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"Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 20:31
von Tinius
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g ... seoartikel
Ein Lehrer im Ruhestand wurde wegen Äußerungen zu Jesus und Papst Franz nun zu einer Geldstrafe von 5 Euro verurteilt.
Wie steht ihr zum Thema Gotteslästerung? Braucht es diesen Straftatbestand überhaupt (noch) ?
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 20:41
von Yeti
Tinius hat geschrieben:http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g ... seoartikel
Ein Lehrer im Ruhestand wurde wegen Äußerungen zu Jesus und Papst Franz nun zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Wie steht ihr zum Thema Gotteslästerung? Braucht es diesen Straftatbestand überhaupt (noch) ?
"Spiegel"-Leser wissen nicht immer mehr, vor allem nicht immer
früher. Ansonsten hätte ich nichts dagegen, dem Gotteslästerungsparagraphen mehr Geltung zu verschaffen. Schon aus pädagogischen Gründen ein Akt der Perturbation.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 21:23
von umusungu
Der Gotteslästerungsparagraf hat sich überholt - bzw war immer überflüssig.
Er schützte nicht Gott - ER muss nicht geschützt werden - sondern die Mehrheitsglaubensüberzeugung, die es nicht mehr gibt.
Was soll ich einem aus der 66% nichtkatholischen Bevölkerung verbieten, den Papst eine Sau zu nennen, wenn ein Katholik die Bundeskanzlerin genauso titulieren kann?
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 21:33
von Juergen
Yeti hat geschrieben:… Ansonsten hätte ich nichts dagegen, dem Gotteslästerungsparagraphen mehr Geltung zu verschaffen. Schon aus pädagogischen Gründen ein Akt der Perturbation.
Der Gotteslästerungsparagraph schützt nicht den Glauben oder die Gläubigen, sondern das Schutzgut ist der „öffentliche Friede“.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 22:55
von Sempre
Juergen hat geschrieben:Der Gotteslästerungsparagraph schützt nicht den Glauben oder die Gläubigen, sondern das Schutzgut ist der „öffentliche Friede“.
Warum sollte der Gotteslästerungsparagraph den Glauben oder die Gläubigen schützen? Gotteslästerung ist ein Verbrechen gegen Gott und i.a. kein Verbrechen gegen den Glauben oder gegen Gläubige.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 23:14
von Tinius
Sempre hat geschrieben: Gotteslästerung ist ein Verbrechen gegen Gott und i.a. kein Verbrechen gegen den Glauben oder gegen Gläubige.
Lebst du vor 600 Jahren? Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass es "Verbrechen gegen Gott" gibt.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Sonntag 28. Februar 2016, 23:29
von Sempre
Tinius hat geschrieben:Sempre hat geschrieben: Gotteslästerung ist ein Verbrechen gegen Gott und i.a. kein Verbrechen gegen den Glauben oder gegen Gläubige.
Lebst du vor 600 Jahren? Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass es "Verbrechen gegen Gott" gibt.
Ich lebe heute und glaube ernsthaft, dass es Verbrechen gegen Gott gibt.
Warum fragst Du das? Glaubst Du nicht, dass es schlimmer ist, Gott zu lästern, als eine Bank auszurauben?
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 05:31
von Vir Probatus
Was wenig verwundert, ist, daß der Lehrer nun in Revision geht.
Denn was sind die wesentlichen Eigenschaften des Lehrers?
Vormittags hat er Recht und Nachmittags hat er frei.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 08:40
von PascalBlaise
Tinius hat geschrieben:Sempre hat geschrieben: Gotteslästerung ist ein Verbrechen gegen Gott und i.a. kein Verbrechen gegen den Glauben oder gegen Gläubige.
Lebst du vor 600 Jahren? Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass es "Verbrechen gegen Gott" gibt.
"Verbrechen" ist - wenn man so will - ein weltliches Wort für "Sünde".
Ein Verstoß gegen ein von einer Obrigkeit (Gott oder Gesetzgeber) eingesetztes Liebesgebot bzw. Regel.
Insofern gibt es natürlich Verbrechen gegen Gott.
Die berechtigte Frage ist vielmehr, ob es sinnvoll und richtig ist,
dass ein gesellschaftliche Macht wie die Judikative etwas dagegen unternimmt.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 08:59
von offertorium
500 Euro finde ich viel zu milde.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 09:23
von taddeo
PascalBlaise hat geschrieben:Insofern gibt es natürlich Verbrechen gegen Gott.
Die berechtigte Frage ist vielmehr, ob es sinnvoll und richtig ist,
dass ein gesellschaftliche Macht wie die Judikative etwas dagegen unternimmt.
Wie Jürgen oben schon richtig bemerkt hat:
Die Judikative (und in der Folge die Exekutive) unternimmt nichts, um "Verbrechen gegen Gott" als solche zu ahnden.
Sie sind ausschließlich auf die Erhaltung des "öffentlichen Friedens" bedacht, das ist der einzige Sinn des Gotteslästerungsparagraphen. Und das ist auch eine legitime Aufgabe der Staatsmacht.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 10:12
von ar26
In einem säkularen Staat kann Blasphemie schlechterdings nicht unter Strafe stehen. Der Grund für die fortdauernde Existenz dieses Straftatbestandes in Deutschland ist, daß es auch andere Straftatbestände gibt, deren geschütztes Rechtsgut zweifelhaft ist, die aber aus politischen Gründen nicht in Frage gestellt werden. Um Wertungswidersprüche zu vermeiden geht man da halt nicht dran.
Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Fraglich ist allerdings auch, ob man aus Sicht eines kämpferischen Katholizismus, den ich ja vertrete, Blasphemie zwingend pönalisieren muss. Nicht alles, was falsch ist, muss zwingend unter Strafe stehen. Hier im heiligen Polen, wo ich mich gerade wieder befinde, stand Homosexualität seit jeher (d.h. seit der Wiedergeburt des Staates) nicht unter Strafe. Gleichwohl würde jeder "aufgeklärter Westeuropäer" behauptet, daß Homosexuelle hier unterdrückt werden. Das ist - wie man an diesem juristischen Aspekt sieht - nicht der Fall. Die Gesellschaft weißt dieser Lebensform nur den ihr gebietenden Platz der Bedeutungslosigkeit zu.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 10:41
von PascalBlaise
Ist Homosexualität für Dich eine From von Blasphemie??
ar26 hat geschrieben:Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Durchaus. Die Minderheit der romtreuen Katholiken könnte sich massiv angegriffen fühlen.
Natürlich gibt es aber noch einen Unterschied zwischen Beleidigung des Pontifex und Gotteslästerung.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 11:28
von CIC_Fan
PascalBlaise hat geschrieben:Ist Homosexualität für Dich eine From von Blasphemie??
ar26 hat geschrieben:Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Durchaus. Die Minderheit der romtreuen Katholiken könnte sich massiv angegriffen fühlen.
Natürlich gibt es aber noch einen Unterschied zwischen Beleidigung des Pontifex und Gotteslästerung.
und wo ist da der öffentliche Friede gefährdet?
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 11:34
von PascalBlaise
CIC_Fan hat geschrieben:PascalBlaise hat geschrieben:Ist Homosexualität für Dich eine From von Blasphemie??
ar26 hat geschrieben:Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Durchaus. Die Minderheit der romtreuen Katholiken könnte sich massiv angegriffen fühlen.
Natürlich gibt es aber noch einen Unterschied zwischen Beleidigung des Pontifex und Gotteslästerung.
und wo ist da der öffentliche Friede gefährdet?
Naja wenn die militanten romtreuen Katholiken im Extremfall losziehen, um dem Urheber der Beleidigung eins mit dem Brecheisen überzuziehen...
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 11:42
von Juergen
Der „öffentliche Friede“ ist ein recht abstraktes Gut.
Ein Beispiel:
Eine Gruppe fordert dazu auf, alle Blondinen totzuschlagen.
Mit diesem Satz wird der öffentliche Friede gestört. Die Störung ist unabhängig davon ob eine Blondine angegriffen wird und auch unabhängig davon, ob in der Folge Blondinen auf die Straße gehen, Demos machen und Steinewerfend gegen die Gruppe vorgeht.
Der öffentliche Friede ist dadurch gestört, daß eine Gruppe vom Menschen – in dem Beispiel eben Blondinen – das Gefühl haben, hier im Lande nicht mehr sicher, also in Frieden leben zu können.
Und weil das so ist, kann der Aufruf der Gruppe unter dem Paragraphen der Volksverhetzung verfolgt werden. Auch beim Volksverhetzungsparagraphen ist das geschützte Gut der öffentliche Friede.
Nachtrag - hat sich mit meinem Posting überschnitten:
PascalBlaise hat geschrieben:CIC_Fan hat geschrieben:PascalBlaise hat geschrieben:Ist Homosexualität für Dich eine From von Blasphemie??
ar26 hat geschrieben:Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Durchaus. Die Minderheit der romtreuen Katholiken könnte sich massiv angegriffen fühlen.
Natürlich gibt es aber noch einen Unterschied zwischen Beleidigung des Pontifex und Gotteslästerung.
und wo ist da der öffentliche Friede gefährdet?
Naja wenn die militanten romtreuen Katholiken im Extremfall losziehen, um dem Urheber der Beleidigung eins mit dem Brecheisen überzuziehen...
Genau darum geht es eben nicht!
Es reicht, wenn romtreue Katholiken, ohne militant zu sein, sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 12:52
von Marion
Juergen hat geschrieben:Genau darum geht es eben nicht!
Es reicht, wenn romtreue Katholiken, ohne militant zu sein, sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen.
Dankeschön! Ich dachte tatsächlich auch, daß dieser Schutz nur gewährt wird, wenn der Staat meint, daß der Beleidigte losziehen könnte zu einem friedensstörenden Krach.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 13:10
von PascalBlaise
Juergen hat geschrieben:Es reicht, wenn romtreue Katholiken, ohne militant zu sein, sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen.
Ich verstehe es noch nicht ganz. Dann ist es doch keine Gefährdung des öffentlichen Friedens?
Nur weil jemand den Papst beleidigt oder ihm Gewahlt androht, hat er doch mich als Katholiken noch nicht unbedingt bedroht.
Natürlich ist das vllt. eine Grauzone, nach dem Motto wer den Papst umbringen will, macht auch wsl. vor mir nicht halt,
aber eine Beleidigung allein hat ja erstmal nichts mit einer Bedrohungslage zu tun.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 13:11
von CIC_Fan
Juergen hat geschrieben:Der „öffentliche Friede“ ist ein recht abstraktes Gut.
Ein Beispiel:
Eine Gruppe fordert dazu auf, alle Blondinen totzuschlagen.
Mit diesem Satz wird der öffentliche Friede gestört. Die Störung ist unabhängig davon ob eine Blondine angegriffen wird und auch unabhängig davon, ob in der Folge Blondinen auf die Straße gehen, Demos machen und Steinewerfend gegen die Gruppe vorgeht.
Der öffentliche Friede ist dadurch gestört, daß eine Gruppe vom Menschen – in dem Beispiel eben Blondinen – das Gefühl haben, hier im Lande nicht mehr sicher, also in Frieden leben zu können.
Und weil das so ist, kann der Aufruf der Gruppe unter dem Paragraphen der Volksverhetzung verfolgt werden. Auch beim Volksverhetzungsparagraphen ist das geschützte Gut der öffentliche Friede.
Nachtrag - hat sich mit meinem Posting überschnitten:
PascalBlaise hat geschrieben:CIC_Fan hat geschrieben:PascalBlaise hat geschrieben:Ist Homosexualität für Dich eine From von Blasphemie??
ar26 hat geschrieben:Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Durchaus. Die Minderheit der romtreuen Katholiken könnte sich massiv angegriffen fühlen.
Natürlich gibt es aber noch einen Unterschied zwischen Beleidigung des Pontifex und Gotteslästerung.
und wo ist da der öffentliche Friede gefährdet?
Naja wenn die militanten romtreuen Katholiken im Extremfall losziehen, um dem Urheber der Beleidigung eins mit dem Brecheisen überzuziehen...
Genau darum geht es eben nicht!
Es reicht, wenn romtreue Katholiken, ohne militant zu sein, sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen.
sagt jetzt wer konkret ein staatsanwalt oder Richter oder ist das Deine so unbedeutende Privatmeinung wie meine
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 14:03
von Juergen
CIC_Fan hat geschrieben:Juergen hat geschrieben:Der „öffentliche Friede“ ist ein recht abstraktes Gut.
Ein Beispiel:
Eine Gruppe fordert dazu auf, alle Blondinen totzuschlagen.
Mit diesem Satz wird der öffentliche Friede gestört. Die Störung ist unabhängig davon ob eine Blondine angegriffen wird und auch unabhängig davon, ob in der Folge Blondinen auf die Straße gehen, Demos machen und Steinewerfend gegen die Gruppe vorgeht.
Der öffentliche Friede ist dadurch gestört, daß eine Gruppe vom Menschen – in dem Beispiel eben Blondinen – das Gefühl haben, hier im Lande nicht mehr sicher, also in Frieden leben zu können.
Und weil das so ist, kann der Aufruf der Gruppe unter dem Paragraphen der Volksverhetzung verfolgt werden. Auch beim Volksverhetzungsparagraphen ist das geschützte Gut der öffentliche Friede.
Nachtrag - hat sich mit meinem Posting überschnitten:
PascalBlaise hat geschrieben:CIC_Fan hat geschrieben:PascalBlaise hat geschrieben:Ist Homosexualität für Dich eine From von Blasphemie??
ar26 hat geschrieben:Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Durchaus. Die Minderheit der romtreuen Katholiken könnte sich massiv angegriffen fühlen.
Natürlich gibt es aber noch einen Unterschied zwischen Beleidigung des Pontifex und Gotteslästerung.
und wo ist da der öffentliche Friede gefährdet?
Naja wenn die militanten romtreuen Katholiken im Extremfall losziehen, um dem Urheber der Beleidigung eins mit dem Brecheisen überzuziehen...
Genau darum geht es eben nicht!
Es reicht, wenn romtreue Katholiken, ohne militant zu sein, sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlen.
sagt jetzt wer konkret ein staatsanwalt oder Richter oder ist das Deine so unbedeutende Privatmeinung wie meine
Vgl. die Ausführungen des Bundesgerichtshofes vom 15. Dezember 25
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=&anz=1
…
Die Feststellungen belegen schließlich, dass die Tat geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. Dieses Merkmal setzt nicht voraus, dass der öffentliche Friede schon gestört worden ist.
Es genügt, dass berechtigte Gründe für die Befürchtung vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern, sei es auch nur bei der Bevölkerungsgruppe, gegen die er sich richtet (BGH St 16, 49, 56). Bei einem Bekenntnis zu antisemitischen Anschauungen unter gleichzeitiger Befürwortung der NS-Ideologie im Rahmen einer öffentlichen Versammlung steht dies außer Frage.
…
(Hervorhebung von mir)
Nota bene… es gibt auch noch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (4. November 29 - 1 BvR 215/8), wo die Sache leicht anders aussieht:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 158.html
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 14:10
von guatuso
Gotteslaesterung: Paragraf 166: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen.
Es liegt ja hier eindeutig ein Mordaufruf gegen den Vertreter der kath. Kirche vor. Wuerde jemand sagen "Bringt die Merkel-Sau um" waere sofort der Staatsschutz vor Ort und der Typ saesse im Bau. Ich erkenne keinen potentiellen Unterschied zwischen Mordaufruf gegen den Papst oder Merkel.
Es bedarf eigentlich nicht des Paragraphen 166, aber man nimmt ihn weil es zusaetzlich gegen Religion geht.
Ich verstehe jedoch nicht wie es Menschen gibt, die der Ansicht sind, sowas sollte man ungestraft sagen koennen. Das sagt eigentlich alles ueber den Standort Deutschland aus. Wen wundert es da eigentlich, wenn Moslems voller Verachtung gegenueber Christen sind, die nichts dagegen haben dass ihre Religion verunglimpft und der Papst als Sau bezeichnet werden darf.
Es geht ja auch nicht nur um den Papst an sich, sondern um Hass gegen eine Volksgruppe die dem kath. Glauben angehoert. Das alles hatten wir ja schon mal (30 jaehriger Krieg), wo es nur um Hass gegen die andere Religion geht.
Sowas sollte nicht nur Bestraft werden mir laecherlichen 500 Euro (so wenig ist der Friede also wert), sondern weitaus schaerfer, denn dieser Mensch verbreitet ja eine Atmosphaere von Gift, Mordlust und Wahn.
Dreht es mal um: "Bringt die Niggersau um".
Was wird wohl geschehen in Deutschland wenn jemand das sagt?
Wird dann auch die Frage gestellt, ob der betreffende Bestrafungsparagraph eigentich abgeschafft gehoert?
Aber die "Papstsau" darf man killen?
Deutschland ist mittlerweile ein Land ohne jegliche Werte, in der "Freiheit" als "Freiheit vor jeder Verantwortung" ist.
In jeder Gemeinschaft versucht man den Frieden zu bewahren. In Deutschland aber will man zerstoeren.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 14:39
von CIC_Fan
Danke Jürgen genau so etwas wollte ich lesen das Prinzipp muß aber dann auch auf alle möglichen anderen Gebiete anwenbar sein etwas auf die Thesen der Damen Kuby und v. Storch
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 17:06
von offertorium
ar26 hat geschrieben:
Wer will ernsthaft behaupten, daß die Beleidigung des Hl. Vaters den öffentlichen Frieden stört?
Für mich ist das eher ein Aufruf zum Mord und nicht einmal eine Frage der Gotteslästerung.
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Montag 29. Februar 2016, 17:10
von Torsten
Vielleicht ein Fall für die Klappsmühle?
Re: "Die Papstsau Franz umbringen" - Gotteslästerung?
Verfasst: Dienstag 1. März 2016, 13:38
von overkott
Das Umfeld des Täters ist religiös unauffällig:
https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCdi ... Religionen
Die Einwohner von Lüdinghausen sind angehalten, öffentlichen Unfrieden in geeigneten Kommunikationsformen abzubauen und gegen unangemessene Verhaltensauffälligkeiten rechtlich vorzugehen.