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Das Gewaltmonopol

Verfasst: Sonntag 2. September 2018, 19:26
von Juergen
Aufgrund der Ereignisse in Chemnitz habe ich mal etwas über das Gewaltmonopol nach­gedacht.

Abstrakt gesprochen schließen die Bürger (das Volk) mit dem Staat bzw. den staatlichen Organen einen Vertrag, in dem sie erklären, auf die Ausübung von Gewalt zur Durchsetzung von Forderungen oder die Bestrafung von Tätern etc. zu verzichten und übertragen diese Gewalt auf die staatlichen Organe. Das Recht der Bürger durchzusetzen liegt damit beim Staat. Daraus ergibt sich auch, daß die Bürger ein Anrecht darauf haben, daß der Staat eine gewisse Sicherheit garantiert und bei Verstößen gegen Recht entsprechend eingreift.

Soweit so gut.

Nun sind wir durch verschiedene Straftaten in eine Situation geraten, in der Bürger das subjektive Empfinden haben, vom Staat nicht mehr geschützt zu werden. Ob das objektiv stimmt, sei dahingestellt. Der Mensch handelt oft danach, was er persönlich empfindet.

Das so entstandene Klima treibt Menschen an, zumindest in Teilen das Gewaltmonopol des Staates in Frage zu stellen: „Wenn der Staat uns nicht beschützen kann oder will, nehmen wir das Heft wieder selbst in die Hand.“

So etwas geht natürlich in einem Rechtsstaat nicht.
Nun kann man nach Gründen forschen, warum Bürger dieses subjektive Empfinden haben und was da falsch gelaufen sein könnte.
Mir scheint, daß die Politik in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten viel daran gesetzte hat die Sicherheitsbehörden „kaputtzusparen“. Das fängt bei der Polizei an und hört beim miserabel aus­gestattetem Militär noch lange nicht auf.
Es braucht meiner Meinung nach einen Impuls – ähnlich wie bei Trump mit seinem vor allem wirtschaftlich gemeintem MAGA (Make America Great Again) –, der vielleicht lauten könnte: „Macht Deutschland wieder stark“. Und damit ist nicht wirtschaftlich stark gemeint, sondern sicherheitstechnisch.

Solang allerdings die Politik weiter nach links rückt und die veröffentlichte Meinung eher links ist, wird es sowas nicht geben. Bekanntlich werfen insbesondere linke Chaoten bzw „Gegen­demon­stranten“ Steine auf Polizisten und am nächsten Tag wird von einer rechten Demo berichten und davon daß Polizisten verletzt wurden, wobei der Kausal­zusammenhang bewußt offen gelassen wird.

So wird das nix mit der Sicherheit. – So geht das Theater weiter: in Chemnitz oder sonstwo. Spätestens nach dem nächsten Toten oder der nächsten Vergewaltigungssilvesternacht,


Just my 2 Cent. :pfeif:

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Sonntag 2. September 2018, 20:16
von Petrus
tja.

ich, für meine Person, halte mich an GG Art. 1.

auch in schwierigen Zeiten,

und ich bin nicht der Meinung von Hermann Höcherl.

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Sonntag 2. September 2018, 21:45
von Juergen
Petrus hat geschrieben:
Sonntag 2. September 2018, 20:16
ich, für meine Person, halte mich an GG Art. 1.
Allerdings ist das Gewaltmonopol in Art. 20 festgelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Aber gut, daß wir mal darüber gesprochen haben. :tuete:

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Sonntag 2. September 2018, 22:05
von Raphael
Petrus hat geschrieben:
Sonntag 2. September 2018, 20:16
tja.

ich, für meine Person, halte mich an GG Art. 1.

auch in schwierigen Zeiten,

und ich bin nicht der Meinung von Hermann Höcherl.
Es immer immer gut, wenn man sich gerade hält; insbesondere dann, wenn man krumm denkt! :pfeif:

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Montag 3. September 2018, 07:33
von Raphael
Juergen hat geschrieben:
Sonntag 2. September 2018, 19:26
Aufgrund der Ereignisse in Chemnitz habe ich mal etwas über das Gewaltmonopol nach­gedacht.

Abstrakt gesprochen schließen die Bürger (das Volk) mit dem Staat bzw. den staatlichen Organen einen Vertrag, in dem sie erklären, auf die Ausübung von Gewalt zur Durchsetzung von Forderungen oder die Bestrafung von Tätern etc. zu verzichten und übertragen diese Gewalt auf die staatlichen Organe. Das Recht der Bürger durchzusetzen liegt damit beim Staat. Daraus ergibt sich auch, daß die Bürger ein Anrecht darauf haben, daß der Staat eine gewisse Sicherheit garantiert und bei Verstößen gegen Recht entsprechend eingreift.

Soweit so gut.
.................
Just my 2 Cent. :pfeif:
Das Problem wird dadurch virulent, daß einer wachsenden Anzahl von Bürgern von den handelnden Politikern der Eindruck vermittelt worden ist, sie würden von "denen da oben" belogen. :angewidert:

Es wird großspurig von Rechtsstaat und Menschenrechten parliert, bei genauerer Betrachtung macht die Exekutive jedoch nur das, was sie will und läßt sich ihr Fehlverhalten - wenn sie denn 'mal großzügige Momente hat - nachträglich von der Legislative legalisieren. Manchmal geht das mit der Legalisierung dann auch noch schief; Beispiel: Atomausstieg und die darauffolgenden Schadensersatzzahlungen! :pfeif:
Internationale Verträgen enthalten (glasklar) eine No-Bail-Out-Klausel und niemand hält sich dran. Im Grundgesetz bzw. AufenthG wird verfügt, wie mit illegalen Grenzübertritten umzugehen ist, aber die Exekutive setzt die Gesetze nicht um.

Es kann nicht sein, daß die eine Partei im rousseau'schen Contract Social von der anderen Partei Vertragstreue einfordert, selber aber nicht bereit ist, ihre vertraglich zugesagten Leistungen zu erbringen. :pirat:

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Montag 3. September 2018, 12:02
von Siard
Bestimmte Merkmale des Rechtsstaates gelten in D nicht mehr, kein Wunder, daß die Menschen unzufrieden sind.
Gleiche Tat, gleiche Strafe. Besondere Boni für islamische Einwanderer darf es da nicht geben.
Auch die sogenannten Qualitätsmedien spielen bei der Wahrnehmung eine gewichtige Rolle.
Gewaltmonopol, offizielle und inoffizielle Gewaltenteilung greifen ineinander – in der Wahrnehmung der Bevölkerung und in den Auswirkungen auf des Staatsgebäude.

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Montag 3. September 2018, 22:17
von Petrus
Siard hat geschrieben:
Montag 3. September 2018, 12:02
Bestimmte Merkmale des Rechtsstaates gelten in D nicht mehr, kein Wunder, daß die Menschen unzufrieden sind.
Gleiche Tat, gleiche Strafe. Besondere Boni für islamische Einwanderer darf es da nicht geben.
Auch die sogenannten Qualitätsmedien spielen bei der Wahrnehmung eine gewichtige Rolle.
Gewaltmonopol, offizielle und inoffizielle Gewaltenteilung greifen ineinander – in der Wahrnehmung der Bevölkerung und in den Auswirkungen auf des Staatsgebäude.
welche bestimmte Merkmale des Rechtstaates gelten in D nicht mehr, Deiner Meinung nach, Siard?

für Deine ausführliche Aufzählung im Voraus herzlichen Dank.

Petrus.

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 06:52
von Raphael
Petrus hat geschrieben:
Montag 3. September 2018, 22:17
Siard hat geschrieben:
Montag 3. September 2018, 12:02
Bestimmte Merkmale des Rechtsstaates gelten in D nicht mehr, kein Wunder, daß die Menschen unzufrieden sind.
Gleiche Tat, gleiche Strafe. Besondere Boni für islamische Einwanderer darf es da nicht geben.
Auch die sogenannten Qualitätsmedien spielen bei der Wahrnehmung eine gewichtige Rolle.
Gewaltmonopol, offizielle und inoffizielle Gewaltenteilung greifen ineinander – in der Wahrnehmung der Bevölkerung und in den Auswirkungen auf des Staatsgebäude.
welche bestimmte Merkmale des Rechtstaates gelten in D nicht mehr, Deiner Meinung nach, Siard?

für Deine ausführliche Aufzählung im Voraus herzlichen Dank.

Petrus.
Ich bin zwar nicht der siard, aber welche Merkmale da in Frage kommen, sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock! :maske:

Re: Das Gewaltmonopol

Verfasst: Dienstag 4. September 2018, 08:26
von Siard
Dazu stand dort bereits etwas.

Weiter anhand einer Aufzählung bei Wikipedia:
Klaus Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland hat geschrieben:Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.
die rechtliche Garantie eines Zusammenlebens der Menschen in gleicher persönlicher Freiheit
und
die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit (certitudo) und Realisierungsgewissheit (securitas) und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen

Für manchge Gruppen gibt es mehr Freiheiten und besondere Rücksichten (Rabatte), außerdem werden für sie fremde Rechtsordnungen zu ihren Gunsten angewendet (Scharia)
Extremistische Gruppen werden durch staatliche Stellen finanziell und ideell unterstützt, mit dem Ziel der Ausschaltung unliebsamer Meinungen

die institutionelle Mäßigung staatlichen Handelns durch Gewaltenteilung, Übermaßverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Ordnungswidrigkeiten werden konsequenter, bzw. schärfer verfolgt als Verbrechen
Ganze Viertel werden von der staatlichen Ordnung aufgegeben.

die Gesetzesbindung allen staatlichen Handelns durch einen Vorrang des Gesetzes
und
der Vorbehalt einer gesetzlichen Ermächtigung für alle belastenden staatlichen Akte

seit mehreren Jahren werden wichtige Gesetze durch die Regierung ignoriert