Wer nicht zahlt, bekommt ne Mahnung, und dann nen Zahlungsbefehl und die ganze Leiter hinauf.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Wieso? Immerhin wird jetzt klar gesagt, dass es nicht um den staatlichen Rundfunkauftrag, sondern ums Geld geht. Der Leviathan demaskiert sich immer mehr.
Nur merkt's die narkotisierte Bevölkerungsmehrheit immer noch nicht.
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
Ein Tipp zu GEZ und Konsorten (zum Beispiel auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen):
Man überweist den Betrag von mehreren Konten gestückelt (1. Konto: 5,15; 2. Konto: 4,82; 3. Konto: 2,34). Dabei überweist man 5 cent zu viel. Daraufhin meldet man sich bei der Gebührenzentrale (oder wie auch immer die sich dann nennt) und teilt ihnen mit, dass man aus Versehen zu viel überwiesen habe und bitte um einen Kontostand oder eine Rücküberweisung.
Wenn sie einem schon zwangsweise das Geld abknöpfen, sollen sie dann auch möglichst wenig davon haben...
Benedikt hat geschrieben:Ein Tipp zu GEZ und Konsorten (zum Beispiel auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen):
Man überweist den Betrag von mehreren Konten gestückelt (1. Konto: 5,15; 2. Konto: 4,82; 3. Konto: 2,34). Dabei überweist man 5 cent zu viel. Daraufhin meldet man sich bei der Gebührenzentrale (oder wie auch immer die sich dann nennt) und teilt ihnen mit, dass man aus Versehen zu viel überwiesen habe und bitte um einen Kontostand oder eine Rücküberweisung.
Wenn sie einem schon zwangsweise das Geld abknöpfen, sollen sie dann auch möglichst wenig davon haben...
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)