Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:1. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland umfaßt die Werteordnung des Grundgesetzes, die inhaltsgleich für alle Staaten der Europäischen Union gilt. Dazu gehören unter anderem
- der Schutz der Menschenwürde
- das Gewaltmonopol des Staates, das heißt, außer dem Staat darf in der Bundesrepublik Deutschland niemand Gewalt gegen einen anderen anwenden, es sei denn in Notwehr. Der Staat selbst darf Gewalt nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung anwenden
- sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Entsprechen diese Grundsätze Ihren persönlichen Vorstellungen?
Nein. – Die »Menschenwürde« ist eine leere Worthülse, wenn sie nicht auf der Gottebenbildlichkeit ruht, also auf der Anerkenntnis der Erschaffung des Menschen durch den dreifaltigen Gott als dessen Ebenbild.
Daß diese Anerkenntnis in den deutschen Ländern heute nicht besteht, es sich also in der Tat nur um eine Worthülse handelt, kann durch zahlreiche Tatsachen beispielhaft belegt werden, so etwa durch die staatlich straflos gestellte und öffentlich geförderte furchtbare Massenabtreibung, durch die Verhöhnung der Ehe durch staatliche Einführung eines ihr nahezu gleichgestellten Sodomitenkonkubinats oder durch die schulische Indoktrination der Kinder im Sinne solcher Greuel unter Mißachtung des elterlichen Erziehungsrechts.
Freilich sind dies nur Symptome, welche man auch auf Mißachtung der Grundsätze zurückführen könnte. Jedoch meidet bereits das Grundgesetz selbst jede Anerkennung des wahren, dreifaltigen Gottes und der Herrschaft unseres Herrn Jesu Christi. Vielmehr behauptet es anmaßend den Ausgang aller staatlichen Gewalt vom „Volk“. Als Gegenbeispiel sei auf die Präambel der irischen Verfassung verwiesen:
»Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, von der alle Autorität kommt und auf die, als unserem letzten Ziel, alle Handlungen sowohl der Menschen wie der Staaten ausgerichtet sein müssen, anerkennen Wir, das Volk von Irland, in Demut alle unsere Verpflichtungen gegenüber unserem göttlichen Herrn, Jesus Christus, der unseren Vätern durch Jahrhunderte der Heimsuchung hindurch beigestanden hat. In dankbarer Erinnerung an ihren heldenhaften und unermüdlichen Kampf um die Wiedererlangung der rechtmäßigen Unabhängigkeit unserer Nation und in dem Bestreben, unter gebührender Beachtung von Klugheit, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit das allgemeine Wohl zu fördern, auf daß die Würde und Freiheit des Individuums gewährleistet, eine gerechte soziale Ordnung erreicht, die Einheit unseres Landes wiederhergestellt und Eintracht mit anderen Nationen begründet werde, nehmen wir diese Verfassung an, setzen sie in Kraft und geben sie uns.«
Das »Gewaltmonopol des Staates« darf die elterliche Gewalt nicht in Frage stellen oder beeinträchtigen. – Zur „Gleichberechtigung“ siehe unten, Antwort auf Frage 9.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:2. Was halten Sie von folgenden Aussagen?
- "Demokratie ist die schlechteste Regierungsform, die wir haben, aber die beste, die es gibt."
- "Die Menschheit hat noch nie eine so dunkle Phase wie unter der Demokratie erlebt. Damit der Mensch sich von der Demokratie befreien kann, muß er zuerst begreifen, daß die Demokratie den Menschen nichts Gutes geben kann ..."
Die erste Aussage ist ein Paradox, das tiefsinnig sein will, jedoch bestenfalls pseudointellektuell ist. Beide Aussagen kranken daran, daß sie einen Konsens über die Definition der „Demokratie“ voraussetzen, den ich nicht für gegeben halte.
Nehmen wir an, es sei jene Staatsidee gemeint, die seit gut zweihundert Jahren mehr und mehr herrschend geworden ist und heute, von ihren Verfechtern nicht verhohlen, die unbedingte Weltherrschaft anstrebt. Diese auf den Liberalismus gebaute Idee, ein Kind der „Aufklärung“, ist durch und durch ideologisch und gewährt den Völkern keineswegs, was sie zu gewähren vorgibt. Diese Ideologie mit ihrem absoluten Anspruch ist vom Ansatz her schlecht. Als gläubiger Sohn der Kirche muß ich mich hüten, ihr zu verfallen und ihren Anspruch anzuerkennen, wiewohl ich den je konkreten Herren, welche sie mir beschert, den aller Obrigkeit gebührenden Gehorsam schulde, soweit nicht der Gott geschuldete Gehorsam anderes gebeut.
Die konkrete Praxis kann dagegen sehr unterschiedlich sein. Keine Frage, daß wir heute immer noch besser leben – sobald wir die Gefahrenzone Mutterleib lebendig verlassen haben – als im Dreißigjährigen Krieg in den von ihm heimgesuchten Territorien oder auch in russischen Fürstentümern unterm Mongolenjoch. Andererseits begann die liberal-demokratische Idee ihren Marsch zur Herrschaft bereits mit bis dahin kaum je gekannten Greueln, namentlich in der französischen Revolution.
Ihre heutige Entwicklung trägt alle Züge des beginnenden Reichs des Antichrists. Es gibt also Anlaß zu Sorge und Furcht. Wohl gab es „dunklere Phasen“ der Geschichte als unsere heutige Situation. Aber vielleicht noch nie war der Ausblick dunkler. Er müßte Hoffnungslosigkeit gebären, wüßten die gläubigen Kinder der Kirche nicht, daß damit auch die Wiederkunft des Herrn näherrückt.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:3. In Filmen, Theaterstücken und Büchern werden manchmal die religiösen Gefühle von Menschen der unterschiedlichen Glaubensrichtungen verletzt. Welche Mittel darf der einzelne Ihrer Meinung nach anwenden, um sich gegen solche Verletzungen seines Glaubens zu wehren, und welche nicht?
Alle rechtlichen Mittel. Dazu kann im Einzelfall auch Notwehr gehören, die jedoch die Angemessenheit der Mittel wahren muß und nicht in Maßlosigkeit abgleiten darf. Öffentlicher Protest, publizistische Mittel und symbolische Handlungen, wie etwa die Verbrennung blasphemischer Bücher, sind in jedem Fall erlaubt, selbst wenn eine ungerechte Obrigkeit sie verböte. Ob klug, ist eine andere Frage, die aber auch zu stellen ist. Man sollte keine unklugen Mittel einsetzen.
Im übrigen sei bemerkt, daß das eigentliche Unrecht nicht in der Verletzung „religiöser Gefühle“ liegt, sondern in der Verletzung des Anspruchs Gottes, Ihm die Ehre zu geben, und damit der Kirche und dem Glauben, den sie verkündet und lehrt.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:4. Wie stehen Sie zu Kritik an einer Religion? Halten Sie diese für zulässig? Setzen Sie sich damit auseinander?
Hier müßte zunächst zwischen der wahren und den falschen Religionen unterschieden werden. Selbstverständlich übe ich Kritik an den falschen Religionen, also den verschiedenen Formen der Idolatrie, und verteidige die wahre Religion als – um eine Definition zu versuchen – die „Gesamtheit der Glaubensäußerungen und des Glaubenslebens der Kirche“.
Selbstverständlich ist auch die nur propagandistische oder argumentative Bekämpfung der wahren Religion Unrecht vor dem Herrn. Daß wir als Gläubige damit konfrontiert würden, und zwar oft im Übermaß, das hat der Herr selber uns verheißen. Überrascht brauchen wir also nicht zu sein.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:5. In Deutschland können politische Parteien und Vereine wegen verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden. Würden Sie trotz eines solchen Verbots die Partei oder den Verein doch unterstützen? Unter welchen Umständen?
Meine Unterstützung einer Partei – wozu ich derzeit keine Veranlassung sehe – oder eines Vereins hängt nicht von der Zulassung oder dem Verbot durch die Obrigkeit ab, sondern davon, ob solche Unterstützung der Ehre Gottes und der Freiheit der Kirche dient. Wenn der Staat rechtlich handelt, entscheidet er nach denselben Kriterien. Wenn er gegen diese Kritierien handelt, ist er im Unrecht und bindet mich nicht. »Dem Kaiser, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist.«
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:6. Wie stehen Sie zu der Aussage, daß die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und daß dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist?
Da der Mann das Haupt der Frau ist, schuldet die Frau ihm Gehorsam, wie die Kirche Christo, ihrem Herrn. Umgekehrt soll der Mann seine Frau lieben, wie Christus die Kirche geliebt hat, das heißt: bis zum Tod am Kreuz. Sie zu schlagen verträgt sich schwerlich mit diesem Anspruch. (Vgl. Eph 5.)
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:7. Halten Sie es für zulässig, daß ein Mann seine Frau oder seine Tochter zu Hause einschließt, um zu verhindern, daß sie ihm in der Öffentlichkeit "Schande macht"?
Wenn überhaupt, dann kann hier nicht die öffentliche Schande für den Vater oder Ehemann, sondern bloß das Wohl und die Unversehrtheit der Tochter oder Frau das zu schützende Gut sein. Weiterhin ist zwischen Ehegattin und Töchtern zu unterscheiden. Umstände, die eine solche Maßnahme gegenüber der Ehefrau erforderlich scheinen lassen könnten, deuten auf ein grundsätzlicheres Problem der Eheleute hin, daß durch solche Maßnahmen kaum gebessert, sondern eher noch verschlimmert würde. Darum ist von solchen Handlungen dringend abzuraten. Auszunehmen sind unter Umständen akute Affektsituationen, in welchen ein Ehegatte den andern an einer Dummheit hindern will, bis dieser sich wieder beruhigt hat. Ich darf gestehen, daß ich selbst einmal – im nachhinein dankbares – „Opfer“ einer solchen Nothilfe seitens meiner Frau war.
Anders natürlich bei einer Tochter, für deren Erziehung und überhaupt Wohl und Wehe die Eltern die Verantwortung tragen. Für Söhne gilt dasselbe. Die Erziehung soll darauf abzielen, Konfliktsituationen, die eine derartige Maßnahme als Strafe oder zur Vorbeugung gebieten könnten, von vornherein zu vermeiden. Mißlingt das, ist die gebotene Konsequenz zu ziehen.
Im übrigen ist dies alleinige Verantwortung der Eltern. Daß der Staat sich durch eine derartige Befragung dareinmischt, ist eine Zumutung und unannehmbare Verletzung des Elternrechts.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:8. In Deutschland kann die Polizei bei gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten einschreiten und zur Abwehr von weiteren Gefahren den Täter für einige Tage aus der Wohnung verweisen? Was halten Sie davon?
Daß die Polizei – oder notfalls jedermann – eingreifen soll und muß, wenn akut Leib und Leben von Streitparteien bedroht sind, ist klar und unbestritten. Darunter fällt allerdings nicht jede tätliche Auseinandersetzung. Wichtiger als der Schutz vor einer Ohrfeige oder einem Schlag mit dem Nudelholz ist die Heilung der Ehe. Das aber ist nicht Sache der Polizei, und in der Regel wohl auch gar nicht im Bereich ihrer Möglichkeit. Darum muß die Polizei jedenfalls immer auch mit Augenmaß vorgehen und darf nicht über Gebühr in den zu schützenden Innenbereich von Ehe und Familie eindringen.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:9. Halten Sie es für einen Fortschritt, daß Männer und Frauen in Deutschland kraft Gesetzes gleichberechtigt sind? Was sollte der Staat Ihrer Meinung nach tun, wenn Männer dies nicht akzeptieren?
Männer und Frauen sind nach der Schöpfungsordnung nicht gleich, sondern verschieden. Diese Verschiedenheit soll sich auch in der Rechts- und Gesellschaftsordnung eines Staates widerspiegeln. Staatliche Gleichmacherei, die „Gleichberechtigung“ oder gar – wie es in der Regel heute bereits geschieht – „Gleichstellung“ verordnet, verletzt die Schöpfungsordnung und ist daher abzulehnen und gilt dem Gläubigen für nichts.
Im übrigen bedeutet die grundsätzliche Verschiedenheit von Mann und Frau in keiner Weise Rechtlosigkeit oder Minderwertigkeit des einen oder des andern Teils. Diese Verschiedenheit einzuebnen bedeutet dagegen, die Frau (und reziprok übrigens auch den Mann) seinem eigenen, gottgegebenen Wesen zu entfremden.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:10. In Deutschland kann jeder bei entsprechender Ausbildung nahezu jeden Beruf ergreifen. Was halten Sie davon? Sind Sie der Meinung, daß bestimmte Berufe nur Männern oder nur Frauen vorbehalten sein sollten? Wenn ja, welche und warum?
Grundsätzlich erscheint mir eine völlige Beliebigkeit der Berufswahl wenig erstrebenswert oder – nachdem die Situation bereits so ist – wenig segensreich. Stärkere familiäre und gesellschaftliche Vorgaben – ohne daß sie absolut bindend sein sollten – wären für den einzelnen oft hilfreich, damit die vermeintliche Freiheit nicht in Hilflosigkeit und Desorientierung endet. Daß etwa der Sohn dem Vater im Beruf oder Geschäft nachfolgt, wäre eine durchaus sinnvolle Grundregel, auch wenn klar ist, daß sie nicht immer und überall gelten kann.
Selbstverständlich eignen sich Männer und Frauen nicht in gleicher Weise für alle Berufe. Generell ist außerhäusige Erwerbstätigkeit für verheiratete Frauen mit Kindern unangemessenen und sollte nur bei Notlagen in Betracht kommen. Darüber hinaus sind beispielshalber Tätigkeiten, die mit schwerer körperlicher Arbeit, langer Abwesenheit von der Heimat oder mit Waffendienst verbunden sind, nicht geeignet, um von Frauen ausgeübt zu werden. Solche Berufe sind zum Beispiel Bergmann, Seemann oder Soldat. (Der Dienst des Bischofs, Priesters oder Diakons der Kirche, der selbstverständlich getauften Männern vorbehalten bleibt, ist dagegen nicht im landläufigen Sinne als „Beruf“ zu bezeichnen.)
Für andere Berufe sind hingegen Männer nicht geeignet, so etwa als Kindergärtner, Säuglingsschwestern oder Hebammen. Als Ammen natürlich auch nicht.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:11. Welche Berufe sollte Ihrer Meinung nach eine Frau auf keinen Fall ausüben? Hätten Sie bei bestimmten Berufen Schwierigkeiten, eine Frau als Autoritätsperson anzuerkennen?
Teil eins der Frage wiederholt die vorige Frage, weshalb eine Antwort sich erübrigt. – Nach der Schöpfungsordnung ist es nicht eigentlich die Aufgabe der Frau, als „Autoritätsperson“ über Männer gesetzt zu sein. Dennoch kann die Geschichte so laufen, daß einer Frau eine solche Aufgabe zufällt, worin ich prinzipiell ohne weiteres Gottes Ratschluß zu erkennen vermöchte. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Falsch wäre dagegen die Auffassung, es sei einerlei, ob Mann oder Frau als „Autoritätspersonen“ fungierten.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:12. In Deutschland kann jeder selbst entscheiden, ob er sich lieber von einem Arzt oder einer Ärztin behandeln läßt. In bestimmten Situationen besteht diese Wahlmöglichkeit jedoch nicht: Notfall, Schichtwechsel im Krankenhaus. Würden Sie sich in einem solchen Fall auch von einer Ärztin (männlicher Einbürgerungsbewerber) oder einem Arzt (Einbürgerungsbewerberin) untersuchen oder operieren lassen?
Ja.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:13. Man hört immer wieder, daß Eltern ihren volljährigen Töchtern verbieten, einen bestimmten Beruf zu ergreifen oder einen Mann ihrer Wahl zu heiraten. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Verhalten? Was würden Sie tun, wenn Ihre Tochter einen Mann anderen Glaubens heiraten oder eine Ausbildung machen möchte, die Ihnen nicht gefällt?
Ich höre das durchaus nicht »immer wieder«, sondern allenfalls selten und aus dritter Hand. Die große Mehrheit der Eltern in Deutschland wird offenbar ihrer Erziehungsaufgabe und generellen Verantwortung für ihre Kinder – neben den Töchtern sind natürlich ebenso auch die Söhne gemeint – nicht gerecht. Zu solcher Verantwortung gehört es auch, nötigenfalls den Kindern zu verbieten, einen Irrweg zu beschreiten und folgenschwere Fehler zu begehen. Dies kann ebenso die Berufswahl wie die Wahl eines Ehegatten betreffen. Die Eheschließung mit Ungetauften, Ungläubigen, vom Glauben Abgefallenen oder Häretikern ist aus gutem Grund von der Kirche verboten. Erst recht haben Eltern ihren Kindern einen solchen Schritt ins Unglück zu verwehren. Ausnahmen sind unter Ansehung des Einzelfalls denkbar, aber äußerst unwahrscheinlich und jedenfalls an strenge Bedingungen zu knüpfen, insbesondere hinsichtlich der Religionsausübung des rechtgläubigen Teils und der entsprechenden Kindererziehung.
Im übrigen hoffe ich persönlich, das die Erziehung meiner Kinder von vorherein ausschließt, daß eine Situatiuon entsteht, in welcher ich ein Verbot wie die oben genannten aussprechen müßte.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:14. Was halten Sie davon, daß Eltern ihre Kinder zwangsweise verheiraten? Glauben Sie, daß solche Ehen mit der Menschenwürde vereinbar sind?
Die Ehe kann nur freiwillig geschlossen werden. Vorbereitung und „Anbahnung“ durch die Eltern dagegen braucht nichts Schlechtes zu sein. Das romantische Ideal ist nicht der Weisheit letzter Schluß und hat durchaus mit dem Scheitern so vieler Ehen ursächlich zu tun.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:15. In Deutschland gehört der Sport- und Schwimmunterricht zum normalen Schulunterricht. Würden Sie Ihre Tochter daran teilnehmen lassen? Wenn nein: Warum nicht?
Die Voraussetzung einer Teilnahme der Söhne oder Töchter ist, daß die Intimsphäre des Kindes gewahrt bleibt und das Schamgefühl nicht verletzt wird, weder beim Umkleiden oder Duschen noch durch die beim Turnen oder Schwimmen verlangte Bekleidung. Die Bedingungen sind im Einzelfall zu klären. Beim Turnunterricht wird dies vermutlich leichter möglich sein als beim Schwimmunterricht. Kommt keine zufriedenstellende Regelung zustande, darf das Kind nicht teilnehmen.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:16. Wie stehen Sie dazu, daß Schulkinder an Klassenausflügen und Schullandheimaufenthalten teilnehmen?
Angesichts der heute anzunehmenden Voraussetzungen, welche die Kinder von zu Hause mitbringen, halte ich jeden Lehrer für überfordert, auf einer Klassenreise mit einem Klassenverband die Aufsicht zu gewährleisten, die ich für erforderlich halte, unabhängig davon, ob ich den Lehrer persönlich für vertrauenswürdig halte oder nicht.
Denkbar ist allenfalls eine Kleingruppenfahrt mit vielleicht gut einem halben Dutzend Kinder und wenigstens zwei erwachsenen Begleitpersonen, sofern diese absolute Vertrauenspersonen sind.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:17. Ihre volljährige Tochter/Ihre Frau möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen auch. Würden Sie versuchen, daß zu verhindern? Wenn ja: Mit welchen Mitteln?
Das käme darauf an, von welchen und auf welche Weise gekleideten »anderen deutsche Mädchen und Frauen« die Rede ist. Die Durchschnittsbekleidung, wie man sie in der wärmeren Jahreshälfte auf der Straße wie im Klassenzimmer findet, ist in ihrer Freizügigkeit und gewollten Zurschaustellung sexueller Reize – teils selbst schon bei vorpubertären Mädchen – keinesfalls zu billigen. Selbstverständlich haben Eltern ihren Töchtern solche Bekleidung oder besser Entkleidung zu verbieten. Ja, sie sollen darüberhinaus daraufhinzuwirken suchen, daß im Klassenverband allgemein auf aufreizende Kleidung verzichtet wird.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:18. Bei Einbürgerungsbewerberinnen: Ihre Tochter möchte sich gerne so kleiden wie andere deutsche Mädchen und Frauen auch, aber Ihr Mann ist dagegen? Was tun Sie?
–
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:19. Ihre Tochter/Schwester kommt nach Hause und erzählt, sie sei sexuell belästigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?
Ich erfrage die Umstände des Einzelfalls. Ist der Täter ein Bekannter oder Unbekannter? Wie kam es zu dem Vorfall? Hat meine Tochter durch Aufenthalt an einem Ort oder durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung dazu beigetragen? Wie schwerwiegend war die Belästigung?
Je nach den Antworten ist meine Tochter zu unterweisen, u. U. auch erst einmal zu trösten. Der Täter ist möglicherweise anzuzeigen – sofern bekannt –, bei näherer Bekanntschaft unter Umständen auch direkt zur Rede zu stellen, bei einem jüngeren Täter auch oder zuerst seine Eltern.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:20. Ihr Sohn/Bruder kommt nach Hause und erzählt, er sei beleidigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?
Ich erinnere ihn an Jesu Wort: »Ihr sollt dem Bösen nicht widerstehen; sondern wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, so biete ihm auch die andere dar; und wer mit dir rechten und deinen Rock nehmen will, dem laß auch den Mantel; und wenn dich jemand eine Meile weit zu gehen nötigt, so gehe mit ihm zwei« (Mt 5,39-41).
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:21. Erlaubt das Grundgesetz Ihrer Meinung nach, seine Religion zu wechseln, also seine bisherige Glaubensgemeinschaft zu verlassen und ohne Religion zu leben oder sich einer anderen Religion zuzuwenden? Was halten Sie davon, wenn man wegen eines solchen Religionswechsels bestraft würde (z.B. mit dem Verlust des Erbrechts)?
Das deutsche Grundgesetz erlaubt das. Vor Gott kommt es darauf an, ob es um die wahre oder eine falsche Religion geht. Der Abfall von der wahren Religion, also von der Kirche, hat natürlich schwerwiegende Konsequenzen. Solche Konsequenzen können auch im Bereich des bürgerlichen Rechts entstehen. Ob Eltern ihr Kind, das beispielshalber zu einer Sekte abgefallen ist, enterben, ist ihre Angelegenheit. Allerdings kann eine solche Maßnahme aus Liebe zum Kind dringend geboten sein.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:22. Sie erfahren, daß Leute aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis einen terroristischer Anschlag begangen haben oder planen. Wie verhalten Sie sich? Was tun Sie? (Hinweis für die EBB: Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Dr. Nadeem Elyas, hat im ZDF am 15.07.2005 - nach den Anschlägen in London - erklärt, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden sei für Muslime "ein islamisches Gebot und kein Verrat"!)
Ich halte diese Frage für grotesk. Soll hier Terror – also, wörtlich verstanden, „Schrecken“ – verbreitet werden? Soll eine Blockwartmentalität herangezüchtet werden?
Ich habe keine Freunde und Nachbarn, die Terroranschläge planen oder begehen. Oder soll ich meinen Nachbarn, der gerade mit gebrochenem Bein aus dem Urlaub zurückgekehrt ist, verdächtigen, er sei gar nicht im Münsterland gegen eine Mauer gerodelt, wie er erzählte, sondern in Bagdad nach einem Anschlag auf der Flucht verletzt worden? Soll ich ihn sicherheitshalber anzeigen?
Sehr viel realer wäre die Frage, was ich tun soll, wenn mir Übergriffe oder Straftaten von Vertretern der Sicherheitsorgane bekannt werden. Keine Frage, Terroristen gehören angezeigt, verurteilt und bestraft. Sie laufen aber nicht mit der Aufschrift „Terrorist“ herum, so daß ich sie erkennen könnte. Die Gefahr, in eine Terrorhysterie zu verfallen, die alles und jeden fürchtet und alles und jeden verdächtigt und auf welcher ein lupenreiner Überwachungs- und Polizeistaat errichtet werden kann, scheint mir weitaus größer als die reale Terrorgefahr.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:23. Sie haben von den Anschlägen am 11. September 2001 in New York und am 11. März 2004 in Madrid gehört. Waren die Täter in Ihren Augen Terroristen oder Freiheitskämpfer? Erläutern Sie Ihre Aussage.
Mit dem spanischen Anschlägen habe ich mich zu wenig befaßt, als daß ich mich fundiert darüber zu äußern vermöchte. – Wenn ich wüßte, wer die Täter von Neuyork und Washington waren, schriebe ich ein Buch. Leider enthält die offizielle Darstellung der Ereignisse vom 11. September 2001 derart viele Unstimmigkeiten, daß sie mehr Fragen aufwirft als Antworten gibt. Antworten auf diese Fragen geben die amerikanischen Behörden nicht, eine hinreichende Untersuchung findet nicht statt.
Es deuten aber zahlreiche Indizien darauf hin, daß die offizielle Darstellung einerseits bewußt manipuliert wurde und daß andererseits die Anschläge selbst nicht hätten begangen werden können, ohne mindestens Helfer, wenn nicht Drahtzieher, an wichtiger Stelle im Innern des US-amerikanischen Regierungs- und Sicherheitsapparats zu haben.
Wer auch immer die Täter waren, gewiß ist, daß man sie nicht als Freiheitskämpfer bezeichnen kann, sondern nur als Verbrecher. Ob „Terroristen“ der passende Ausdruck für diese Art Verbrecher ist, kann ich ohne Kenntnis des tatsächlichen Tathergangs nicht beurteilen.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:24. In der Zeitung wird manchmal über Fälle berichtet, in denen Töchter oder Ehefrauen von männlichen Familienangehörigen wegen "unsittlichen Lebenswandels" getötet wurden, um die Familienehre wieder herzustellen. Wie stehen Sie zu einer solchen Tat?
Es handelt sich offensichtlich um Mord oder Totschlag und ist entsprechend zu bestrafen.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:25. Was halten Sie davon, wenn ein Mann in Deutschland mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet ist?
Nichts. Man sollte allerdings bei eventuellen Maßnahmen gegen solche Fälle auch die soziale Lage betroffener Frauen im Blick behalten, wie zum Beispiel die medizinische oder Altersversorgung. Vorschnelles Handeln könnte zu ungerechten sozialen Härten führen.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:26. Wie beurteilen Sie es, wenn ein verheirateter Mann aus Deutschland in seinen früheren Heimatstaat fährt und dort ein zweites Mal heiratet?
Die zweite Ehe ist keine, sondern Ehebruch. Im übrigen gilt die Antwort auf die vorige Frage auch hier.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:27. Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York? Was halten Sie von solchen Behauptungen?
Interessante Information. Ich habe noch niemanden getroffen, der tatsächlich »die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich« machte. Gibt es solche Leute wirklich?
Etwas anderes als solche abenteuerlichen Pauschalbehauptungen – und mir wohlbekannt –, ist dagegen Kritik an konkreten Juden oder jüdischen Verbänden, wie sie ja auch jüdischerseits erhoben oder als berechtigt oder nachvollziehbar eingestuft wird, von Bernard Lazare bis Norman Finkelstein. Wieder etwas anderes ist die Kritik an der jüdischen Lehre des Talmud oder der gnostisch-esoterischen Kabbala, wie sie theologisch aus kirchlicher Sicht oder eher soziologisch aus jüdisch-atheistischer Sicht wie bei Israel Schahak erhoben wird.
Die Anschläge vom 11. September 2001 haben damit unmittelbar zunächst wenig zu tun. Wenn es allerdings zutreffen sollte, daß es Helfer im Innern des US-amerikanischen Regierungs- und Sicherheitsapparats gab, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß darunter auch Juden sind. Auszuschließen ist das nicht, wie es ja bekanntermaßen auch einen jüdisch-extremistischen Terrorismus gibt.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:28. Ihre Tochter bewirbt sich um eine Stelle in Deutschland. Sie bekommt jedoch ein ablehnendes Schreiben. Später erfahren Sie, daß eine Schwarzafrikanerin aus Somalia die Stelle bekommen hat. Wie verhalten Sie sich?
Ich wäre wohl recht überrascht. Im übrigen empfähle ich meiner Tochter, neue Bewerbungen zu schreiben, sofern die vorige Bewerbung mein Einverständnis hatte. Möglicherweise würde ich auch zu bedenken geben, daß sie sich einen Mann suchen und eine Familie gründen könnte. Oder sich prüfen, ob Gott sie vielleicht zum ehelosen Leben im Kloster ruft. Das ist natürlich ohne Vorstellung von der konkreten Situation reine Theorie und, offen gesagt, reichlich nutzlose Gedankenspielerei.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:29. Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammen leben. Wie reagieren Sie?
Ich halte das für äußerst unwahrscheinlich, da ich darauf achte, erzieherisch einer solchen verhängnisvollen Fehlentwicklung vorzubeugen. In diesem also rein theoretischen Fall würde ich selbstverständlich zunächst ein eindeutiges Verbot aussprechen. Ein sodomitischer Konkubinat ist keine reale Denkmöglichkeit, sondern wäre schwere Sünde und ist daher vollständig abzulehnen. Über das Verbot und eine theologische und sittliche Klärung hinaus müßte ich mich natürlich auch dem Umstand stellen, daß mein Sohn Hilfe benötigte, und zwar seelsorglicher ebenso wie psychotherapeutischer Art. Solche Hilfe würde ich mich bemühen ihm zu verschaffen.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:30. In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als homosexuell bekannt. Was halten Sie davon, daß in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?
Ein Greuel. Die himmelschreiende Sünde öffentlich inthronisiert. Eine Katastrophe für Land und Volk.
Das badisch-württembergische Innenministerium hat geschrieben:Erklärung des Einbürgerungsbewerbers: Meine Antworten und Erläuterungen zu den gestellten Fragen sind korrekt wiedergegeben und entsprechen meiner tatsächlichen inneren Einstellung. Ich hatte keine Schwierigkeiten, die Fragen zu verstehen; soweit ich sie nicht gleich verstanden habe, wurden sie mir so erklärt, daß ich alles verstanden habe. Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können, selbst wenn ich dadurch staatenlos werden sollte.