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Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Mittwoch 15. September 2021, 19:35
von Wim1964
Hallo,

ich habe dazu nichts gefunden - vielleicht weiß jemand etwas dazu.

Die Kirche hat ja in dem ein oder anderen Punkt rechtlich eine besondere Stellung, daher meine Frage:

Ist die kath. Kirche in Deutschland bei kirchlichen Veranstaltungen - insbesondere der Heiligen Messe - zwingend an die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gebunden, oder könnte sie bzw. die Bischöfe diese Regelungen ignorieren? -- Also z.B. keine Maske, keinen Mindestabstand, keine 3G-Regel für Chöre etc.?

Gruß
Wim

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Mittwoch 15. September 2021, 20:25
von kukHofnarr
Erinnernd sei angemerkt, dass es sich bei dem, was wir heute Deutschland nennen, um eine Föderation handelt. Die katholische Kirche im so genannten Freistaat Bayern wiederum ist - ebenso wie z. B. die Sparkasse - eine Institution öffentlichen Rechtes und somit besonderen Regelungen der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung unterworfen, denn es existiert darin ein gesonderter Abschnitt für Gottesdienste anerkannter Religionsgemeinschaften s. u.. Der vom demokratischen Freistaat Bayern bezahlte Bischof, der der Institution öfftl. Rechtes vorsteht, ist qua Amtseides auf die demokratische bayerische Verfassung insbesondere dazu verpflichtet, den Anweisungen des Staates Folge zu leisten. Ich will aber damit ausdrücklich NICHT das Konkordatsfass öffnen. Falls aber wer sich unwohl damit fühlt, dass ein katholischer Bischof demokratische Eide leistet, dann fühle ich mit ihm. Ob ein quasiverbeamteter Bischof es schafft, einen Kirchenraum als privaten Bereich auszuweisen um Gesetze zu umgehen, halte ich für ausgeschlossen. Allerdings halte ich den aktuellen CV-Wahnsinn für eine gute Gelegenheit, nichtrhetorisch die Frage zu stellen: "Was ist eine Kirche?"

- Zitat -

Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(14. BayIfSMV)

vom 1. September 2021

(...)

Teil 2
Ergänzende Regelungen für einzelne Bereiche

§ 7
Gottesdienste

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ergänzend zu den allgemeinen Regelungen:

1.Gottesdienste oder Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, können vorbehaltlich von § 4 ohne Personenobergrenze abgehalten werden; andernfalls bestimmt sich in Gebäuden die zulässige Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt wird.2.Es besteht ein Infektionsschutzkonzept, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus möglichen Infektionsgefahren minimiert.

(...)

- Zitatende -

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 615 vom 01.09.2021
(https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/ [Abruf: 15. September 2021])

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 17. September 2021, 13:43
von Wim1964
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Gruß
Wim

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 17. September 2021, 14:12
von Petrus
kukHofnarr hat geschrieben:
Mittwoch 15. September 2021, 20:25
Ich will aber damit ausdrücklich NICHT das Konkordatsfass öffnen.
schade.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 17. September 2021, 17:11
von kukHofnarr
Ich schrieb "damit" :umkuck:

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2021, 02:38
von kukHofnarr
kukHofnarr hat geschrieben:
Mittwoch 15. September 2021, 20:25
(...) Allerdings halte ich den aktuellen CV-Wahnsinn für eine gute Gelegenheit, nichtrhetorisch die Frage zu stellen: "Was ist eine Kirche?"
(...)


Im Wahnsinn von Regierenden besteht das Gottesgericht. Dagegen fördert Katholischer Gehorsam* die restitutio im Naturrecht /1. Katholischer Gehorsam ist, den Gehorsam zu verweigern, wenn der Obere etwas gebietet, was ihm zu gebieten verboten ist.

/1 Das Naturrecht: https://www.kreuzgang.org/viewtopic.php ... 60#p922460

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2021, 13:10
von Siard
kukHofnarr hat geschrieben:
Donnerstag 23. Dezember 2021, 02:38
Dagegen fördert Katholischer Gehorsam* die restitutio im Naturrecht /1. Katholischer Gehorsam ist, den Gehorsam zu verweigern, wenn der Obere etwas gebietet, was ihm zu gebieten verboten ist.
Das trifft natürlich auch Papst, Bischöfe, Priester und Gemeinderäte. Oder?

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2021, 14:12
von kukHofnarr
Aber selbstverständlich muss die Antwort hier analog zu allen anderen Selbstverständlichkeiten lauten.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2021, 18:09
von kukHofnarr
Und sollte sich jemand nach dem "Oberen" des Papstes erkundigen, wird das "Vade Retro" unseres Herrn überdeutlich, da es allen Päpsten der Geschichte gilt, sobald sie wollen, was die Menschen wollen.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2021, 19:19
von kukHofnarr
...aber offenbar ist das "Vade Retro" eingeordnet in eine natürliche Abfolge von (womöglich exemplarischen) Ereignissen des Anfangs:
zuerst kam die Erwählung und Einsetzung,
dann kam der Exorzismus (Vade Retro),
dann kam der Hahnenschrei (Verrat),
dann flossen die Tränen der Reue, die allein es jedoch noch nicht vermochten bis ans Kreuz der wahren Liebe zu führen (das schafften nur die drei Marias und Johannes),
dann kam die augenscheinliche Beobachtung der Himmelfahrt,
dann kam Pfingsten und Petri Staunen ob der Völkerbekehrung,
erst gegen Ende seines Vikariates, kam sein ganz persönliches "Quo Vadis", und erst hierin, sozusagen erst nach dem ganzen Vorlauf der erzieherischen Pädagogik Gottes, lag die Ermöglichung einer wahrhaft freien Entscheidung bar allen Minderwertigkeitskomplexes, bis ans Kreuz der wahren Liebe zu folgen, sich also von dem zu lösen, was der gefallen(d)e Mensch Petrus will. Genau an diesem letzten Punkt wird die Parallele zum gar nicht so "einfachen" Leben im katholischen Gehorsam deutlich: eine Herausforderung wider jegliche Heuchelei, die laut Thomas von Aquin die Ursache einer jeden Tyrannis sei:

„Wenn keine menschliche Hilfe gegen den Tyrannen gefunden werden kann, muss man sich an den König aller, an Gott wenden [der das grausame Herz des Tyrannen bekehren oder es in einen elenden Zustand versetzen kann]…. 
Aber damit das Volk diesen Nutzen von Gott verdient, muss es von der Sünde befreit werden, denn zur Bestrafung der Sünden erhalten die Gottlosen mit göttlicher Erlaubnis die Macht, [da es] im Buch Hiob heißt, dass Gott ‚den heuchlerischen Menschen dazu bringt, wegen der Sünden des Volkes zu herrschen‘ (Hiob 34,30) 
Wir müssen daher den Fehler beseitigen, damit die Wunde der Tyrannei aufhört...“
/1

Alles beginnt also mit dem Wollen, den "Fehler zu beseitigen" und mit dem sich Zuwenden an Gott, der die Tyrannis (zuerst die der Gefallsucht) auf Seine Weise zu beseitigen vermag, zuvor jedoch mit unserem Glauben, dass Er es kann. Solcher Glaube und die Hoffnung auf Besserung will jedoch inständig erbeten sein.

/1 Thomas von Aquin, De Regno, I, 6.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Donnerstag 23. Dezember 2021, 20:44
von Theresita
Die Kündigungswelle der Pflegekräfte soll ja in Frankreich ausgeblieben sein.Wenn es eine allgemeine Impfpflicht für Pflegekräfte gibt ,können die auch nicht kündigen und sich eine neue Stelle suchen.Sie können höchstens berufsfremd arbeiten.Aber ob sich das finanziell lohnt ,irgendeine berufsfremde Tätigkeit anzunehmen,ist auch fraglich.Das kann sich auch nicht jeder leisten,der auf das Einkommen angewiesen ist.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 24. Dezember 2021, 07:49
von kukHofnarr

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 24. Dezember 2021, 17:08
von Siard
Theresita hat geschrieben:
Donnerstag 23. Dezember 2021, 20:44
Die Kündigungswelle der Pflegekräfte soll ja in Frankreich ausgeblieben sein.
3000 Pflegekräfte sind vom Dienst suspendiert worden – selbstverständlich ohne Bezahlung (oder sonstige Ansprüche). Ansonsten haben wohl schon 1300 in Ausbildung befindliche Pflegekräfte gekündigt.
Theresita hat geschrieben:
Donnerstag 23. Dezember 2021, 20:44
Sie können höchstens berufsfremd arbeiten.Aber ob sich das finanziell lohnt ,irgendeine berufsfremde Tätigkeit anzunehmen,ist auch fraglich.Das kann sich auch nicht jeder leisten,der auf das Einkommen angewiesen ist.
Ich glaube nicht, daß sich viele finanziell verschlechtern würden, wenn sie außerhalb des Pflegebereichs arbeiteten.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 24. Dezember 2021, 17:35
von Sascha B.
Siard hat geschrieben:
Freitag 24. Dezember 2021, 17:08

Theresita hat geschrieben:
Donnerstag 23. Dezember 2021, 20:44
Sie können höchstens berufsfremd arbeiten.Aber ob sich das finanziell lohnt ,irgendeine berufsfremde Tätigkeit anzunehmen,ist auch fraglich.Das kann sich auch nicht jeder leisten,der auf das Einkommen angewiesen ist.
Ich glaube nicht, daß sich viele finanziell verschlechtern würden, wenn sie außerhalb des Pflegebereichs arbeiteten.
Ita est. Besonders die Pflegehelfer in der deutschen Altenpflege hätten selbst als Tellerwäscher das selbe Gehalt und in fast allen Berufen mehr Geld als in der Pflege. Aber selbst für examinierte wäre ein Wechsel kein finanzieller Abstieg und man kann ja auch Umschulen um nicht als Hilfsarbeiter zu enden.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 24. Dezember 2021, 20:06
von Theresita
Wieviel verdient denn so ein Pflegehelfer in den Altenheimen ? Und wieviel eine examinierte Pflegekraft ?
Ich bin Pflegehelferin in einem Krankenhaus und da hätte ich ja auch direkt als Tellerwäscher gehen können,wenn ich dort das gleiche oder sogar mehr verdiene.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 24. Dezember 2021, 20:50
von Sascha B.
Theresita hat geschrieben:
Freitag 24. Dezember 2021, 20:06
Wieviel verdient denn so ein Pflegehelfer in den Altenheimen ? Und wieviel eine examinierte Pflegekraft ?
Ich bin Pflegehelferin in einem Krankenhaus und da hätte ich ja auch direkt als Tellerwäscher gehen können,wenn ich dort das gleiche oder sogar mehr verdiene.
Pflegehelfer verdienen etwa zwischen 1.700 – 2.400 Euro Brutto. Das hat man als Spüler in einem gutlaufenden Restaurant oder Hotel aber auch.
Examinierte so 2.200 – 3.100 Euro Brutto. Kommt z.B. bei der Caritas dann auf die Gehaltsstufe an. Pflegehelfer sind da generell P4.

Als Bedienung verdient man auch in etwa das selbe und wenn man Sympathisch ist kommt noch ordentlich Trinkgeld dazu. Auch ein Grund, warum kaum eine junge Frau in die Pflege möchte. Warum sich ein Altenheim antun, wenn man das selbe und mehr mit angenehmeren Jobs verdienen kann?

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Freitag 24. Dezember 2021, 22:59
von holzi
Im Moment ist Gastro aber auch nicht so ganz prickelnd, oder?

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 01:15
von Siard
Sascha B. hat geschrieben:
Freitag 24. Dezember 2021, 20:50
Pflegehelfer verdienen etwa zwischen 1.700 – 2.400 Euro Brutto. Das hat man als Spüler in einem gutlaufenden Restaurant oder Hotel aber auch.
:D :D :D
In Österreich bekommt ein Küchenhelfer jedenfalls deutlich weniger.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 09:51
von Sascha B.
holzi hat geschrieben:
Freitag 24. Dezember 2021, 22:59
Im Moment ist Gastro aber auch nicht so ganz prickelnd, oder?
Stimmt. Aber den Personalmangel in der Altenpflege haben wir ja leider schon ettliche Jahre.
Wobei es ja nicht nur am Geld liegt. Viele junge Menschen scheitern an der Tätigkeit selbst. Kot, Urin, Blut mag nicht jeder. Wieder andere kommen nicht mit aggressiven Bewohnern zurecht, mit grabbschenden Lustgreisen, mit dem Sterben von Menschen.

Viele vom Jobcenter in die Pflege oder Betreuung gesteckte Leute machen nach wenigen Wochen schlapp.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 12:05
von Siard
Sascha B. hat geschrieben:
Samstag 25. Dezember 2021, 09:51
Viele vom Jobcenter in die Pflege oder Betreuung gesteckte Leute machen nach wenigen Wochen schlapp.
Das eben ist eines der Probleme: Ungeeignete Menschen in einen "Job" zwingen, den sie nicht schaffen können (und auch nicht gewollt haben.)
Ein Freund ist Pfleger geworden (trotz der erwähnten Probleme), weil er im Zivildienst feststellte, daß er dort am richtigen Platz ist – und man hatte es ihm alles andere als leicht gemacht.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 17:56
von Theresita
Pflegehelfer verdienen etwa zwischen 1.700 – 2.400 Euro Brutto. Das hat man als Spüler in einem gutlaufenden Restaurant oder Hotel aber auch.
Examinierte so 2.200 – 3.100 Euro Brutto. Kommt z.B. bei der Caritas dann auf die Gehaltsstufe an. Pflegehelfer sind da generell P4.

Da hatte ich aber im Krankenhaus einiges mehr verdient. Ich habe jetzt aber meine Stundenzahl etwas reduziert.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Samstag 25. Dezember 2021, 18:11
von Sascha B.
Theresita hat geschrieben:
Samstag 25. Dezember 2021, 17:56
Pflegehelfer verdienen etwa zwischen 1.700 – 2.400 Euro Brutto. Das hat man als Spüler in einem gutlaufenden Restaurant oder Hotel aber auch.
Examinierte so 2.200 – 3.100 Euro Brutto. Kommt z.B. bei der Caritas dann auf die Gehaltsstufe an. Pflegehelfer sind da generell P4.

Da hatte ich aber im Krankenhaus einiges mehr verdient. Ich habe jetzt aber meine Stundenzahl etwas reduziert.
Wie hoch dein Gehalt ausfällt, hängt vor allem davon ab, welchen Pflegeberuf du ausübst. Denn hier gibt es erhebliche Unterschiede. Deutlich wird dies, wenn man sich den Median der Bruttogehälter von Alten- und Krankenpflegern ansieht, der im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wird:

Pflegefachkraft Altenpflege: 3.032 Euro
Pflegefachkraft Krankenpflege: 3.547 Euro
Knapp 500€ Unterschied bei den Fachkräften. Wobei die erklärbar sind.

Re: Infektionsschutzgesetz und Kirche

Verfasst: Montag 27. Dezember 2021, 15:11
von Jakobgutbewohner