kabelkeber hat geschrieben: ↑Mittwoch 21. Oktober 2020, 19:22
und warum muss der Normalbürger dann in Quarantäne?
Seit wann gelten denn die Quarantäne-Vorschriften für den Elferrat?
Wer ko, der ko
Beispiel für die Normalsterblichen:
Unter Söder-Arrest
Obwohl der Test negativ ausfiel, sitzt sie nun schon die zweite Woche in Quarantäne. Das Gesundheitsamt ruft an, um zu prüfen, ob sie auch wirklich Zuhause ist. Beamte der Behörde können auch jederzeit Zuhause erscheinen, zu Prüfzwecken.
Warum wird meine junge Verwandte ihrer Freiheit beraubt, die Minister-Kollegen von Jens Spahn und die Mannschaftskollegen der positiv getesteten Fußballer aber nicht? Warum sind andere Schüler, die den gleichen Lehrer in Kursen hatten, nicht in Quarantäne? Warum unterrichten die anderen Lehrer, die mit dem Corona-Verdächtigen in einem Lehrerzimmer waren, weiter? Warum können die ganzen Freundinnen meiner Verwandten aus der gleichen Jahrgangsstufe, mit denen sie im engen Austausch war, weiter frei herumlaufen, sie aber nicht? Warum kann ihre Schwester weiter in die gleiche Schule gehen, und ihre Mutter in die Arbeit, wo sie in einem Haushalt leben und damit eine mögliche Infektion mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf alle Haushaltsbewohner überspringen würde?
Messbesuch: Mundschutz, Desinfektion der Hände, Platzzuweisung, ggfs. vorher Anmeldung notwendig
Supermarkt oder ÖPNV: Mundschutz - sonst nix
Wo sind mehr Menschen auf engerem Raum?
Die ganzen Regeln sind doch so etwas von widersprüchlich, das man nur hoffen kann, sie werden schnell von den Gerichten kassiert. Aus dem Interview mit dem früheren Präsidenten des BVerfG:
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte in den Bundesländern haben bereits spezifische Grundrechtsbeschränkungen, etwa das Beherbergungsverbot, die Sperrstunde oder absolute Versammlungsverbote, wegen ihrer Rigorosität für unverhältnismässig erklärt, teilweise sogar für offensichtlich rechtswidrig.
Wie schätzen Sie die Lage ein? Hat die Exekutive ihre Kompetenzen überdehnt?
Die Verwaltungsgerichte bescheinigen den Landesbehörden teilweise, dass eine solche exekutive Überdehnung vorlag. Natürlich ist nicht alles, was die Behörden in den letzten Monaten angeordnet haben, verfassungswidrig oder allgemein rechtswidrig. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist aber auch nicht alles möglich. Auch wer die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen.
https://www.nzz.ch/international/hans-j ... ld.1582544