SARS-CoV2 [1]

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Irmgard
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Irmgard »

Juergen hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:28
In Köln heißt es z.B.
Pressemitteilung  pek200424-NH hat geschrieben:…So muss zwischen den Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand von zwei Metern nach allen Seiten eingehalten werden, die Besucherzahl wird entsprechend begrenzt…
Das bedeutet pro 16m² eine Person.
In Geschäften gilt: pro 10m² eine Person.
:roll:

Sehr vernünftig, da mehr Raum vorzusehen. Schließlich soll da auch gesungen werden dürfen.

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Irmgard
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Irmgard »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 13:38
Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 11:20
ganzer Beitrag
Alles gut und schön - allerdings könnte die (soziale) Kontrolle auf anderen Wegen funktionieren: Man wird angepöbelt, wenn man keine Maske trägt. Da helfen dann keine Argumente mehr - man weicht entweder auf den online-Handel aus oder bleibt zu Hause.

Aber vielleicht kümmern sich unsere Neubürger nicht um die Verordnung und tragen keine Maske (evtl. auch aus Provokation). Wenn sie maskenlos und hustend durch die Stadt marschieren würde mich mal interessieren, wie sich die Ordnungskräfte verhalten... :D
Seufz, was haben die Neubürger damit zu tun? Und Provokationen erwarte ich eher aus ganz anderen Ecken. Ich bin da ganz bei Benedikt, ich finde diese tendenziösen Äußerungen auch entbehrlich.

Gruß
Irmgard

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Benedikt hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 14:36
Juergen hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 01:15
Benedikt hat geschrieben:
Donnerstag 23. April 2020, 22:40
Wenn man schon Gottesdienste durchführt, sollte das wenigstens unter freiem Himmel sein.
:kotz:
Dass du die katholische Tradition zum Kotzen findest, überrascht doch etwas.
Schon als ich den Smiley postete, war mir klar, daß irgendwer als Antwort ein Bild von einem Feldgottesdienst oder ähnlichem posten würde. – Ich kenn' ja meine Pappenheimer.
Irmgard hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 14:46
Juergen hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:28
In Köln heißt es z.B.
Pressemitteilung  pek200424-NH hat geschrieben:…So muss zwischen den Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand von zwei Metern nach allen Seiten eingehalten werden, die Besucherzahl wird entsprechend begrenzt…
Das bedeutet pro 16m² eine Person.
In Geschäften gilt: pro 10m² eine Person.
:roll:
Sehr vernünftig, da mehr Raum vorzusehen. Schließlich soll da auch gesungen werden dürfen.
Wenn man z.B. die Regeln in Erfurt liest, dann kann Gesang kein Argument sein:
b. Weitgehend wird auf den Gemeindegesang verzichtet. Auf musikalische Begleitung
durch Chor oder Orchester wird verzichtet.
Gruß Jürgen

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Caviteño
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Irmgard hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 14:49
Seufz, was haben die Neubürger damit zu tun? Und Provokationen erwarte ich eher aus ganz anderen Ecken. Ich bin da ganz bei Benedikt, ich finde diese tendenziösen Äußerungen auch entbehrlich.

Gruß
Irmgard
Schon klar, seufz weiter - aber vielleicht solltest Du mal lesen, was so allgemein los ist:

Lange Schlangen am Flughafen Düsseldorf : Reisende halten Sicherheitsabstand nicht ein

Es handelte sich um zwei Flüge der Turkish Airlines nach Istanbul zum Beginn des Ramadans.
Aber wie wahrschlich wieder nur "Einzelfälle", die man nicht verallgemeinern soll und was in Frankreich passiert, ist hier für Dich wahrscheinlich hier undenkbar:

Wegen Corona-Ausgangssperren - Druck in Pariser Banlieues steigt gefährlich

Quarantäne ist nicht gleich Quarantäne

Glaubst Du wirklich, daß man sich an die Vorschriften hält, wenn es z.B. um das Fastenbrechen im Kreise der Großfamilie geht?

Caviteño
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Irmgard hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 14:46
Juergen hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:28
In Köln heißt es z.B.
Pressemitteilung  pek200424-NH hat geschrieben:…So muss zwischen den Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand von zwei Metern nach allen Seiten eingehalten werden, die Besucherzahl wird entsprechend begrenzt…
Das bedeutet pro 16m² eine Person.
In Geschäften gilt: pro 10m² eine Person.
:roll:

Sehr vernünftig, da mehr Raum vorzusehen. Schließlich soll da auch gesungen werden dürfen.


Nein, die Aussage ist Krampf.
Eheleute oder Angehörige in gerade Linie dürfen z.B. auf der Straße zusammenstehen - und etwa nicht in der Kirche? Gilt hier eine Sonderregelung? Muß der Abstand dann vier Meter betragen oder gelten die beiden als eine Person? Soll sich eine fünfköpfige Familie jetzt auf 40+m² verteilen, um die Vorgaben zu erfüllen?
Wo ist die Klarstellung der Bischöfe? Alles unausgegoren. Anstatt alles zu regeln hätte man den gefährdeten Gruppen ganz intensiv vom Besuch abraten sollen. Für den ganzen Rest wäre dann mehr Platz als genug gewesen - jedenfalls in den Kirchen, die ich vom Messbesuch an einem normalen Sonntag her kenne.

Raphael

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Raphael »

Irmgard hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 14:49
Ich bin da ganz bei Benedikt, ich finde diese tendenziösen Äußerungen auch entbehrlich.

Gruß
Irmgard
Hattest Du Dich nicht 'mal als Naturwissenschaftlerin geoutet? :detektiv:

Die Frage des Foranten Benedikt ist Stalinismus pur: Schuldig bei Anklage! :vogel:

Benedikt

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Benedikt »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 15:50
Glaubst Du wirklich, daß man sich an die Vorschriften hält, wenn es z.B. um das Fastenbrechen im Kreise der Großfamilie geht?
In deinem [] Gegeifer übersiehst du, dass private Zusammenkünfte aktuell überhaupt nicht verboten sind.
Zuletzt geändert von Hubertus am Samstag 25. April 2020, 18:08, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Unterstellung entfernt.

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 15:59
Nein, die Aussage ist Krampf.
Eheleute oder Angehörige in gerade Linie dürfen z.B. auf der Straße zusammenstehen - und etwa nicht in der Kirche? Gilt hier eine Sonderregelung? Muß der Abstand dann vier Meter betragen oder gelten die beiden als eine Person? Soll sich eine fünfköpfige Familie jetzt auf 40+m² verteilen, um die Vorgaben zu erfüllen?
Wo ist die Klarstellung der Bischöfe? Alles unausgegoren. Anstatt alles zu regeln hätte man den gefährdeten Gruppen ganz intensiv vom Besuch abraten sollen. Für den ganzen Rest wäre dann mehr Platz als genug gewesen - jedenfalls in den Kirchen, die ich vom Messbesuch an einem normalen Sonntag her kenne.
Es ist vor allem unpraktikabel und inkonsequent. Praktikabel ist es, wenn man vor der Messe z.B. Plätze für die Meßbesucher markiert. Dann kann man die Abstände genau ausmessen und einhalten. Unpraktikabel wird es aber dann, wenn man sagt, daß man Familien nicht trennen will. Dann kommt eine Familie mit drei Kindern und nimmt eine halbe Bank ein. Schon stimmen die Abstände zu den vorher markierten Plätzen nicht mehr. Trennt man die Familie und jeder bekommt einen markierten Platz, dann sind schnell alle Plätze belegt. Man schafft gleichzeitig Distanz zwischen Leuten, bei denen keine Distanz nötig ist.
Ich bin mal gespannt, wie das ablaufen wird.

Kleine Rechnung:
Bei 40 Messbesuchern mit einem Abstand von 2 Metern nach rechts/links/vorne/hinten benötigt man eine Fläche von 640m²
Kommen aber 20 Paare, die man nicht trennen will, dann kommt man pro Paar mit einer großzügig gerechneten Fläche von 4m (vorne/hinten) × 5,6m (rechts/links), also 22,4m² aus. Bei 20 Paaren liegt der Bedarf also bei 448m². Der Platzbedarf sinkt also um rund 200m².
Gruß Jürgen

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Benedikt

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Benedikt »

Was schlagt ihr denn vor, Juergen und Caviteno?

Alles was vorgeschlagen wird oder angeordnet wird, abzulehnen, ohne Gegenvorschläge zu machen, ist auf Dauer armselig.

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Libertas Ecclesiae
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:11
Es ist vor allem unpraktikabel und inkonsequent.
Richtig. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das in der Praxis funktionieren soll.

In St. Afra in Berlin hatte man bis zum Verbot öffentlicher Gottesdienste doch auch eine ganz praktikable Lösung angeboten - unter Wahrung der allgemeinen Schutzvorschriften. Warum soll das nicht auch andernorts durchführbar sein - ohne diese bürokratischen Detailkonzepte der Diözesen, die von keiner Landesregierung oder kommunalen Behörde gefordert sind?
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Benedikt hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:22
Was schlagt ihr denn vor, Juergen und Caviteno?
Alles was vorgeschlagen wird oder angeordnet wird, abzulehnen, ohne Gegenvorschläge zu machen, ist auf Dauer armselig.
Jede zweite Bank in der Kirche sperren und die Leute verteilen sich ohne Zollstock in der Hand so in die restlichen Bänke, wie sie wollen. Zwischen Personen, die nicht zum selben Hausstand gehörten sollten nach Möglichkeit mindesten zwei Plätze freibleiben. Die Leute werden darauf hingewiesen, möglichst alle Bereiche der Kirche zu nutzen; also auch die Seitenschiffe, selbst wenn das wegen schlechter Sicht nicht die „Lieblingsplätze“ sind.
Gruß Jürgen

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Caviteño
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Benedikt hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:10
Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 15:50
Glaubst Du wirklich, daß man sich an die Vorschriften hält, wenn es z.B. um das Fastenbrechen im Kreise der Großfamilie geht?
In deinem menschenverachtenden Gegeifer übersiehst du, dass private Zusammenkünfte aktuell überhaupt nicht verboten sind.
Corona: Polizei beendet Abendessen

Polizei löst Candle-Light-Dinner in Berlin auf

für NRW gilt:
Vom Kontaktverbot ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ebenso ausgenommen ist die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Ausgenommen sind zudem unvermeidliche Ansammlungen - insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen ... rona-virus

Also: Gerade Linie, Ehegatten/Lebenspartner und Geschwister und häusliche Gemeinschaft. Wie sieht es mit Schwager und Schwägerin aus? Wie mit deren Kindern?
Mach Dich doch mal sachkundig, bevor Du hier falsche Aussagen veröffentlichst.

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:41
für NRW gilt:
Vom Kontaktverbot ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ebenso ausgenommen ist die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Ausgenommen sind zudem unvermeidliche Ansammlungen - insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen ... rona-virus

Also: Gerade Linie, Ehegatten/Lebenspartner und Geschwister und häusliche Gemeinschaft. Wie sieht es mit Schwager und Schwägerin aus? Wie mit deren Kindern?
Mach Dich doch mal sachkundig, bevor Du hier falsche Aussagen veröffentlichst.
Das Kontaktverbot etc. gilt in NRW nur im „öffentlichen Raum“. Weiter unten steht es deutlich:
Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen und Versammlungen?
Veranstaltungen und Versammlungen zeichnen sich durch eine gewisse Struktur und Organisation aus. Typischerweise haben Sie einen Leiter/Organisator/Verantwortlichen und einen festlegten Rahmen. Als Veranstaltung wird man daher z.B. ein Konzert, eine Autorenlesung, einen Diskussionsabend anzusehen haben. Veranstaltungen und Versammlungen, die diese Kriterien erfüllen, sind generell, also sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich (also in nicht allgemein zugänglichen Gebäuden und in Wohnungen oder im eigenen Garten) unzulässig.

Wie unterscheiden sich davon Zusammenkünfte und Ansammlungen?
Zusammenkünfte und Ansammlungen sind als solche Treffen von Menschen zu sehen, die einen weniger strukturierten Rahmen haben. Beispiele wären ein Abendessen mit Freunden oder auch eine Geburtsfeier in einem gewöhnlichen Umfang. Zusammenkünfte und Ansammlungen, die diese Kriterien erfüllen, sind derzeit gemäß nur im öffentlichen Raum verboten und im privaten Bereich nicht untersagt. Auch für den privaten Bereich gilt allerdings der Appell, soziale Kontakte zu reduzieren, soweit das irgend geht. Derzeit scheint dieser Appell zu fruchten und die Menschen in unserem Land verhalten sich auch in ihrem privaten Bereich sehr vernünftig und dem großen Risiko angemessen. Sollte sich jedoch zukünftig ergeben, dass viele Uneinsichtige nun im privaten Bereich zu ausufernden Feiern usw. einladen und so ihre Mitmenschen gefährden, dann müsste über eine Ausdehnung des Verbots von Zusammenkünften/Ansammlungen auch für den privaten Bereich nachgedacht werden.
Davon abgesehen dürften allerdings schon heute im Ausnahmefall auch Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, z.B. wegen einer außerordentlich großen Besucherzahl, wegen eines „Festprogramms“ mit Auftritten von Künstlern oder wegen sonstigen „Eventcharakters“, als Veranstaltungen anzusehen sein, so dass sie schon heute auch im privaten Bereich unzulässig sind.
Gesetztestext:
§ 12 Zusammenkünfte, Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum
(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind:
1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
2. in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,
5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen).
In anderen Bundesländern mögen anderen Regelungen gelten.
Gruß Jürgen

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Caviteño
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Benedikt hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:22
Was schlagt ihr denn vor, Juergen und Caviteno?

Alles was vorgeschlagen wird oder angeordnet wird, abzulehnen, ohne Gegenvorschläge zu machen, ist auf Dauer armselig.
Das mache ich doch nicht. Ich halte nur den dauerhaften lockdown aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen für falsch. Auch medizinisch ist nicht sicher, ob er etwas bewirkt. Ob man das Virus austrocknen kann, darf wohl bezweifelt werden. Selbst hier auf den PH, die einen viel strengeren lockdown haben (kein Verkehr zwischen den Städten und Inseln, nur EINE Einreisemöglichkeit mit anschl. zweiwöchiger Quarantäne), gelingt das nicht. Es gibt noch immer neue Infizierte, obwohl der lockdown bereits seit vier bzw. drei Wochen besteht und das Virus eigentlich "besiegt" sein müßte. Jetzt wurde der lockdown bis zum 15. 05. verlängert - dann sind es zwei Monate und wetten, daß es danach noch immer Neuinfizierte geben wird?

Will man den lockdown nicht bis zur Herstellung eines Impfstoffes (in einem oder zwei oder mehr Jahren) aufrechterhalten, bleibt keine andere Möglichkeit, als eine kontrollierte, aber schnelle Öffnung des öffentl. Lebens, um eine Durchseuchung zu erreichen. Natürlich müssen die besonders gefährdeten Personengruppen (Ältere und Personen mit Vorerkrankungen) dann besonders geschützt werden, z.B. durch einen "Stubenarrest", besondere Einkaufszeiten usw. - alles machbar.Von mir aus auch eine app, um die Kontakte feststellen und warnen zu können.
Die Begründung kannst Du bei Interesse hier lesen:

Corona: Maßnahmen überzogen und nicht zu rechtfertigen

Welches ist denn Dein Mittel?

Vir Probatus
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Vir Probatus »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 13:38
Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 11:20
ganzer Beitrag
Alles gut und schön - allerdings könnte die (soziale) Kontrolle auf anderen Wegen funktionieren: Man wird angepöbelt, wenn man keine Maske trägt. Da helfen dann keine Argumente mehr - man weicht entweder auf den online-Handel aus oder bleibt zu Hause.

Aber vielleicht kümmern sich unsere Neubürger nicht um die Verordnung und tragen keine Maske (evtl. auch aus Provokation). Wenn sie maskenlos und hustend durch die Stadt marschieren würde mich mal interessieren, wie sich die Ordnungskräfte verhalten... :D
Masken sind nur in Läden, Banken, Postämtern und ÖPNV vorgeschrieben.
Nicht beim "Marschieren durch die Stadt". Ich werde sie im Freien auch nicht tragen.
Und in Geschäfte gehe ich nur so weit unvermeidbar.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Vir Probatus hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 17:07
Masken sind nur in Läden, Banken, Postämtern und ÖPNV vorgeschrieben.
Nicht beim "Marschieren durch die Stadt". Ich werde sie im Freien auch nicht tragen.
Und in Geschäfte gehe ich nur so weit unvermeidbar.
Morgens kann ich ohne Maske durch den Laden ins Büro gehen (da ist noch geschlossen); im Büro gibt es keine Tragepflicht und nach Feierabend werde ich wohl eher einen Schal o.ä. benutzen.


Achja, nicht wundern, wenn im Geschäften, Banken etc. in NRW nicht jeder Mitarbeiter eine Maske trägt. Ab Montag gilt die neue CoronaSchVO. Dort heißt es:
§ 12a Persönliche Verhaltenspflichten, Abstandsgebot, Mund-Nase-Bedeckung

Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden
Wenn also z.B. in einer Bank der Kassierer (gibt es die eigentlich noch) hinter Panzerglas sitzt, ersetzt das Glas die MN-Bedeckung.
Gruß Jürgen

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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:48
In anderen Bundesländern mögen anderen Regelungen gelten.
In der Tat scheint es wohl auf das Bundesland anzukommen. In B.-W. und Rhein-Pf. gilt z.B. folgendes:
Für Baden-Württemberg ist Folgendes geregelt: Nach der Rechtsverordnung darf man sich im privaten Bereich noch zu fünft aufhalten. Oder mit mehr Personen, wenn diese alle in gerader Linie miteinander verwandt sind. Konkret: Großeltern, Eltern, Kinder und Enkel dürfen sich treffen und besuchen. Manche Kreise und Gemeinden in Baden-Württemberg haben gesonderte Regelungen erlassen. Die können noch strenger sein. Im Zweifelsfall sollte man bei der Verwaltung nachfragen.
Für Rheinland-Pfalz gibt es nach der aktuellen Rechtsverordnung keine Einschränkungen für den privaten Bereich.
https://www.swr.de/swraktuell/faq-coron ... taktregeln

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Irmgard
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Irmgard »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 15:59
Irmgard hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 14:46
Juergen hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:28
In Köln heißt es z.B.
Pressemitteilung  pek200424-NH hat geschrieben:…So muss zwischen den Gottesdienstbesuchern ein Mindestabstand von zwei Metern nach allen Seiten eingehalten werden, die Besucherzahl wird entsprechend begrenzt…
Das bedeutet pro 16m² eine Person.
In Geschäften gilt: pro 10m² eine Person.
:roll:

Sehr vernünftig, da mehr Raum vorzusehen. Schließlich soll da auch gesungen werden dürfen.


Nein, die Aussage ist Krampf.
Eheleute oder Angehörige in gerade Linie dürfen z.B. auf der Straße zusammenstehen - und etwa nicht in der Kirche? Gilt hier eine Sonderregelung? Muß der Abstand dann vier Meter betragen oder gelten die beiden als eine Person? Soll sich eine fünfköpfige Familie jetzt auf 40+m² verteilen, um die Vorgaben zu erfüllen?
Wo ist die Klarstellung der Bischöfe? Alles unausgegoren. Anstatt alles zu regeln hätte man den gefährdeten Gruppen ganz intensiv vom Besuch abraten sollen. Für den ganzen Rest wäre dann mehr Platz als genug gewesen - jedenfalls in den Kirchen, die ich vom Messbesuch an einem normalen Sonntag her kenne.

Familien werden nicht getrennt.

Quelle: https://www.bistum-muenster.de/fileadmi ... Corona.pdf

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

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Arkangel
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Arkangel »

Baerenbude hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 01:00
Arkangel hat geschrieben:
Sonntag 12. April 2020, 18:51
Was bedeutet der globale Wettlauf um einen Impfstoff ? Eigentlich sollte Wilmer aufrufen, dass mit vereinten "spirituellen" Kräften um eine möglichst schnelle Zulassung eines wirksamen Impfstoffes gebetet wird. Alles andere hat m.M. nach untergeordnete Priorität.

Der Abt von Heiligenkreuz sieht das zwar anders, weil seine 98 Mönche nicht dieses eine einzige Anliegen auf ihren Fürbittzettel schreiben sollen, sondern stundenlang die Anliegen der geberfreudigen Spender des Stiftes runterratschen müssen vor laufenden Kameras. Für Abt Maximilian ist das Altarsakrament das ultimative MEDIKAMENT gegen den Tod, dem niemand entrinnen kann.
Dem schließe ich mich an, denn gerade in der heutigen Zeit, die soviel Leid mit sich bringt, gibt es Wichtigeres als Vermögende. Oder spendet man etwa nach dem Motto: tue Gutes und rede darüber?
@Baerenbude
https://www.radio.de/p/baerenbude
Episode: "Medizin" (11/17/2019)
Musstest du auch schon einmal Medizin schlucken? Wenn es ein Saft ist, dann schmeckt der oft ganz bitter. Tabletten sind manchmal groß und schwer einzunehmen. Was die Kuschelbären Johannes und Stachel wohl über Medizin wissen? Von Dorothee Schmitz.
Was Abt Maximilian & andere "Video-Priests" irgendwie nicht wahrhaben wollen, aber auf der Hand liegt … den Kindern kann man nach der WIEDERERÖFFNUNG DER GOTTESDIENSTE ab 15.5. (Österreich-Variante) wohl eher die Medizin vom Dr. Oetker schmackhaft machen als Kommunionempfang.
Was ist da eigentlich schief gelaufen, Herr Abt, lieber P. Karl Wallner & liebe "Video-Priests" ???

Ich soll Euch von den Heiligen rund um den Thron Gottes ausrichten:
Brot vom Himmel hast du uns gegeben,
das alle Süßigkeit in sich enthält.
P. Wolfgang Buchmüller OCist, Rektor der Hochschule Heiligenkreuz, hat in dieser Rede an seine Studenten https://player.vimeo.com/video/398635805 die Corona-Richtlinien für ihn als Lehrenden noch ins Absurde weitergesponnen. Sein "Lachen" finde ich schwer zu deuten. Jedenfalls sind an der Uni Wien die Richtlinien für das Prüfungen-Ablegen extrem abstrus.
Zuletzt geändert von Arkangel am Samstag 25. April 2020, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
seit 28. Juni 2020 nicht mehr aktiv im Forum

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Barbarossa
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Barbarossa »

Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
Ab dem 1.5. sind Gottesdienste wieder möglich. Es ist ja nicht so, dass Gottesdienste in präcoronanen Zeiten irgendwie gut besucht waren. Der freiwillige Verzicht ist älter als die Pandemie.

Ich verspüre starken Unwillen in der Umsetzung des Maskenzwangs.
Ich sehe dass genau anders herum.
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Das sehe ich nicht so. Immerhin läßt sich der (zeitlich&örtlich beschränkte) "Maskenzwang" schon damit begründen, dass u.U. das Recht Anderer auf Körperliche Unversehrtheit (Grundesetz Art. 2, Satz 2) sonst gefährdet ist.
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.
Ich glaube nicht dass das so stimmt: Online-Petitionen oder öhnliches werden oft nicht ausreichend beachtet. Echte Zusammenkünfte haben aber in den vergangenen Wochen wiederholt massive Folgen gehabt, hier rin konkretes Beispiel: https://youtu.be/WF4UTixuZXQ?t=70.
Beschütze unser deutsches Volk und Vaterland! Vernichte in unserem Volke den Geist der Zwietracht und des Haders! Hilf, daß alle ein Herz und eine Seele seien, daß alles erneuert werde in Christus, dem König!

Benedikt

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Benedikt »

Caviteño hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:41
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen ... rona-virus

Also: Gerade Linie, Ehegatten/Lebenspartner und Geschwister und häusliche Gemeinschaft. Wie sieht es mit Schwager und Schwägerin aus? Wie mit deren Kindern?
Mach Dich doch mal sachkundig, bevor Du hier falsche Aussagen veröffentlichst.
Sachkundig heißt auch, die Verordnung selber zu lesen und nicht bloß irgendwelche Erklärungstexte dazu.
Du findest die Verordnung für NRW hier: https://www.land.nrw/sites/default/file ... 4.2020.pdf

Der entsprechende Absatz 1 im §12 lautet wie folgt:
(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind
untersagt. Ausgenommen sind
1. Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
2. in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen,
3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen,
5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen).
Somit sind private Zusammenkünfte von Personen jedweder Art erlaubt. Da es keine Ausgangsspere gibt (ich weiß gerade auch nicht, ob es die in NRW je gab, ich wohne ja nicht dort), ist es auch erlaubt, den Weg zu einer privaten Feier zurückzulegen.

Alles andere wäre auch wahnsinnig, da es bedeuten würde, dass der Staat direkt in die Privatwohnung reinregieren würde.

Benedikt

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Benedikt »

Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 15:25
Schon als ich den Smiley postete, war mir klar, daß irgendwer als Antwort ein Bild von einem Feldgottesdienst oder ähnlichem posten würde. – Ich kenn' ja meine Pappenheimer.
Wenn man den katholischen Glauben nur als folkloristische Veranstaltung betrachtet...

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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:39
Benedikt hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 16:22
Was schlagt ihr denn vor, Juergen und Caviteno?
Alles was vorgeschlagen wird oder angeordnet wird, abzulehnen, ohne Gegenvorschläge zu machen, ist auf Dauer armselig.
Jede zweite Bank in der Kirche sperren und die Leute verteilen sich ohne Zollstock in der Hand so in die restlichen Bänke, wie sie wollen. Zwischen Personen, die nicht zum selben Hausstand gehörten sollten nach Möglichkeit mindesten zwei Plätze freibleiben. Die Leute werden darauf hingewiesen, möglichst alle Bereiche der Kirche zu nutzen; also auch die Seitenschiffe, selbst wenn das wegen schlechter Sicht nicht die „Lieblingsplätze“ sind.
Wenn ich nochmal drüber nachdenke bedeutet das bei einzeln sitzenden Personen, daß pro 100 vorhandene Sitzplätze nur noch 17 Leute rein dürften. :hmm:
Gruß Jürgen

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Arkangel
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Arkangel »

Barbarossa hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 18:50
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
Ab dem 1.5. sind Gottesdienste wieder möglich. Es ist ja nicht so, dass Gottesdienste in präcoronanen Zeiten irgendwie gut besucht waren. Der freiwillige Verzicht ist älter als die Pandemie.

Ich verspüre starken Unwillen in der Umsetzung des Maskenzwangs.
Ich sehe dass genau anders herum.
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Das sehe ich nicht so. Immerhin läßt sich der (zeitlich&örtlich beschränkte) "Maskenzwang" schon damit begründen, dass u.U. das Recht Anderer auf Körperliche Unversehrtheit (Grundesetz Art. 2, Satz 2) sonst gefährdet ist.
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.
Ich glaube nicht dass das so stimmt: Online-Petitionen oder öhnliches werden oft nicht ausreichend beachtet. Echte Zusammenkünfte haben aber in den vergangenen Wochen wiederholt massive Folgen gehabt, hier rin konkretes Beispiel: https://youtu.be/WF4UTixuZXQ?t=70.
Gestern am Freitag 24.4. fand am Albertinaplatz in Wien eine Demo statt, nach 2 Stunden wieder aufgelöst worden. Für nächste Woche ist eine Groß-Demo angekündigt durch diese Initiative (Initiative für evidenzbasierte Corona-Massnahmen)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... -woche-an

Ich habe ein Foto gesehen, wo unser Bundeskanzler Kurz bei einer Sitzung keine Maske getragen hat. So what ? Die Maskenpflicht ist das Unfassbarste, was ich jemals erlebt habe. Ich suche seither jedesmal wenn ich einen Supermarkt fluchtartig verlasse, mein Raumschiff, denn ich gehöre zu jenen Aliens, die diese Masken einfach nicht aushalten. Da bin ich aber wohl die einzigste.
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Stefan

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Stefan »

Barbarossa hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 18:50
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
Ab dem 1.5. sind Gottesdienste wieder möglich. Es ist ja nicht so, dass Gottesdienste in präcoronanen Zeiten irgendwie gut besucht waren. Der freiwillige Verzicht ist älter als die Pandemie.

Ich verspüre starken Unwillen in der Umsetzung des Maskenzwangs.
Ich sehe dass genau anders herum.
Du siehst meinen Unwillen anders?
Es spricht ja nichts dagegen, freiwillig Masken zu tragen.
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Das sehe ich nicht so. Immerhin läßt sich der (zeitlich&örtlich beschränkte) "Maskenzwang" schon damit begründen, dass u.U. das Recht Anderer auf Körperliche Unversehrtheit (Grundesetz Art. 2, Satz 2) sonst gefährdet ist.
Das wäre ein valides Argument, aber die Maskenpflicht löst eben dies nicht ein. Zum einen wird die Wirksamkeit durch Risiken kompensiert, zum anderen ist der Eingfiff zu schwerwiegend, und das Ziel kann mit milderen Mitteln erreicht werden (Abstand, Hygiene).
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.
Ich glaube nicht dass das so stimmt: Online-Petitionen oder öhnliches werden oft nicht ausreichend beachtet. Echte Zusammenkünfte haben aber in den vergangenen Wochen wiederholt massive Folgen gehabt, hier rin konkretes Beispiel: https://youtu.be/WF4UTixuZXQ?t=70.
Das mag sein, aber im Hinblick auf Art 2 GG (siehe oben) ist das vorübergehend vertretbar. Draußen ist ja (hoffentlich) eh nur eine reduzierte Zahl von Zuschauern.

Wie gesagt, es kann jeder herumlaufen wie er will, aber der Maskenzwang geht mir zu weit. Völlig unsinnig und grundgesetzwidrig.

Arkangel
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Arkangel »

Stefan hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 20:36
Barbarossa hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 18:50
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
Ab dem 1.5. sind Gottesdienste wieder möglich. Es ist ja nicht so, dass Gottesdienste in präcoronanen Zeiten irgendwie gut besucht waren. Der freiwillige Verzicht ist älter als die Pandemie.

Ich verspüre starken Unwillen in der Umsetzung des Maskenzwangs.
Ich sehe dass genau anders herum.
Du siehst meinen Unwillen anders?
Es spricht ja nichts dagegen, freiwillig Masken zu tragen.
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Das sehe ich nicht so. Immerhin läßt sich der (zeitlich&örtlich beschränkte) "Maskenzwang" schon damit begründen, dass u.U. das Recht Anderer auf Körperliche Unversehrtheit (Grundesetz Art. 2, Satz 2) sonst gefährdet ist.
Das wäre ein valides Argument, aber die Maskenpflicht löst eben dies nicht ein. Zum einen wird die Wirksamkeit durch Risiken kompensiert, zum anderen ist der Eingfiff zu schwerwiegend, und das Ziel kann mit milderen Mitteln erreicht werden (Abstand, Hygiene).
Stefan hat geschrieben:
Freitag 24. April 2020, 20:26
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der Maskenzwang ist ein Eingriff in die Würde des Menschen. Deswegen ist bereits der Burkazwang verfassungswidrig, der Maskenzwang erst Recht. Der Eingriff ist schwerwiegender als das physische Versammlungsverbot, da dieses durch digitale Medien ersetzt werden kann.
Ich glaube nicht dass das so stimmt: Online-Petitionen oder öhnliches werden oft nicht ausreichend beachtet. Echte Zusammenkünfte haben aber in den vergangenen Wochen wiederholt massive Folgen gehabt, hier rin konkretes Beispiel: https://youtu.be/WF4UTixuZXQ?t=70.
Das mag sein, aber im Hinblick auf Art 2 GG (siehe oben) ist das vorübergehend vertretbar. Draußen ist ja (hoffentlich) eh nur eine reduzierte Zahl von Zuschauern.

Wie gesagt, es kann jeder herumlaufen wie er will, aber der Maskenzwang geht mir zu weit. Völlig unsinnig und grundgesetzwidrig.
Es ist v.a. schlichtweg nicht für jeden - v.a. in der Pollensaison - gesundheitlich möglich.
Mir ist seit der Einführung des Maskenzwangs noch nirgendwo in den Medien untergekommen, dass Arbeitnehmer gesagt hätten, dass sie "so" nicht arbeiten können, weil sie schlecht Luft bekommen usw.
Und grundsätzlich, wo soll da bitte der Sauerstoff herkommen? Warum muss die Aldi-Kassiererin eine Maske tragen und die Angestellten in der Apotheke nicht. Beide haben eine Plexi-Glasscheibe. Warum hat Aldi keine künstl. Verlängerungen bei der Kassierer-Loge angebaut, damit die bereits eingetippten Waren von ihr da rausgeschoben werden und die 1,5 m Distanz möglich sind? Die Kassiererinnen müssten definitiv keine Masken tragen, weil das Plexiglas eh Pflicht ist.

Oder ein Baggerfahrer mit Maske (habe ich live gesehen) - ja, der hustet sicherlich von seiner Sitzhöhe permanent alte Leute an, die direkt neben dem Bagger stehen.

Und erst für Gottesdienste ab 15. Mai? Der Priester muss der auch eine Maske tragen ?
Also ich kann unmöglich 50 Min. eine Atemmaske tragen in einer Hl. Messe.

Das Allerschlimmste waren gestern freilaufende Hunde in einem Park, Hunde so groß wie Kälber und mit einem enormen Sabberfluss, die mich immer belästigt haben als ich auf der Parkbank gesessen bin. Und die Hundebesitzerin hat das völlig gechillt gesehen. Da sie sich ja nicht annähern "durfte" durch die Corona-Distanzregel hat das Untragbare sich mehrmals abgespielt. Kam mir wie Absicht vor. Total laxe Hundehalterin. Sind Parks nur für Hunde da ?
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Juergen
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Arkangel hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 21:05

Mir ist seit der Einführung des Maskenzwangs noch nirgendwo in den Medien untergekommen, dass Arbeitnehmer gesagt hätten, dass sie "so" nicht arbeiten können, weil sie schlecht Luft bekommen usw.
In den Medien habe ich das auch noch nicht gehört.
Allerdings von jemandem der in den letzten Tagen eine sog. „Alltagsmaske“ während der Arbeit trug.
Wenn ein Kunde einkaufen geht, dann muß er die Maske nur für die kurze Zeit tragen, die er im Laden ist. Draußen kann er sie wieder absetzen. Die Mitarbeiter im Laden müssen die Maske in ihrer 8-Stunden-Schicht tragen…
Arkangel hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 21:05
Und grundsätzlich, wo soll da bitte der Sauerstoff herkommen? Warum muss die Aldi-Kassiererin eine Maske tragen und die Angestellten in der Apotheke nicht. Beide haben eine Plexi-Glasscheibe. Warum hat Aldi keine künstl. Verlängerungen bei der Kassierer-Loge angebaut, damit die bereits eingetippten Waren von ihr da rausgeschoben werden und die 1,5 m Distanz möglich sind? Die Kassiererinnen müssten definitiv keine Masken tragen, weil das Plexiglas eh Pflicht ist.
Wie ich oben schon zitierte, muß (in NRW) keine Maske getragen werden, wenn eine Plexiglasscheibe da ist.
Gruß Jürgen

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Stefan

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Stefan »

Der Maskenzwang ist nicht medizinisch bedingt, sondern politisch.
Es ist das Sühneopfer der Lockerungspolitiker an Merkel und Söder, um sie zu beschwichtigen.

Noch nie hat der Staat seit 1945 Teile der Bevölkerung so in fundamentalen Rechten beschnitten, ohne dass ein Sachgrund vorliegt.

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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Juergen »

Ich bin jedenfalls mal gespannt, wie viele Leute sich jetzt wegen der Maske krankschreiben lassen, weil sie mit dem Ding nicht arbeiten können oder wollen.
Gruß Jürgen

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Lycobates
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Lycobates »

Juergen hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 21:31
Ich bin jedenfalls mal gespannt, wie viele Leute sich jetzt wegen der Maske krankschreiben lassen, weil sie mit dem Ding nicht arbeiten können oder wollen.
Die Brillengläser beschlagen.
Ohne Brille geht nichts.
Also keine Maske.

Da ich so oder so zu Hause sitze, kann es mir aber egal sein.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
*
Fac me Tibi semper magis credere, in Te spem habere, Te diligere
*
... una cum omnibus orthodoxis, atque catholicae et apostolicae fidei cultoribus

Benedikt

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Benedikt »

Stefan hat geschrieben:
Samstag 25. April 2020, 21:29
Der Maskenzwang ist nicht medizinisch bedingt, sondern politisch.
Es ist das Sühneopfer der Lockerungspolitiker an Merkel und Söder, um sie zu beschwichtigen.

Noch nie hat der Staat seit 1945 Teile der Bevölkerung so in fundamentalen Rechten beschnitten, ohne dass ein Sachgrund vorliegt.
Dass viele der aktuellen Masken keine medizinische Wirksamkeit haben - geschenkt. Dass aber die Anordnung, in der Öffentlichkeit ein Körperteil zu bedecken, ein fundamentaler Rechtseingriff ist, ist doch äußerst fragwürdig. Bei uns ist es strafwürdig, die Genitalien offen zu tragen. Auf Malta habe ich es erlebt, dass das sogar für den männlichen Oberkörper gilt. In arabischen Ländern geht man noch viel weiter. Solche Kleidungsregeln sind moralisch, kulturell oder in diesem Fall medizinisch bedingt. Einen fundamentalen Grundrechtseingriff stellen sie nicht dar.

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