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Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 00:02
von ad-fontes
Diese Gruppierung ist als "Deutsche orthodoxe Kirche e.V." eingetragen.
Heißt das, daß sich andere dieser Bezeichnung nicht mehr bedienen bzw. sich unter diesem Namen registrieren lassen können, auch nicht als Unterorganisation einer in Deutschland anerkannten Glaubensgemeinschaft?
Oder ginge "Deutsche Orthodoxe Kirche e.V."?
Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 00:23
von Nassos
Ich habe gehört, dass es eine "Polizeigewerkschaft" gibt und auch eine "Gewerkschaft der Polizei".
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern

Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 00:36
von ad-fontes
Nassos hat geschrieben:Ich habe gehört, dass es eine "Polizeigewerkschaft" gibt und auch eine "Gewerkschaft der Polizei".
Wahrscheinlich müsste man sich jetzt "Orthodoxe Kirche Deutschlands" sichern

Als SEB?

Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 08:55
von Niels
ad-fontes hat geschrieben:SEB

Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 21:00
von ad-fontes
Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 22:42
von Niels
Ah, danke!
Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 22:56
von ar26
Vom vereinsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann man sich wahrscheinlich bei einem anderen Registergericht als jenem, daß den von Dir benannten Verein eingetragen hat, eintragen lassen.
Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 23:12
von ad-fontes
ar26 hat geschrieben:Vom vereinsrechtlichen Standpunkt aus gesehen, kann man sich wahrscheinlich bei einem anderen Registergericht als jenem, daß den von Dir benannten Verein eingetragen hat, eintragen lassen.
Anders wäre es wohl nur, wenn die Firma (also der Vereinsname) markenrechtlich geschützt wäre, dies dürfte wohl nicht der Fall sein.
Vielen Dank für die Information! Religionsgemeinschaften müssen - soweit ich weiß - nicht unbedingt als e.V. oder als KdöR eingetragen sein. Weiß jemand darüber genaueres?
Re: Deutsches Vereinsrecht
Verfasst: Samstag 23. Oktober 2010, 23:22
von ar26
Körperschaft öffentlichen Rechtes wird, wer als solche durch den Gesetzgeber errichtet wird, da ich kein ÖRechtler bin, weiß ich näheres nicht, Berolinensis kann vielleicht helfen. Ansonsten kann jede interessengeleitete Gruppe von Menschen (Staatsbürgern) einen e.V. errichten oder sich als nicht rechtsfähiger Verein zusammenschließen.