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Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2016, 11:52
von overkott
Der Hintergrund:

Als Ursula von der Leyen 199 ihre Dissertation im Fach Medizin vorlegte, war sie bereits seit vier Jahren mit einem Medizinprofessor verheiratet und zweifache Mutter.

Einerseits konnte sie sich beim Abendbrot wohl guten Rat für ihre Facharbeit holen, andererseits musste sie vermutlich noch den kleinen David Echter ( *1987 ) und die kleine Sophie Charlotte ( *1989 ) ins Bett bringen.

Nun schreibt sich eine Doktorarbeit nicht so leicht wie ein Tagebuch. Da schuf sie sich Abhilfe durch Abschreiben:

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Ugv

Ob ihr Mann ihr einen falschen Tipp gegeben hatte?

Ihrem Betreuer Mesrogli, einem ausgezeichneten Arzt iranischer Abstammung mit zehnjähriger Erfahrung und zwischenzeitlicher Habilitation hätte jedenfalls das Abschreiben bereits auffallen können, vor allem aber ihren Gutachtern Gehrke, der sich jüngst für die rechtspopulistische AfD um einen Sitz im EU-Parlament mühte, und Zeidler.

Juristen wie Gerhard Dannemann, HU Berlin, und Volker Rieble, LMU München, halten das Ausmaß für keine Bagatelle, sondern eindeutig für ein Plagiat mit gefährlichen Fehlverweisen.

Vor vier Monaten trug Leyen die Bitte um Überprüfung an die Medizinische Hochschule Hannover heran.

Eine um rechtsstaatliche Korrektheit bemühte Kanzlerin dürfte nicht anders als in der Guttenberg-Affäre entscheiden.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2016, 12:19
von Caviteño
@overkott:
Die in Rede stehende Person ist Verteidigungsministerin. Minister und parlamentarische Staatssekretäre sind aber keine Beamte.

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... 898/beamte

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2016, 12:21
von overkott
@Caviteño

Allerdings beamtete Sekretäre.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Dienstag 12. Januar 2016, 13:55
von overkott
In der Leyen-Affäre muss man ähnlich wie in der Guttenberg-Affäre sagen: Da gab es persönliches Fehlverhalten.

In der Debatte um Jäger liegt der Fall differenzierter und das hat der DLF-Kollege Küpper unter einer missbräuchlichen Überschrift sehr schön herausgearbeitet:

Bisher konnte man Jäger keine persönliche Beteiligung durch sträfliches Unterlassen oder falsches Eingreifen nachweisen. Allerdings haftet an ihm sein eigener Ruf nach Rücktritt in ähnlich gelagerten Fällen. So schwach die Argumentation der Opposition bisher war, könnte hier allerdings noch Staub aufgewirbelt werden. Das lange Schweigen der Ministerpräsidentin war philosophisch und ein Beitrag zur Deeskalation einer populistischen Debatte.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Samstag 14. Januar 2017, 17:32
von Marcus
Caviteño hat geschrieben:Besonders "gefährdet" für Abwanderungen in die freie Wirtschaft ist die Finanzverwaltung. Hier können die Angehörigen des gehobenen Dienstes entweder nach einigen Jahren prüfungsfrei "Steuerberater" werden oder - sogar während sich im Finanzamt tätig sind - die Steuerberaterprüfung ablegen.
Zielgruppe der freien Wirtschaft sind insbesondere Groß- und Konzernprüfer und Steuerfahnder. Erschwerend kommt hinzu, daß dieser Personenkreis täglich mit potentiellen "Abwerbern" zu tun hat und letztere sich schnell ein Bild über die Fähigkeite, Kenntnisse und die Arbeitsweise des Beamten machen können. Aber nicht nur die freie Wirtschaft wirbt ab. Vor einigen Jahren ging eine Meldung durch die Presse, daß der damalige bayerische Finanzminister sich mit dem Bundeszentralamt für Steuern "anlegte", weil das Amt erheblich bessere Besoldungsstrukturen hatte. Bayern ist berüchtigt für seine miserablen Stellenpläne; Steuerprüfer werden dort im allgemeinen höchstens bis A 11 bezahlt - das Bundeszentralamt bietet A 12 und A 13.

Hier zwei Berichte über die Abwanderung von Finanzbeamten:

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... ageIndex_2

http://www.focus.de/finanzen/news/steue ... 43465.html
Auf die Situation in Baden-Württemberg ist man seitens des Deutschen Beamtenbundes zuletzt in der Pressemitteilung vom 12.1.217 eingegangen:

http://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_up ... 2.216.pdf

Daraus:
[...]In 213, als die Absenkung der Eingangsbesoldung auf den gehobenen Dienst ausgeweitet wurde,
haben von den 19 besten Absolventen im gehobenen Dienst 13 auf eine Übernahme verzichtet und
sind lieber in die freie Wirtschaft gegangen [...]

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 15. Januar 2017, 08:24
von Caviteño
Danke, sehr interessant. Als ich die Zahlen von 2013 (von den 19 besten Absolventen verließen 13 die Finanzverwaltung) las, schoß mir durch den Kopf: Vermutlich alles Frauen, die die gute Vereinbarung von Beruf und Familie schätzten.

Ich war überrascht, daß die Polizei nicht aufgeführt wurde und offensichtlich noch immer ausreichend Bewerbungen erhält, um auswählen zu können. Der Beruf scheint wohl noch immer attraktiv zu sein.

Interessant wäre auch eine Zusammenstellung, in welchen Berufen eine vorzeitige Pensionierung häufig ist. Im Lehrberuf ist sie, insbesondere in den sozialen Brennpunkten, wohl ehr die Regel als die Ausnahme.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 15. Januar 2017, 12:59
von Marcus
Ich habe auch den Eindruck, dass der Polizeiberuf bei jungen Menschen, vor allem bei jungen Männern, weiterhin interessant ist. Bewerbungen gehen bei der Polizei auch reichlich ein, wobei man aber auch immer wieder zu hören bekommt, dass in etwa nur jeder zehnte Bewerber vollumfänglich die Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeidienst erfüllen würde.

Eine sehr hohen Anteil an Frühpensionierten soll es laut Wikipedia bei den Justizvollzugsbeamten geben (in NRW z. B. 56 %):

https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvol ... edingungen

Ferner gibt es dazu noch einen Focus-Artikel aus dem Jahr 214:

http://www.focus.de/panorama/welt/hinte ... 88272.html

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 12:15
von overkott
Sexuelle Minderheiten sind in der Bundesregierung überproportional vertreten. Sie sitzen in Ministersesseln und Ministerien. Auch das Bundesministerium für Verteidigung ist davon betroffen. Die beamtete Staatssekretärin Katrin Suder lebt mit einer Frau zusammen. Als Unternehmensberaterin betrieb sie Lobbyarbeit für sexuelle Minderheiten. Auch die Bundeswehr wird jetzt für diese Lobbyarbeit Themenfeld. Dazu wurde kostenintensiv ein eigener Workshop entwickelt. Da das Thema Menschenwürde zum Konzept der Inneren Führung gehört, ist dieser Workshop überflüssig. Die Ministerin entließ den zuständigen Referatsleiter. Persönliches Fehlverhalten warf sie ihm nicht vor. Beschwerden wegen sexueller Übergriffe seien von der Abteilung zu zögerlich bearbeitet worden.

Der Rücktritt der Ministerin steht noch aus. Sie war wegen Erschleichens eines wissenschaftlichen Titels in die Schlagzeilen geraten. Ein Universitätsgremium wollte kein persönliches Fehlverhalten erkennen. Der Ministerin werden persönliche Beziehungen zum Gremium nachgesagt.

Unternehmensberaterin Suder hat kein Wirtschaftsstudium absolviert. Statt dessen studierte sie Physik und Theaterwissenschaften. Nach ihrer Promotion arbeitete sie für eine Unternehmensberatung. Sieben Jahre später übernahm sie deren Berliner Büro. In dieser Zeit begleitete sie Projekte im öffentlichen Sektor. Zuständig ist sie nun als Staatssekretärin für Rüstungswesen und Bundeswehrreform. Auch nach ihrem Wechsel arbeitet das Ministerium mit der Unternehmensberatung weiterhin zusammen. Die teuersten Beraterhonorare zahlt laut Angabe des Berlin Journal das Verteidigungsministerium. In der laufenden Periode hat die Ministerin 208 Millionen Euro für Berater eingeplant. Vor ihrem Wechsel ins Ministerium erhielt die Unternehmensberaterin von ihrer Firma noch eine Sonderzahlung in sechsstelliger Höhe.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Dienstag 14. Februar 2017, 20:42
von overkott
Die Ministerin kocht noch mal Missbrauch bei der Bundeswehr hoch. Dass die Kinderärztin und mehrfache Mutter auch in der Landesverteidigung vor allem über Geschlechtsfragen spricht, zeugt von einer falschen Akzentuierung im Amt. Sie selbst hat keine militärische Erfahrung und betrachtet die Truppe wie aus der Perspektive des Arbeitsamts. Der nächste Verteidigungsminister sollte gedient haben.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2017, 13:28
von Marcus
Bayerische Beamte können sich schon mal über die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses und einer zusätzlichen Einmalzahlung freuen:

http://www.br.de/nachrichten/tarifabsch ... r-100.html

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2017, 13:37
von Marcus, der mit dem C
Marcus hat geschrieben:
Sonntag 15. Januar 2017, 12:59
(...)
Ferner gibt es dazu noch einen Focus-Artikel aus dem Jahr 214:
(...)
Ist der Artikel nun aus einem Jahr ante Christum natum oder anno Domini? :hae?:

:pfeif: :breitgrins:

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 19. Februar 2017, 15:29
von Marcus
Marcus, der mit dem C hat geschrieben:
Sonntag 19. Februar 2017, 13:37
Marcus hat geschrieben:
Sonntag 15. Januar 2017, 12:59
(...)
Ferner gibt es dazu noch einen Focus-Artikel aus dem Jahr 214:
(...)
Ist der Artikel nun aus einem Jahr ante Christum natum oder anno Domini? :hae?:

:pfeif: :breitgrins:
AD natürlich. :breitgrins: Die Internet-Revolution mit Online-Berichtserstattungen hat mancherorts halt eben schon recht früh stattgefunden. :D

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Samstag 15. September 2018, 10:59
von Caviteño
Daß die Anforderungen für Einstellung als Polizeibeamter z.B. in Berlin in den letzten Jahren erheblich gesenkt worden sind, ist bereits mehrfach hier diskutiert worden. Bei den Lehrern werden zunehmend Seiteneinsteiger eingesetzt, die eine pädagogische Ausbildung im Schnellverfahren absolviert haben.

Jetzt werden auch für Richter und Staatsanwälte die Einstellungsvoraussetzungen gelockert. Man rückt von der Voraussetzung des "Doppel-Prädikats" (voll befriedigend im 1. und 2. Staatsexamen) zunehmend ab. In NRW liegt die Einstellungsquote von Prädikatsjuristen im Staatsdienst bei 72% (2017).

Nachwuchsmangel in der Justiz. Mit 6,5 Punkten ins Rich­teramt

Die Justiz steht vor massivem Nachwuchsmangel, da in den nächsten Jahren "eine gewaltige Pensionierungswelle" bevorsteht. Es fehlt jedoch an Interessenten für die Laufbahn und der Grund dürfte die Bezahlung sein:
Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält nach Angaben des DRB im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 Euro brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum im Auftrag des DRB dagegen im Mittel 87.000 Euro jährlich. Ein Anwalt in einer Großkanzlei verdient danach auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar 118.000 Euro pro Jahr.
Auch andere Verwaltungen suchen krampfhaft nach geeigneten Bewerbern. Ob allerdings Imagefilme - wie dieser der Finanzverwaltung NRW - der richtige Weg sind.... :hmm:

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Samstag 26. Oktober 2019, 12:16
von Caviteño
NRW sucht verzweifelt Vollzugsbeamte und hat jetzt einen "knast-o-mat" aufgelegt. Dort kann man feststellen, ob man für den Job geeignet ist:

https://www.menschen-im-sinn.justiz.nrw/knast-o-mat

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 27. Oktober 2019, 11:23
von Edi
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 15. September 2018, 10:59

Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält nach Angaben des DRB im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 Euro brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum im Auftrag des DRB dagegen im Mittel 87.000 Euro jährlich. Ein Anwalt in einer Großkanzlei verdient danach auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar 118.000 Euro pro Jahr.

Die Juristen, die rund 20 % im Bundestag ausmachen ( Frage: Wie hoch ist der Prozentsatz der Juristen in der Bevölkerung?) machen sich doch ihre überhöhte Gebührenordnung selber. In der Praxis versuchen sie so gut es geht, den Streitwert zu erhöhen, wenn es da einen Spielraum gibt, denn davon hängen ihre Einnahmen ab. Ich sehe das gerade jetzt wieder an einem Fall und im letzten Jahr konnte ich das auch bei einer Bekannten sehen, die von dem Geld, das ihr wegen einer unbegründeten Kündigung zustand und bezahlt wurde, wenig sah, weil der Anwalt rund 80 % davon bekam und das für nur das Schreiben von zwei, drei Briefen an ihren ehemaligen Arbeitgeber.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 27. Oktober 2019, 14:05
von Juergen
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 26. Oktober 2019, 12:16
NRW sucht verzweifelt Vollzugsbeamte und hat jetzt einen "knast-o-mat" aufgelegt. Dort kann man feststellen, ob man für den Job geeignet ist:

https://www.menschen-im-sinn.justiz.nrw/knast-o-mat
Ach, die suchen auch Seelsorger… da könnte man sich ja mal bewerben… :roll:

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 27. Oktober 2019, 17:12
von ar26
Edi hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 11:23
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 15. September 2018, 10:59

Wer heute als lediger Richter oder Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält nach Angaben des DRB im bundesweiten Durchschnitt rund 48.000 Euro brutto im Jahr. Ein vergleichbarer Prädikatsjurist in einem Unternehmen verdient nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum im Auftrag des DRB dagegen im Mittel 87.000 Euro jährlich. Ein Anwalt in einer Großkanzlei verdient danach auf der ersten Karrierestufe im Schnitt sogar 118.000 Euro pro Jahr.

Die Juristen, die rund 20 % im Bundestag ausmachen ( Frage: Wie hoch ist der Prozentsatz der Juristen in der Bevölkerung?) machen sich doch ihre überhöhte Gebührenordnung selber. In der Praxis versuchen sie so gut es geht, den Streitwert zu erhöhen, wenn es da einen Spielraum gibt, denn davon hängen ihre Einnahmen ab. Ich sehe das gerade jetzt wieder an einem Fall und im letzten Jahr konnte ich das auch bei einer Bekannten sehen, die von dem Geld, das ihr wegen einer unbegründeten Kündigung zustand und bezahlt wurde, wenig sah, weil der Anwalt rund 80 % davon bekam und das für nur das Schreiben von zwei, drei Briefen an ihren ehemaligen Arbeitgeber.
Der Unternehmensjurist wird nicht nach RVG bezahlt, er ist ja kein Anwalt. Ein Anwalt, der Unternehmen berät, rechnet nach Stundensätzen ab, nicht nach RVG. RVG ist was für Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht usw. Dort verdient man häufig nicht mehr als im Öffentlichen Dienst, oftmals weniger.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 27. Oktober 2019, 18:31
von Edi
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 17:12
Der Unternehmensjurist wird nicht nach RVG bezahlt, er ist ja kein Anwalt. Ein Anwalt, der Unternehmen berät, rechnet nach Stundensätzen ab, nicht nach RVG. RVG ist was für Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht usw. Dort verdient man häufig nicht mehr als im Öffentlichen Dienst, oftmals weniger.
Das kann stimmen, hängt aber immer von den Streitwerten ab. Wenn aber wie im oben erwähnten Fall die Frau vom Arbeitgeber etwa 2200 Euro erstattet bekommt ohne Prozeß wohlgemerkt und der Anwalt erhält davon 1800 Euro und die Frau die restlichen 400 stimmt das Verhältnis nicht mehr. Da hätte sich die Frau die Mühe fast sparen können oder aber auf einer grösseren Summe vom ehemaligen Arbeitgeber bestehen müssen.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 27. Oktober 2019, 22:49
von ar26
Edi hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 18:31
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 17:12
Der Unternehmensjurist wird nicht nach RVG bezahlt, er ist ja kein Anwalt. Ein Anwalt, der Unternehmen berät, rechnet nach Stundensätzen ab, nicht nach RVG. RVG ist was für Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht usw. Dort verdient man häufig nicht mehr als im Öffentlichen Dienst, oftmals weniger.
Das kann stimmen, hängt aber immer von den Streitwerten ab. Wenn aber wie im oben erwähnten Fall die Frau vom Arbeitgeber etwa 2200 Euro erstattet bekommt ohne Prozeß wohlgemerkt und der Anwalt erhält davon 1800 Euro und die Frau die restlichen 400 stimmt das Verhältnis nicht mehr. Da hätte sich die Frau die Mühe fast sparen können oder aber auf einer grösseren Summe vom ehemaligen Arbeitgeber bestehen müssen.
Solange ich die Abrechnung nicht gesehen habe, kann ich dazu schlecht was sagen. Mir kommt das aber komisch im Sinne von zu hoch vor. Bin aber auch kein RVG-Experte.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Sonntag 27. Oktober 2019, 23:30
von Edi
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 22:49
Edi hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 18:31
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 17:12
Der Unternehmensjurist wird nicht nach RVG bezahlt, er ist ja kein Anwalt. Ein Anwalt, der Unternehmen berät, rechnet nach Stundensätzen ab, nicht nach RVG. RVG ist was für Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht usw. Dort verdient man häufig nicht mehr als im Öffentlichen Dienst, oftmals weniger.
Das kann stimmen, hängt aber immer von den Streitwerten ab. Wenn aber wie im oben erwähnten Fall die Frau vom Arbeitgeber etwa 2200 Euro erstattet bekommt ohne Prozeß wohlgemerkt und der Anwalt erhält davon 1800 Euro und die Frau die restlichen 400 stimmt das Verhältnis nicht mehr. Da hätte sich die Frau die Mühe fast sparen können oder aber auf einer grösseren Summe vom ehemaligen Arbeitgeber bestehen müssen.
Solange ich die Abrechnung nicht gesehen habe, kann ich dazu schlecht was sagen. Mir kommt das aber komisch im Sinne von zu hoch vor. Bin aber auch kein RVG-Experte.
Der Streitwert war drei Monatslöhne, da länger als 6 Monate nämlich 3 Jahre beschäftigt, also um die 7500 Euro. Die Frau hätte m.E. auch mehr als nur einen Monatslohn an Abfindung bekommen müssen. Ansonsten: wer weiß von uns Laien schon, wie die Gebühren eines Anwalts berechnet werden und ob sie stimmen. Manche Firmen, die regelmässig einen Anwalt brauchen,machen mit denen eine Pauschale pro Jahr aus. Dann wissen sie wo sie sind kostenmässig gesehen.

Ich habe jetzt auch so einen Fall wegen einer Wohnungskündigung, da die Mieter seit Februar diesen Jahres die Miete nicht mehr zahlen. Obwohl schon ein Versäumnisurteil stattfand, das besagt, der Mieter müsse raus, verzögert der Richter die Sache wegen eines Einwands der Mieter, die Heizung sei im Januar nicht recht gegangen. Ich habe sie aber kurzfristig damals reparieren lassen. Der Mieter könne evtl. 200 Euro einbehalten, er behält aber die komplette Miete samt Nebenkosten ein. So geht mir jeden Monat die ganze Miete verlustig und mein Anwalt musste neu kündigen, weil er davon ausging, dass das Verfahren schneller zuende sei. Kostet natürlich auch wieder mehr beim Anwalt. Das ist die Praxis des deutschen Rechtsstaats, dass sich bei einer so klaren Sache alles um Monate verzögert und verschoben werden kann. Am Ende sieht man die Miete bei solchen Mietnomaden nicht mehr. Ich habe meinem Anwalt die Dinge deutlich mitgeteilt, aber er weiss ja selber, dass eine fristlose Kündigung bei zwei Monatsmieten Rückstand voll berechtigt ist und der Richter muss das ebenso wissen.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Montag 28. Oktober 2019, 01:35
von Caviteño
Wenn man so etwas liest, sollte man sich nicht wundern, wenn Streitigkeiten nicht mehr vor den staatlichen Gerichten sondern vor (intern.) Schiedsgerichten verhandelt werden. Das war wohl auch ein Streitpunkt bei dem Freihandelsabkommen mit Kanada, in dem diese Art der Streitbeilegung vereinbart wurde.

Für kleinere Beträge lohnt es sich kaum, vor Gericht zu gehen. Das kann sich allerdings in Zukunft ändern, denn bei Flugverspätungen usw. kann man seine Ansprüche an ein "Legal Tech"-Unternehmen abtreten, das den Fall vor Gericht bringt und im Erfolgsfall eine Provision kassiert. Durch die steigende Zahl der Verfahren wird inzwischen ein Kollaps befürchtet:

Hohe Zahl von Fluggastklagen überlastet Gerichte

Diese "Legal-Tech"-Unternehmen decken inzwischen mehrere Bereich ab und wollen auch bei kleineren Beträgen die Ansprüche ihrer Kunden durchsetzen:
Lexfox trat bislang mit drei Onlineportalen in Erscheinung: Neben „wenigermiete.de“, das nach Angaben von Halmer pro Jahr Ansprüche im Wert von „mehreren Millionen“ Euro bearbeitet und parallel „mehrere Tausend“ Verfahren führt, existiert noch „mehrabfindung.de“, mit dem Arbeitnehmer bei Kündigungen finanzielle Entschädigungen fordern können.
Mit „weniger-internetkosten.de“ können Verbraucher eine vorzeitige Auflösung von DSL-Verträgen erreichen oder eine finanzielle Entschädigung, wenn der Internetanbieter nicht die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit liefert.
Wagniskapitalgeber investieren in Lexfox

Durch die Weiterentwicklung der sog. "künstlichen Intelligenz" dürften diese Leistungen noch zunehmen und weitere Bereiche abdecken.

Ich habe mal ganz gute Erfahrungen mit dem Ombudsmann gemacht. Es dauerte zwar relativ lange, aber das Verfahren ist kostenlos und die Gegenpartei hatte sich verpflichtet, die Entscheidung des Ombudsmannes zu aktzeptieren, solange ein gewisser Streitwert nicht überschritten war. Da konnte man schon mal ein paar Cent in das Porto investieren (und der Gegenpartei viel Arbeit machen). :breitgrins:
(Einen Rechtsanwalt hätte ich bei dem sehr geringen Streitwert und der komplizierten rechtlichen Frage nie gefunden)

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Montag 28. Oktober 2019, 21:34
von ar26
Edi hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 23:30
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 22:49
Edi hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 18:31
ar26 hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 17:12
Der Unternehmensjurist wird nicht nach RVG bezahlt, er ist ja kein Anwalt. Ein Anwalt, der Unternehmen berät, rechnet nach Stundensätzen ab, nicht nach RVG. RVG ist was für Miet-, Arbeits-, Verkehrsrecht usw. Dort verdient man häufig nicht mehr als im Öffentlichen Dienst, oftmals weniger.
Das kann stimmen, hängt aber immer von den Streitwerten ab. Wenn aber wie im oben erwähnten Fall die Frau vom Arbeitgeber etwa 2200 Euro erstattet bekommt ohne Prozeß wohlgemerkt und der Anwalt erhält davon 1800 Euro und die Frau die restlichen 400 stimmt das Verhältnis nicht mehr. Da hätte sich die Frau die Mühe fast sparen können oder aber auf einer grösseren Summe vom ehemaligen Arbeitgeber bestehen müssen.
Solange ich die Abrechnung nicht gesehen habe, kann ich dazu schlecht was sagen. Mir kommt das aber komisch im Sinne von zu hoch vor. Bin aber auch kein RVG-Experte.
Der Streitwert war drei Monatslöhne, da länger als 6 Monate nämlich 3 Jahre beschäftigt, also um die 7500 Euro. Die Frau hätte m.E. auch mehr als nur einen Monatslohn an Abfindung bekommen müssen. Ansonsten: wer weiß von uns Laien schon, wie die Gebühren eines Anwalts berechnet werden und ob sie stimmen. Manche Firmen, die regelmässig einen Anwalt brauchen,machen mit denen eine Pauschale pro Jahr aus. Dann wissen sie wo sie sind kostenmässig gesehen.

Ich habe jetzt auch so einen Fall wegen einer Wohnungskündigung, da die Mieter seit Februar diesen Jahres die Miete nicht mehr zahlen. Obwohl schon ein Versäumnisurteil stattfand, das besagt, der Mieter müsse raus, verzögert der Richter die Sache wegen eines Einwands der Mieter, die Heizung sei im Januar nicht recht gegangen. Ich habe sie aber kurzfristig damals reparieren lassen. Der Mieter könne evtl. 200 Euro einbehalten, er behält aber die komplette Miete samt Nebenkosten ein. So geht mir jeden Monat die ganze Miete verlustig und mein Anwalt musste neu kündigen, weil er davon ausging, dass das Verfahren schneller zuende sei. Kostet natürlich auch wieder mehr beim Anwalt. Das ist die Praxis des deutschen Rechtsstaats, dass sich bei einer so klaren Sache alles um Monate verzögert und verschoben werden kann. Am Ende sieht man die Miete bei solchen Mietnomaden nicht mehr. Ich habe meinem Anwalt die Dinge deutlich mitgeteilt, aber er weiss ja selber, dass eine fristlose Kündigung bei zwei Monatsmieten Rückstand voll berechtigt ist und der Richter muss das ebenso wissen.
Aha. Die Gebühren des Kollegen berechneten sich anhand des eigentlichen Streitwertes, nicht des Prozessergebnisses. Da kann das hinkommen.

In Ihrer Angelegenheit hätte der Kollege Ihnen gleich sagen sollen, dass eine Mietminderung das Recht zur fristlosen um einen Monat verschiebt. Ich kann Sie aber verstehen. Vollstreckungen gegen renitente Schuldner sind eine teure Sysiphus-Arbeit. Habe das früher in großem Stil gemacht. Geht nur mit gründlichster Einwandvorwegnahme, denn die Organe der Rechtspflege stehen emotional immer auf der Seite des (vermeintlich) schwächeren Schuldners. Sobald da irgendwas zu dessen Gunsten sprechen könnte, haben Sie verloren. Daher müssen Sie auf alles vorbereitet sein.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Montag 28. Oktober 2019, 22:18
von Edi
ar26 hat geschrieben:
Montag 28. Oktober 2019, 21:34
Edi hat geschrieben:
Sonntag 27. Oktober 2019, 23:30


Aha. Die Gebühren des Kollegen berechneten sich anhand des eigentlichen Streitwertes, nicht des Prozessergebnisses. Da kann das hinkommen.

In Ihrer Angelegenheit hätte der Kollege Ihnen gleich sagen sollen, dass eine Mietminderung das Recht zur fristlosen um einen Monat verschiebt. Ich kann Sie aber verstehen. Vollstreckungen gegen renitente Schuldner sind eine teure Sysiphus-Arbeit. Habe das früher in großem Stil gemacht. Geht nur mit gründlichster Einwandvorwegnahme, denn die Organe der Rechtspflege stehen emotional immer auf der Seite des (vermeintlich) schwächeren Schuldners. Sobald da irgendwas zu dessen Gunsten sprechen könnte, haben Sie verloren. Daher müssen Sie auf alles vorbereitet sein.
Wegen der Gebühren im Falle der Kündigung der Arbeitnehmerin. Das mag ja alles rechtens gewesen sein im Sinne des Gesetzes und doch ist es m.E. nicht in Ordnung, wenn der Arbeitnehmer nur einen Bruchteil des Betrags bekommt, der ihm zustand und der Anwalt aber etwa 80% des Betrags. Wobei ich als Laie eh der Meinung war, die ich anderswo bei Juristen auch gelesen habe, dass der Arbeitnehmerin drei Monatslöhne zugestanden hätten. An den drei Monatslöhnen hat sich ja auch der Streitwert orientiert, und die Gebühren des Anwalts.
Was meine Mietsache angeht, mal sehen ob der Richter die Sache jetzt endgültig entscheidet im November oder weiterhin wegen zweihundert Euro die Dinge verzögert zu meinem Schaden. Die Monatsmiete, die mir entgeht, beträgt mit Nebenkosten ja schon 840 Euro. Wegen 200 Euro streite ich doch nicht vor Gericht herum. Inzwischen sind zehn Monatsmieten, wenn man den November mit dazu rechnet, nicht bezahlt. Dem Richter sollte man das auch mal wünschen, aber der braucht keine Vermietung, wenn er ins Rentenalter kommt, weil er ja sozusagen Arbeitnehmer beim Staat war und nicht selbständig. Da kriegt er eine gute Pension.

Re: Beamte zu Marktpreisen?

Verfasst: Donnerstag 26. Dezember 2019, 14:40
von Caviteño
Öffentlicher Dienst: „Wir steuern auf einen Systemkollaps zu“
Laut der Verbraucher-Organisation Foodwatch fällt jede dritte Lebensmittelkontrolle aus. Gesundheitsämter schaffen es teilweise nicht mehr, flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen zu stemmen. Mangels Finanzbeamten sanken die Mehreinnahmen aus Betriebsprüfungen binnen eines Jahrzehnts von 21 auf unter 14 Milliarden Euro. Derweil werden in diesem Jahr beim Bund 15 Milliarden Euro an Investitionsmitteln nicht abgerufen, weil das Personal in Bauämtern fehlte.
(...)
Nicht nur die Ausbildungskapazitäten fehlen, sondern auch die Bewerber dafür. Dem Staat bereitet es immer größere Mühe, noch Interessenten für offene Stellen zu finden, seit allerorten Fachkräftemangel herrscht und die Privatwirtschaft in vielen Fällen höhere Gehälter zahlt.
Es sind eben nicht nur die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und Lehrer bei denen sich der Mangel bemerkbar macht. Auch das fehlende Personal in den Bauämtern führt dazu, daß Infrastrukturmaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Geld ist genug da - man hat jedoch kein Personal, das die Geldmittel auch vernünftig verwalten und einsetzen kann.

Es ist doch ein Witz, wenn meine elektronisch eingereichte Steuererklärung fünf Monate braucht, um bearbeitet zu werden. Die evtl. Prüfungspunkte werden dem Sachbearbeiter vom Programm vorgegeben; das entsprechende Schreiben kann aus Textbausteinen erstellt werden. Eigentlich müßte so ein Vorgang innerhalb weniger Wochen erledigt sein....