Auf welch dünnem Eis sich tlw. die Rechtsextremismusvorwürfe gegen die Polizei bewegen zeigt ein Urteil des VG Düsseldorf.
Eine angeblich an einer rechtsextremen Chat-Gruppe beteiligte Polizistin hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Vorwürfe gewehrt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass das gegenüber der Beamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte rechtswidrig ist und setzte ihre Suspendierung aus. Mit einer bemerkenswerten Begründung: Das zuständige Landesamt habe offenbar nicht erkannt, dass es sich bei der beanstandeten Hitler-Datei um eine Parodie handele, mit der Hitler verspottet werde. Der Vorwurf, die Beamtin habe den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, sei somit "fernliegend", zumal nicht einmal klar sei, ob sie die Datei überhaupt wahrgenommen habe (Beschl. v. 22.10.2020, Az. 2 L 1910/20).
Angeblich rechtsextremer Polizei-Chat war Hitler-Parodie
Beschämend auch der Hinweis, "daß das Land [...] weder die konreten Inhalte der Chatgruppe, noch die Häufigkeit und die Frequenz des Nachrichtenaustauschs, geschweige denn etwaige Reaktionen der Antragstellerin hierauf offengelegt" habe.
Vermutlich sollte mal wieder das Bild eines "durchgreifenden Minister" (Reul) gezeichnet werden, der mit harter Hand gegen solche Umtriebe vorgeht. Dabei hätte er doch schon aus der Pleite von Verteidigungsministerin vdL bei der Bundeswehr lernen können.