Was haltet ihr von dem Grundgesetz der Bundesrepublik (Art.1-19 GG)?
Verfasst: Freitag 15. Juni 2012, 18:40
oder anders gefragt:
Wie wichtig ist es euch?
Wie wichtig ist es euch?
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Ich musste bisher als Grundlage für mein Zusammenleben mit anderen noch nie in die Artikel 1 bis 19 des GG kucken. Wenn du aber sonst nicht weißt, wie du dich zu verhalten hast, z. B. beim Gemüseeinkauf, na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen.Pit hat geschrieben:Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
Das Grundgesetz hindert uns Liberale davon, Konservative in die Wüste zu schicken, also sei mal lieber froh, dass es existiert.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich musste bisher als Grundlage für mein Zusammenleben mit anderen noch nie in die Artikel 1 bis 19 des GG kucken. Wenn du aber sonst nicht weißt, wie du dich zu verhalten hast, z. B. beim Gemüseeinkauf, na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen.Pit hat geschrieben:Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
Die Bürde des Menschen ist unantastbar!Pit hat geschrieben:oder anders gefragt:
Wie wichtig ist es euch?
Ich kann nicht sagen, wie es andere handhaben, aber ich schaue auch nicht permanent in das GG z.B. beim Einkauf.lifestylekatholik hat geschrieben:Ich musste bisher als Grundlage für mein Zusammenleben mit anderen noch nie in die Artikel 1 bis 19 des GG kucken. Wenn du aber sonst nicht weißt, wie du dich zu verhalten hast, z. B. beim Gemüseeinkauf, na ja, jedem Tierchen sein Pläsierchen.Pit hat geschrieben:Für mich ist das Grundgesetz die Grundlage des Zusammenlebens in der Bundesrepublik und daher elementar wichtig!
Netter Satz aber keine Antwort!lutherbeck hat geschrieben:Die Bürde des Menschen ist unantastbar!Pit hat geschrieben:oder anders gefragt:
Wie wichtig ist es euch?
Basta!
Wobei sich die Frage stellt,was konservativ bedeutet!Altlutheraner hat geschrieben: ...
Das Grundgesetz hindert uns Liberale davon, Konservative in die Wüste zu schicken, also sei mal lieber froh, dass es existiert.![]()
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All jene, die gegen den "satanischen Zeitgeist" sind.Pit hat geschrieben:Wobei sich die Frage stellt,was konservativ bedeutet!Altlutheraner hat geschrieben: ...
Das Grundgesetz hindert uns Liberale davon, Konservative in die Wüste zu schicken, also sei mal lieber froh, dass es existiert.![]()
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...also u.A. gegenAltlutheraner hat geschrieben: ...
All jene, die gegen den "satanischen Zeitgeist" sind.![]()
Ich frage mich schon lange, wann die nichtchristlichen Religionsgemeinschaften unter Berufung auf Art. 7 dieses Recht für sich einklagen.3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Angesichts des innerhalb der Kirche vorhandenen Streiters über die Gültigkeit von V II stellt sic die Frage nach welchen Grundsätzen unterrichtet werden muss, bzw. welche Position vom Staat unterstützt wird/ werden soll?Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Innerhalb der Kirche wird nicht über die Gültigkeit des Zweiten Vatikanischen Konzils gestritten. Die FSSPX und andere debattieren über die Verbindlichkeit einiger Passagen, aber die prinzipielle Gültigkeit wird von denen innerhalb der Kirche nicht bestritten. Ich frage mich hingegen, wann endlich einer von den konservativeren Bischöfen auf den Tisch hauen wird und einen vernünftigen Religionsunterricht einfordert. In meinem Religionsunterricht kam die katholische Kirche in den letzten Jahren meiner Schulzeit reichlich kurz, aber dafür haben wir uns ausführlich mit Sekten, Hinduismus und Judentum befaßt.Tipheret hat geschrieben: Im zweiten Satz dieses Teiles des Gestzes liegt aber noch viel größere Brisanz:Angesichts des innerhalb der Kirche vorhandenen Streiters über die Gültigkeit von V II stellt sic die Frage nach welchen Grundsätzen unterrichtet werden muss, bzw. welche Position vom Staat unterstützt wird/ werden soll?Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
In der Regel allerdings. Aber nicht in der Auslegung und Anwendung in politischen, gesetzgeberischen, strafrechtlichen, richterlichen Entscheidungen, Erlassen und Anordnungen (und in zumindest einem Fall in den Ordnungswidrigkeiten-Gesetzen)....Das Grundgesetz an sich blieb in seiner Substanz - bisher - unangetastet.
Gut, aber wenn das soweit geht, dass ein katholischer Reli-Kurs in der zwölften Klasse alles über Buddhismus, Hinduismus, Islam, industrielle Revolution, etc weiß, aber nichtmal das Glaubensbekenntnis aufsagen oder erklären kann, was Karfreitag, Pfingsten oder Fronleichnam ist, geht das echt zu weit!Pit hat geschrieben:Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.
dann ist einiges schief gelaufen,ohne Frage.Seraphina hat geschrieben: ...
Gut, aber wenn das soweit geht, dass ein katholischer Reli-Kurs in der zwölften Klasse ...nichtmal das Glaubensbekenntnis aufsagen ... kann,...!
Wieso einklagen? Die haben dieses Recht längst. wenn an einer Schule genügend Anhänger des fliegenden Spaghettimonsters sind und die FSM-Kirche geeignete Religionslehrer stellen kann, dann wird es auch FSM-Relistunden geben. Praktisch schaut's dann wohl eher so aus, dass sich die Makkaroniten nicht mit den Anhängern des Ramen auf einen verbindlichen Lehrplan einigen können. Immerhin halten beide die Farfalliten für üble Häretiker.Tipheret hat geschrieben:Die Beschäftigung mit dem GG ist gerade in einem religiös geprägten Forum sehr interessant.
So beschäftigt sich Art. 7 mit dem Religionsunterricfht in öffentlichenSchulen und sagt:Ich frage mich schon lange, wann die nichtchristlichen Religionsgemeinschaften unter Berufung auf Art. 7 dieses Recht für sich einklagen.3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Wie ist das denn? Lernt man das Credo theoretisch im kath.Reli-Unterricht? Bei Evangelens nicht, da gehört es allerdings zum Pflichtprogramm im Konfirmandenunterricht. Wann/wo lernt ein Katholik das normalerweise? Im Erstkommunionunterricht?Pit hat geschrieben:dann ist einiges schief gelaufen,ohne Frage.Seraphina hat geschrieben: ...
Gut, aber wenn das soweit geht, dass ein katholischer Reli-Kurs in der zwölften Klasse ...nichtmal das Glaubensbekenntnis aufsagen ... kann,...!
Aber ich finde es z.B. wichtig, dass Glaubensbekenntnis nicht nur zu können, sondern, dass mit den Schülern auch besprochen wird, was es aussagt.
Oder was ist mit der Bibel,der Glaubensgrundlage?
Ich kenne übrigens deutsche Katholiken der direkten Nachkriegsgeneration,denen z.B. die Bibel so gut "nahegebracht" wurde, dass sie mit dem Hinweis
"Seite 574,erste Spalte links"
mehr anfangen können als mit
"Markus,5,43" !!
Zustimmung, aber auch dann wieder:Clemens hat geschrieben: ...
Lernt man das Credo theoretisch im kath.Reli-Unterricht?...
Wann/wo lernt ein Katholik das normalerweise? Im Erstkommunionunterricht?
Wieder eine dieser politisch-korrekten, aber unverbindlichen Verlautbarungen.Tipheret hat geschrieben: Um das Grundgesetz zu ändern, ad_hoc, bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament, und das kam in der Vergangenheit sehr selten vor.
Die "geltende Rechtssprechung" hat sich -auch wegen derUnabhängigkeit der Gerichte - auf dem Boden des Grundgesetzes, immer verändert.
Das Grundgesetz an sich blieb in seiner Substanz - bisher - unangetastet.
Tipheret
http://www.bpb.de/themen/DJ9A84,,Das_G ... _Zeit.html6 Jahre danach sieht das Grundgesetz anders aus. Bislang 52 Verfassungsänderungen haben nicht weniger als 19 Artikel geändert, neu hinzugefügt oder aufgehoben. Waren es ursprünglich 146 Artikel, so sind es nun 181. Schon äußerlich ist die Differenz also leicht zu erkennen.
Aber diese Änderungsgesetze waren ganz unterschiedlich ausgestaltet. Die meisten von ihnen betrafen nur eine oder ganz wenige Verfassungsbestimmungen, insbesondere Zuständigkeitsfragen. Wichtiger waren grundsätzliche Umgestaltungen, welche eine größere Zahl von Einzelregelungen änderten. Dazu zählte im Jahre 1956 die – damals äußerst umstrittene – Einführung von Bundeswehr und Wehrpflicht (16 Einzeländerungen). Bis dahin hatte das Grundgesetz nur die Kriegsdienstverweigerung, aber keine Armee und keinen Wehrdienst gekannt.
Ihr folgten (1968) als zweite "große" Neuerung die damals extrem umkämpften Notstandsgesetze (29 Änderungen), denen in den Auseinandersetzungen der Zeit hoher Symbolwert zukam. Damals gingen manche Befürworter und viele Gegner davon aus, dass die neuen Gesetze auch angewandt würden, möglicherweise gar gegen die "68er" selbst – was seitdem aber nie geschah.
Weniger spektakulär, aber dennoch wichtig war (1969) die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (9 Änderungen). Damit waren alle größeren Lücken geschlossen, welche der ursprünglich provisorische Charakter des Grundgesetzes gelassen hatte. Nunmehr verfügte die "alte" Bundesrepublik über eine voll ausgebaute Verfassung. Deren Umbau zur gesamtdeutschen Verfassung erfolgte anlässlich der Vereinigung in zwei Stufen (199, 1994) mit insgesamt 19 Einzeländerungen, welche zumeist inhaltlich wenig Berührungspunkte mit der deutschen Einigung aufwiesen.
Die letzte große Verfassungsreform war die Föderalismusreform 26 (25 Neuerungen). Deren Fortsetzung ist gegenwärtig geplant.
Die grundlegende Frage ist doch: Was ist denn überhaupt "der Staat"?Tipheret hat geschrieben:Die Frage ob der Staat für die "ordnungsgemäße Einhaltung" einer Religion zuständig ist, und was man unter diesem Anspruch an eine Religion - welche ist eigentlich gemeint - zu halten hat, ist bisher unbeantwortet geblieben.
Warum nicht?Tipheret hat geschrieben:Diese Frage stellt sich in diesemZusammenhang m. E. nicht.
Man sollte den Schülern erstmnal beibringen, wie groß der Teller katholische Kirche ist, uns dann erst mal die Ränder abklappern. (und hier v.a. zu den Nachbarreligionen, die was mit uns gemeinsam haben: Judentum und Islam ggf dann christliche Sekten und "monotheistische Synkretiegruppen".)Pit hat geschrieben:Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.
Hat Religionsunterricht etwas mit der Vermittlung religiösen Wissens oder mit Glauben zu tun?Pit hat geschrieben:
Stichwort Religionsunterricht:
Ich denke,dass es die gesunde inhaltliche Mischung ausmacht.
Ja, Reli-unterricht hat mit Glaubensvermittlung zu tun,aber nicht nur, denn ich finde es sehr wichtig, dass die Schüler auch lernen, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken.
Das wäre dann ja "Wissenvermittlung"! Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?linus hat geschrieben:Man sollte den Schülern erstmnal beibringen, wie groß der Teller katholische Kirche ist, uns dann erst mal die Ränder abklappern. (und hier v.a. zu den Nachbarreligionen, die was mit uns gemeinsam haben: Judentum und Islam ggf dann christliche Sekten und "monotheistische Synkretiegruppen".)
Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?
Tipheret
Natürlich der aktuelle Stand, und der ist nunmal nach Vatikanum II. Man könnte zum Beispiel den Schülern mal objektiv beibringen, was das zweite Vatikanum verkündet hat, damit nicht so unendlich viel dummes Zeug drüber geredet wird.Protasius hat geschrieben:Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?
Tipheret
Nun, das wäre ja durchaus in einigen Punkten noch zu beweisen. Aber ist das hier eigentlich das Thema?Protasius hat geschrieben:Ist es so schwer zu akzeptieren, daß das Zweite Vatikanum keine neue Kirche geschaffen hat? Die Lehre der Kirche ist dieselbe, vielleicht ab und an auf ungewohnte Weise formuliert, aber die Lehre ist dieselbe.Tipheret hat geschrieben:Soll der Wissensstand nur von VOR V II oder auch NACH V II vermittelt werden - und wer kontrolliert das?
Tipheret