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Weg gucken
Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 14:53
von Knecht Ruprecht
Nur eine Gehbehinderte zeigte Zivilcourage
Mich wundert, dass dieser Vorfall, der sicherlich nicht einzigartig ist, kein Protest gegen den Staat auslöst. Der Staat ist es, der dem Bürger das Recht auf Selbstverteidigung entzieht und ein Sicherheitsmonopol für sich beansprucht und somit den Bürger Kriminellen schutzlos ausliefert. Hätten diese Frauen ein Recht auf Selbstverteidigung könnten sie sich in der akuten Notsituation mit einer Waffe verteidigen, doch da der Staat den Waffenbesitz nur auf Diener des Staates und Kriminelle einschränkt, muss sich der Bürger von Kriminellen verprügeln lassen.
Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 15:08
von FioreGraz
Hätten diese Frauen ein Recht auf Selbstverteidigung könnten sie sich in der akuten Notsituation mit einer Waffe verteidigen, doch da der Staat den Waffenbesitz nur auf Diener des Staates und Kriminelle einschränkt, muss sich der Bürger von Kriminellen verprügeln lassen.
Jeder hat das Recht auf Notwehr und auch jeder kann in diesem Umfang anderen zu Hilfe eilen. Nur rechtfertigt das nicht Waffenbesitz (die anderen haben die Waffen dann genauso).
Auserdem gibts ziemlich effektive Verteifigungswaffen ala Pfefferspray und notfalls lässt sich so einiges zur Verteidigung verwenden. Was hier geschehen ist, ist Egoismus oder Angst und die MEnschen sind schuld nicht das System und ein WAffenverbot. Oder meinst du wenn die halbe Bahn zu hilfe eilt das dann Waffen benötigt werden?
LG
Fiore
Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 17:45
von Knecht Ruprecht
FioreGraz hat geschrieben:Hätten diese Frauen ein Recht auf Selbstverteidigung könnten sie sich in der akuten Notsituation mit einer Waffe verteidigen, doch da der Staat den Waffenbesitz nur auf Diener des Staates und Kriminelle einschränkt, muss sich der Bürger von Kriminellen verprügeln lassen.
Jeder hat das Recht auf Notwehr und auch jeder kann in diesem Umfang anderen zu Hilfe eilen. Nur rechtfertigt das nicht Waffenbesitz (die anderen haben die Waffen dann genauso).
Auserdem gibts ziemlich effektive Verteifigungswaffen ala Pfefferspray und notfalls lässt sich so einiges zur Verteidigung verwenden. Was hier geschehen ist, ist Egoismus oder Angst und die MEnschen sind schuld nicht das System und ein WAffenverbot. Oder meinst du wenn die halbe Bahn zu hilfe eilt das dann Waffen benötigt werden?
LG
Fiore
Ja natürlich, wenn in der Selbstverteidigung vom Staat entmachtete Menschen von Kriminellen angegriffen werden, können ja andere genauso vom Staat selbstverteidigungstechnisch entmachtete Menschen ihnen ja zur Hilfe eilen um genauso angegriffen zu werden. Hauptsache der Staat hat das Sicherheitsmonopol und die den Kriminellen ausgelieferten Menschen sollen sehen wo sie bleiben.
Verfasst: Freitag 11. März 2005, 12:15
von FioreGraz
@Kordi
Was verstehst du unter Selbstverteidigung? Mit ner Knarre rumlaufen und den Angreifer "niederbuffen"? Das ist wohl mehr Selbstjustitz. Auserdem warum zählt für dich ein Pfefferspray, Elektroschocker, einsatz von div. Dingen wie Regenschirm. etc. nicht zu selbstvereidigung? Die halten auch Angreifer ab ohne gleich von vornherein zu "massivsten Personenschäden" zu führen. Selbstverteidigung muß auch angemessen sein. Wenn ich jemanden mit nem Elektroschocker oder Pfefferspray was verpasse erziele ich die selben Effeke ohne ihn gleich zum Herrn zu schicken.
Der Staat behindert dich nicht in einer angemessenen Selbstvereidigung sondern in einer möglichen Exekutiv- oder Justitzausübung. Weiters bedenke wenn du so einfach ne Waffe kriegst hat dein Angreifer mit Sicherheit auch eine - schöne Aussichten.
LG
Fiore
Verfasst: Freitag 11. März 2005, 12:53
von prim_ass
FioreGraz hat geschrieben:@Kordi
Was verstehst du unter Selbstverteidigung? Mit ner Knarre rumlaufen und den Angreifer "niederbuffen"? Das ist wohl mehr Selbstjustitz. Auserdem warum zählt für dich ein Pfefferspray, Elektroschocker, einsatz von div. Dingen wie Regenschirm. etc. nicht zu selbstvereidigung? Die halten auch Angreifer ab ohne gleich von vornherein zu "massivsten Personenschäden" zu führen. Selbstverteidigung muß auch angemessen sein. Wenn ich jemanden mit nem Elektroschocker oder Pfefferspray was verpasse erziele ich die selben Effeke ohne ihn gleich zum Herrn zu schicken.
Der Staat behindert dich nicht in einer angemessenen Selbstvereidigung sondern in einer möglichen Exekutiv- oder Justitzausübung. Weiters bedenke wenn du so einfach ne Waffe kriegst hat dein Angreifer mit Sicherheit auch eine - schöne Aussichten.
LG
Fiore
Entschuldige mal, aber ich denke, da hast Du Dir im letzten Satz selbst widersprochen:
Der Kriminelle hat auch eine Waffe, wenn ein Waffenverbot besteht, schließlich ist er von vornherein kriminell und mit der entsprechenden sog. "kriminellen Energie" kommt dieser an Handfeuerwaffen ran. Der gesetzestreue Bürger ist der einzige, dem das Waffenverbot wirklich daran hindert eine Waffe zu besitzen. Damit habe ich noch nichts darüber gesagt, dass ich für das öffentliche Tragen von Waffen bin. Die Märchen aber, dass Pfefferspray oder ein Elektroschocker Angreifer wirksam abwehren ist nunmal nichts anderes. Man erhöht damit nur die Aggressivität des Angreifers, bestenfalls.
Ich sags Dir, jemandem einen Elektroschocker oder die Pfefferspraydose abzunehmen, ist wirklich für einen etwas trainierten Menschen kein Problem, denn es handelt sich dabei um Kurzdistanz bzw. Kontaktwaffen. Damit bewaffnest Du nur unnötig noch Deinem Angreifer. Und der kann meistens sehr geschickt diese Dinge einsetzen.
Verfasst: Montag 14. März 2005, 14:53
von FioreGraz
"Der Kriminelle hat auch eine Waffe, wenn ein Waffenverbot besteht, schließlich ist er von vornherein kriminell und mit der entsprechenden sog. "kriminellen Energie" kommt dieser an Handfeuerwaffen ran. Der gesetzestreue Bürger ist der einzige, dem das Waffenverbot wirklich daran hindert eine Waffe zu besitzen."
Aber deulich erschwert, sonst hätten ja alle Kriminellen Waffen, sooo einfach ist es selbst für die viel kriminelle Energie nicht.
"Die Märchen aber, dass Pfefferspray oder ein Elektroschocker Angreifer wirksam abwehren ist nunmal nichts anderes. Man erhöht damit nur die Aggressivität des Angreifers, bestenfalls."
Als Märchen würde ich es nicht abtun, den eingenebelt, da kann er agresiv werden wie er will, er sieht nix mehr .... Und einen Elekroschock wegzustecken ohne womöglich ein kurzfristiges Blackout bezweifle ich auch stark. Aber wenn du schon meinst das alle Verbrecher so einfach diese Dinge abnhemen das gilt dann auch für Handfeuerwaffen, toll. Es gibt nun mal keinen Schutz vor Gewaltverbrechen egal was ich verwende. Und außer ein kleines MG, hilft mir auch keine Handfeuerwaffe gegen durchdrehende Jugendliche. Hier ist auch mal Zivilcourage gefragt.
Ich widerspreche Kordi nur vehement wenn er dies so darstellt als sei die einizge Möglichkeit der Verteidigung eine Schußwaffe und ein Verbot derselbigen ein Verbot der Selbstverteidigung. Und sein Beispiel zeigt eher den Egoismus der Menschen denn einer Unfähigkeit oder Verboes der Selbstvereidigung.
LG
Fiore
Verfasst: Montag 14. März 2005, 15:25
von Juergen
Knecht Ruprecht hat geschrieben:FioreGraz hat geschrieben:Hätten diese Frauen ein Recht auf Selbstverteidigung könnten sie sich in der akuten Notsituation mit einer Waffe verteidigen, doch da der Staat den Waffenbesitz nur auf Diener des Staates und Kriminelle einschränkt, muss sich der Bürger von Kriminellen verprügeln lassen.
Jeder hat das Recht auf Notwehr und auch jeder kann in diesem Umfang anderen zu Hilfe eilen. Nur rechtfertigt das nicht Waffenbesitz (die anderen haben die Waffen dann genauso).
Auserdem gibts ziemlich effektive Verteifigungswaffen ala Pfefferspray und notfalls lässt sich so einiges zur Verteidigung verwenden. Was hier geschehen ist, ist Egoismus oder Angst und die MEnschen sind schuld nicht das System und ein WAffenverbot. Oder meinst du wenn die halbe Bahn zu hilfe eilt das dann Waffen benötigt werden?
LG
Fiore
Ja natürlich, wenn in der Selbstverteidigung vom Staat entmachtete Menschen von Kriminellen angegriffen werden, können ja andere genauso vom Staat selbstverteidigungstechnisch entmachtete Menschen ihnen ja zur Hilfe eilen um genauso angegriffen zu werden. Hauptsache der Staat hat das Sicherheitsmonopol und die den Kriminellen ausgelieferten Menschen sollen sehen wo sie bleiben.
Knecht!
Guck Dir mal die USA an. Dort kann jeder eine Waffe kaufen. Die Zustände sind dort aber wohl kaum besser als hier.
Verfasst: Montag 14. März 2005, 15:31
von Knecht Ruprecht
Welche zustände meinst du denn? Soziale Viertel in Deutschland in den nicht ein mal die Polizei etwas zu sagen hat?
In den USA hat jeder Mensch das Recht sich selbst zu verteidigen. In Deutschland gibt`s ne Anzeige wegen Körperverletzung wenn mal jemend "Zivilcourage" zeigt und das Opfer vom Täter befreit.
Verfasst: Montag 14. März 2005, 15:37
von FioreGraz
In den USA hat jeder Mensch das Recht sich selbst zu verteidigen.
Bei uns auch.
In Deutschland gibt`s ne Anzeige wegen Körperverletzung wenn mal jemend "Zivilcourage" zeigt und das Opfer vom Täter befreit.
Blödsinn, ein Vorurteil das eigenlich auf dem amerikanischen REchtsystem basier dort ist/wäre sowas möglich.
Es gibt sehr wohl Nothilfe und Notwehr und die muß angemessen sein. Jemanden einfach mit Blei voll pumpen ist natürlich verboten. Und selbst hier kennt der Gesetzgeber den "Notwehrexzess".
LG
Fiore
Verfasst: Montag 14. März 2005, 15:37
von Juergen
Knecht Ruprecht hat geschrieben:In den USA hat jeder Mensch das Recht sich selbst zu verteidigen. In Deutschland gibt`s ne Anzeige wegen Körperverletzung wenn mal jemend "Zivilcourage" zeigt und das Opfer vom Täter befreit.
Knecht!
Ne, das nennt man in Dtl. entweder
Notwehr oder
Nothilfe, je nach dem ob Du Dich selbst verteidigst oder einem andern hilfst und selbiges bleibt solange straffrei, wie Du nicht mehr Gewalt anwendest als zur Abwehr der Gefahr unbedingt notwendig ist.
Verfasst: Montag 14. März 2005, 15:44
von Juergen
FioreGraz hat geschrieben:Und selbst hier kennt der Gesetzgeber den "Notwehrexzess".
...der aber wohl nicht straffrei bleibt.
Das kommt nämlich der Selbstjustiz nahe und das kann kein Rechtsstaat dulden.
Verfasst: Montag 14. März 2005, 15:46
von FioreGraz
...der aber wohl nicht straffrei bleibt.
Das kommt nämlich der Selbstjustiz nahe und das kann kein Rechtsstaat dulden.
Doch tut er
STGB §33 Notwehrexzess
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft
LG
Fiore