SARS-CoV2

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Siard
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Siard »

Caviteño hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 11:31
Siard hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 10:17
Erzengel hat geschrieben:
Sonntag 11. April 2021, 20:00
… muss aber das ausbaden, was Ignoranten, Querdenker, Leugner und andere dadurch in die Länge ziehen.
Warum sollten die (die Du so bezeichnest) Schuld daran haben?
Weil der ÖRR das so suggeriert? :hmm:
Das tut er, aber das ist ja kein Grund.

Petrus
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Petrus »

Hier zwei Artikel, die ich gut finde- und hilfreich für's tägliche Leben.

1) "Wie Sie das Ansteckungsrisiko verringern können" - da sind ganz praktische Beispiele für eine Reihe von Alltags-Situationen aufgeführt (wenn mir im Treppenhaus jemand begegnet, wenn die Großeltern zum Kaffee kommen ...)

https://www.spiegel.de/gesundheit/coron ... 4dc45aac19

2) "Aerosolforscher warnen vor Symbolpolitik - DRINNEN lauert die Gefahr"

https://www.spiegel.de/wissenschaft/cor ... fe0abe3ebe

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kabelkeber
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von kabelkeber »

Zur Aerosolproblematik...

ich betreue ja seit Jahren mehrere Chöre.
Die Ansteckungsrate hält sich in Grenzen, wenn man regelmäßig lüftet und sich nach der Chorprobe nicht kuschelig und knutschend stundenlang zum Stammtisch zusammen setzt.

Es gibt bislang keine einzige sinnige Studie, die die Aerosolgefährlichkeit in puncto Covid und Singen auf 2m Abstand beweist.

Benedikt

Re: SARS-CoV2

Beitrag von Benedikt »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
> [quote=Erzengel post_id=919021 time=1618164024 user_id=10843]Ich frage mich
> ehrlich auf welchem Stern diese Juristen leben, die in Weimar diesen
> Beschluss gefasst haben, und auf welchem Wühltisch sie ihr Examen erworben
> haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit, das kann man im Grundgesetz
> nachlesen, hat oberste Priorität vor allen anderen Grundrechten. Er steht
> unmittelbar nach der Menschenwürde. Wie kann man die vielen Lehrerinnen und
> Lehrer durch eine solche Entscheidung derart gefährden …[/quote]
>
> [color=#BF0000]Pfui Teufel, Drecksfaschist.[/color]

Selber

Petrus
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Petrus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Samstag 10. April 2021, 20:30
Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 [...]
finde ich schon "originell".

Ein Familienrichter(!) versucht, mit dem Kunstgriff der "Kindeswohlgefährdung" die Zuständigkeit zur richterlichen Beurteilung von Infektionsschutzmaßnahmen an sich zu ziehen, und benötigt dazu immerhin 178 Seiten für die Einstweilige Verfügung. Eigentlich(!) sind ja die Verwaltungsgerichte zuständig.

Er dehnt auch die Wirkung des Beschlusses aus auf die Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen von zwei Schulen. Zum einen kann ein Beschluss nur wirksam sein für die Verfahrensbeteiligten (und nicht für an diesem Verfahren unbeteiligte Dritte), zum Andern können Beschlüsse ergehen nur gegen namentlich bekannte juristische oder natürliche Personen, nicht jedoch gegen eine nicht genau definierte Anzahl von Personen (die nicht einmal namentlich genannt werden).

Dieser Beschluß wurde von unbekannter Seite ins Internet gestellt und wird nun dort weiterverbreitet. Die Antragsgegner können sich dagegen noch nicht zur Wehr setzen, da ihnen die Einstweilige Verfügung noch nicht zugestellt wurde.

Ich warte mal die Hauptverhandlung ab. Eine "einstweilige erfügung" ist ja, wie der Name schon sagt, einstweilig.

persönliche Anmerkung: In einer meiner früheren Berufstätigkeiten (Reklamationsbearbeitung) hatte ich einen Ordner angelegt, der mit "Curiosa" beschriftet war. Da gehört auch dieser Beschluß hin.

p. s. In dem Beschluß steht auch drin, dass die beiden klagenden Kinder keine Gerichtskosten zahlen müssen. Das finde ich gut.

Caviteño
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Caviteño »

Petrus hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 16:10
persönliche Anmerkung: In einer meiner früheren Berufstätigkeiten (Reklamationsbearbeitung) hatte ich einen Ordner angelegt, der mit "Curiosa" beschriftet war. Da gehört auch dieser Beschluß hin.
Da gehen die Meinungen wohl weit auseinander:

“Vorbildliche Rechtsprechung” - Keine Masken, Schnelltests und Abstände: Juristenverein lobt das Urteil von Weimar
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte lobt den Beschluss als “bahnbrechend”. Erstmalig sei – soweit ersichtlich – ein deutsches Gericht seiner Aufgabe der Tatsachenaufklärung in der gebotenen Weise und in Anbetracht der Bedeutung des Falles nachgekommen, sagt Pieter Schleiter, der Vorstand der Maßnahmen-kritischen Vereinigung. Er fügt hinzu: “Es hat bezüglich der entscheidenden Tatsachen, die unter den Beteiligten zudem umstritten waren, Sachverständige beauftragt und Gutachten eingeholt, die in ihrer Breite und Tiefe beispielhaft sind. Sodann hat es sich mit den sachverständigen Ausführungen und Ergebnissen intensiv auseinandergesetzt.” Das sei “vorbildliche Rechtsprechung”, die bislang unter deutschen Gerichten leider eine Ausnahme bilde.
In der ganzen Diskussion über Zahlen und Maßnahmen geht vollkommen unter, daß es sich beim Robert-Koch-Institut nicht - wie der Name vermuten läßt - um eine unabhängige Forschungseinrichtung handelt. Das RKI ist vielmehr eine Bundesoberbehörde und damit gegenüber dem Bundesgesundheitsminister weisungsgebunden. Unabhängig ist sie nicht. Das muß man wissen, wenn Gerichte entscheiden:
Wenn sich Gerichte nicht auf eine summarische Prüfung und bloße Folgenabwägung bei Eilentscheidungen zurückgezogen haben, haben sie zumeist recht pauschal die Verlautbarungen des RKI zugrunde gelegt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dies eine Regierungsbehörde ist, deren Votum maßgeblich dazu beigetragen hat, dass derartige Regelungen überhaupt erlassen wurden. Will man diese Regelungen wahrhaft überprüfen, und dies ist die ureigenste Aufgabe der Rechtsprechung als dritte Gewalt, muss man andere Sachverständige zu Rate ziehen.” Niemand dürfe Sachverständiger in eigener Sache sein, fügt Schleiter hinzu, der auch eine 190-seitige Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
(Hervorhebung von mir)

Diese Problematik wurde bisher kaum thematisiert. Stattdessen werden die Äußerungen des RKI ungeprüft(!) als Wahrheit akzeptiert und jeder, der dies in Frage stellt, als Querdenker verunglimpft.

Eine Beantwortung der Frage, wer hier zuständig war oder ist, würde ich mir nicht zutrauen. Bei Fragen des Kindeswohls - und darum ging es wohl bei dem Verfahren - ist die Zuständigkeit des Familiengerichts jedenfalls zwingend.
Dafür spricht auch, daß der Richter in seiner Begründung auf das Kindeswohl abgestellt hat. Er moniert, daß Kinder durch die Testpflicht "unter psychischen Druck gesetzt würden, ihre Schulfähigkeit zu beweisen." Die Maskenpflicht schädige die Kinder "physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht."
Es sollte eigentlich zu denken geben, daß dies in der Berichterstattung kaum erwähnt wird.

Im übrigen wird sich wohl kaum ein Richter die Arbeit machen, Sachverständige anzuhören und eine 178seitige Entscheidung zu schreiben, wenn er offensichtlich(!) bzw. "eigentlich" nicht zuständig ist.

Petrus
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Petrus »

Caviteño hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 16:56

In der ganzen Diskussion über Zahlen und Maßnahmen geht vollkommen unter, daß es sich beim Robert-Koch-Institut nicht - wie der Name vermuten läßt - um eine unabhängige Forschungseinrichtung handelt. Das RKI ist vielmehr eine Bundesoberbehörde und damit gegenüber dem Bundesgesundheitsminister weisungsgebunden. Unabhängig ist sie nicht.
Korrekt. War Dir das bisher noch nicht klar?

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holzi
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von holzi »

Petrus hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 18:22
Korrekt. War Dir das bisher noch nicht klar?
Hör dich doch mal draußen um - wenn du raus darfst - wie viele Leute gehirngewaschenerweise immer wieder RKI und Wissenschaft in einem Satz nennen. Dabei dürfen wir froh sein, dass dessen Chef, der Herr Dr. Wieler, ein gelernter Tiermediziner, immerhin nicht das übliche Tierseuchenverfahren bei Corona durchzieht: Bestände keulen lassen! :panisch:

Christian
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Christian »

Caviteño hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 16:56

Im übrigen wird sich wohl kaum ein Richter die Arbeit machen, Sachverständige anzuhören und eine 178seitige Entscheidung zu schreiben, wenn er offensichtlich(!) bzw. "eigentlich" nicht zuständig ist.
Das Amtsgericht Dortmund hatte im letzten Jahr auch eine Gerichtsentscheidung sehr umfangreich begründet. Meiner Erinnerung nach ging es um Kontaktbeschränkung. Seinerzeit gab es auch einen Shitstorm gegen diese Entscheidung.

Petrus
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Petrus »

holzi hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 18:29
Dabei dürfen wir froh sein, dass dessen Chef, der Herr Dr. Wieler, ein gelernter Tiermediziner, immerhin nicht das übliche Tierseuchenverfahren bei Corona durchzieht: Bestände keulen lassen! :panisch:
(Deine Anmerkung aufgreifend)

und vor allem nicht erst eingraben, dann wieder ausgraben, dann verbrennen, und dann auch noch von der EU Milliarden kassieren.


Aber nun zurück zum Kernthema hier:

Lothar Wieler beschäftigt sich intensiv mit Zoonosen, also mit Infektionen, die vom Tier auf Menschen übertragen werden können - ich denke da an die Geschichte mit der Fledermaus auf dem Markt in Wuhan.

Caviteño
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Caviteño »

holzi hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 18:29
Petrus hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 18:22
Korrekt. War Dir das bisher noch nicht klar?
Hör dich doch mal draußen um - wenn du raus darfst - wie viele Leute gehirngewaschenerweise immer wieder RKI und Wissenschaft in einem Satz nennen. Dabei dürfen wir froh sein, dass dessen Chef, der Herr Dr. Wieler, ein gelernter Tiermediziner, immerhin nicht das übliche Tierseuchenverfahren bei Corona durchzieht: Bestände keulen lassen! :panisch:
Die allerwenigsten dürften wissen, daß es sich beim RKI um eine Bundesoberbehörde handelt - also im Grunde der verlängerte Arm des Gesundheitsministeriums. Der Name ist ja geschickt gewählt und suggeriert, daß es sich um ein (unabhängiges) Institut handelt, das der Tradition des großen Forschers verpflichtet ist.
Hieße der Laden "Bundesamt für Virologie" sähe das ganz anders aus und die Äußerungen würden -vermutlich sogar vom ÖRR - kritischer gesehen.
Christian hat geschrieben: Das Amtsgericht Dortmund hatte im letzten Jahr auch eine Gerichtsentscheidung sehr umfangreich begründet. Meiner Erinnerung nach ging es um Kontaktbeschränkung. Seinerzeit gab es auch einen Shitstorm gegen diese Entscheidung.
Mir ging es um die Frage der Zuständigkeit. Das ist doch das Erste, was man im öffentlichen Dienst - einschl. der Gerichte - prüft.
Im vorliegenden Fall hat man den "Trick" mit dem Kindeswohl gewählt - und landete so beim Familiengericht.

Christian
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Christian »

Caviteño hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 19:56
Christian hat geschrieben: Das Amtsgericht Dortmund hatte im letzten Jahr auch eine Gerichtsentscheidung sehr umfangreich begründet. Meiner Erinnerung nach ging es um Kontaktbeschränkung. Seinerzeit gab es auch einen Shitstorm gegen diese Entscheidung.
Mir ging es um die Frage der Zuständigkeit. Das ist doch das Erste, was man im öffentlichen Dienst - einschl. der Gerichte - prüft.
Im vorliegenden Fall hat man den "Trick" mit dem Kindeswohl gewählt - und landete so beim Familiengericht.
Mir ging es um das Urteil. In Erinnerung habe ich das ein Kommentar des WDR damals die länge und die Tiefe der Urteilsbegründung bemängelte. Motto : das steht einen Amtsgericht nicht zu

Christian
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Christian »

Christian hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 20:14
Caviteño hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 19:56
Christian hat geschrieben: Das Amtsgericht Dortmund hatte im letzten Jahr auch eine Gerichtsentscheidung sehr umfangreich begründet. Meiner Erinnerung nach ging es um Kontaktbeschränkung. Seinerzeit gab es auch einen Shitstorm gegen diese Entscheidung.
Mir ging es um die Frage der Zuständigkeit. Das ist doch das Erste, was man im öffentlichen Dienst - einschl. der Gerichte - prüft.
Im vorliegenden Fall hat man den "Trick" mit dem Kindeswohl gewählt - und landete so beim Familiengericht.
Mir ging es um das Urteil. In Erinnerung habe ich das ein Kommentar des WDR damals die länge und die Tiefe der Urteilsbegründung bemängelte. Motto : das steht einen Amtsgericht nicht zu
Das OLG Hamm hat das Urteil kassiert :

Darum ging es kann sich selber jeder ein Bild machen :

https://www.ag-dortmund.nrw.de/behoerde ... /index.php

Petrus
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Petrus »

Caviteño hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 16:56
Petrus hat geschrieben:
Montag 12. April 2021, 16:10
persönliche Anmerkung: In einer meiner früheren Berufstätigkeiten (Reklamationsbearbeitung) hatte ich einen Ordner angelegt, der mit "Curiosa" beschriftet war. Da gehört auch dieser Beschluß hin.
Da gehen die Meinungen wohl weit auseinander
Der Beschluß des Amtsgerichts Weimar schreibt (ebd., S. 131):

"Kinder vor der Pubertät haben einen unentwickelten Ohrknorpel mit geringerem Widerstand
gegen Verformung. Ein längerer Druck durch die elastischen Schleifen der Maske kann das
korrekte Wachstum und die Winkelung des Außenohrs beeinflussen und den Winkel der
äußeren Ohrmuschel erhöhen."

Aha. Maskentragen kann also zur Bildung von Segelohren führen.

Wo anders, als unter "Curiosa", kann ich diese Aussage ablegen?

:hae?:

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kabelkeber
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von kabelkeber »

Die Maske scheint wohl bei "Corona-Jüngern" der Dreh- und Angelpunkt zu sein.
Nur wer diese bedingslos akzeptiert, in allen Lebenslagen, gerne auch im Bett und im Keller, der ist ein wahrhaftiger Mensch. Alle anderen müssen "umerzogen" werden.

1. Die Sinnhaftigkeit erschließt sich AUSSCHLIESSLICH, wenn man selbst krank ist, und auf diese Weise andere schützen will.
2. Im Freien ist das komplett sinnfrei.
3. Wenn man in engen Räumen sich zu "nah" kommt, dann saugt man die faule Luft halt leider auch an den Seiten ein.
4. Würde eine Maske rundum vor Vireninfektionen schützen, dann bräuchten Laborforscher keine Ganzkörper-Druck-Anzüge.

Kurzum: ein unnützes Placebo, das nur Sinn macht, wenn man selbst krank ist oder sich mit Infizierten auf kurze Distanz unterhält. Und dann auch nur begrenzt.
Nebenbei: ansteckend sind immer Menschen MIT Symptomen, bei anderen funktioniert nämlich die Immunabwehr. Schonmal drüber nachgedacht?
oder wurde das auch schon per Verordnung abgeschafft?

Caviteño
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Caviteño »

Petrus hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 01:50
Der Beschluß des Amtsgerichts Weimar schreibt (ebd., S. 131):

"Kinder vor der Pubertät haben einen unentwickelten Ohrknorpel mit geringerem Widerstand
gegen Verformung. Ein längerer Druck durch die elastischen Schleifen der Maske kann das
korrekte Wachstum und die Winkelung des Außenohrs beeinflussen und den Winkel der
äußeren Ohrmuschel erhöhen."

Aha. Maskentragen kann also zur Bildung von Segelohren führen.

Wo anders, als unter "Curiosa", kann ich diese Aussage ablegen?

:hae?:
Mach das - aber kopier die fünf Zeilen aus den 178 Seiten heraus, sonst findest Du sie nicht mehr in dem Ordner "Curiosa". Der ist doch sicherlich schon gut gefüllt mit den Verordnungen der Bundes- und der bayerischen Staatsregierung. Oder wo heftest Du Vorschriften ab, daß man in Supermärkten einen Mindestabstand einhalten muß und im ÖPNV dicht gedrängt reisen darf/kann/muß? Ist natürlich nur ein kleines Beispiel, man könnte noch viel mehr erwähnen.

PS: Der Trick, anhand einer Aussage, die nur EIN ganz kleiner Teil der Ausführungen ist, alles ins Lächerliche zu ziehen, ist im übrigen ziemlich alt. Entscheidend war im vorliegenden Fall, daß sich ein Richter mal die Arbeit gemacht hat, die behördlichen Aussagen und Anordnungen kritisch zu hinterfragen.
Das ist auch seine Aufgabe und 178 Seiten als Begründung in einem vorläufigen Verfahren - alle Achtung!

Petrus
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Petrus »

kabelkeber hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 08:05
ansteckend sind immer Menschen MIT Symptomen, bei anderen funktioniert nämlich die Immunabwehr.

Echt? Es soll doch diese sog. "Inkubationszeit" geben (wohl im Schnitt so gegen fünf Tage). Da bist Du infiziert, hast aber erst mal keinerlei Symptome, bist aber schon ansteckend. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Zuletzt geändert von Petrus am Dienstag 13. April 2021, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.

Petrus
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Petrus »

Caviteño hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 09:08
Entscheidend war im vorliegenden Fall, daß sich ein Richter mal die Arbeit gemacht hat, die behördlichen Aussagen und Anordnungen kritisch zu hinterfragen.
Das ist auch seine Aufgabe und 178 Seiten als Begründung in einem vorläufigen Verfahren - alle Achtung!
Der Aufwand für den Richter dürfte sich in Grenzen gehalten haben. Der weitaus überwiegende Teil des Papiers besteht aus drei Gutachten von Maskengegnern, die sich der Richter zu eigen gemacht hat.

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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Selbst wenn die Gutachten dort mit "copy and paste" eingefügt wurden, muß der Richter sie gelesen und durchgearbeitet haben. Dafür braucht es schon einige Zeit - und es handelte sich dabei um ein "vorläufiges Verfahren", bei dem es nur einer summarischen Prüfung bedarf.

Was mich aber wirklich erstaunt hat, ist die Tatsache, daß die von Dir als "Maskengegner" bezeichneten Gutachter alle aus Bayern (Traunstein, Regensburg, Würzburg) kommen (s. Ausführung auf S. 20). Läuft da etwas bei Euch im Lande aus dem Ruder? Das wird Söder und seinen Maskenfetischisten aber überhaupt nicht gefallen. Immerhin wissen wir, wie Söder mit solchen Unbotmäßigkeiten umgeht:

Nach Kritik an Söders Corona-Politik strafversetzt - Gesundheitsamt-Chef legt nach: „Überdramatisierung“ der Lage

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Amtsgericht Weilheim: neues Urteil!

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ganz frisch ein neues Urteil des Amtsgerichts Weilheim.

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rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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kabelkeber
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von kabelkeber »

Die Inkubationszeit beträgt bis zu 5 Tage, in der Regel kürzer, so wie bei allen Atemwegsinfekten.
In meinem Fall lag ich nach 2 Tagen flach. Fieber, Schüttelfrost, Husten nach 4 Tagen....

Je mehr Symptome desto ansteckender.
Maßgebend ist doch die Virenlast. Wenn jemand kaum Symptome hat, dann ist auch die Virenlast noch gering. Wenn ich natürlich mit dieser Person noch lange intim bin, dann kann ich mich genauso anstecken, wie bei einem Huster bei Kurzbesuch. Aber das kennen wir doch alle von der Grippe.

In meinem Umkreis wurde allerdings niemand richtig krank.
Zumindest zeigte niemand ernsthafte Symptome.

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Siard
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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Siard »

Petrus hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 11:50
Der Aufwand für den Richter dürfte sich in Grenzen gehalten haben. Der weitaus überwiegende Teil des Papiers besteht aus drei Gutachten von Maskengegnern, die sich der Richter zu eigen gemacht hat.
:hmm: Was willst Du uns damit sagen?
Machst Du uns den Drosten?

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Re: Beschluß des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 – Az.: 9 F 148/21

Beitrag von Caviteño »

Siard hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 18:03
Petrus hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 11:50
Der Aufwand für den Richter dürfte sich in Grenzen gehalten haben. Der weitaus überwiegende Teil des Papiers besteht aus drei Gutachten von Maskengegnern, die sich der Richter zu eigen gemacht hat.
:hmm: Was willst Du uns damit sagen?
Machst Du uns den Drosten?
Maskengegner = Querdenker = Nazis :D

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Irmgard
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Irmgard »

kabelkeber hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 16:27
Die Inkubationszeit beträgt bis zu 5 Tage, in der Regel kürzer, so wie bei allen Atemwegsinfekten.
In meinem Fall lag ich nach 2 Tagen flach. Fieber, Schüttelfrost, Husten nach 4 Tagen....

Je mehr Symptome desto ansteckender.
Maßgebend ist doch die Virenlast. Wenn jemand kaum Symptome hat, dann ist auch die Virenlast noch gering. Wenn ich natürlich mit dieser Person noch lange intim bin, dann kann ich mich genauso anstecken, wie bei einem Huster bei Kurzbesuch. Aber das kennen wir doch alle von der Grippe.

In meinem Umkreis wurde allerdings niemand richtig krank.
Zumindest zeigte niemand ernsthafte Symptome.
Ich empfehle mal folgende Lektüre:
https://www.thelancet.com/journals/lanm ... 5/fulltext sowie (wenn man lieber deutsch liest)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... -hoechsten

Daraus:
Ärzteblatt hat geschrieben:Bei SARS-CoV-2 erreicht die Virusmenge schon nach 3 bis 5 Tagen in den oberen Atem­wegen ihren Gipfel. In den unteren Atemwegen wird die maximale Replikation erst in der zweiten Woche erreicht. Dies erklärt den hohen Anteil von asymptomatischen oder präsymptomatischen Personen, die das Virus ausscheiden und damit andere Menschen anstecken können.
Wenn wir hohe Viruslasten nicht auch schon vor Eintreten von Symptomen hätten, dann könnten wir uns vieles sparen an Vorsichtsmaßnahmen. Ist aber leider so und da hilft auch wegwünschen nicht....

Gruß Irmgard, die sich hier doch zunehemend wundert

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kabelkeber
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von kabelkeber »

Nur nebenbei: ICH HATTE COVID19

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kabelkeber
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von kabelkeber »

Aber dieses Hickmäck geht mir langsam auf den Sack... sorry.
Denn ab heute erleben wir die Abschaffung der Demokratie in Deutschland und das Schaffen einer 2-Klassen-Gesellschaft. Schon mitbekommen, Petrus, Irmgard?

Caviteño
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Irmgard hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 19:41
Gruß Irmgard, die sich hier doch zunehemend wundert
Wundern - das tue ich mich schon lange, Irmgard.

Inzwischen sollte doch jeder kapiert haben, daß man jede "wissenschaftliche" Aussage mit einer entgegengesetzten Aussage kontern kann.

Wo sind aber die Gegenargumente wenn es um die sog. "Kollateralschäden" geht? Um verschobene Operationen, um Personen, die Suizid begehen, weil sie psychisch mit der Situation nicht klar kommen, um Kinder, die leiden, weil sie fürchten, ihre Großeltern zu verlieren?

Die ganze Sache stinkt doch. Ich habe drei Monate in einem Gebiet gelebt, wo es zu Beginn nicht einen Fall an Covid gab. Es gab strikte Ausgangsbeschränkungen - nicht den Kindergarten hier. Personen über 60 und unter 20 durften überhaupt nicht auf die Straße - niemals, nein. Fahrten in einer andere Stadt bedurften einer ärztliche Untersuchung. Das Leben stand still.
Was hat es gebracht? Nach einigen Monaten gab es auch dort Covid - trotz strikter Kontrollen, trotz Vorsichtsmaßnahmen (nicht nur Maske, auch "face shield", Handschuhen usw. usf.).
Dort konnte man im Gegensatz zu D. die Einreise kontrollieren, weil sie naturgemäß nur wenige Flughäfen (es gab im übrigen nur ganz, ganz wenigen Passagierflüge, bei denen die Passagiere vorher getestet wurden) und Häfen stattfinden konnte.
Wie soll so etwas in D. möglich sein - bei offenen Grenzen (Schengen!)

Sorry - Irmgar - Ihr träumt doch. Man wird das Virus durch noch so "harte Maßnahmen" nicht "besiegen" können - ein "Endsieg" ist nicht möglich und ein immer härterer (Söder-)lockdown ist keine "Wunderwaffe", die diesen "Endsieg" in Reichweite bringt.

Wir müssen mit dem Virus leben - gut wenn man impfen kann und die Impfungen wirken. Aber mal ehrlich: Hälst Du es für gerechtfertigt, bei 354 Corona-Toten (an und mit) in über einem Jahr in meiner Stadt mit über 260.000 Einwohnern das gesamte gesellschaftliche Leben vor die Wand zu fahren, die Geschäfte in den Ruin zu treiben, die Schulen zu schließen und damit die Eltern vor massivste Betreuungsprobleme zu stellen? Vielen Menschen den Gang zum Arzt zu verleiden, weil sie sich fürchten? Das kann doch niemand wollen!

Wie stellst Du Dir die Unterstützung der südlichen EU-Staaten vor, die vom Tourismus leben, der jetzt nicht mehr möglich ist? Immer nur "impfen", "testen" uä? Wer fliegt denn noch nach Mallorca, IT oder GR, wenn man vor Abflug eine Impfung vorzeigen muß und anschließend u.U. in Quarantäne landet, weil dort die Tests nicht so genau sind, nicht anerkannt werden etc. pp.?

Einfach fordern ist einfach....

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DarPius
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von DarPius »

Na ja, da kann man ein paar Taage an der Ostsee verbringen, an der deutsch-polnischen Grenze wird nicht kontrolliert.

https://www.youtube.com/watch?v=I4haOYoIjUA
'Et portae inferi non praevalebunt eam'

Caviteño
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Caviteño »

Nächtliche Ausgangssperre - aber man weiß überhaupt nicht, wo wieviele Impfdosen noch auf Halde liegen. Wieder ein Offenbarungseid der deutschen Gesundheitsbürokratie.

Das 4-Millionen-Impfdosen-Rätsel
„In einigen Ländern oder Impfzentren liegen insgesamt fast vier Millionen Dosen ungenutzt herum. Weil es keine Sendungsverfolgung wie bei der Post gibt, weiß niemand, wo der Impfstoff wirklich ist“, sagt der Vorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), Dominik von Stillfried, der F.A.Z.
und natürlich sind auch die staatlich eingerichteten Impfzentren nur die zweitbeste Lösung:
Allerdings injizieren die Zentren den ZI-Angaben zufolge nur 80 Prozent des ihnen zur Verfügung stehenden Impfstoffs, während die Praxen mehr als 99 Prozent schaffen.
(...)
Unter Einbeziehung der Praxen könnten alle impfwilligen und impffähigen Deutschen bis zum 18. Juli eine Erstimpfung erhalten und bis zum 8. August vollständig geschützt sein, rechnet Stillfried vor. Verließe man sich hingegen allein auf die Impfzentren, würde es sogar bei Verdoppelung ihrer Kapazität bis Ende September dauern. Während die Arztpraxen theoretisch eine Million Dosen am Tag – statt in der Woche – verabreichen könnten, lässt die Hochskalierung in den Zentren auf sich warten.
Endlich wird der Grund für die Pleite auch einmal benannt: In den Merkel-Jahren wurde nichts für eine Modernisierung getan.
Denn die Gewissheit, in einem Land zu leben, das besser als die meisten anderen funktioniert, war für die Deutschen immer ein Ersatz für jenen Patriotismus, den sie aufgrund ihrer dunklen Vergangenheit nicht aus einem nationalen Selbstwertgefühl ziehen können. Doch in der Coronakrise ist auch von dieser Selbstvergewisserung nicht mehr viel übrig.
Der Grund dafür liegt in den Versäumnissen der Merkel-Jahre. Bei der Digitalisierung ist Deutschland nur beim Ankündigen Weltmeister, bei der Umsetzung aber Kreisliga. In allen Rankings liegt Deutschland hinten, der konsequente Ausbau des Mobilfunknetzes bis an die letzte Milchkanne ist nicht in Sicht.
Träge, ideenlos, selbstgerecht – Deutschland erstickt an Bürokratie

Aber Hauptsache, man ordnet eine Maskenpflicht im Freien an. Das bringt zwar nix, aber zum effektiven Schutz der Alten- und Pflegeheime ist man ja nicht in der Lage gewesen. Reiner Aktionismus, der offensichtlich noch von einem großen Teil der Bevölkerung goutiert wird.

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Siard
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von Siard »

Nicht überraschend, aber trotzdem mehr als ärgerlich. Alle Religionen sind gleich – aber manche sind gleicher?

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kabelkeber
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von kabelkeber »

Impfdosen, die nicht "abgeholt" werden, werden entsorgt.
Heißt: Du meldest Dich an, kriegst einen Termin.... kannst aber, warum auch immer nicht kommen, auf Deiner Impfcharge steht Dein Name... die wird entsorgt.
Man hätte die ja auch weiterreichen können.....

oder notiert man, wer schon geimpft ist??

Wer es nicht glaubt,.... haben mir mehrere bereits Geimpfte berichtet.

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DarPius
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Re: SARS-CoV2

Beitrag von DarPius »

kabelkeber hat geschrieben:
Dienstag 13. April 2021, 20:02
Nur nebenbei: ICH HATTE COVID19
Ich auch. Dazu noch Syphilis, HIV und Tuberkulose. Allerdings alles symptomfrei.

https://www.nordkurier.de/pasewalk/coro ... ssion=true
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-v ... 49604.html
Trotz der ersten Corona-Schutzimpfung im Januar und der Folgeimpfung im Februar sind vor Ostern im Penkuner Seniorenheim „Abendsonne“ Bewohner und Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Bis Donnerstag waren 17 Personen betroffen. Aktuell werden weitere Tests untersucht.

„Im ersten Moment ist eine solche Nachricht schon ein Schock. Immerhin haben sich 80 Prozent unserer Mitarbeiter und 95 Prozent der Bewohner impfen lassen. Das ist ein sehr gutes Ergebnis“, sagte Heimleiterin Simone Brüssow. „Jetzt wissen wir, dass sich jeder trotz einer Impfung infizieren kann. Eine weitere Erfahrung ist, dass sich das Virus trotz der FFP2-Masken verbreiten kann“, fügte sie hinzu. Die gute Nachricht: Die Krankheit verläuft bei den Betroffenen sehr milde, ein Zeichen, dass die Schutzimpfung wirkt. „Es gibt Bewohner und Mitarbeiter, die keine Symptome zeigen, andere haben Fieber“, so Simone Brüssow. Von den sieben infizierten Mitarbeitern hatten vier auf eine Impfung verzichtet.
oder das
Infektionen trotz vollständiger Impfung
Mit Stand 7. April wurden landesweit 149 Fälle positiv getesteter Personen erfasst, obwohl sie zweimal geimpft worden waren. Diese Daten gab des Landesamt für Gesundheit und Soziales heraus. Die Infektionen trotz vollständigen Impfstatus’ stehen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Covid-19-Impfstoffe. Eine Impfung wirkt zu 80 bis 95 Prozent. Das bedeutet, dass nicht jeder geimpfte Mensch nach der Impfung zu einhundert Prozent geschützt ist. Die Schwere der Erkrankung und Symptome wird aber in den meisten Fällen reduziert. Vor diesem Hintergrund gelten die Maskenpflicht sowie die Hygiene – und Abstandsregeln weiter.
und die Perle :-D
Ihr könnt die Dame ja berfagen:
https://www.lagus.mv-regierung.de/Ueber ... -Neutzling
Immunität nicht garantiert
Anja Neutzling: „Eine COVID-19-Impfung wirkt zu 80% bis 95%. Das bedeutet, dass nicht jeder Mensch nach Impfung vollständig geschützt ist. Eine Infektion mit leichten Symptomen kann also trotz der Schutzimpfung auftreten.” Geimpfte Personen seien jedoch vor schwerer Erkrankung und Tod geschützt.
und hier lügt sie anders rum
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-v ... 75404.html

LUG und TRUG. Diese Gesellschaft ist verloren.
Zuletzt geändert von DarPius am Mittwoch 14. April 2021, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
'Et portae inferi non praevalebunt eam'

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