ar26 hat geschrieben: ↑Montag 3. April 2017, 14:45
Deswegen ist ar26 als freiwilliges Mitglied in der GKV verblieben. Allerdings ist auch das kein Geschenk. Sondern die Belegung des Haushaltseinkommens mit einer Abgabe. Würde man diese Abgabe für jedes Haushalts Mitglied fordern, so würde das Haushaltseinkommen einer Familie weit stärker belastet, als das eines Singles. Da wären wir dann im Bereich von Kopfsteuern unabhängig von der Leistungsfähigkeit. Was ich hier ausführe ist Verfassungsrecht 1. Semester und Grund für das BVerfG gewesen, der Regierung Adenauer das Ehegattensplitting aufzuzwingen. Was hat das mit der Situation anderer Länder zu tun?
Dir ist aber klar, daß Du die Krankenversicherung nicht mit einer Steuer vergleichen kannst, oder?
Insofern ist der Hinweis auf den Splittingtarif irreführend. Bei der KV zahlt man für einen Versicherungsschutz, den man ggfs. in Anspruch nimmt. Steuern sind Zahlungen, denen keine Gegenleistung gegenübersteht.
Im übrigen war die Einführung des Splittingtarifs der unterschiedlichen Besteuerung von Ehegatten geschuldet:
Frauen, die abhängig in einem fremden Betrieb beschäftigt waren, wurden individuell besteuert. Ehefrauen, die in demselben Betrieb wie ihr Ehemann arbeiteten oder selbständig oder freiberuflich tätig waren, unterlagen der Zusammenveranlagung. Die höhere Steuerlast auf das gemeinsame Einkommen wurde in der Öffentlichkeit als „Ehestrafsteuer“ bezeichnet.
Das BVerfG hat auch keineswegs den Splittingtarif vorgeschrieben, sondern nur die bisherigen unterschiedliche Besteuerung als verfassungswidrig erklärt. Man konnte zwischen verschiedenen Alternativen wählen:
In der Folge sah die Bundesregierung drei verfassungskonforme Regelungsalternativen zur Neugestaltung des Steuerrechts: eine durchgängige getrennte Besteuerung, eine Zusammenveranlagung bei Abschaffung der Progression (Flat Tax) sowie die Anwendung des amerikanischen Splittingtarifs.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehegattensplitting
Daß der Splittingtarif nicht in Stein gemeißelt ist, zeigen die verschiedenen Überlegungen ihn zu begrenzen oder für kinderlose Ehepaare abzuschaffen.
Bzgl. der Situation in anderen Ländern erscheint es mir schon wichtig, daß die relativ erfolglose Familienpolitik der vergangenen Jahrzehnte einmal mit den Erfolgen oder Mißerfolgen in anderen Ländern vergleicht. Es ist doch bemerkenswert, daß in anderen Ländern, die die deutsche Förderung nicht haben, die Geburtenrate höher liegt.