Eine tatbestandlich relevante Misshandlung ist der Definition nach jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden [der betreffenden Person] mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein, eben nicht. Das ist doch der Unfug, der in seiner Konsequenz dann zu irrsinnigenIvo Matthäus hat geschrieben:Jeder Eingriff in die körperliche Integrität ist tatbestandlich eine KV nach §§ 223 ff StGB.
Rechtsbeugungen führt.
Man muss darum schon ziemlich säkularisiert sein, um in der fachgerechten Beschneidung eines männlichen Kindes, welche durch dessen Eltern aus religiösen Gründen veranlasst wurde, um ihren Sohn nach jüdischer Überzeugung als Angehöriger des Volk Gottes wissen zu können, eine üble und unangemessene Behandlung zu sehen.
Übel und unangemessen ist es dann schon eher, einem Säugling Ohrlöcher stechen zu lassen, noch übler wenn es sich dabei auch noch um einen männlichen Säugling handelt.