EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.
Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von overkott »

Antragsteller auf Asyl müssen die Verfolgung in ihrem Heimatland glaubhaft machen. Davon sind nach einem aktuellen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) auch aus sexuellen Gründen Verfolgte nicht ausgenommen. Das EuGH schiebt damit Asylmissbrauch einen weiteren Riegel vor. Andernfalls zu befürchten wäre eine Tätigkeit von Schlepperbanden zur Förderung gewerblicher Unzucht oder der Einwanderung in die Systeme sozialer Sicherheit.

Caviteño
Beiträge: 12732
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Caviteño »

Da scheinst Du aber etwas komplett mißverstanden zu haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Glaubwürdigkeitsprüfung bei Asylbewerbern, die sich wegen ihrer Homosexualität verfolgt sehen, enge Grenzen gesetzt. Behörden seien zwar berechtigt, die Angaben zu prüfen, es dürften jedoch keine Fragen zu sexuellen Praktiken gestellt werden, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Zur Begründung verwies der Gerichtshof auf das Grundrecht der Menschenwürde und Achtung des Privatlebens. (Az. C-148/13 u.a.)
Der Entscheidung zufolge muss die Glaubwürdigkeitsprüfung die individuelle Lage sowie die persönlichen Umstände des Betroffen einschließlich seines familiären und sozialen Hintergrunds berücksichtigen. So könne bewertet werden, ob er in seinem Herkunftsland wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wurde.
(...)
Das Gericht betonte überdies, das Antragsteller nicht schon deshalb als unglaubwürdig eingestuft werden dürfen, weil sie zunächst zögern, intime Aspekte ihres Lebens zu offenbaren und ihre Homosexualität anzugeben.
http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 988.html

Wenn der Glaubwürdigkeitsprüfung enge Grenzen gesetzt werden, bedeutet das andererseits, das Täuschungen leichter möglich sind. Inwieweit dadurch dem Asylmißbrauch ein weiterer Riegel vorgeschoben wird, wie Du in Deinem Beitrag andeutest, wird vermutlich Dein Geheimnis bleiben.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:Da scheinst Du aber etwas komplett mißverstanden zu haben.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Glaubwürdigkeitsprüfung bei Asylbewerbern, die sich wegen ihrer Homosexualität verfolgt sehen, enge Grenzen gesetzt. Behörden seien zwar berechtigt, die Angaben zu prüfen, es dürften jedoch keine Fragen zu sexuellen Praktiken gestellt werden, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil. Zur Begründung verwies der Gerichtshof auf das Grundrecht der Menschenwürde und Achtung des Privatlebens. (Az. C-148/13 u.a.)
Der Entscheidung zufolge muss die Glaubwürdigkeitsprüfung die individuelle Lage sowie die persönlichen Umstände des Betroffen einschließlich seines familiären und sozialen Hintergrunds berücksichtigen. So könne bewertet werden, ob er in seinem Herkunftsland wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wurde.
(...)
Das Gericht betonte überdies, das Antragsteller nicht schon deshalb als unglaubwürdig eingestuft werden dürfen, weil sie zunächst zögern, intime Aspekte ihres Lebens zu offenbaren und ihre Homosexualität anzugeben.
http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 988.html

Wenn der Glaubwürdigkeitsprüfung enge Grenzen gesetzt werden, bedeutet das andererseits, das Täuschungen leichter möglich sind. Inwieweit dadurch dem Asylmißbrauch ein weiterer Riegel vorgeschoben wird, wie Du in Deinem Beitrag andeutest, wird vermutlich Dein Geheimnis bleiben.
Der EuGH schöpft kein sexuelles Sonderrecht. Unsittliche Handlungen und Pornovideos können nicht als Beweis für eine Verfolgung im Heimatland anerkannt werden.

Antragsteller auf Asyl aufgrund einer Verfolgung aus sexuellen Gründen sollten erst einmal einem Aidstest unterzogen werden.

Bei dem Verdacht auf Asylmissbrauch sollte konsequent abgeschoben werden.

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von overkott »

Die Aids-Prävention sollte bei der Asyldebatte einen wichtigen Stellenwert haben. Für die Sittenstrenge afrikanischer Länder besonders im Hinblick auf Aids-Risikogruppen sollte mit Blick auf die hohe Aids-Belastung des Kontinents kulturelle Empathie aufgebracht werden. Vor allem darf das europäische Asylrecht nicht zum Tor für eine Aids-Migration werden.

Dieter
Beiträge: 2345
Registriert: Freitag 22. Juli 2011, 11:01
Wohnort: Berlin

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Dieter »

Montagsdemonstrationen in Dresden gegen die massive Islamisierung:

http://www.bild.de/regional/dresden/dem ... .bild.html

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von overkott »

Zur Asyldebatte gehört insbesondere die Frage nach der Verfolgung Unschuldiger. Asylberechtigt ist also nicht jeder, der mit den Gesetzen seines Heimatlandes in Konflikt geraten ist. Intention des Asylrechts ist auch nicht, restriktivere Gesetze oder entwicklungspolitische Selbsthilfe anderer Länder zu untergraben. Die angedrohte Strafverfolgung wegen Prostitution kann zum Beispiel als Verfolgungsgrund nicht anerkannt werden.

Die Beurteilung der Todesstrafe für die Proliferation von Aids als grobfahrlässiges Tötungsdelikt muss im Kontext der Beurteilung der Todesstrafe westlicher Länder, etwa der USA, gesehen werden. Auch wenn wir die Todesstrafe ablehnen, ist die verhängte Todesstrafe in den USA noch kein Grund für die Gewährung von Asyl.

Lilaimmerdieselbe
Beiträge: 2466
Registriert: Dienstag 4. Dezember 2012, 11:16

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Lilaimmerdieselbe »

Wenn jemand aufgrund der Gesetze seines Heimatslandes als Homosexueller verfolgt wird, gilt das auch nach der neuen Entscheidung als Asylgrund. Der europäische Gerichtshof gesteht den Staaten zu, eigene Verfahren zu entwickeln, um festzustellen, ob der Asylbewerber überhaupt homosexuell ist. Diese Verfahren sollten aber nach die Persönlichkeitsrechte der Asylanten achten und ich erspare es mir wirklich, aufzuzählen, welche entwürdigende Praktiken verboten wurden. Die Fragen nach der eigenen sexuellen Praktik ist da wirklich noch harmlos. Beamte haben manchmal eine unglaubliche Phantasie.
Andereseits ist Homosexualität ein so selten vorgebrachter Asylgrund, schließlich sind auch Asylbewerber von der Kultur ihres Herkunftslandes geprägt, dass in diesem Bereich Missbrauch wohl ziemlich vernachlässigbar ist. Da gibt es andere Bereiche, die häufiger mißbraucht werden.
In Afrika ist Aids übrigen keine Homosexuellenkrankheit. Da ist sie gestartet als Krankheit der Lkw-Fahrer und der Frauen, die an den Routen wohnen.
Richtig ist allerdings, dass man Asylbewerber mehr als bisher schon üblich gesundheitlich untersuchen sollte. Das schuldet man außer ihnen selbst auch dem medizinischen Personal und letztlich der Volksgesundheit. Damit schließe ich die psychische Gesundheit ausdrücklich mit ein. Schließlich werden sie zunächst monatelang und mitunter auch jahrelang in Massenunterkünften untergebracht. Da breiten sich nicht nur Infektionen sehr schnell und heftig aus, nicht nur in meiner Umgebung mußten Heime Neuaufnahmen verschieben wegen Masern, wegen Keuchhusten usw. Bei uns haben sich die Kommunen mittlerweile damit abgefunden, dass die von der Impfkommission empfohlenen Leistungen billiger sind als Masseninfektionen. Ich rechne auch damit, dass in naher Zukunft Asylbewerber krankenversichert werden. Bei den früheren Sozialhilfeempfängern hat sich das auch als die kostengünstigere und weniger bürokratische Lösung erwiesen, dass sie durch Hartz4 nicht mehr Privatpatienten, die ihren Zugang zum Gesundheitswesen außer in Lebensgefahr allerdings erst Mal beantragen mußten, sein sollten.

Caviteño
Beiträge: 12732
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Caviteño »

Lilaimmerdieselbe hat geschrieben: Andereseits ist Homosexualität ein so selten vorgebrachter Asylgrund, schließlich sind auch Asylbewerber von der Kultur ihres Herkunftslandes geprägt, dass in diesem Bereich Missbrauch wohl ziemlich vernachlässigbar ist. Da gibt es andere Bereiche, die häufiger mißbraucht werden.
Noch!
Wenn es bei diesem Asylgrund künftig ausreichen wird, ihn einfach zu behaupten, wird der Asylbewerber - Kultur des Herkunftslandes hin oder her - dieses vereinfache Verfahren wählen. Warum sollte er sich auf einen anderen Asylgrund berufen, der schwierig nachzuweisen und ggfs. auch noch überprüfbar ist, wenn eine Behauptung ausreicht und Ermittlungen über den Wahrheitsgehalt praktisch nicht möglich sind. :achselzuck: Es geht schließlich um ein Bleiberecht mit Rundum-Versorgung vs. Abschiebung.

Wir sollten einmal in ein bis zwei Jahren sehen, ob die Zahlen der wegen Homosexualität verfolgten Asylbewerber seit der Entscheidung des EuGH nicht sprunghaft in die Höhe gegangen sind.

gc-148
Beiträge: 903
Registriert: Montag 24. März 2014, 22:10

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von gc-148 »

Durch welche Tests willst Du Homosexualtität nachweisen?

Caviteño
Beiträge: 12732
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Caviteño »

gc-148 hat geschrieben:Durch welche Tests willst Du Homosexualtität nachweisen?
Genau das ist das Problem. Der EuGH hat in 213 für Homosexuelle einen Asylgrund geschaffen und 214 eine Überprüfung der Angaben praktisch unmöglich gemacht. Aus dem Urteil:
Nach alledem ist auf die Vorlagefrage in den Rechtssachen C‑148/13 bis C‑15/13 zu antworten:

– Art. 4 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 24/83 und Art. 13 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 25/85 sind dahin auszulegen, dass die zuständigen nationalen Behörden, die unter der Kontrolle der Gerichte tätig werden, im Rahmen ihrer Prüfung der Ereignisse und Umstände, die die behauptete sexuelle Ausrichtung eines Asylbewerbers betreffen, dessen Antrag auf die Furcht vor Verfolgung wegen dieser Ausrichtung gestützt ist, dessen Aussagen und die zur Stützung seines Antrags vorgelegten Unterlagen oder sonstigen Beweise nicht anhand von Befragungen beurteilen dürfen, die allein auf stereotypen Vorstellungen von Homosexuellen beruhen.

– Art. 4 der Richtlinie 24/83 ist im Licht von Art. 7 der Charta dahin auszulegen, dass die zuständigen nationalen Behörden im Rahmen dieser Prüfung keine detaillierten Befragungen zu den sexuellen Praktiken eines Asylbewerbers durchführen dürfen.

(...)
– Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 24/83 und Art. 13 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 25/85 sind dahin auszulegen, dass die zuständigen nationalen Behörden im Rahmen dieser Prüfung nicht allein deshalb zu dem Ergebnis gelangen dürfen, dass die Aussagen des betreffenden Asylbewerbers nicht glaubhaft sind, weil er seine behauptete sexuelle Ausrichtung nicht bei der ersten ihm gegebenen Gelegenheit zur Darlegung der Verfolgungsgründe geltend gemacht hat.
http://curia.europa.eu/juris/document/d ... &cid=56386

Eine Überprüfung des Asylgrundes, ob die Angaben zutreffend sind oder nicht, ist damit praktisch ausgeschlossen. Für die größte Gruppe der Asylbewerber, Armutsflüchtlinge oder wie Du sie bezeichnen willst - das sind nämlich junge Männer - ergibt sich somit die Möglichkeit, durch einen - ggfs. vorgeschobenen - Asylgrund in Europa ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Warten wir einmal ab, wie lange es dauert, bis man sich auch in den schon lfden Asylverfahren auf den bisher nicht genannten Asylgrund berufen wird, um das Verfahren "abzukürzen" (s. letzter Punkt des Urteils, in dem ausgeführt wird, daß die Verfolgungsgründe auch später geltend gemacht werden können).

Das Urteil paßt zum Advent: "Macht hoch die Tür, die Tor macht weit...."

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von overkott »

Der Fokus auf den Asylgrund muss immer bei der ungerechtfertigten Verfolgung liegen.

Caviteño
Beiträge: 12732
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Caviteño »

overkott hat geschrieben:Der Fokus auf den Asylgrund muss immer bei der ungerechtfertigten Verfolgung liegen.
Das dürfte Allgemeingut sein.

Nur wie ist zu verfahren, wenn die Gruppe unstrittig in einem Land verfolgt wird, andererseits aber die bloße Behauptung ausreicht, zu der Gruppe zu gehören und man die Angaben nicht überprüfen kann/darf.

:achselzuck: :hmm:

Und um die Sache noch deutlicher zu machen:
Wie sieht es aus, wenn die Gruppe nicht aus ein paar Tausend Menschen, sondern aus Millionen besteht - die ihre Mitgliedschaft behaupten?

Benutzeravatar
Ewald Mrnka
Beiträge: 7001
Registriert: Dienstag 30. November 2004, 11:06

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Ewald Mrnka »

Nebelkerzen, Ablenkungsmanöver & Beruhigungspillen für gehirngewaschene, aber dennoch leicht irritierte Autochthone.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

Benutzeravatar
overkott
Beiträge: 19634
Registriert: Donnerstag 8. Juni 2006, 11:25

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von overkott »

Caviteño hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Der Fokus auf den Asylgrund muss immer bei der ungerechtfertigten Verfolgung liegen.
Das dürfte Allgemeingut sein.

Nur wie ist zu verfahren, wenn die Gruppe unstrittig in einem Land verfolgt wird, andererseits aber die bloße Behauptung ausreicht, zu der Gruppe zu gehören und man die Angaben nicht überprüfen kann/darf.
Die bloße Behauptung reicht nicht aus, sonst würden im Allgemeinen mehr als nur 2 Prozent der Asylanträge in Deutschland positiv bestätigt. Gewährt wird Asyl nur bei Abweichung von der allgemeinen Lage im Herkunftsland. Abgelehnt werden Asylanträge aus sicheren Herkunfsstaaten wie Ghana und Senegal, in denen homosexuelle Handlungen illegal und mit bis zu fünf Jahren strafbewehrt sind. Als unbeachtlich gilt ein Antrag, wenn ein Antragsteller in ein Drittland zurückgeführt werden kann, in dem er vor Verfolgung sicher ist.

Unbeschadet einer Abschiebung hat ein Antragsteller das Recht auf ein menschenwürdiges Verfahren. In diesem Rahmen darf er nicht von den Behörden zu einer unsittlichen Beweisführung gezwungen werden, die sein Persönlichkeitsrecht verletzen.

Caviteño
Beiträge: 12732
Registriert: Sonntag 14. März 2010, 02:31
Wohnort: Diözesen Imus und Essen

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Caviteño »

Zwar keine Homosexualität aber Schulden als Asylgrund - verbunden mit posttraumatischen Störungen aufgrund behaupteter Morddrohungen (wegen der Schulden).

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... 12199.html

Die Äußerung der Kirchenvertreter zu dem Fall kommentiere ich mal lieber nicht.......

Benutzeravatar
Sarandanon
Beiträge: 1590
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 19:59
Wohnort: Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland

Re: EuGH will Asylmissbrauch verhindern

Beitrag von Sarandanon »

Grundsätzlich muss man mit Bewertungen aufgrund Presseartikel äußerst vorsichtig umgehen. Keiner von uns ist an dieser Situation auch nur annähernd nahe dran und kennt die Wahrheit. Alles andere, ob nun pro oder contra, wäre tendenziös.
Dich, o Herr, kann nur verlieren, wer dich verlässt.
(Augustinus Aurelius)

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema