Rechtskontinuität

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Knecht Ruprecht
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Rechtskontinuität

Beitrag von Knecht Ruprecht »

Dieser Thread entstand durch Splitten von "Kinderadoption durch homosexuelle Paare". Er wurde nicht von Kordian eröffnet. (Angelika)

Ganz anders wird es natürlich 2006 sein, wo die CDU im Bundestag und Bundesrat die absolute Mehrheit haben wird und dann neben der Homoehe noch ganz andere Gesetz rückgängig machen wird, wie Recht auf Abtreibung etc.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Kordian hat geschrieben:Ganz anders wird es natürlich 2006 sein, wo die CDU im Bundestag und Bundesrat die absolute Mehrheit haben wird und dann neben der Homoehe noch ganz andere Gesetz rückgängig machen wird, wie Recht auf Abtreibung etc.
Kordi fantasier weiter, in der CDU gibts auhc homos und ne "Lobby", auserdem würde ein Rückgängig machen von Rechten a) mit Eurpäischen Recht kolidieren b) mit der Verfassung die Rechtssicherheit garantiert was in dem Fall nicht Rückgängig gemacht werden kann. Kordi du müßtetst dazu die Verfassung neu schreiben, also lass dir mal schön von ein paar stimmenheischenden CDUlern erzählen was du gern hören würdest wähl sie und du wirst sehen nix passiert und sogar wenn sie es zurücknehmen wirds, wegen der vorhin genannten Punkte nicht sehr lange sein...

LG
Fiore

Cicero
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Beitrag von Cicero »

Edith hat geschrieben:
FioreGraz hat geschrieben: ....auserdem würde ein Rückgängig machen von Rechten a) mit Eurpäischen Recht kolidieren b)
gerade wird mir schlagartig klar.... warum das Wort "Gott" in der EU-Verfassung nicht vorkommen darf..... das hätte ja möglicherweise Konsequenzen.... :kratz:
Achja :?:

In der Tat ist das mit Gesetzen "Rückgängig machen" so ein Problem.
Nicht, daß nicht die Mehrheit der CDU - Bundestagsabgeorndeten das Gesetz
so nicht akzeptiert, sondern das Gesetz ist erlassen. Es ist in Anwendung
und es ergeben sich daraus Rechtsfolgen. Um ein solches Gesetz Rückgängig zu machen, wäre ein neues Gesetz nötig, das nicht nur das vorherige abschafft, sondern auch regelt, was mit den existierenden ELP geschieht etc.

Aber man kann sich ja den Mund fusselig reden, ... wehret den Anfängen und so.

Obwohl selber politisch aktiv ... oder vielleicht deshalb?
Neige ich zu einem moderaten "Staatsnihilismus".
Der Staat mag regeln, was er will.

Die Religionsfreiheit im Grundgesetz gewährt mir (noch) die Freiheit mich für die Moral zu entscheiden, die Bestandteil meines Glaubens ist.
Die Meinungsfreiheit gewährt mir das Recht das auch zu sagen.

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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Cicero hat geschrieben:Die Religionsfreiheit im Grundgesetz gewährt mir (noch) die Freiheit mich für die Moral zu entscheiden, die Bestandteil meines Glaubens ist.
Die Meinungsfreiheit gewährt mir das Recht das auch zu sagen.
Cicero, tu doch bitte nicht so, als ginge es darum, daß dir irgendjemand deine Religions- oder Meinungsfreiheit wegnehmen will.

Es geht darum, daß Leuten, die gar nicht unserer Religion angehören die katholischen Moralvorstellungen aufgenötigt werden sollen.

Selbst wenn die standesamtliche Ehe für Homosexuelle zugelassen würtde, würde kein einziger gläubiger Katholik gezwungen einen Menschen des gleichen Geschlechts zu heiraten.

Wo also bitteschön liegt eigentlich das Problem?

Soll der Staat auch ein Gesetz erlassen, daß alle nichtkatholischen Glaubensgemeinschaften verbietet?

Hare Krishna anzubeten ist doch mindestens genauso sündig wie Homosexualität zu praktizieren, oder?

Werner

Bernd Heinrich Stein

Beitrag von Bernd Heinrich Stein »

Kordian hat geschrieben:Ganz anders wird es natürlich 2006 sein, wo die CDU im Bundestag und Bundesrat die absolute Mehrheit haben wird und dann neben der Homoehe noch ganz andere Gesetz rückgängig machen wird, wie Recht auf Abtreibung etc.
Du glaubst das wirklich????

Bernd Heinrich

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:
Kordian hat geschrieben:Ganz anders wird es natürlich 2006 sein, wo die CDU im Bundestag und Bundesrat die absolute Mehrheit haben wird und dann neben der Homoehe noch ganz andere Gesetz rückgängig machen wird, wie Recht auf Abtreibung etc.
Kordi fantasier weiter, in der CDU gibts auhc homos und ne "Lobby", auserdem würde ein Rückgängig machen von Rechten a) mit Eurpäischen Recht kolidieren b) mit der Verfassung die Rechtssicherheit garantiert was in dem Fall nicht Rückgängig gemacht werden kann. Kordi du müßtetst dazu die Verfassung neu schreiben, also lass dir mal schön von ein paar stimmenheischenden CDUlern erzählen was du gern hören würdest wähl sie und du wirst sehen nix passiert und sogar wenn sie es zurücknehmen wirds, wegen der vorhin genannten Punkte nicht sehr lange sein...

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Welche Verfassung neuschreiben? Die jetzige Bundesregierung hat auch keine Verfassung neuschreiben müssen, als die die Homoehe einführte.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Kordian hat geschrieben:
FioreGraz hat geschrieben:
Kordian hat geschrieben:Ganz anders wird es natürlich 2006 sein, wo die CDU im Bundestag und Bundesrat die absolute Mehrheit haben wird und dann neben der Homoehe noch ganz andere Gesetz rückgängig machen wird, wie Recht auf Abtreibung etc.
Kordi fantasier weiter, in der CDU gibts auhc homos und ne "Lobby", auserdem würde ein Rückgängig machen von Rechten a) mit Eurpäischen Recht kolidieren b) mit der Verfassung die Rechtssicherheit garantiert was in dem Fall nicht Rückgängig gemacht werden kann. Kordi du müßtetst dazu die Verfassung neu schreiben, also lass dir mal schön von ein paar stimmenheischenden CDUlern erzählen was du gern hören würdest wähl sie und du wirst sehen nix passiert und sogar wenn sie es zurücknehmen wirds, wegen der vorhin genannten Punkte nicht sehr lange sein...

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Welche Verfassung neuschreiben? Die jetzige Bundesregierung hat auch keine Verfassung neuschreiben müssen, als die die Homoehe einführte.
Ganz einfach Kordi weil die Verfassung Rechtssicheheit garantiert, das heißt man kann nicht einfach Rechte entziehen oder gar straflosigkeit in strafbare Delikte umwandeln. Oder für dich was heute erlaubt ist muß auch morgen erlaubt sein. Ein solches Gesetz/Rücknahme (außer es wäre von vorherein Verfassungswidrig gewesen) ist nicht einfach so möglich nur weil eine andere Partei am Ruder ist, da kann die CSU aus Bayern nach Berlin rüberplären wie sie will. Oder wenn du dich noch an deine Schulzeit erinnern kannst der LEhrer darf wenn er sich bei der Schularbeit vertut die Note zwar zum besseren (zu deinem Vorteil) nicht aber zum schlechteren (deinem Nachteil) verändern, gleiches Prinzip und nennt sich nun mal Rechtssicherheit.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Noch was Kordi ich muß deine Illusionen bezüglich CDU am Ruder noch mehr zerstören die gehen wie ich gerade gelesen habe mit einem Gestzesantrag zur Verbesserung für Homosexuelle Paare in den deutschen Bundesrat mit folgenden Eckpunkten

Unterstützung des Lebenspartnerschaftsmodells; weitere Verbesserungen wie bei Ehe, keine Adoptionsmöglichkeit, Standesamt bundesweit.

Das nennt man Pech nicht nur nicht abschaffen wollen/können sondern gleich ausbauen.

LG
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Fiore hat geschrieben:»Ganz einfach Kordi weil die Verfassung Rechtssicherheit garantiert«
Hm. Wenn der Staat durch Gesetz Ehen zwischen Ariern und Juden für nichtig erklärt und ein derart zwangsgeschiedener Arier die Gelegenheit nutzt, eine Arierin zu heiraten – und wenn dann nach einem Umsturz des Régimes jenes Nichtigkeitsgesetz aufgehoben und rückwirkend für unwirksam erklärt wird, was dann? Kann der Arier sich auf „Rechtssicherheit“ berufen? Was ist? Mit wem ist er verheiratet?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Lucia

Beitrag von Lucia »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Fiore hat geschrieben:»Ganz einfach Kordi weil die Verfassung Rechtssicherheit garantiert«
Hm. Wenn der Staat durch Gesetz Ehen zwischen Ariern für nichtig erklärt und ein derart zwangsgeschiedener Arier die Gelegenheit nutzt, eine Arierin zu heiraten – und wenn dann nach einem Umsturz des Régimes jenes Nichtigkeitsgesetz aufgehoben und rückwirkend für unwirksam erklärt wird, was dann? Kann der Arier sich auf „Rechtssicherheit“ berufen? Was ist? Mit wem ist er verheiratet?
die zweite Ehe wäre unter dem gestürzten Regime gar nicht erst zustande gekommen, da "nichtig". Oder hast Du ein "Nicht-" vergessen?

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Lucia Hünermann hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Fiore hat geschrieben:»Ganz einfach Kordi weil die Verfassung Rechtssicherheit garantiert«
Hm. Wenn der Staat durch Gesetz Ehen zwischen Ariern für nichtig erklärt und ein derart zwangsgeschiedener Arier die Gelegenheit nutzt, eine Arierin zu heiraten – und wenn dann nach einem Umsturz des Régimes jenes Nichtigkeitsgesetz aufgehoben und rückwirkend für unwirksam erklärt wird, was dann? Kann der Arier sich auf „Rechtssicherheit“ berufen? Was ist? Mit wem ist er verheiratet?
die zweite Ehe wäre unter dem gestürzten Regime gar nicht erst zustande gekommen, da "nichtig". Oder hast Du ein "Nicht-" vergessen?
Hatte ein »und Juden« vergessen. Ist oben korrigiert. Bitte um Entschuldigung und danke für den Hinweis.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

In dem Fall handelt es sich a) Um die Frage wie legitim das Zwang(scheidungs)gesetz (scheidung ist es ja keine) war b) sich das Gesetz ja zum Nachteil des/der Jüdin auswirkte, die keine Rechtsmittel (wie bei einer Scheidung) zur Verfügung hatte um sich zu wehren bzw. für sich selbst Entschädigung (Unterhalt) zu fordern

Im Fall a) war das Gesetz ilegitim weil es gegen Art 1;2;3;6;7;12;16 ;18;22;25 der allgemeinen Menschenrechtserklärung verstößt die kamen zwar erst 1948 aber in dem Fall wäre wohl die Erklärung der franz Rev. aus der sich ja dann die Grundrechte ableiteten zu verwenden.

ad b) War das Gesetz ilegitim das es den/die J. aus ihres rechtsischern Status und Existenzgrundlage beraubt und sie/er keinerlei Möglichkeiten hatte sich zu wehren, denn im Falle einer Scheidung hätte sie die Möglichkeit auf Unterhalt, im Falle der Nichtigkeit nicht, ergo das Gesetz wird zum eindeutigen Nachteil erlassen ohne für ausgleich zu sorgen und verletzt daher die Rechtssicherheit.

Daraus folgt das wie im Falle der Polygamie die zweite Ehe ungültig ist, da das Gesetz selbst nichtig war.

LG
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PS: Es ist natürlich im Einzelfall abzuklären in wie weit das anzuwenden ist. Oder makaber gesagt wo kein Kläger da kein Richter.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Einverstanden. Dasselbe gilt mutatis mutandis in der hier diskutierten Sache.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Einverstanden. Dasselbe gilt mutatis mutandis in der hier diskutierten Sache.
Meinst du jetzt damit die angerissene Homehe oder das eigentliche Adoptionssache?

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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Einverstanden. Dasselbe gilt mutatis mutandis in der hier diskutierten Sache.
Nein, tut es nicht. In deinem Beispiel war das betreffende Gesetz wegen Verstoßes gegen verschiedene verfassungsrechtliche Grundsätze von vornherein ungültig, im hier diskutierten Fall geht es um ein Gesetz, das vom BVerfG bereits abgesegnet ist.

Wenn du schon ne Analogie aufzeigen möchtest:
Deine Arier-Gesetz-Fall ist wie eine Ehenichtigkeitserklärung, die ELP-Abschaffung wäre wie eine Scheidung, und beides nach katholischem Recht. Das eine geht, das andere nicht.

Werner

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:Noch was Kordi ich muß deine Illusionen bezüglich CDU am Ruder noch mehr zerstören die gehen wie ich gerade gelesen habe mit einem Gestzesantrag zur Verbesserung für Homosexuelle Paare in den deutschen Bundesrat mit folgenden Eckpunkten

Unterstützung des Lebenspartnerschaftsmodells; weitere Verbesserungen wie bei Ehe, keine Adoptionsmöglichkeit, Standesamt bundesweit.

Das nennt man Pech nicht nur nicht abschaffen wollen/können sondern gleich ausbauen.

LG
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Ich seh das nicht als Pech, sondern als eine Große Stunde, in der die Christen aus der Partei und andern hervorgehen werden und sich als christliche Union zusammen tun werden und wenn nicht. Dann gibt es eben in einem Religions 3. Welt Land eben keine christliche Union. In der Bibel waren auch nicht alle Völker und Staaten nach Gottes Wille, sie Babylon und andere.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

Egal ob Unterschriftenaktion oder nicht und obs jetzt ne CSU² gibt, ein Gesetz das einem Staatsbürger rechte gewährt kan man sofern es legitim ist nicht einfach abschaffen.
Und besser in Babylon als gleich in der Hölle (1. Religionsweltland - siehe Europäischie Geschichte bis in 20. Jhdt.).

LG
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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:@Kordi

Egal ob Unterschriftenaktion oder nicht und obs jetzt ne CSU² gibt, ein Gesetz das einem Staatsbürger rechte gewährt kan man sofern es legitim ist nicht einfach abschaffen.
Und besser in Babylon als gleich in der Hölle (1. Religionsweltland - siehe Europäischie Geschichte bis in 20. Jhdt.).

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Natürlich kann man alles weg machen, was man gemacht hat. Warum sollte das weg machen schwieriger sein, als das machen.

Ansosnten hab ich im Deutschlandfunk entnommen, dass die CDU und die 2 großen Kirchen in Deutschland gegen den Gesetzesentwurf der Regierung sind. Somit muss ich nur wissen, ob die Gesetze durch den Länderrat müssen oder nicht. Wenn diese nur durch die Regierung durch edn Bundestag gemogelt werden, wird es ja kein Problem sein, die 2006 wieder wegzumogeln.
Es ist auch erstaunlich, das der homosexuelle Bürgermeister aus Berlin, diesen Sonntag auf der nächsten Homoparade in Köln ersscheint. Wenn ich berliner Arbeiter wäre, würde ich so einen, der nichts anderes zu tun hat, als sich in seinem Homosexualismus zu wälzen, mit Hammer und Sichel aus dem Regierungsgebäude verjagen.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Kordian
Natürlich kann man alles weg machen, was man gemacht hat. Warum sollte das weg machen schwieriger sein, als das machen.
Ganz einfach weil in Europa Rechtsstaaten sind und keine Bananenrepubliken, wo man heute so und morgen so verfahren kann. Wenn du nie Staatsbürgerschaftskunde hattest und für dich der Begriff Rechtssicherheit nix anderes ist als ein Nomen dessen Bedeutung du nicht kennst oder verstehst, dann kann man nichts machen nur dann soltest dir auch von den Leuten die ihn kennen und einigermaßen wissen was damit gemeint ist etwas sagen lassen. Wenn man schon zu den Pisabefragten gehört sollte man besser schweigen oder daran arbeiten besser zu werden anstatt lauthals seine kognitive Inkompetenz, durch emotionalle Inkontinenz versuchen wettzumachen.

LG
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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

FioreGraz hat geschrieben:@Kordian
Natürlich kann man alles weg machen, was man gemacht hat. Warum sollte das weg machen schwieriger sein, als das machen.
Ganz einfach weil in Europa Rechtsstaaten sind und keine Bananenrepubliken, wo man heute so und morgen so verfahren kann. Wenn du nie Staatsbürgerschaftskunde hattest und für dich der Begriff Rechtssicherheit nix anderes ist als ein Nomen dessen Bedeutung du nicht kennst oder verstehst, dann kann man nichts machen nur dann soltest dir auch von den Leuten die ihn kennen und einigermaßen wissen was damit gemeint ist etwas sagen lassen. Wenn man schon zu den Pisabefragten gehört sollte man besser schweigen oder daran arbeiten besser zu werden anstatt lauthals seine kognitive Inkompetenz, durch emotionalle Inkontinenz versuchen wettzumachen.

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Tja, einige Geschichtskenntnisse könnten allerdings auch nicht schaden. Dann wüsste man wohl, dass dieser Fall, dass die jeweils Regierenden heute Gesetze erlassen, die sie morgen wieder kassieren, so selten und ungebräuchlich nicht ist. Auch ist dies keine Sache der Vergangenheit. Gerade in den letzten Jahren war in Österreich "Rechtssicherheit" eher so etwas wie eine Frage der Definition. Kurz: mir scheint Dein Beitrag eher vollmundig, denn nahe an der Realität zu sein.
"Spiel nicht mit den Schmuddelkindern sing nicht ihre Lieder. Geh doch in die Oberstadt mach´s wie deine Brüder", so sprach die Mutter, sprach der Vater, lehrte der Pastor."

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

@Dumfart

Wenn Gesetze zum Vorteil der Geminschaft abgeschafft werden gilt das Prinzip der Rechtssicherheit weniger ein Aufhebung ist deshalb rechtens und es ist sehr wohl bei Rücknahmen zu sehen ob sie bereits vorher legitim waren. Wenn du mit "Rechtsicherheit bei uns in Österreich" meinst das mittlerweile 25% der erlassenen Gesetze entweder repariert oder zurückgenommen werden müssen weil sie entweder durch den VFGH aufgehoben werden oder dies gleich vorher geschieht weil sie einer Überprüfung durch den VFGH nicht standhalten würden, so zeugt das höchstens von juristischer Inkompetenz der Regierung und nicht von fehlender Rechtssicherheit. Im Gegenteil es zeugt davon das wir wirklich einen wachenden Justizaparat besitzen der sie gewährleistet.

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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

"Wenn Gesetze zum Vorteil der Gemeinschaft" ... eben: und wer definiert, was "zum Vorteil der Gemeinschaft" ist? Ich sehe das wie die Mode: was gestern noch in (zum Vorteil der Gesellschaft) war, ist heute veraltet (nicht zum Vorteil der Gesellschaft). Das sind Fragen der Definition. Und Definitionen sind heutzutage auf Papier geschrieben, Papier ist geduldig, und nicht aus Erz gegossen oder gar in steinerne Tafeln gehauen.

Was die Situation in Ö. betrifft, nein, ich meinte nicht die zurückgezogenen Gesetze, eher etwa die Änderungen im Pensionsrecht. Auch hier wurde gestern (vor einigen Jahren) Rechtssicherheit zugesichert, wo heute vor lauter Hobeln die Späne nur so zur Erde rieseln. Das hat meinen Glauben an die hiesige Rechtssicherheit (so ich den damals noch hatte) deutlich gedämpft.
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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:@Kordian
Natürlich kann man alles weg machen, was man gemacht hat. Warum sollte das weg machen schwieriger sein, als das machen.
Ganz einfach weil in Europa Rechtsstaaten sind und keine Bananenrepubliken, wo man heute so und morgen so verfahren kann. Wenn du nie Staatsbürgerschaftskunde hattest und für dich der Begriff Rechtssicherheit nix anderes ist als ein Nomen dessen Bedeutung du nicht kennst oder verstehst, dann kann man nichts machen nur dann soltest dir auch von den Leuten die ihn kennen und einigermaßen wissen was damit gemeint ist etwas sagen lassen. Wenn man schon zu den Pisabefragten gehört sollte man besser schweigen oder daran arbeiten besser zu werden anstatt lauthals seine kognitive Inkompetenz, durch emotionalle Inkontinenz versuchen wettzumachen.

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Ich habe genau so ein gewichtiges Stimmrecht wie du. Wenn also die Partei gewinnt, die ich gewählt habe, dann bestimmt auch die Partei das Gesellschaftliche Leben in dem du lebst. Natürlich es es auch anderesrum genauso und ich muss in einer Gesellschaft leben, die momentan die Homoehe als lecker gesetzt hat. Doch es wäreziemlich undemokratisch, wenn dieser Zustand bei anderen MAchtverhältnissen bleiben sollte, wenn die Mehrheit des Volkes es nicht will.

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Beitrag von FioreGraz »

@Kordian

Es muß trotzdem Kontinuität geben und bleiben es geht kein aufheben und erlassen wie es uns gefällt, weder die Homobefürworter oder linken (was auch immer) können einfach Gestze mir nix dir nix aufheben oder erlassen und umgekehrt. Das wäre willkürliche Gesetzgebung. Und auch wenn du es nun mal nicht warhaben willst ein eingreifen in bestehende Verträge (Lebenspartnerschaft) oder gar deren aufhebung ohne das deren zustandekommen vorher illegal war/wäre ist nun mal nicht möglich. Das gilt für alle Gesetze, ich brachte dir eh schon das Beispiel mit der Schularbeit, das würde das selbe bedeuten du kriegst morgen nen neuen Lehrer der kramt ne alte Schularbeit rauß und benotet sie neu. Oder aufgrund von Pisa werden Lehrpläne neu geschrieben und das Abi aufgrund des imensen Wissenszuwachs der Schüler verschärft und die alten Abis daher für ungültig erklärt. Machtverhätnisse ändern sich Kordi damit aber kontinuität und die Rechte des Einzelnen und der Gesellschaft trotzdem gewahrt bleiben gibt es die Verfassung die sich nicht an der Politik ausrichtet.

@erich

Zu den Pesnisonverträgen in Österreich wurde ein eingreifen in bestehende Verträge auch nur soweit gestattet insofern es unbedingt für die Sicherung nötig ist und insoweit es tragbar für den einzelnen ist und inswoeit es bei Härtfällen auffagnmasnahmen gibt der Generationenverrag oder die Rechtssicherheit blieben intakt, insbesondere dadurch da der Generationenvertrag nicht nur für jatzige sondern auch für künftige Generationen gilt und denen ja auch kein Nachteil erwachsen darf.

LG
Fiore
Zuletzt geändert von FioreGraz am Montag 5. Juli 2004, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

Sicher ändert sich bei wahlen die poltische legislative, aber denoch ist es verboten die Rechtslage wie einem der Arsch juckt zu verändern, du kannst net jede Legislaturperiode die Gesetzbücher neu schreiben. Ein neue Regierung kann neue Gesetze erlassen, sofern die rechtslage nciht geklärt ist und sie nicht der Rechtslage widersprechen und alte aufheben oder verschärfen, modifizieren sofern sie entweder totes Recht sind oder zum Vorteil des Individfuums und der Gesellschaft dienen. Das heißt eine neue Regierung gibt eine neue Richtung und net einen komplett neue Rechtssprechung rauß.

Im extremfall würde deine Meinung bedeuten das die CDS/CSU ist der Meinung Führerscheine bekommt man zu leicht es gehören andere Maßstäbe und führt die ein und erklärt gleich mit das dadurch alle alten Führerscheine ungültig sind und neu gemacht werden müssen und das Spiel setzt sich fort, ergo ich muß alle paar Jahre nen neuen Führerschein machen.

Oder sie erklären die Scheidung für verboten (oder schaffen die Möglichkeit ab) und erklären gleichzeitig alle Scheidungen für ungültig, super dann kommt noch der Strafbestand des Ehebruchs dazu, die Bigamie (weil wiederverheiratet), ..... Aus was nicht strafbarem würde plötzlich von heute auf morgen was strafbares werden und 25 % der deutschen sind vorbestraft, naja würde auch die arbeitslosigkeit drücken weil man ne Menge Richter braucht um die Verfahren abzuwickeln.

Aber sie kann z.B. die Kriterien für zukünftige Scheidungen verschärfen oder auch für zukünftige Eheschliesungen (damit es net glei zu Scheidungen kommt) oder auch zu zukünftigen Lebenspartnerschaften, .... Aber sie kann gewährte Rechte nicht einfach entziehen oder aufheben. Da die Verfassung vor so einer Willkürgesetzgebung schützt und das ist auch gut so, der Staatsbürger soll noch wissen was erlaubt und was nicht erlaubt ist und net jede Woche seinen Anwalt konsultieren müssen, der dann selber net mehr weiß was los ist.
Du entwickelst auch kein Auto in dem du die Physik und Technik neu erfindest sondern du baust auf dem alten auf, auch wenn dabei was neues rauskommt. Und so ist es bei der Gesetzgebung jede Regierung muß auf der bisherigen aufbauen und in diesem Rahmen die Geschicke der Gesellschaft lenken.

LG
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:@Kordi

Sicher ändert sich bei wahlen die poltische legislative, aber denoch ist es verboten die Rechtslage wie einem der Hintern juckt zu verändern, du kannst net jede Legislaturperiode die Gesetzbücher neu schreiben. Ein neue Regierung kann neue Gesetze erlassen, sofern die rechtslage nciht geklärt ist und sie nicht der Rechtslage widersprechen und alte aufheben oder verschärfen, modifizieren sofern sie entweder totes Recht sind oder zum Vorteil des Individfuums und der Gesellschaft dienen. Das heißt eine neue Regierung gibt eine neue Richtung und net einen komplett neue Rechtssprechung rauß.

Im extremfall würde deine Meinung bedeuten das die CDS/CSU ist der Meinung Führerscheine bekommt man zu leicht es gehören andere Maßstäbe und führt die ein und erklärt gleich mit das dadurch alle alten Führerscheine ungültig sind und neu gemacht werden müssen und das Spiel setzt sich fort, ergo ich muß alle paar Jahre nen neuen Führerschein machen.

Oder sie erklären die Scheidung für verboten (oder schaffen die Möglichkeit ab) und erklären gleichzeitig alle Scheidungen für ungültig, super dann kommt noch der Strafbestand des Ehebruchs dazu, die Bigamie (weil wiederverheiratet), ..... Aus was nicht strafbarem würde plötzlich von heute auf morgen was strafbares werden und 25 % der deutschen sind vorbestraft, naja würde auch die arbeitslosigkeit drücken weil man ne Menge Richter braucht um die Verfahren abzuwickeln.

Aber sie kann z.B. die Kriterien für zukünftige Scheidungen verschärfen oder auch für zukünftige Eheschliesungen (damit es net glei zu Scheidungen kommt) oder auch zu zukünftigen Lebenspartnerschaften, .... Aber sie kann gewährte Rechte nicht einfach entziehen oder aufheben. Da die Verfassung vor so einer Willkürgesetzgebung schützt und das ist auch gut so, der Staatsbürger soll noch wissen was erlaubt und was nicht erlaubt ist und net jede Woche seinen Anwalt konsultieren müssen, der dann selber net mehr weiß was los ist.
Du entwickelst auch kein Auto in dem du die Physik und Technik neu erfindest sondern du baust auf dem alten auf, auch wenn dabei was neues rauskommt. Und so ist es bei der Gesetzgebung jede Regierung muß auf der bisherigen aufbauen und in diesem Rahmen die Geschicke der Gesellschaft lenken.

LG
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Deinem Text nach zu folgern, ist die Bundesrepublick rechtswiedrig mit DDR Staatsbürgern umgegangen, weil sie Menschen an der Mauer erschossen haben bzw. den Befehl dazu gaben, so wie es das Gesetz von ihnen forderte. Doch kaum haben sich die Machtverhältnisse in der DDR geändert, waren das auf einmal keine gesetzestreuen Menschen, sondern Straftäter, weil sich über Nacht die Machtverhätltnisse geändert haben und somit die Gesetze nicht mehr so waren wie die Nacht davor. Also ist den verurteilten Menschen aus der DDR durch die Bundesrepublik deinem Text zu urteilen großes Unrecht wiederfahren. Weil sie sich bei ihrer Arbeitsausübung in Sicherheit hägten und irgendwann ihnen die Gesetzessicherheit entzogen wurde, weil neue Machtverhältnisse da waren.

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Beitrag von FioreGraz »

@Kordi

Die Bestrafung der Mauerschützen stellte wirklich ein Problem dar und ist auch heute juristisch noch immer umstritten, aber es gibt dazu 3 Rechtsgrundsätze denen sich euer Bundesverfassungsgerichtshof angeschlossen hat (in Bezug der Mauerschützen). Zuvor aber noch das der Schießbefehl an der Grenze erst mit dem 25.3.1982 per Gesetz gerchtfertigt wurde im §27 GrenzG-DDR der einen verhältnismäßigen Gebrauch von Schußwaffen zur verhinderung von Straftaten wie die Republikflucht gem §213Stgb-DDR erlaubt.

1.) Ist erstens einmal zu prüfen ob ein Gesetz (in dem Fall §27 GrenzG-DDR etc.) überhaupt legitim ist, wenn es gegen überstaatliches Recht bzw. Menschlichkeit verstößt in dem Fall wäre dann z.B. im Vergleich mit den Menschenrechten ein eindeutiger Verstoß zustandegekommen. Das heißt das diesem Recht niemals der Status der Legitimität und somit ein Anspruch auf Rechtssicherheit besteht.

2.) Erlaubt §27 GrenzG nicht die Tötung sondern verlangt
verhältnismässigkeit
, es wurden daher in Folge auch alle Schützen freigesprochen die nicht mit der Tötungsabsicht gehandelt haben, aber jene bestraft die aus ihrem eigenen Voreil heraus (um übliche Abschußprämien etc zu kassieren) gehandel haben, bzw. direkte Hinrichtung von Flüchtigen die sich bereits ergeben hatten. Verhältnismässigkeit wäre z.B. er schießt ihm/ihr ins Bein um die Flucht zu verhindern und er stirbt daran. Also eine Bestrafung auf Grundlage damaligen DDR-Rechts.

3.) Und der letzte Rechtsgrundsatz ist der Ansatzpunkt des Art 12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Der den DDr-Bürgern Ausreisefreiheit Garantiert dem der §27 etc. widerspricht daher Gesetz wieder illegitim.

und 3a) Vorher gabs nur eine Dienstanweisung also sind die Vorherigen auch nach DDR-Recht strafbar (wackelige Begründung)

Es wird also in den Veruteilungen festgestellt das das Gesetz ilegitim nach internationalem und nach nationalen (DDR) Recht war - daher keinerlei Rechtssicherheit besteht und das jene Täter zu bestrafen sind die über dieses illegitime Gesetz hinaus gehandelt habe, also selbst nach DDR Recht strafbar waren. Für das illegitime Gesetzt selber sind die dafür Verantwortlichen zu bestrafen die als höchstes Organ keinerlei Machtkontrolle ausgesetzt waren (Politbüroprozesse).
Soviel zu deiner Vermutung sie würden die Rechtssicherheit verletzten bzw. dem Grundsatz "nulla poena sine lege " zuwiderhandeln.

LG
Fiore

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

FioreGraz hat geschrieben:@Kordi

Die Bestrafung der Mauerschützen stellte wirklich ein Problem dar und ist auch heute juristisch noch immer umstritten, aber es gibt dazu 3 Rechtsgrundsätze denen sich euer Bundesverfassungsgerichtshof angeschlossen hat (in Bezug der Mauerschützen). Zuvor aber noch das der Schießbefehl an der Grenze erst mit dem 25.3.1982 per Gesetz gerchtfertigt wurde im §27 GrenzG-DDR der einen verhältnismäßigen Gebrauch von Schußwaffen zur verhinderung von Straftaten wie die Republikflucht gem §213Stgb-DDR erlaubt.

1.) Ist erstens einmal zu prüfen ob ein Gesetz (in dem Fall §27 GrenzG-DDR etc.) überhaupt legitim ist, wenn es gegen überstaatliches Recht bzw. Menschlichkeit verstößt in dem Fall wäre dann z.B. im Vergleich mit den Menschenrechten ein eindeutiger Verstoß zustandegekommen. Das heißt das diesem Recht niemals der Status der Legitimität und somit ein Anspruch auf Rechtssicherheit besteht.

2.) Erlaubt §27 GrenzG nicht die Tötung sondern verlangt
verhältnismässigkeit
, es wurden daher in Folge auch alle Schützen freigesprochen die nicht mit der Tötungsabsicht gehandelt haben, aber jene bestraft die aus ihrem eigenen Voreil heraus (um übliche Abschußprämien etc zu kassieren) gehandel haben, bzw. direkte Hinrichtung von Flüchtigen die sich bereits ergeben hatten. Verhältnismässigkeit wäre z.B. er schießt ihm/ihr ins Bein um die Flucht zu verhindern und er stirbt daran. Also eine Bestrafung auf Grundlage damaligen DDR-Rechts.

3.) Und der letzte Rechtsgrundsatz ist der Ansatzpunkt des Art 12 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Der den DDr-Bürgern Ausreisefreiheit Garantiert dem der §27 etc. widerspricht daher Gesetz wieder illegitim.

und 3a) Vorher gabs nur eine Dienstanweisung also sind die Vorherigen auch nach DDR-Recht strafbar (wackelige Begründung)

Es wird also in den Veruteilungen festgestellt das das Gesetz ilegitim nach internationalem und nach nationalen (DDR) Recht war - daher keinerlei Rechtssicherheit besteht und das jene Täter zu bestrafen sind die über dieses illegitime Gesetz hinaus gehandelt habe, also selbst nach DDR Recht strafbar waren. Für das illegitime Gesetzt selber sind die dafür Verantwortlichen zu bestrafen die als höchstes Organ keinerlei Machtkontrolle ausgesetzt waren (Politbüroprozesse).
Soviel zu deiner Vermutung sie würden die Rechtssicherheit verletzten bzw. dem Grundsatz "nulla poena sine lege " zuwiderhandeln.

LG
Fiore
So wie ich das sehe, bestimmen die Machtverhältnisse was richtig und was falsch ist. Ich verstehe auch nicht die Sorgen um die schon gemachten Homoehen. Diese würden natürlich ungültig, weil die Homoehe durch ein Machtverhältnis zustande kam, das eine andere Volksvorstellung hatte, als ein zukünftiges Machtverhältnis. Aber es kann durch aus sein, dass man in D erst den Reichstag (XXXXXXX) muss, damit Gesetze geändert werden können.

(Posting entschärft. Angelika)

Edith
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Beitrag von Edith »

Kordian hat geschrieben: So wie ich das sehe, bestimmen die Machtverhältnisse was richtig und was falsch ist.
und langsam dämmerts dann... daß die Mehrheit nicht unbedingt immer richtig liegen muss....?

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Werner001 hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Einverstanden. Dasselbe gilt mutatis mutandis in der hier diskutierten Sache.
»Nein, tut es nicht. In deinem Beispiel war das betreffende Gesetz wegen Verstoßes gegen verschiedene verfassungsrechtliche Grundsätze von vornherein ungültig, im hier diskutierten Fall geht es um ein Gesetz, das vom BVerfG bereits abgesegnet ist.«
Nein. Jeder Versuch zweier Personen gleichen Geschlechts, miteinander die Ehe einzugehen, ist unmöglich und bleibt daher fruchtlos. Auf eine solche von vornherein unmögliche Ehe bezogene Vereinbarungen oder Bestimmungen sind von vornherein nichtig. Das gilt keineswegs nur, wenn man die Ehe sakramental als Verbindung zweier Getaufter begreift, sondern ebenso für die Naturehe der Heiden.

Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.

Analog sind auch jegliche Vereinbarungen, Bestimmungen und Gesetze nichtig, die ihrem wesentlichen Zweck nach auf Eingehen, Führung oder Aufrechterhaltung einer sexuell geprägten Lebensgemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts zielen. Dies liegt an der Verwerflichkeit an sich jedes sexuellen Aktes zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts.

Zum Vergleich sei die Vereinbarung zwischen Hure und „Freier“ genannt. Wenn die Hure nicht Vorkasse nimmt, hat sie nach ihrem Dienst keinerlei rechtlichen Anspruch auf ihren Hurenlohn; umgekehrt gibt es auch für den Freier keine Rechtsgrundlage, nach Zahlung des Hurenlohns den vereinbarten Dienst einzuklagen. Der Grund ist derselbe wie im Falle der Sodomie: Die Verwerflichkeit jenes Aktes, auf den die Vereinbarung abzielt.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Kordi du liest meine Postings net oder? Denn sonst könntest net in jedem Posting das selbe Argument bringen und es als Gegenargumentation verkaufen auch wenn es sich nicht mal auf von mir gesagtes bezieht.
Logisch sind gesetze von der politischen Richtung abhängig und Neugesetze werden durch "Machtverhältnisse" geschaffen. Das heißt aber net das man einfach alte Gesetze abschaffen kann, nur weil die Partei XY gewonnen hat und vorher die Patei ZF am Ruder war, wie gesag es muß auf altem aufgebaut werden und net gleich umgerissen und neu gebaut werden, der Bürger hat das Recht auf eine sichere Rechtslage ........ Das Gesetz ist nun mal da und kann defacto erst abgeschafft werden wenn a) Homosexualität eindeutig eine Krankheit wäre (ist nicht der Fall, zumindest nach heutigen Erkenntnisstand nicht) oder b) die Homehe totes Recht ist (heißt über Jahrzente lässt sich keiner trauen) oder c) du die Verfassung änderst und die Grundprinzipien der "Rechtskontinuität rausschreibst, was aber wiederum illegitim wäre weil es übernationalen Grundsätzen widerspricht ergo würde .....

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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Robert Ketelhohn hat geschrieben: Nein. Jeder Versuch zweier Personen gleichen Geschlechts, miteinander die Ehe einzugehen, ist unmöglich und bleibt daher fruchtlos. Auf eine solche von vornherein unmögliche Ehe bezogene Vereinbarungen oder Bestimmungen sind von vornherein nichtig. Das gilt keineswegs nur, wenn man die Ehe sakramental als Verbindung zweier Getaufter begreift, sondern ebenso für die Naturehe der Heiden.

Dies ist vom Naturrecht – in der Schöpfungsordnung gründend – vorgegeben. Auch staatliche Gesetze, die darüber hinwegzugehen sich unterstehen, sind also von vornherein null und nichtig und bar jeder Rechtsfolge, und jeder Gläubige ist verpflichtet, sie als null und nichtig anzusehen.
Gütiger Himmel Robert, wir reden hier von staatlichen Gesetzen und nicht von irgendwelchen abstrusen "Naturgesetzen" die sowieso in jeder Ecke der Welt anders gesehen werden.

Dein Aufruf Gesetze zu mißachten wenn sie dir nicht in den weltanschaulichen Kram passen ist genau das was Islamisten und andere tun, die zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Wie sagte doch unser alter Religionslehrer immer so schön: "zum Glück hat die Kirche heute keine Macht mehr, denn leider gibt es immer noch Leute, die gerne Scheiterhaufen anzünden würden"

Werner

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