Um die Sache mal zu klären:
Die Anteilseigner von BMW sind:
3,5% BlackRock, Inc.
16,7% Quandt
17,4% Stefan Quandt GmbH & Co. KG für Automobilwerte
12,6% Susanne Klatten GmbH & Co. KG für Automobilwerte
2,99% The Capital Group Companies Inc.
47,26% Streubesitz
Quelle:
http://www.onvista.de/aktien/profil.html?ID_OSI=8149
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
Einzelunternehmer bzw. Privatperson - hier Quandt
Die Dividenden unterliegen ab 29 der Abgeltungssteuer von 25% pls. Soli pls. ggfs. KiSt. Eine Veräußerung ist steuerpflichtig gem. § 17 EStG, da eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorliegt (mehr als 1%).
Personengesellschaften (hier die beiden KG's)
Die Dividenden fließen in den gewerblichen Gewinn ein. Sie werden allerdings bei der Berechnung des Gewerbesteuerertrages abgezogen (§ 9 Zif. 2a GewStG), weil der Gewinn (aus dem sie gezahlt wurden) schon bei der BMW AG zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Die Dividenden unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters. Es handelt sich nicht um eine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, denn Eigentümer der Anteile ist nicht eine "Privatperson", sondern eine Personengesellschaft, die als Rechtsform nicht der Einkommensteuer unterliegt.
Die Veräußerung der Anteile führt auch hier zu einem steuerpflichtigen Gewinn (gewerbliche Einkünfte) und zwar bei Einkommensteuer des Gesellschafters und der Gewerbesteuer der Personengesellschaft.
Bevor hier wieder das große Jammern anfängt, sollte man sich die Höhe der Besteuerung insgesamt klarmachen. Dazu gehört es, nicht nur auf die Steuer beim Anteilseigner, sondern auch bei der Kapitalgesellschaft zu schauen. Deren Gewinn wird nämlich zweimal versteuert. Das erste Mal mit KöSt und GewSt bei ihr und das zweite Mal im Falle der Ausschüttung beim Anteilseigner mit der Einkommensteuer (ggfs. zum Abgeltungssteuersatz). Das wäre ungefähr so, als würde man bei einer Personengesellschaft einmal den Gewinn bei der Gesellschaft und dann noch einmal bei den Gesellschaftern die Gewinnentnahmen besteuern.
angenommener Gewinn der AG: 1.
Körperschaftsteuer darauf 15% = 15
Gewerbesteuer (nach Rückstellung, Hebesatz kann unterschiedlich sein) 15% = 15
Nettogewinn = 7 (wird voll ausgeschüttet)
Abgeltungssteuer 25% darauf = 175
verbleiben = 525
Es wird also bei Vollausschüttung grob die Hälfte an den Staat abgeführt.
BMW hat 212 ein Ergebnis vor Steuern iHv 7,8 Mrd € erzielt und darauf ingesamt knapp 2,7 Mrden € an Ertragsteuern gezahlt. Insofern ist mein obiges Beispiel noch "günstig" gerechnet.
http://geschaeftsbericht212.bmwgroup.c ... s.html#guv
Vom Jahresüberschuß iHv 5,1 Mrden wird nur gut die Hälfte an die Aktionäre ausgeschüttet, der Rest verbleibt im Unternehmen für Investitionen.
Und zu den Beschäftigen und deren Anteil vergleiche man bitte die 1-Jahresübersicht:
http://geschaeftsbericht212.bmwgroup.c ... leich.html
Der Personalaufwand je Mitarbeiter hat sich von 23 bis 212 von 73.5 € auf 89.1 € erhöht - ein Anstieg um 21%.
Anstatt sich über ein gesundes Unternehmen "in diesem unserem Lande" zu freuen, wird daran rumgemäkelt, daß die Eigentümer in guten Jahren eine gute Dividende erhalten - man muß so etwas nicht verstehen.....