Moderne Schreibtischtäter: Wie Anwälte Kasse machen
Verfasst: Montag 16. Dezember 2013, 20:43
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Ich denke, das liegt auch daran, dass ein nicht unbeträchtlichter Teil der Abgeordneten selber Anwälte sind und ihrem Berufsstand etwas Gutes tun wollen, indem sie fragwürdige und ungenaue Gesetze machen. Irgendwo las ich mal, dass die erste Abmahnung kostenmässig auf etwa 1 Euro beschränkt werden sollte, war aber bisher nichts. Dumm ist nur, wer zahlt, auch wenn er sich nichts zuschulden kommen ließ, aber darauf beruht ja denen ihr Geschäftsmodell. Nach dem Urheberrechts-Gesetz § 44 ist es erlaubt Streaming zu machen, sonst müsste ja Youtube auch nicht erlaubt sein. In dem o.g. Fall scheint es sich auch noch um eine Weiterleitung zu handeln, sodass Leute unabsichtlich auf die inkriminierte Webseite kamen. Aber solche Abmahnungen laufen ja auch bei anderen Webseiten.Piusderdritte hat geschrieben:Ein großes Problem ist es, das unser tolles "Rechtssystem" Mafia Methoden ala Abmahnanwälte in dieser Form zulässt.
Damit rechnen die Wegelagerer ja. Wenn tausende die Abmahnung zurückwiesen, dann wäre die Sache zuende, denn die hätten gar nicht die Kapazität so viele Prozesse zu machen.Stefan hat geschrieben:In diesem Fall scheint es noch subtiler zu sein:
Offenkundig handelt es sich um Schweineseiten, so dass die Abmahner offenkundig auf eine in Teilen der Bevölkerung
noch vorhandene Peinlichkeitsschwelle handelt.
Aus Verlegenheit werden wohl manche wirklich zahlen ( )
http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... tteln.html"Wenn die Staatsanwaltschaften nun auch ohne Anzeigen ermitteln, bedeutet dies, dass hier offenkundig der Verdacht von Straftaten im Raum steht. Damit kann der Frage nachgegangen werden, wie itGuards die IP-Adressen tausender unbescholtener Bürger ermitteln konnte", sagte von Rüden.
Hast du nicht richtig gelesen? Es ist doch in dem Falle gar nichts heruntergeladen, möglicherweise sogar nicht mal angesehen worden und um Schmuddelfilme geht es hier auch nicht. Die sind nur ein Beispiel, denn es könnte sich auch um andere Filme handeln. Es geht um's Prinzip, dass einfach ein Anwalt tausende abmahnt und deren Adressen bekommt. Leute, die evtl. gar nicht solche Webseiten ansehen wollten, sondern möglicherweise über automatische Weiterleitung auf solche Seiten kamen.overkott hat geschrieben:Natürlich geht es auch im Datenverkehr um unser Rechtsbewusstsein: Ist also Recht subsidiar und fakultativ zu verstehen oder obligatorisch? Das heißt also am konkreten Beispiel: Dürfen wir Filme runterladen, nur weil uns keiner bestraft? Oder halten wir eine Strafandrohung beim Runterladen von Daten aus der Schmuddelzone für unmoralisch?
Das sollten wir mal ganz allgemein diskutieren, unabhängig davon, was jeder einzelne von uns in der Vergangenheit im Einzelnen an Fehlern gemacht hat.
Du weißt genau, wie die Nutzung funktioniert. Schmuddelwerbetreibende kassieren Geld für Filme, die sie nicht verleihen dürfen. Anschließend lassen sie noch ihre Klienten abkassieren.Edi hat geschrieben:Hast du nicht richtig gelesen? Es ist doch in dem Falle gar nichts heruntergeladen, möglicherweise sogar nicht mal angesehen worden und um Schmuddelfilme geht es hier auch nicht. Die sind nur ein Beispiel, denn es könnte sich auch um andere Filme handeln. Es geht um's Prinzip, dass einfach ein Anwalt tausende abmahnt und deren Adressen bekommt. Leute, die evtl. gar nicht solche Webseiten ansehen wollten, sondern möglicherweise über automatische Weiterleitung auf solche Seiten kamen.overkott hat geschrieben:Natürlich geht es auch im Datenverkehr um unser Rechtsbewusstsein: Ist also Recht subsidiar und fakultativ zu verstehen oder obligatorisch? Das heißt also am konkreten Beispiel: Dürfen wir Filme runterladen, nur weil uns keiner bestraft? Oder halten wir eine Strafandrohung beim Runterladen von Daten aus der Schmuddelzone für unmoralisch?
Das sollten wir mal ganz allgemein diskutieren, unabhängig davon, was jeder einzelne von uns in der Vergangenheit im Einzelnen an Fehlern gemacht hat.
Die Diskussion, dass das alleinige Ansehen eines Films schon einer Kopie gleich sei, sollte mit dem von mir oben genannten § 44 erledigt sein, denn das gilt eben nicht als Kopie, denn der RAM-Speicher leert sich sofort wieder. Daher ist das erlaubt. Nur manche Juristen machen wegen dieser Sache einen Aufstand. Dann müsste jeder Film, den man bei Youtube ansieht, rechtlich als Kopie gewertet werden, aber dem ist nicht so.
Das ist ja alles richtig und was die Tauschbörsen mit illegalen Werken angeht, hat erst ein Anwalt geschrieben, das habe deutlich abgenommen, weil es eben strafbewehrt ist.HeGe hat geschrieben:Was das Streaming angeht, bin ich deiner Meinung. Sollen sich die Rechteinhaber mit den Betreibern der Portale herumschlagen oder denjenigen, die die Videos eingestellt haben, die Nutzer bewegen sich m.E. de lege lata in einem erlaubten Bereich. Wenn der Gesetzgeber auch das Anschauen von Videos mittels Streaming verbieten wollte, müsste er tätig werden.
Grundsätzlich (!) möchte ich aber doch einmal anmerken, dass es für Rechteinhaber auch Möglichkeiten geben muss, das Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke zu verbieten. Mittlerweile sollte selbst jeder Depp aus Hintertupfingen wissen, dass die Nutzung von Tauschbörsen und die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet illegal ist. Wer sich dann eine Abmahnung einhandelt, verdient genausowenig Mitleid, wie Leute die Knöllchen bekommen oder zu schnell fahren. Da kann man noch so laut "Abzocke!" heulen, illegal ist illegal. Man sollte das System der Störerhaftung im Urheberrecht abschaffen, aber derjenige, der Tauschbörsen selbst nutzt, ist selber schuld. Und dann kann ich trotz mancher schwarzer Schafe nicht alle Anwaltskanzleien, die letztlich nur die Rechte ihrer Mandanten wahrnehmen, als Mafia beschimpfen.
Nein,denn ob ein Gesetz gilt oder nicht ist unabhängig von der Zahl derer,die sich an das Gesetz halten.overkott hat geschrieben: Sollte die Straßenverkehrsordnung der öffentlichen Missachtung angeglichen werden und unter den Generalvorbehalt gestellt werden: In Deutschland darf jeder so fahren und parken wie er will, solange nichts passiert, er Strafzettel vom Schülertaschengeld bezahlen kann und Wähler der richtigen Partei ist?
Ach das ist doch selbstverständlich, hat aber mit unserem Thema wenig zu tun, wo es eher um die Mißbräuche von Anwälten geht. Wer die kritisiert, ist noch lange kein Befürworter der Pornografie. Ich glaube kaum, daß ein Christ diese befürwortet.Pit hat geschrieben:Nein,denn ob ein Gesetz gilt oder nicht ist unabhängig von der Zahl derer,die sich an das Gesetz halten.overkott hat geschrieben: Sollte die Straßenverkehrsordnung der öffentlichen Missachtung angeglichen werden und unter den Generalvorbehalt gestellt werden: In Deutschland darf jeder so fahren und parken wie er will, solange nichts passiert, er Strafzettel vom Schülertaschengeld bezahlen kann und Wähler der richtigen Partei ist?
Da gebe ich dir recht, aber du weisst ja selber auch, dass es solche und andere Christen gibt. Die einen sind angestrichen, die andern echt. Damit will ich nicht sagen, dass die echten nicht auch mal in Versuchung kommen könnten. Aber etwas zu propagieren, was dem Glauben ganz zuwider läuft, das traue ich einem echten doch nicht zu.taddeo hat geschrieben:Ach, weißt Du, Christen nutzen vieles, was sie vom Glauben her eigentlich nicht befürworten (dürften).
Dazu gibt es jetzt wohl ein wenig Licht im Dunkeln:Edi hat geschrieben:Da es sich hier um tausende von Abmahnungen handen soll, muss doch ein Gericht die Herausgabe von Adressen bei der Telekom, von der zuerst die Rede war, erlaubt haben. Hieran allein sieht man wie unmöglich die Gerichte arbeiten und dass sie gar nicht jeden Fall prüfen.
http://stadt-bremerhaven.de/porno-abmah ... ys+Blog%29Rechtlicher Hintergrund: Die Auskunftsbeschlüsse gegen die Telekom sind in Eilverfahren ergangen, so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, Zeugen (Beweismittel) zu laden. Im Rahmen dieser einstweiligen Verfügungsverfahren ist es nicht notwendig, etwas zu beweisen, sondern ausreichend ist bereits die Glaubhaftmachung. Zu den Mitteln der Glaubhaftmachung gehört die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, da sich der Erklärende durch diese in den strafrechtlich relevanten Bereich begibt, wenn und soweit die Erklärung falsch ist.
Soweit ich mich da eingelesen haben, besagen die IP-Adressen noch lange nicht, dass jemand diese Videos auch angesehen hat und vor allem auch nicht, ob derjenige willentlich darauf zugegriffen hat. Mal ganz absehen davon, dass Streaming gemäss des genannten § 44 Urheberrechtsgesetz und der Auskunft mehrerer Anwälte erlaubt ist. Es wird ja auch in manchen Fachmedien und auch inzwischen in andern Medien diskutiert, dass da eine mit Absicht erzeugte Weiterleitung passiert sei, für die der Nutzer nicht verantwortlich ist und die den Sinn hat, die Leute auf solche Webseiten zu locken, damit man sie hernach abmahnen kann.Caviteño hat geschrieben:Dazu gibt es jetzt wohl ein wenig Licht im Dunkeln:Edi hat geschrieben:Da es sich hier um tausende von Abmahnungen handen soll, muss doch ein Gericht die Herausgabe von Adressen bei der Telekom, von der zuerst die Rede war, erlaubt haben. Hieran allein sieht man wie unmöglich die Gerichte arbeiten und dass sie gar nicht jeden Fall prüfen.
http://stadt-bremerhaven.de/porno-abmah ... ys+Blog%29Rechtlicher Hintergrund: Die Auskunftsbeschlüsse gegen die Telekom sind in Eilverfahren ergangen, so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, Zeugen (Beweismittel) zu laden. Im Rahmen dieser einstweiligen Verfügungsverfahren ist es nicht notwendig, etwas zu beweisen, sondern ausreichend ist bereits die Glaubhaftmachung. Zu den Mitteln der Glaubhaftmachung gehört die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, da sich der Erklärende durch diese in den strafrechtlich relevanten Bereich begibt, wenn und soweit die Erklärung falsch ist.
Genau wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft, denn es ist wohl zweifelhaft, daß das Programm GLADII 1.1.3 fehlerfrei funktioniert. Mit dem Programm sollen die IP-Adressen ermittelt worden sein.
Man kann nur hoffen, daß Fehler festgestellt werden und die Personen, die sich bereits eines rechtlichen Beistandes bedient haben, die Abmahnkanzlei dann auf Schadenersatz verklagen.
Die lassen es nicht nur zu. Die leisten dem auch noch Vorschub. Bei der Juristenschwemme bleibt vielen Absolventen gar nichts anderes übrig als Hartz-IV zu beziehen oder aber sich so über Wasser zu halten. Trotz dieser Kenntnis wird weiter in der Presse oder auch auf den Seiten des Arbeitsamtes so getan, als wenn diese Qualifikation automatisch zu einem auskömmlichen Gehalt führen würde. Dem ist aber oft nicht so.Piusderdritte hat geschrieben:Ein großes Problem ist es, das unser tolles "Rechtssystem" Mafia Methoden ala Abmahnanwälte in dieser Form zulässt.
Ich bin nicht sicher so das stimmt, weil ich die Beschäftgungsquote der Juristen nicht kenne. Nur in dem Falle der Abmahner scheinen die auch noch von ganz normalen Rechtsgeschäften zu leben und nehmen diese Vielfachabmahnungen als sehr willkommenes oft leicht verdientes Zubrot.Henrik hat geschrieben:Die lassen es nicht nur zu. Die leisten dem auch noch Vorschub. Bei der Juristenschwemme bleibt vielen Absolventen gar nichts anderes übrig als Hartz-IV zu beziehen oder aber sich so über Wasser zu halten. Trotz dieser Kenntnis wird weiter in der Presse oder auch auf den Seiten des Arbeitsamtes so getan, als wenn diese Qualifikation automatisch zu einem auskömmlichen Gehalt führen würde. Dem ist aber oft nicht so.Piusderdritte hat geschrieben:Ein großes Problem ist es, das unser tolles "Rechtssystem" Mafia Methoden ala Abmahnanwälte in dieser Form zulässt.
Sieht ganz nach einem großangelegten Betrugsfall aus.....In Auftrag gegeben hatte die Abmahnungen von Tausenden deutschen Nutzern eine Firma aus der Schweiz. Sie heißt The Archive AG. Zumindest sagte Anwalt Thomas Urmann, der die Abmahnungen letztlich verschickte, dass er dabei im Namen dieser Firma gehandelt habe.
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Wie aus Daten des Schweizer Handelsregisters hervorgeht, bekam die Firma The Archive AG am 27. Dezember einen neuen Chef und einen neuen Firmensitz. Der bisherige "Direktor mit Einzelunterschrift" der AG, Philipp Wiik, ist von dieser Funktion zurückgetreten. Er hatte das Unternehmen 2011 gegründet, nun firmiert jemand namens Djengue Nounagnon Sedjro Crespin als Direktor, laut Handelsregister beninischer Staatsangehöriger.
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Wer vom Gericht einen Beschluss bekommen will, um zu IP-Adressen auch die Namen der Nutzer zu erfahren, muss glaubhaft machen, dass er diese Namen erfahren darf – dass er also geschädigt wurde und nun die Schädiger finden will. Im Fall Redtube geschah das durch Verträge, in denen dargelegt wurde, dass die Firma The Archive AG die Rechte an den Filmen besitzt.
Diese Verträge hat The Archive mit einer Firma Namens Hausner Productions geschlossen. Hausner hatte die Rechte an den Pornos von einer anderen Firma gekauft und kurz darauf an The Archive verkauft.
Laut Vertrag gehört die Firma einem Oliver Hausner und residiert in der Danziger Straße 13 in Berlin. Die Danziger Straße 13 ist ein Wohnhaus in Berlin-Prenzlauer Berg. Eine Firma dieses Namens gibt es dort nicht, zumindest hat sie kein sichtbares Schild angebracht und ist auch der Hausverwaltung nicht bekannt.
Nicht nur das: Eine Firma dieses Namens hat es unter dieser Adresse in Berlin auch nie gegeben. Der Blogger Klemens Kowalski hat in seinem Blog Kowabit den Scan einer Gewerbeauskunft des zuständigen Ordnungsamtes veröffentlicht. Darin steht: "Der Gewerbebetrieb konnte nicht ermittelt werden." Fünf Jahre reicht die Datenbank des Ordnungsamtes Pankow von Berlin zurück. Eine Firma, die laut Vertrag mit der Unterschrift von Oliver Hausner im Juli 2013 existiert haben soll, müsste dort erfasst sein. Sie ist es nicht.
(...)
Seltsame Geschäftsleute sind das, in deren Namen der Anwalt Thomas Urmann Tausende Menschen kostenpflichtig abmahnte. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt derzeit, ob einer oder mehrere davon das Gericht belogen haben. Und auch gegen Urmann wird ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg untersucht, ob ein betrügerisches Verhalten vorliegt oder nicht und ob er vielleicht Abmahnungen ohne Rechtsgrund verschickte, wie ein Sprecher sagte.
Da in den Musterbedingungen Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Urbeberrecht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, sollte man sich da vor Abschluß genau informieren.Stefan hat geschrieben:Wer viel im Internet unterwegs ist, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken.
(kursiv im Orig.)Tatsächlich werden private Betreiber mit dem neuen Gesetz den gleichen Haftungsprivilegien unterzogen wie Internetserviceprovider. Unklar ist aber nach wie vor, ob und wenn ja in welcher Form private Betreiber zur Unterlassung verpflichtet werden können.
[...]
"Es gibt keinen berechtigten Abmahnanspruch mehr. Ende,"
golem.de hat geschrieben:Wer als privater Hotspot-Anbieter von Abmahnungen oder gar Hausdurchsuchungen verschont bleiben will, sollte tunlichst vermeiden, sein WLAN einfach zu öffnen.
[...]
Das heißt, bevor ein privater Anbieter überhaupt in den Genuss kommen könnte, von Providerprivilegien zu profitieren, kann er schon reichlich juristischen Ärger hinter sich haben. Die Behauptung der Digitalen Gesellschaft, wonach das Abmahnrisiko bleibt, trifft daher in der Tat zu.