Dieter hat geschrieben:Wie sollte man -realistisch betrachtet- denn mit Homosexuellen im Jahre 2012 umgehen?
Mit Freundlichkeit und Nachsicht der Person begegnen, aber klar in der Sache bleiben.
Dieter hat geschrieben:Was wäre realistisch?
Wenn du gehst, indem du immer den zweiten Schritt setzt und den ersten auslässt, siehst du komisch aus. Die Frage der tatsächlichen Bestrafung, des Strafmaßes, ist zunächst einmal vollkommen sekundär. Es geht hier zunächst einmal darum, dass etwas Negatives überhaupt als solches festgestellt wird. Die Regierung Adenauer erklärte ihr Festhalten am Paragraphen 175 im Jahre 1962 wie folgt:
Vor allem stände auch für die Homosexuellen nichts im Wege, ihre nähere Umgebung durch Zusammenleben in eheähnlichen Verhältnissen zu belästigen. […] Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.
Ferner:
Die von interessierten Kreisen in den letzten Jahrzehnten wiederholt aufgestellte Behauptung, dass es sich bei dem gleichgeschlechtlichen Verkehr um einen natürlichen und deshalb nicht anstößigen Trieb handele, kann nur als Zweckbehauptung zurückgewiesen werden. […] Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.
Diese Argumentation ist objektiv nicht zu beanstanden. Schon damals allerdings wurden nur noch wenige Fälle tatsächlich verfolgt und abgeurteilt. Wir sehen aber an diesen für manchen Gutmenschen unserer Tage ungeheuerlichen Formulierungen (die in einigen europäischen Ländern übrigens bereits strafbar wären!), dass die Befürchtungen eines Dammbruchs nach der Streichung des §175 mehr als gerechtfertigt waren.