Geschichtliche Stringenz der BVerfG-Urteile

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christian12
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Geschichtliche Stringenz der BVerfG-Urteile

Beitrag von christian12 »

Hi!

Urteilt das Bundesverfassungsgericht geschichtlich eigentlich stringent? Also sind die Urteile (und deren Begründungen), die es in den letzten 60 Jahren gefällt hat, logisch miteinander zu vereinbaren? Ich bin da auf der Suche nach Gegenbeispielen.

Grüßle,
Christian

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Maurus
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Re: geschichtliche Stringenz der BVerfG-Urteile

Beitrag von Maurus »

christian12 hat geschrieben:Hi!

Urteilt das Bundesverfassungsgericht geschichtlich eigentlich stringent? Also sind die Urteile (und deren Begründungen), die es in den letzten 60 Jahren gefällt hat, logisch miteinander zu vereinbaren? Ich bin da auf der Suche nach Gegenbeispielen.

Grüßle,
Christian
Das Verfassungsgericht kann seine Rechtsdogmatik natürlich ändern. Für eine nachvollziehbare Rechtsprechung muss das aber transparent sein, also wohlbegründet und vor allem nicht aufs Geradewohl und "schlingernd". Klassisch dazu: Die so genannten "Solange I" und "Solange II" Entscheidungen.

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Peregrin
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Re: geschichtliche Stringenz der BVerfG-Urteile

Beitrag von Peregrin »

Ist es eine Wohlbegründung, wenn die Bundeskanzlerin sagt, der Rechtsbruch sei alternativlos?
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Maurus
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Re: geschichtliche Stringenz der BVerfG-Urteile

Beitrag von Maurus »

Peregrin hat geschrieben:Ist es eine Wohlbegründung, wenn die Bundeskanzlerin sagt, der Rechtsbruch sei alternativlos?
Das spielt offenbar auf den Maastricht-Vertrag an. Dafür ist der EuGH zuständig. Zudem: Es ist zwar skandalös, wenn Verträge derart umgedeutet werden. Vor allem gegenüber dem Bürger, der zuvor mit diesen Klauseln vertröstet wurde. Aber wenn die Vertragsparteien sich einig sind, eine bestimmte Klausel nicht anwenden zu wollen, dann haben sie damit aus meiner Sicht neues Recht gesetzt - und durften dies auch, weil sie darin völlig autonom sind.
Freilich sinkt dadurch das Vertrauen des Bürgers (des Souveräns!) in die Beständigkeit der geschlossenen Verträge. Das aber ist ein politisches Problem, kein juristisches.

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