Katholische Kirche und Todesstrafe

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umusungu
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von umusungu »

Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]

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Protasius
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Protasius »

umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Unabhängig von der Frage, ob das so stimmt oder nicht, sehe ich nicht, wodurch das eine Relevanz für eine moraltheologische Betrachtung der Todesstrafe im allgemeinen haben sollte. In den USA beispielsweise gilt weder GG noch EMRK, und die Todesstrafe ist in mehreren Staaten explizit juristisch zulässig. Ich wüßte nicht, was für eine Bedeutung bei einer grundsätzlichen moraltheologischen Betrachtung die (uneinheitliche) Legalität einer Handlung haben sollte.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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ar26
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von ar26 »

umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können.

Fakt ist, daß das GG und die EMRK für die Bestimmung des rechten katholischen und apostolischen Glauben belanglos sind. Im günstigsten Fall stehen sie dessen Ausübung nicht im Weg. Bekanntlich war das GG ein Kompromiss zwischen dem politischen Katholizismus, der Sozialdemokratie und den Liberalen. Wie so oft bei Kompromissen kann es aber auch passieren, daß sich einer über den Tisch ziehen lässt...

Zum Thread-Titel trägt Deine juristische Kraftmeierei jedenfalls nichts bei.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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umusungu
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von umusungu »

ar26 hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können. .
Kannst Du sie vorweisen?

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Sempre
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Raphael hat geschrieben:Aus dem Umstand, daß die Kirche den Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist gegen den Heiligen Geist." als Irrtum verworfen hat, folgt nicht ([Punkt]), daß nun der Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist im Sinne des Heiligen Geistes." zum Glaubensinhalt geworden wäre! :regel:
Nicht zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen jeglichen Ketzers ist im Sinne des Heiligen Geistes." Sehr wohl zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen eines Ketzers kann im Sinne des Heiligen Geistes sein."
Raphael hat geschrieben:Die Todesstrafe ist übrigens kein Glaubensbestandteil, sondern dabei handelt es sich um ein moraltheologisches Problem.
Nein. Wer behauptet, die Todesstrafe sei in jedem Fall kein probates Mittel, der widerspricht dem unfehlbaren Urteil des Papstes zu Luthers Thesen.

Man mag die Position vertreten, das südafrikanische oder das brasilianische Volk müsse halt damit leben, dass die Staatsgewalt nicht in der Lage ist, die Bürger vor ruchlosen organisierten Verbrechern zu schützen, die sich zahllose Helfer zu gewissenlosen Mördern u.a.m. heranzüchten und die es schaffen, teils wiederholt aus Gefängnissen zu flüchten. Die Todesstrafe sei unter solchen Umständen nicht probat. Man darf aber nicht die Position vertreten, es könne keine Umstände geben, unter denen die Todesstrafe nicht durchaus angebracht ist. So man denn nicht der Kirche widersprechen will.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Raphael

Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Raphael »

Sempre hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Aus dem Umstand, daß die Kirche den Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist gegen den Heiligen Geist." als Irrtum verworfen hat, folgt nicht ([Punkt]), daß nun der Satz "Das Verbrennen der Ketzer ist im Sinne des Heiligen Geistes." zum Glaubensinhalt geworden wäre! :regel:
Nicht zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen jeglichen Ketzers ist im Sinne des Heiligen Geistes." Sehr wohl zum Glaubensinhalt geworden ist damit "Das Verbrennen eines Ketzers kann im Sinne des Heiligen Geistes sein."
Selbst wenn dem so wäre, wie Du hier darlegst, ist damit noch keine generelle Zulassung der Todestrafe möglich. :doktor:
Denn das Verbrennen ist eine sehr spezielle Art, Jemanden zu Tode zu bringen, und Ketzerei ein sehr spezielles Delikt, welches sich in aller Regel der Beurteilung einer weltlichen Gerichtsbarkeit entzieht.
Sempre hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Die Todesstrafe ist übrigens kein Glaubensbestandteil, sondern dabei handelt es sich um ein moraltheologisches Problem.
Nein.
Doch!
Sempre hat geschrieben:Wer behauptet, die Todesstrafe sei in jedem Fall kein probates Mittel, der widerspricht dem unfehlbaren Urteil des Papstes zu Luthers Thesen.
Wobei es an Dir liegt, die Unfehlbarkeit ([Punkt]) des päpstlichen Urteils, welche in der Bulle "Exsurge Domine" ausgesprochen worden ist, darzulegen. :ja:

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Sempre
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Raphael hat geschrieben:Selbst wenn dem so wäre, wie Du hier darlegst, ist damit noch keine generelle Zulassung der Todestrafe möglich. :doktor:
Das behauptet ja auch keiner. Einzelne Fälle sowie gesetzliche Bestimmungen können natürlich wider den Sinn des hl. Geistes sein. Sicher aber liegen jene falsch, die die Todesstrafe prinzipiell verurteilen.

Würde z.B. Franz feststellen, dass Benedikt ein Ketzer sei, und ihn verbrennen lassen, dann könnte zwar Torsten sich beschweren, dass das ungerecht sei, weil Franz nicht besser sei, prinzipiell gegen die Verurteilung zum Tode und hier auch gegen die Art der Vollstreckung könnte er aber nichts sagen.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Raphael

Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Raphael »

Sempre hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Selbst wenn dem so wäre, wie Du hier darlegst, ist damit noch keine generelle Zulassung der Todestrafe möglich. :doktor:
Das behauptet ja auch keiner.
Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.

Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert. :tuete:

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Sempre
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Raphael hat geschrieben:Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.

Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert. :tuete:
Nein, Raphael, es ging ja hier darum, wie das, was Franz gesagt hat, zu bewerten sei. Also die Frage, ob die Todesstrafe für gänzlich unzulässig erklärt werden kann.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Raphael

Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Raphael »

Sempre hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.

Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert. :tuete:
Nein, Raphael, es ging ja hier darum, wie das, was Franz gesagt hat, zu bewerten sei. Also die Frage, ob die Todesstrafe für gänzlich unzulässig erklärt werden kann.
Dann ist festzuhalten, daß Franziskus mit seiner Aussage in der heutigen Situation generell recht hat, er jedoch nicht alle Spezialitäten und Eventualitäten der katholischen Morallehre bei selbiger Rede berücksichtigte. :ja:

Darüber hinaus ist festzuhalten, daß es heutzutage Schlaumeier im Internetz gibt, die jede öffentlich getätigte Aussage des amtierenden Papstes akribisch untersuchen, weil er vielleicht Unrecht gehabt haben könnte.

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Sempre
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Raphael hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Raphael hat geschrieben:Es wurde jedoch insinuiert, daß die Todestrafe generell zulässig sei, weil eben der hier in Rede stehende Satz von Luther durch die Kirche verurteilt worden ist.

Aber ich meine, das Thema ist nun ausdiskutiert. :tuete:
Nein, Raphael, es ging ja hier darum, wie das, was Franz gesagt hat, zu bewerten sei. Also die Frage, ob die Todesstrafe für gänzlich unzulässig erklärt werden kann.
Dann ist festzuhalten, daß Franziskus mit seiner Aussage in der heutigen Situation generell recht hat, er jedoch nicht alle Spezialitäten und Eventualitäten der katholischen Morallehre bei selbiger Rede berücksichtigte. :ja:

Darüber hinaus ist festzuhalten, daß es heutzutage Schlaumeier im Internetz gibt, die jede öffentlich getätigte Aussage des amtierenden Papstes akribisch untersuchen, weil er vielleicht Unrecht gehabt haben könnte.
Was Du da jetzt geschrieben hast, glaubst Du ja selber nicht. :blinker:
Dschungelboy hat geschrieben:Die Krönung des Gequassels
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Raphael

Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Raphael »

Sempre hat geschrieben:Was Du da jetzt geschrieben hast, glaubst Du ja selber nicht. :blinker:
Die "Theorie des letzten Wortes" wird innerhalb der theologischen Literatur (überwiegend) abgelehnt, denn das hat nur EINER! :unbeteiligttu:

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ar26
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von ar26 »

umusungu hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können. .
Kannst Du sie vorweisen?
Ja. Hätte aber im Nachhinein lieber was anderes gemacht.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Caviteño »

umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Da wirst Du der Forengemeinde sicherlich auch erklären können, warum sie noch immer in den EMRK erwähnt wird:
Art. 2
Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
https://dejure.org/gesetze/MRK/2.html

Die Unterzeichnerstaaten haben sich zwar verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen - aber merkwürdigerweise wurde diese Bestimmung nicht gestrichen. :hmm:

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guatuso
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von guatuso »

ar26 hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Für derartige Kraftmeier-Ausdrucksweisen sollte man schon beide juristische Examina vorweisen können. .
Kannst Du sie vorweisen?
Ja. Hätte aber im Nachhinein lieber was anderes gemacht.
"Er war Jurist, und hatte auch sonst nichts gelernt" :pfeif:
Tucholsky.
.... der Jura studiert hatte....

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guatuso
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von guatuso »

Caviteño hat geschrieben:
umusungu hat geschrieben:Die Todesstrafe ist unvereinbar mit GG und [Punkt]
Da wirst Du der Forengemeinde sicherlich auch erklären können, warum sie noch immer in den EMRK erwähnt wird:
Art. 2
Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
https://dejure.org/gesetze/MRK/2.html

Die Unterzeichnerstaaten haben sich zwar verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen - aber merkwürdigerweise wurde diese Bestimmung nicht gestrichen. :hmm:
Hessen:
Wesentliche Kritikpunkte an der Hessischen Verfassung sind:

"Ein vielzitiertes juristisches Kuriosum stellt in diesem Zusammenhang Art. 21 Abs. 1 HV dar, nach dem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann
.[3] Diese Regelung ist jedoch gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Grundgesetzes auch nicht vorsehen darf (Art. 12)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassun ... des_Hessen

Auch nicht gestrichen. Auch merkwuerdig, oder nicht? :bedrippelt:

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umusungu
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von umusungu »

Langsam wird das hier wirklich zu einem Kuriositäten-Kabinett!

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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Vir Probatus »

umusungu hat geschrieben:Langsam wird das hier wirklich zu einem Kuriositäten-Kabinett!
Das gilt aber jetzt bald für das komplette Forum.
Eine Unterhaltung zwischen Menschen, die sich geistig im Jahr 2016 n.Chr. befinden, wird täglich schwieriger.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Fridericus
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Fridericus »

umusungu hat geschrieben:Langsam wird das hier wirklich zu einem Kuriositäten-Kabinett!
Und doch ist Deine Aussage, dass die Todesstrafe mit der EMRK unvereinbar sei, falsch.

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Sempre
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Re: Katholische Kirche und Todesstrafe

Beitrag von Sempre »

Franz kann auf einmal doch urteilen, wenn es ihm in den Kram passt. Zuvor hatte er angegeben, er sei unbedeutend genug, sich kein Urteil erlauben zu können. Ich meine, dabei hätte er es besser belassen sollen. Wenn man seine eigene Urteilskraft schon als ungenügend einschätzt, sollte man sich nicht zu Fragen wie der Todesstrafe äußern. Auch hat der urteilsfähigkeitsbefreite Franz mit seiner Predigt, alle Menschen seien Kinder Gottes, seine Urteilsfähigkeitsbefreitheit unter Beweis gestellt. Er mag sich bitteschön auch in bezug auf das Thema Todesstrafe eines Urteils enthalten. Das müsste ja schon im Bereich des ihm Möglichen sein.
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

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