Sollte es in Deutschland wieder die Todesstrafe geben?

Aktuelle Themen aus Politik, Gesellschaft, Weltgeschehen.

Sollte die Todesstrafe in der Bundesrepublik wieder eingeführt werden?

Ja - Gerechtigkeit muss sein !
3
14%
Nein - niemals !
16
76%
Ja - aber auch bei Vergewaltigung, schwerem Raub etc. !
2
10%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 21

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Pit
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Sollte es in Deutschland wieder die Todesstrafe geben?

Beitrag von Pit »

Hallo,

auf Grund der teils sehr intensiven und auch emotionalen Debatten im Forum möchte ich mal eine Frage stellen:
Wie würdet ihr zur (evtl.) Wiedereinführung der Todesstrafe in der Bundesrepublik stehen ?
carpe diem - Nutze den Tag !

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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Ich bin für die Wiedereinführung der Todesstrafe.

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Angelika
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Re: Sollte es in der Bundesrepublik wieder die Todesstrafe geben ?

Beitrag von Angelika »

Pit hat geschrieben:Wie würdet ihr zur (evtl.) Wiedereinführung der Todesstrafe in der Bundesrepublik stehen ?
Ich würde sie mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.

Gruß
Angelika

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

In der Bundesrepublik wäre schon mal die lebenslange Haft für Mörder nicht möglich. Somit ist die Todestrafe in der Bundesrepublik noch ein größerer Witz. Ohne Fragen kommen Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder in der Bundesrepublik besser weg als in den USA.

Ich wäre für lebenslange Haft für Mörder, würde die Todesstrafe jedoch auch für diesen schwersten Strafbestand legitimieren. Beide Bestrafungen halte ich für gerecht.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Würde mich zu zivilem ungehorsam bewegen. Bei uns ist Todestrafe meines erachtens ein Verbrechen und Mord, aus folgenden Gründen.

a) Der Staat in unseren Breitengraden hat Infrastruktur und finazielle Möglichkeiten die Bevölkerung vor den Tätern zu schützen (Notwehr - persönlich oder durch die Gesellschaft nicht gegeben)
b) Muß jede Strafe (Ausnahme Punkt a) auch nach kirchlicher Lehre Umkehr und Reue ermöglichen (bzw. dahin führen)
c) Gibts daher nur finanzielle Überlegungen (Giftsprize und Grab ist billiger als Lebenslange Haft) - Leben egal welches kann aber nicht mit Geld aufgewogen werden
d) Rache

LG
Fiore
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Renata
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Beitrag von Renata »

Was für eine Frage in einem katholischen Forum! Die Todesstrafe ist mit christlicher Ethik unvereinbar.

Gruß
Renata

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Renata hat geschrieben:Was für eine Frage in einem katholischen Forum! Die Todesstrafe ist mit christlicher Ethik unvereinbar.

Gruß
Renata
Na die gibt es ja nicht für jeden der einen Lutscher klaut. Die verdient man sich erst mit dem Schlimmsten was man machen kann.

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Knecht Ruprecht hat geschrieben:
Renata hat geschrieben:Was für eine Frage in einem katholischen Forum! Die Todesstrafe ist mit christlicher Ethik unvereinbar.

Gruß
Renata
Na die gibt es ja nicht für jeden der einen Lutscher klaut. Die verdient man sich erst mit dem Schlimmsten was man machen kann.
Todestrafe ist auch bei schlimmeren Dingen nur erlaubt wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt - Notwehr.
§2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
(KKK)

Lg
Fiore
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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Renata hat geschrieben:Was für eine Frage in einem katholischen Forum! Die Todesstrafe ist mit christlicher Ethik unvereinbar.
Erstens befinden wir uns hier in der Freien Wildbahn des katholischen Forums und zweitens sind nicht alle Katholiken der Ansicht, dass die Todesstrafe mit christlicher Ethik unvereinbar ist.

Gruß
Angelika

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Renata
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Beitrag von Renata »

Knecht Ruprecht hat geschrieben: Na die gibt es ja nicht für jeden der einen Lutscher klaut. Die verdient man sich erst mit dem Schlimmsten was man machen kann.
Das spielt überhaupt keine Rolle - schon das 5. Gebot ist hier eindeutig. Gerüchteweise soll es übrigens erheblich viele unschuldig Hingerichtete geben. Eine Quelle, an die ich mich nicht mehr genau erinnere, ging allein im Jahr 2000 von etwa 35 aus.

Gruß
Renata

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Renata
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Beitrag von Renata »

Erstens befinden wir uns hier in der Freien Wildbahn des katholischen Forums

OK - I stand corrected.
und zweitens sind nicht alle Katholiken der Ansicht, dass die Todesstrafe mit christlicher Ethik unvereinbar ist.
Nachdem Gott und der Papst aber offenbar dagegen sind, befinde ich mich doch zumindest in guter Gesellschaft. :ja:

Gruß
Renata
Zuletzt geändert von Renata am Mittwoch 14. Dezember 2005, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Ich vermute mal, daß ihr mit „Bundesrepublik“ Deutschland meint. Das solltet ihr
dann aber auch sagen. „Bundesrepublik“ ist ein kommunistischer Kampfbegriff. So
redeten die Schergen des Bolschewikenrégimes, das uns an den Grenzen
quälte. Und an der Schule die edelbolschewistischen GEW-Lehrer, wel-
che uns die Überlegenheit der zwangskollektivierten Landwirtschaft ein-
zutrichtern versuchten.

Im übrigen, um zum Thema zu kommen, ist die Frage einer Wiederein-
führung der Todesstrafe derzeit in Deutschland nicht auf der Tagesord-
nung und wird es auf absehbare Zeit nicht sein. Insofern ist die Frage
eher eine akademische. Wenn allerdings die Eine-Welt-Regierung da ist,
dann kommt auch die Todesstrafe wieder. Glaubt’s mir oder nicht, aber
so wird es sein. Zu fürchten haben wird sie freilich vor allem jener, der
»ausharrt bis ans Ende« (Mt 24,13). Doch nein, gerade er braucht nichts
zu fürchten, wird ihm auch dieses Leben genommen.
Renata hat geschrieben:Was für eine Frage in einem katholischen Forum! Die Todesstrafe ist mit christlicher Ethik unvereinbar.
Liebe Renata, da bist du schlecht unterrichtet. Wirklich schlecht. Über
Sinn und Unsinn der Todes- wie jeder andern Strafe darf man als Gläubi-
ger dieser oder jener Meinung sein. Wenn es diesbezüglich aber eines gibt,
worüber das Lehramt sich hinreichend klar geäußert hat, dann dies:
Die Todesstrafe für von Glaubens wegen unzulässig zu erklären, das ist
häretisch.
Renata hat geschrieben:Das spielt überhaupt keine Rolle - schon das 5. Gebot ist hier eindeutig.
Das fünfte Gebot hat mit staatlichen Strafen überhaupt nichts zu tun.
Wie du ja schon daran erkennst – unter anderm –, daß dasselbe Gesetz,
welches dies Gebot gibt, gleich nebenan für zahlreiche Übertretungen
die Verhängung und Vollstreckung Todesstrafe vorschreibt, und zwar in
einem Ausmaß, das uns heute kaum nachvollziehbar erscheint.

Das Problem ist, daß ihr alle nicht versteht, was der Staat ist. Der irdische,
der Weltstaat. Ihr überfrachtet ihn mit Heilserwartungen. Seid alle durch
Hegels Schule gegangen. Gift für den Geist. Wer einen Kamin oder Ofen
hat, brenne drin heuer einen Hegel zur Hölle.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das Problem ist, daß ihr alle nicht versteht, was der Staat ist. Der irdische, der Weltstaat. Ihr überfrachtet ihn mit Heilserwartungen. Seid alle durch Hegels Schule gegangen. Gift für den Geist. Wer einen Kamin oder Ofen
hat, brenne drin heuer einen Hegel zur Hölle.
Es reicht doch, wenn du alles weisst und verstehst ... :roll:

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Das fünfte Gebot hat mit staatlichen Strafen überhaupt nichts zu tun.
Komisch Rom siehts im Weltkatechismus aners :hmm:

LG
Fiore
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Fiore hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Das fünfte Gebot hat mit staatlichen Strafen überhaupt nichts zu tun.
[/color]
Komisch Rom siehts im Weltkatechismus anders
Im Gegenteil. Es wird ja gerade gesagt, daß staatliche Strafen vom
Verbot jener Vorschrift aus dem Dekalog keineswegs getroffen sind.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Im Gegenteil. Es wird ja gerade gesagt, daß staatliche Strafen vom
Verbot jener Vorschrift aus dem Dekalog keineswegs getroffen sind.
Sofern sie aus Notwehr entstehen.

LG
Firoe
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Die Notwehr ist eigentlich individuell gemeint. Hinsichtlich
des Staats kann man natürlich analog argumentieren, wie es
der Katechismus tut. Das ist allerdings eine gewisse Verkür-
zung. Traditionell ist die primäre Begründung gemäß Rm 13
die Vergeltung als Wiederherstellung der durch den Übeltäter
gestörten Ordnung.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Vergeltung durch den Tod??????
Mit den heutigen Möglichkeiten der Vergeltung wird aus der Todesstrafe Rache und die willst wohl nicht wirklich traditionell rechtfertigen.

LG
Fiore
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Pit
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Beitrag von Pit »

Hallo Robert ,

Bundesrepublik (also Bundesrepublik Deutschland) ist ein kommunistischer Begriff ? Interessant, ich wusste garnicht, daß die Gründerväter der Bundesrepublik Kommunisten waren, und daß wir hierzulande eine kommunistische Verfassung haben ("Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland").

In diesem Sinne
"kommunistische" - sorry, ich meinte natürlich demokratische Grüße,
Pit
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prim_ass
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Beitrag von prim_ass »

Ich habe mit "Nein - niemals" gestimmt.

Das ist aber meine persönliche Meinung.

Vom Glauben her ist das aber nicht zwingend.

Paulus zum Beispiel gesteht in der Apostelgeschichte einem Statthalter das Recht zu, ihn zu töten, wenn ihm - Paulus - ein todeswürdiges Vergehen nachgewiesen werden kann:

Apostelgeschichte 25:
10 Paulus sagte: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers und da muss ich gerichtet werden. Den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie auch du sehr wohl weißt.
11 Wenn ich wirklich ein Unrecht begangen und etwas getan habe, worauf die Todesstrafe steht, weigere ich mich nicht zu sterben. Wenn aber ihre Anklage gegen mich unbegründet ist, kann mich niemand ihnen ausliefern. Ich lege Berufung beim Kaiser ein!
12 Da besprach sich Festus mit seinen Ratgebern und antwortete: An den Kaiser hast du appelliert; zum Kaiser sollst du gehen.
Falls ich aber länger ausbleibe, sollst du wissen, wie man sich im Hauswesen Gottes verhalten muss, das heißt in der Kirche des lebendigen Gottes, die die Säule und das Fundament der Wahrheit ist.

1.Tim 3:15

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Pit hat geschrieben:Bundesrepublik (also Bundesrepublik Deutschland) ist ein kommunistischer Begriff ? Interessant, ich wusste garnicht, daß die Gründerväter der Bundesrepublik Kommunisten waren, und daß wir hierzulande eine kommunistische Verfassung haben ("Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland").
Vielleicht hättest du in Berlin aufwachsen sollen statt hinter den sieben
Bergen in sächsischen Mooren unterm Schatten der Irminsul. – Der kom-
munistische Kampfbegriff ist nicht »Bundesrepublik Deutschland«, son-
dern die Abkürzung »Bundesrepublik«, durch welche die Bundesrepublik Deutsch-
land mit der SBZ alias „DDR“ auf eine Stufe gestellt und beide als unab-
hängige Staaten, die weiter nichts miteinander zu tun hätten, nebenein-
ander gestellt werden sollten.

Ich kann gar nicht sagen, wie oft ich das und Ähnliches als Schüler in
rot durchseuchten Schulbüchern streichen und korrigieren mußte, zum
Ärger der fünftkolonnistischen GEW-Lehrer.

Abgesehen von diesem Thema, sage ich im normalen Sprachgebrauch na-
türlich auch nicht »Bundesrepublik Deutschland«, ebensowenig »Italieni-
sche Repubilk« oder »Russische Föderation« oder »Schweizer Eidgenossen-
schaft« oder »Österreichisches Sonstwas«, sondern schlicht Deutschland,
Italien, Rußland, Schweiz und Österreich.
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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

FioreGraz hat geschrieben:Vergeltung durch den Tod??????
Mit den heutigen Möglichkeiten der Vergeltung wird aus der Todesstrafe Rache und die willst wohl nicht wirklich traditionell rechtfertigen.
Auf diese "heutigen Möglichkeiten" hatte sich Johannes Paul auch schon berufen. Was sollen das eigentlich für neue Möglichkeiten sein? Hätten Staaten in früheren Jahrhunderten Verbrecher nicht ein Leben lang einsperren können?

Was die ursprüngliche Frage angeht: Ich halte die Todesstrafe für unnötig.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Hallo prim_ass,

stimmt, was Paulus schrieb, da er sich keines Verbrechens schuldig gemacht hatte, und das - durch die Blume - klarmachte. Darüberhinaus war es ein Staat (der römische), der sich von unserer parlamentarischen Demokratie meilenweit unterschied.
Denn das Strafrecht, wie wir es heute kennen, existiert erst seit dem späten 18.Jahrhundert.
Darüberhinaus:
Wenn wir immer - wie es einige User machen - mit der Rechtsprechung der Bibel argumentieren würden, müssten Ehebrecherinnen gesteinigt werden.
Aber Jesus hat Gott sei Dank andere Maßstäbe gesetzt.

Gruß, Pit
prim_ass hat geschrieben:Ich habe mit "Nein - niemals" gestimmt.

Das ist aber meine persönliche Meinung.

Vom Glauben her ist das aber nicht zwingend.

Paulus zum Beispiel gesteht in der Apostelgeschichte einem Statthalter das Recht zu, ihn zu töten, wenn ihm - Paulus - ein todeswürdiges Vergehen nachgewiesen werden kann:

Apostelgeschichte 25:
10 Paulus sagte: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers und da muss ich gerichtet werden. Den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie auch du sehr wohl weißt.
11 Wenn ich wirklich ein Unrecht begangen und etwas getan habe, worauf die Todesstrafe steht, weigere ich mich nicht zu sterben. Wenn aber ihre Anklage gegen mich unbegründet ist, kann mich niemand ihnen ausliefern. Ich lege Berufung beim Kaiser ein!
12 Da besprach sich Festus mit seinen Ratgebern und antwortete: An den Kaiser hast du appelliert; zum Kaiser sollst du gehen.
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Pelikan
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Beitrag von Pelikan »

Pit hat geschrieben:Wenn wir immer - wie es einige User machen - mit der Rechtsprechung der Bibel argumentieren würden, müssten Ehebrecherinnen gesteinigt werden.
Immer noch, wie schon in den Antwortmöglichkeiten in deiner Umfrage, unterscheidest du nicht zwischen der Erlaubnis und der Pflicht zur Exekution.

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Edi
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Beitrag von Edi »

Auf Ehebruch stand früher bei den Juden die Steinigung. Jesus aber hat der Ehebrecherin vergeben und den Kritikern gesagt: wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.

Daraus kann man auch schliessen, dass der Herr keinen Wert auf die Todesstrafe gelegt hat, unabhängig von dem was in den mosaischen Gesetzen des AT steht.

Strafe soll auch nach heutiger kirchlicher Auffassung bessern und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten schützen. Dazu reicht ein Wegsperren der Straftäter aus.
Zuletzt geändert von Edi am Mittwoch 14. Dezember 2005, 18:37, insgesamt 2-mal geändert.

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Pit hat geschrieben: Wenn wir immer - wie es einige User machen - mit der Rechtsprechung der Bibel argumentieren würden, müssten Ehebrecherinnen gesteinigt werden.
Aber Jesus hat Gott sei Dank andere Maßstäbe gesetzt.
Wenn ein Mann seine Ehefrau beim Ehebruch erwischt und diese samt Helfer zum Ehebruch erschießt, sollte er vor Gericht auf Handlung im Affekt pledieren und dann möchte ich sehen, wie die Staatsanwaltschaft, den Mörder auf Boden des deutschen Rechtssystems zu ein paar Jahren Haftstrafe verurteilten will.

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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Ich kann gar nicht sagen, wie oft ich das und Ähnliches als Schüler in rot durchseuchten Schulbüchern streichen und korrigieren mußte, zum Ärger der fünftkolonnistischen GEW-Lehrer.
Also ich kann mich an so was nicht erinnern (und bin auch in Berlin aufgewachsen und zur Schule gegangen). Aber dafür hatten wir Erdkunde-Bücher, in denen Deutschland völlig selbstverständlich in den Grenzen von 1937 dargestellt war. :roll:

Ich würde aber nicht im entferntesten auf die Idee kommen, die Verantwortlichen "braune Pest" zu nennen. :roll:

Was du anderen völlig zu Recht vorwirfst, nämlich Kampfbegriffe zu verwenden, das tust du selbst. :roll:

Gruß
Angelika

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Wenn ein Mann seine Ehefrau beim Ehebruch erwischt und diese samt Helfer zum Ehebruch erschießt, sollte er vor Gericht auf Handlung im Affekt pledieren und dann möchte ich sehen, wie die Staatsanwaltschaft, den Mörder auf Boden des deutschen Rechtssystems zu ein paar Jahren Haftstrafe verurteilten will.
Kannst du auch Knecht, denn das nennt sich dann auch nach deutschem Rechssystem "Totschlag".

StGB § 212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

StGB § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags. War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
LG
Fiore
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Petra
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Beitrag von Petra »

Früher dachte ich, Leute, die Härte fordern, sind in der Regel auch hart gegen sich selbst. Mittlerweile ist das anders.

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Knecht Ruprecht
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Beitrag von Knecht Ruprecht »

Petra hat geschrieben:Früher dachte ich, Leute, die Härte fordern, sind in der Regel auch hart gegen sich selbst. Mittlerweile ist das anders.
Ne, das sind ganz normale und nette Menschen wie du und ich. ;D

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Angelika hat geschrieben:Also ich kann mich an so was nicht erinnern (und bin auch in Berlin aufgewachsen und zur Schule gegangen). Aber dafür hatten wir Erdkunde-Bücher, in denen Deutschland völlig selbstverständlich in den Grenzen von 1937 dargestellt war.
„Deutschland in den Grenzen von 1937“ kenne ich nur aus dem Grundschulatlas, das war also 2. - 4. Klasse. Am Gymnasium fehlten die Ostgebiete in den Karten. Das gehörte zu dem, was ich dann in den Büchern nachzutragen pflegte.
Angelika hat geschrieben:Ich würde aber nicht im entferntesten auf die Idee kommen, die Verantwortlichen "braune Pest" zu nennen.
Das wäre auch völliger Quark, denn der Fortbestand des Deutschen Reichs als Völkerrechtssubjekt war ja geltendes Recht. Damals hätte ich dir auch noch die entsprechenden Verfassungsgerichtsurteile im Schlaf herbeten können. Ein Friedensvertrag oder sonst irgendein Rechtstitel zum Übergang der russisch und polnisch okkupierten Gebiete unter die Souveränität Polen oder Rußlands bestand nicht – und besteht übrigens bis heute nicht.

Man hat damals im Zuge der Wiedervereinigung unter dem Druck der vier Besatzungsmächte bundesdeutsches Staatsrecht schlicht ignoriert, um nicht zu sagen gebrochen. Es hätte ja auch das ganze deutsche Volk in freier Selbstbestimmung sich eine Verfassung geben müssen – die das Grundgesetz nicht sein wollte, darum hieß es ja auch bloß „Grundgesetz“.

Statt dessen wählte man die Beitrittsvariante und ließ den alten Art. 146 GG verfassungswidrig sang- und klanglos untergehen. Ebenso verzichtete man gegenüber den Nachbarstaaten, insonderheit also gegenüber Polen und Rußland, bzw. damals Sowjetunion, auf jegliche Ansprüche – was jedoch nicht Sache einer vergrößerten Bundesrepublik, sondern der Fortsetzung des alten Deutschen Reichs mit neuer, frei beschlossener Verfassung gewesen wäre, und zwar durch einen Friedensvertrag (bzw. mehrere separat abzuschließende).

Manche vertreten denn auch nach wie vor die These vom Fortbestand des Deutschen Reichs, nicht etwaiger Gebietsansprüche wegen – das wäre faktisch ganz unsinnig –, sondern um der wahrung des Staats- und Völkerrechts willen. Man wird heute aber realistischerweise feststellen müssen, daß es eben nicht immer mit recht(lich)en Dingen zugeht in der Politik und im Verkehr zwischen den Staaaten und Nationen. Faktisch ist also das Deutsche Reich besetzt worden und untergegangen, während auf seinem Boden (abzüglich „wild“ annektierter Territorien) zwei Satellitenstaaten der jeweiligen Besatzer entstanden sind, von welchen später der eine wegen der Schwäche der Besatzungsmacht dem andern einverleibt wurde.

Es hat darum heute wenig Sinn, verlorenen Rechtstiteln und Territorien hinterherzuheulen. Was mich aber nicht hindert, die Dinge beim Namen zu nennen, den polnischen und russischen Landraub (unter Vertreibung und vielfach Ermordung der einheimischen Bevölkerung) ebenso wie die Rechtsbeugung im Verfahren der Wiedervereinigung.
Angelika hat geschrieben:Was du anderen völlig zu Recht vorwirfst, nämlich Kampfbegriffe zu verwenden, das tust du selbst.
Werf’ ich das manchmal jemandem vor? – Na, mag sein. Wenn eener ’n Schnabel ßu weit uffreißt, musser ehmd wat vor de Jlocke kriejen. Aber klar, ick benutze im Jetümmel ooch Kampfbegriffe. ;D
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Angelika
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Beitrag von Angelika »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Über Sinn und Unsinn der Todes- wie jeder andern Strafe darf man als Gläubiger dieser oder jener Meinung sein. Wenn es diesbezüglich aber eines gibt,
worüber das Lehramt sich hinreichend klar geäußert hat, dann dies:
Die Todesstrafe für von Glaubens wegen unzulässig zu erklären, das ist häretisch.
'Evangelium erfordert eindeutiges Nein zur Todesstrafe'

Eine häretische Aussage von Kardinal Schönborn aus Wien, der fordert, die kirchliche Lehre müsse noch einen Schritt weitergehen.

Gruß
Angelika

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