Torsten hat geschrieben: http://www.igd-online.de/
IGD-Presseerklärung zum Urteil: „Muslim darf nicht Lehrer werden“
Am 11.1.12 entschied das Bayrische Verwaltungsgericht München über die Klage eines Bewerbers auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass der Kläger der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland nahestehe. Eine nach außen erkennbare Distanzierung von der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Ideologie dieser Gruppierung, hätte das Gericht durch den Kläger nicht erkennen können.
[...] Das Gericht scheint sich in der Einschätzung bezüglich der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) ausschließlich an den Berichten und Aussagen des Verfassungsschutzes orientiert zu haben und sie als Fakt anzunehmen. [...] Ein anderer Vorwurf des Verfassungsschutzes ist beispielsweise, dass die IGD ihren Anhängern Freiräume für eine an Koran und Sunna orientierte Lebensweise ermöglichen will. Dies zeigt viel mehr, dass der Verfassungsschutz ein grundsätzliches Problem mit dem Islam hat, weil Koran und Sunna die primären Quellen desselben sind. Analog wäre die Forderung an die Christen, nicht nach Christi Vorbild zu leben. Wie absurd eine solche Erwartungshaltung ist, braucht nicht weiter diskutiert zu werden. [...] Abschließend können wir die Gerichte und jeden mündigen Bürger nur dazu aufrufen, die Berichte des Verfassungsschutzes kritisch zu hinterfragen. Insbesondere nach den Erfahrungen mit der NSU und der Rolle der Verfassungsschützer in diesem Zusammenhang, ist dies ein Gebot der Stunde, welches nicht übergangen werden sollte.
Mich interessiert, was das für Menschen sind, die beim Verfassungsschutz arbeiten. Sind das alles glühende Demokraten? Ich vermute, dass es sich großteils um Juristen handelt, die nicht grade eine Zierde ihres Berufsstandes darstellen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Mitarbeiter beim Verfassungsschutz keine glücklichen und freien Menschen sind. Die Berichte des Verfassungsschutzes kritisch zu hinterfragen ist
ein Gebot der Stunde. Das Mitleid mit und der Respekt gegenüber ihren Verfassern das andere.
Torsten, es ist immer wieder ärgerlich, wenn in einem solchen Fall die Sachverhaltsdarstellung einfach übernommen wird, obwohl die entsprechende Pressemitteilung des Gerichtes in dem Artikel verlinkt war. Dir wäre dann aufgefallen, daß die Behauptung in dem Artikel, "das Gericht
scheint sich in der Einschätzung bezüglich der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) ausschließlich an den Berichten und Aussagen des Verfassungsschutzes orientiert zu haben und sie als Fakt anzunehmen" überhaupt nicht stimmt - der aufmerksame Leser konnte das bereits durch die Nutzung des Verbes "scheint" erkennen. Das Wort "Verfassungsschutz" wird in der Pressemitteilung (ein schriftliches Urteil liegt offensichtlich noch nicht vor) überhaupt nicht erwähnt. Die Ablehnung wird ausschl. mit dem Verhalten des Klägers begründet.
Das Verwaltungsgericht hat nach gestriger Verhandlung die Klage des Bewerbers auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe abgewiesen (Az. M 5 K 1.2856).
Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass der Kläger der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht. Eine nach außen erkennbare Distanzierung von der gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Ideologie dieser Gruppierungen hat das Gericht durch den Kläger nicht erkennen können. Dieser Eindruck wird auch dadurch unterstrichen, dass der Kläger radikale Texte – wenn auch wenige - auf seinem Computer gespeichert und in ihrer Diktion radikal gefärbte Texte selbst entworfen hatte.
Zwar berief sich der Kläger darauf, sich nur mit den religiösen Grundlagen der Muslimbruderschaft bzw. den mit der Verfassung in Einklang zu bringenden Teilen der Ideologie der IGD zu identifizieren. Dafür hätte es aber einer eindeutig nach außen erkennbaren Distanzierung von den der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegenstehenden ideologischen Elementen der Muslimbruderschaft und der IGD bedurft.
http://www.vgh.bayern.de/VGMuenchen/doc ... 1212.pdf
Ich halte den von Dir geposteten Artikel für eine billige Propaganda einer - betroffenen - islamischen Gruppe - schade, daß viele offensichtlich darauf hereinfallen.
Und zu Deiner Frage nach den dort Beschäftigten:
einfach mal googlen nach den Stellenausschreibungen der Verfassungsschutzämter, z.B. hier:
http://www.verfassungsschutz.de/de/jobs/ausbildung/
http://www.verfassungsschutz-bw.de/inde ... &Itemid=38
http://www.njobs.de/jobs-bayerisches-la ... chutz.html
oder - zur Bekämpfung von Links- und Rechtsextremismus bzw. Ausländerextremismus hier:
http://www.verfassungsschutz.hessen.de/ ... 2222222222
Es handelt sich offensichtlich nicht überwiegend um Juristen - die im übrigen im Staatsdienst fast alle ein Prädikatsexamen vorweisen müssen (soviel zur von Dir erwähnten "Zierde des Berufsstandes").