Meinungsfreiheit im Bundestag
- lutherbeck
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Meinungsfreiheit im Bundestag
Es soll ja versucht werden die Meinungsfreiheit im Bundestag einzuschränken; was haltet ihr davon?
Mich erinnert das an die DDR - Volkskammer...
Lutherbeck
Mich erinnert das an die DDR - Volkskammer...
Lutherbeck
"Ich bin nur ein einfacher demütiger Arbeiter im Weinberg des Herrn".
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Alleine wegen der lächerlichen und polemischen Fragestellung, werde ich diese Umfrage nicht beantworten.
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- Melody
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Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
@HeGe
Was ist an der Fragestellung polemisch?! Sehe ich grad ehrlich nicht.
@lutherbeck
Was soll denn der Unterschied sein zwischen "Finde ich absolut falsch" und "Geht gar nicht"?!
Was ist an der Fragestellung polemisch?! Sehe ich grad ehrlich nicht.
@lutherbeck
Was soll denn der Unterschied sein zwischen "Finde ich absolut falsch" und "Geht gar nicht"?!
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Es ging bei dem mehr oder weniger ohnehin schon verworfenen Vorhaben um eine reine Verfahrensfrage, nicht um eine "Einschränkung der Meinungsfreiheit". Lächerliche Übertreibung. Wundert mich, dass noch niemand die Nazikeule ausgepackt hat.
Zudem sollte die Zulassung der Reden von "Abweichlern" gerade der Willkür des Parlamentspräsidenten entzogen werden. Nicht umsonst war das eigentlich eine verabredete Sache zwischen allen Fraktionsspitzen.
Zudem sollte die Zulassung der Reden von "Abweichlern" gerade der Willkür des Parlamentspräsidenten entzogen werden. Nicht umsonst war das eigentlich eine verabredete Sache zwischen allen Fraktionsspitzen.
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Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
ich habe zwar aus meinem Verständnis von Abgeordneten "Geht gar nicht!" angekreuzt, doch aus praktischen Gründen müßte man sagen, das es völlig egal ist wie vielen Leuten im Bundestag nicht zugehört wird, sofern überhaupt Zuhörer/Abgeordnete anwesend sind.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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- Dottore Cusamano
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- Registriert: Sonntag 20. Januar 2008, 15:19
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Das Recht auf Meinungsfreiheit ist überhaupt nicht tangiert. Die ins Auge gefasste Neuregelung der Geschäftsordnung des Bundestages, die das Rederecht der Abgeordneten im Parlament betrifft, hätte mangels Verfassungsmäßigkeit ohnehin niemals Bestand.
Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Na ja - das Rederecht sollte nicht generell eingeschränkt werden, sondern die Fraktion würde dem Abgeordneten nicht erlauben, zu reden. Stattdessen sollte er - so war es geplant - seine Einwendungen schriftlich zu Protokoll geben können (liest natürlich niemand).Dottore Cusamano hat geschrieben: Die ins Auge gefasste Neuregelung der Geschäftsordnung des Bundestages, die das Rederecht der Abgeordneten im Parlament betrifft, hätte mangels Verfassungsmäßigkeit ohnehin niemals Bestand.
Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Ich bezweifle einmal, daß es für Abgeordnete, die einer Fraktion angehören(!!), ein verfassungsrechtliches Rederecht gibt. Anders wäre die Sache wohl zu beurteilen, wenn der Abgeordnete die Fraktion verlassen hätte und als fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag säße. Aber der Preis dürfte allen Abgeordneten zu hoch sein...
Eine Darstellung des "Eiertanzes" um das Rederecht der Fraktionen findet sich in der heutigen FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 2122.html
Regelungen hinsichtlich der Redezeit sind natürlich notwendig und vermutlich auch verfassungskonform, denn sonst würden sich die Debatten über Tage hinziehen.In der Regel freilich verläuft die Nominierung von Rednern in den Bundestagsfraktionen nach einem formalisierten Verfahren und in strukturierten Bahnen. Absprachen der Parlamentarischen Geschäftsführer der fünf Fraktionen gehen ihr voraus. Sie besprechen die Tagesordnungspunkte der Plenarwochen und legen die Dauer der Debatten fest. Aus der Größe der Fraktionen ergeben sich deren Zeitkontingente; die Redezeiten der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Bundesrates werden in die Berechnungen einbezogen. Also: Jede Ministerrede zieht zusätzliche Redezeiten für die Oppositionsfraktionen nach sich. Die kleinste Bundestagsfraktion - derzeit sind es die Grünen - hat also den kleinsten Teil der Debattenzeit zur Verfügung, was im vergangenen Herbst eine Ursache der Empörung des Grünen-Geschäftsführers Volker Beck war.
Bundestagspräsident Lammert (CDU) gab den „Abweichlern“ der Koalition, Willsch (CDU) und Schäffler (FDP) jeweils fünf Minuten Redezeit; in der Realität sprachen sie zusammen zwölf Minuten lang. In der nachfolgenden Sitzung des Ältestenrates wies Beck empört darauf hin, dass seine Fraktion insgesamt nur wenig mehr Redezeit zur Verfügung gehabt habe: 17 Minuten. In der FDP gab es Verärgerung, weil der „Abweichler“ Schäffler länger reden durfte als der von der Fraktion zur Rede bestimmte Abgeordnete Solms. Auch in der Unions-Fraktion gibt es Beschwerden von koalitionstreuen Abgeordneten. Die fragten bei der Fraktionsführung nach, ob sie nun zu Kritikern werden müssten, um im Bundestag reden zu dürfen.
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Dieses Argument verstehe ich nicht ganz. Warum sollen sich Debatten nicht hinziehen, wenn es viel zu diskutieren gibt? Sehr wenig, was aus Parlamenten kommt, ist wirklich unentbehrlich, und solange sich die Abgeordnenten mit Dauerdebatten amüsieren, können sie wenigstens anderweitig keinen Schaden anrichten.Caviteño hat geschrieben: Regelungen hinsichtlich der Redezeit sind natürlich notwendig ... denn sonst würden sich die Debatten über Tage hinziehen.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
- Dottore Cusamano
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- Registriert: Sonntag 20. Januar 2008, 15:19
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Das Rederecht des Abgeordneten, welches sich aus Art. 38 GG egibt, wäre hier selbstverständlich in seinem Schutzbereich betroffen. Aufgrund des Prinzips der auftragsfreien Repräsentation hat der einzelne Abgeordnete im Bundestag und in den Länderparlamenten - egal wie er dorthin gewählt wurde (Listen- oder Direktmandat) - kein imperatives Mandat, sondern ein freies Mandat. Er ist also an keine Aufträge gebunden. Er hat ein Recht auf Teilhabe an den Aufgaben und Befugnissen des Parlaments, wie z.B. das Rederecht vor dem Plenum. Das Rederecht als Mitwirkungsrecht darf durch die Geschäftsordnung, die auch die Arbeitsfähigkeit eines Parlaments zu wahren hat, zwar eingeschränkt werden(z.B. durch eine Redezeitbegrenzung), jedoch niemals entzogen werden. Deshalb ist es auch im höchsten Maße verfassungsrechtlich bedenklich, einem Abgeordneten das Rederecht gänzlich zu verweigern, wenn klar ist, dass er nicht nur zum x-ten Mal die Meinung seiner Fraktion durch die Wahrnehmung seines grundsätzlichen Rederechts vetreten will, sondern als Fraktionsloser oder Fraktionsmeinungsabweichler sein grundgesetzlich verbürgtes allgemeines Mandat (zur Verbreitung eigener Überzeugungen, die dem Wohle des Volkes dienen sollen) wahrnehmen will. Eine diesbezügliche Gewährleistung des Rederechts hat der Parlamentspräsident - ggf. nach vorheriger Information durch den Abgeordneten - sicherzustellen. Dies ist verfassungsrechtlich unstrittig.
"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Ja.Dottore Cusamano hat geschrieben:Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Wovon ich manchmal träume: ein Gesetz, wonach Politikern, die verantwortlich sind für Regelungen, die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert werden, auf einen abgewogenen Zeitraum die Fähigkeit entzogen wird, politische Ämter und Spitzenpositionen in der Verwaltung zu bekleiden.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Dieser Traum wird ein Traum bleiben, da er in der realpolitischen Debatte mit den bekannten arbeitsmarktpolitischen Argumenten ausgebremst werden wird:Bernado hat geschrieben:Ja.Dottore Cusamano hat geschrieben:Wie so oft: Ein Sturm im Wasserglas. Politiker sollten sich viel öfter vorab (verfassungs-)rechtlich beraten lassen, bevor sie den Mund aufmachen.
Wovon ich manchmal träume: ein Gesetz, wonach Politikern, die verantwortlich sind für Regelungen, die vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert werden, auf einen abgewogenen Zeitraum die Fähigkeit entzogen wird, politische Ämter und Spitzenpositionen in der Verwaltung zu bekleiden.
Was sollen wir denn nur mit all den dann arbeitslosen Juristen machen?
Re: Meinungsfreiheit im Bundestag
Deine Darlegungen sind verfassungstheoretisch richtig - allerdings gäbe es dann auch keinen "Fraktionszwang" - in der Praxis.Dottore Cusamano hat geschrieben: ganzer Beitrag
Wenn der Abgeordnete sich - freiwillig - einer Fraktion anschließt, muß/sollte er auch die entsprechenden Regeln befolgen. Im übrigen steht gegen den von Dir erwähnten Artikel 38, der nur allgemein von den Abgeordneten spricht, der Artikel 40. Danach gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung.
Gem. § 28 Abs. 1 haben die Mitglieder des Bundestages darin festgelegt, daß ein Rederecht nur dann besteht, wenn der Bundestagspräsident dem Abgeordneten das Wort erteilt.
Erst
Die Geschäftsordnung wahrt also die Erklärungsmöglichkeit für den Abgeordneten, ob sie ihm ein verfassungsrechtliches Rederecht währen der Debatte zugesteht -§ 31 Abs. 1 Geschäftsordnung Bundestag hat geschrieben: nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.