Re: SARS-CoV2
Verfasst: Mittwoch 24. Juni 2020, 08:32
Und welches Maß legst Du bei Menschen an?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 08:09Ich halte nichts von Leuten, die mit zweierlei Maß messen.
Und welches Maß legst Du bei Menschen an?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 08:09Ich halte nichts von Leuten, die mit zweierlei Maß messen.
O Mann. Wo gräbt man nur solchen Unflat aus?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 05:59Dem Herrn Tönnies wurde das sehr übel genommen. Man muss in Deutschland dem Adel angehören, um so etwas sagen zu dürfen.
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/foc ... 57318.html
Dabei hätte der Mann bleiben sollen.Josef Seitz, geboren 1962. Erste Berufserfahrungen als Dachdecker und Kanalarbeiter.
Hast Du mal eine Meta-Studie parat, die mindestens 50 Studien, die jeweils Zusammenhänge von Temperatur und Übertragungswahrscheinlichkeit herstellen, betrachtet und die zu dem Schluß kommt, daß tiefe Temperaturen zu einer besonders starken Verbreitung führen?
Hier mal eine Grafik, wie der Markt aufgeteilt ist:Caviteño hat geschrieben: ↑Dienstag 23. Juni 2020, 22:34…
Tönnies-Schließung und die Folgen: Aufruhr in der Fleischwirtschaft
Zwei Drittel der Schlachtkapazitäten auf dem deutschen Markt fallen plötzlich weg.
Kritisch auch die Lage bei den Bauern: Etwa 160 000 Schweine werden in dieser Woche nicht mehr geschlachtet. Sie stauen sich in den Ställen auf. Die regelmäßige Versorgung der Fleisch- und Wursttheken ist ein zeitlich sehr eng getaktetes Geschäft.
Schleswig-Holstein verhängt Quarantänepflicht für Reisende aus Gütersloh
Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig in Quarantäne. In Bayern gilt gar ein Beherbungsverbot für Menschen aus betroffenen Landkreisen.
Und aus Münster gibt es eine neue Allgemeinverfügung:Pressemeldung des Landkreises Osnabrück hat geschrieben:Massiver Coronaausbruch: Strenge Vorschriften für Menschen aus Gütersloh und Warendorf
23.06.2020 Landkreis und Stadt Osnabrück reagieren auf Lockdown in beiden Kreisen
Osnabrück. Nach dem massiven Ausbruch von Corona rund um die Fleischfabrik Tönnies in Nordrhein-Westfalen und dem Lockdown in den Kreisen Gütersloh und Warendorf haben Landkreis und Stadt Osnabrück angeordnet, dass alle Vorschriften, die vom Land Nordrhein-Westfalen für die beiden betroffenen Kreise erlassen worden sind, für alle Menschen aus Gütersloh und Warendorf genau deckungsgleich ab Mittwoch, 24. Juni, und befristet bis zum 30. Juni 2020 auch in der gesamten Region Osnabrück gelten.
Damit ist es Personen aus Gütersloh und Warendorf untersagt, in Landkreis und Stadt Osnabrück Freizeitanlagen aller Art oder Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen oder andere öffentliche oder private Kultureinrichtungen zu besuchen. Auch der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen ist verboten. Nicht erlaubt sind auch der Besuch von Sportangeboten einschließlich Fitnessstudios, Kontaktsportarten im Freien und das Betreten von Sportanlagen.
Für Personen aus Gütersloh und Warendorf nicht erlaubt sind Besuche von Bars und die Bewirtung an Theken in Gaststätten, der Besuch von Indoorspielplätzen oder von Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen auch zum Beispiel in Hotels. Nicht besucht werden dürfen Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen und auch das Picknicken und Grillen im öffentlichen Raum ist für Menschen aus Gütersloh und Warendorf in der Region Osnabrück nicht gestattet. Alle Arten von Festen und Versammlungen sowie Fahrten mit dem Reisebus oder sonstige Gruppenreisen mit Bussen fallen ebenfalls unter dieses Verbot. Verstöße gegen diese Auflagen werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Darüber hinaus müssen alle Schüler aus den Landkreisen Gütersloh und Warendorf, die Schulen in Landkreis und Stadt Osnabrück besuchen und alle Kinder, die in Kindergärten und Kitas oder von Tagesmüttern in Landkreis und Stadt Osnabrück betreut werden, vom 24. bis 30. Juni 2020 zuhause bleiben.
Nach Einschätzung des Landkreises und der Stadt Osnabrück sind diese sofortigen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung in direkter Nachbarschaft zu den beiden Kreisen in Nordrhein-Westfalen notwendig. Es gelte, einen Verdrängungseffekt zu unterbinden und zu verhindern, dass die Menschen aus diesen beiden Kreisen nun in den direkt benachbarten niedersächsischen Gebieten Freizeiteinrichtungen nutzten oder in die Kneipen gingen.
In diesem Zusammenhang schlagen Landkreis und Stadt Osnabrück dem Land Niedersachsen vor, die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Reisebeschränkungen für Personen aus Lockdown-Gebieten oder Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 auch für ganz Niedersachsen zu übernehmen. Darüber hinaus sollten freiwillige und landesfinanzierte Tests auf Corona angeboten werden für Mitarbeiter von niedersächsischen Betrieben der Schlacht und Zerlegebetriebe, in denen Werksvertragsarbeiter beschäftigt sind, für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und von Menschen aus Niedersachsen, die in den Landkreisen Gütersloh oder Warendorf arbeiten.
Landkreis und Stadt Osnabrück hatten direkt nach Bekanntwerden des massiven Ausbruchs bei Tönnies im Kreis Gütersloh eine Quarantäne angeordnet für alle Mitarbeiter von Tönnies, die ihren Wohnsitz in Landkreis und Stadt Osnabrück haben. Außerdem war der Personaltransfer zwischen dem Betrieb in Rheda-Wiedenbrück und dem Standort in Badbergen im Landkreis Osnabrück untersagt worden. Die Schüler aus Gütersloh, die im Landkreis Osnabrück zur Schule gehen, waren ebenfalls kontrolliert worden. Im Rahmen der laufenden Reihentestungen in Alten- und Pflegeheimen werden nun die Einrichtungen an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bevorzugt getestet.
Allgemeinverfügung v. 23. Juni 2020
1. Alle Personen, die in den Kreisen Gütersloh oder Warendorf wohnhaft sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben im Stadtgebiet der Stadt Münster im öffentlichen Raum und an ihren Arbeitsstätten zu allen anderen Personen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
2. Personen, die im Stadtgebiet von Münster wohnhaft sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und in den Kreisen Gütersloh oder Warendorf einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit nachgehen, haben im Stadtgebiet der Stadt Münster im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
3. Ist die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich, ist eine textile Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen.
4. Diese Allgemeinverfügung wird am 24. Juni 2020 wirksam und ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 befristet.
De Facto ist es doch schon so. Auf Usedom wurden Urlauber aus GT zur Abreise aufgefordert.Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 13:07Mal abwarten, wann die ersten Grenz-Schlagbäume an innerdeutschen Grenzen errichtet werden.
welt.deSchleswig-Holstein verhängt Quarantänepflicht für Reisende aus Gütersloh
Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig in Quarantäne. In Bayern gilt gar ein Beherbungsverbot für Menschen aus betroffenen Landkreisen.
Es gibt da aber logistisch schon einen Unterschied zwischen einer Insel mit zwei Zugangswegen über Straßen und Reisewegen zwischen Bundesländern oder Kreisen auf dem Festland - woll?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 17:23De Facto ist es doch schon so. Auf Usedom wurden Urlauber aus GT zur Abreise aufgefordert.
ja, leider. Meine Schwiegereltern haben früher Schweine gehalten, zum Eigenverzehr. Einige Hausschlachtungen dort habe ich noch mitgemacht (erst sehr viel Arbeit, dann sehr viel lecker).
Corona in Schlachthöfen: Nach Tönnies und Wiesenhof - weiterer Fleischbetrieb meldet Virus-Ausbruch
Update vom 24. Juni, 17.09 Uhr: Ein weiterer Schlachthof reiht sich in die Riege der Corona-Infektionsherde ein: Wie der NDR berichtet, haben sich in in der Gemeinde Essen im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen vier Mitarbeiter angesteckt. Nun würden ihre 350 Kollegen ebenfalls auf Sars-Cov-2* getestet. Es ist nach Wiesenhof I der zweite in Niedersachsen von Corona betroffene Schlachtbetrieb.
Es gilt ein "Beherbergungsverbot" für Touristen aus diesen Kreisen in ganz Niedersachsen. Und das gleiche gilt in Meck-Pom und Bayern.Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 17:51Es gibt da aber logistisch schon einen Unterschied zwischen einer Insel mit zwei Zugangswegen über Straßen und Reisewegen zwischen Bundesländern oder Kreisen auf dem Festland - woll?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 17:23De Facto ist es doch schon so. Auf Usedom wurden Urlauber aus GT zur Abreise aufgefordert.
Was hat das mit der Frage innerdeutscher Bundesländer-Grenzkontrollen zu tun?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 21:05Österreich will niemanden aus NRW mehr sehen.
Da werden andere Länder folgen.
Da es sich i.d.R. um Menschen handelt, die nicht diskriminiert werden können ist alles i.O..Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 21:48Was hat das mit der Frage innerdeutscher Bundesländer-Grenzkontrollen zu tun?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 21:05Österreich will niemanden aus NRW mehr sehen.
Da werden andere Länder folgen.
Im April, als die Zahlen täglich stark anstiegen, konnten Passagiere aus den Hochrisikogebieten China und Iran ohne Kontrolle problemlos in Frankfurt einreisen, wurden nicht gesondert erfaßt und begaben sich dann zu ihrem Endziel. Kontrollen würden nichts bringen, hieß es damals.Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 13:07Mal abwarten, wann die ersten Grenz-Schlagbäume an innerdeutschen Grenzen errichtet werden.
welt.deSchleswig-Holstein verhängt Quarantänepflicht für Reisende aus Gütersloh
Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig in Quarantäne. In Bayern gilt gar ein Beherbungsverbot für Menschen aus betroffenen Landkreisen.
Deutschland ist größer als die Bundesrepublik?Juergen hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 21:48Was hat das mit der Frage innerdeutscher Bundesländer-Grenzkontrollen zu tun?Vir Probatus hat geschrieben: ↑Mittwoch 24. Juni 2020, 21:05Österreich will niemanden aus NRW mehr sehen.
Da werden andere Länder folgen.
Meiner unzuverlässigen ( ) Erinnerung nach hatte MeckPom während der Hoch-Zeit der Krise im April 2020 bereits seine Grenzen für Nicht-MeckPomler dichtgemacht.
da hast Du recht.
Wie ich soeben im Lokalradio hörte, läuft derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es klagt jemand, der aus einer Stadt im Kreis Gütersloh kommt gegen den „Lockdown“ des ganzen Kreises, weil es in seiner Stadt keinen einzigen Infizierten gibt und er die Maßnahmen daher für ungerechtfertigt hält.Caviteño hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 00:37…
Heute werden die eigenen Staatsangehörigen ausgewiesen bzw. dürfen nicht "beherbergt" werden, wenn sie im falschen Ort ihren Hauptwohnsitz haben.
Planvolles Handeln sieht anders aus - erzähle mir mal einer, daß hier keine Hysterie betrieben wird.
O Gottogott, Dir geht es gut. Da möchte ich nicht erleben, wie Du drauf bist, wenn es Dir mal nicht gut geht.
Neu? Tatsächlich?
Warum sollte man etwas tun, was die Bundesregierung und der Bundesgesundheitsminister für nicht erforderlich gehalten hat:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.d ... 31866.html - Spahn im Januar 2020„Mundschutz ist nicht notwendig, weil der Virus gar nicht über den Atem übertragbar ist“.
https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-49846889 - Spahn im März 2020
„In der jetzigen Lage sehe ich keinerlei Notwendigkeit zu einer Verpflichtung“, sagte Spahn am Dienstag in Düsseldorf. In der Bevölkerung sehe er eine große Bereitschaft, Masken zu tragen und dadurch andere vor einer Ansteckung zu schützen.
Die halten's immer noch mit dem alten Adenauer: "Was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern?" und "Meine Herren, es kann mich doch niemand daran hindern, über Nacht klüger zu werden!"Caviteño hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 11:13Warum sollte man etwas tun, was die Bundesregierung und der Bundesgesundheitsminister für nicht erforderlich gehalten hat:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.d ... 31866.html - Spahn im Januar 2020„Mundschutz ist nicht notwendig, weil der Virus gar nicht über den Atem übertragbar ist“.
https://rp-online.de/panorama/coronavir ... d-49846889 - Spahn im März 2020
„In der jetzigen Lage sehe ich keinerlei Notwendigkeit zu einer Verpflichtung“, sagte Spahn am Dienstag in Düsseldorf. In der Bevölkerung sehe er eine große Bereitschaft, Masken zu tragen und dadurch andere vor einer Ansteckung zu schützen.
Caviteño hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. Juni 2020, 11:13Warum sollte man etwas tun, was die Bundesregierung und der Bundesgesundheitsminister für nicht erforderlich gehalten hat:https://www.oldenburger-onlinezeitung.d ... 31866.html - Spahn im Januar 2020„Mundschutz ist nicht notwendig, weil der Virus gar nicht über den Atem übertragbar ist“.
Nö, die halten es nur mit dem ersten Satz, der zweite heißt bei ihnen: Es darf mich niemand daran hindern, über Nacht dümmer zu werden!
Ganz einfach - weil ich für mich entschieden habe, dass das eine sinnvolle Sache ist.
Schön, daß Du das frei entscheiden kannst.
danke dir für deinen Erfahrungsbericht!