Kirchenverbot für Soldaten?
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
Wieso Kirchenverbot für Soldaten?
In diesem Artikel steht doch nur eine Empfehlung, dass im Falle einer Trauerfeier für gefallene Soldaten die Kirchenträger ihr Hausrecht an die Feldjäger übertragen sollen und zwar weil diese ja die Sicherheit gewährleisten müssen.
Ob dann gleich eine Übertragung der Rechte notwendig ist, oder ob es nicht einfach mal mit einer Absprache passiert ist eine andere Frage.
Mir wäre dabei nicht wohl, aber das muss jeder im speziellen Fass entscheiden. (Ist aussderdem ja keine Empfehlung der rkk gewesen)
Ich war leider vor vielen Jahren mal auf so einer Trauerfeier, ein kleines Dorf mit ca. 300 Einwohnern und 1200 Trauergäste. Die wären ohne die Feldjäger nicht ausgekommen.....
In diesem Artikel steht doch nur eine Empfehlung, dass im Falle einer Trauerfeier für gefallene Soldaten die Kirchenträger ihr Hausrecht an die Feldjäger übertragen sollen und zwar weil diese ja die Sicherheit gewährleisten müssen.
Ob dann gleich eine Übertragung der Rechte notwendig ist, oder ob es nicht einfach mal mit einer Absprache passiert ist eine andere Frage.
Mir wäre dabei nicht wohl, aber das muss jeder im speziellen Fass entscheiden. (Ist aussderdem ja keine Empfehlung der rkk gewesen)
Ich war leider vor vielen Jahren mal auf so einer Trauerfeier, ein kleines Dorf mit ca. 300 Einwohnern und 1200 Trauergäste. Die wären ohne die Feldjäger nicht ausgekommen.....
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
Manchmal greife ich mir schon an den Kopf... da haben Leute offenbar keine grösseren Sorgen.
Es ist doch klar, dass bei solchen Anlässen die Sicherheit zu garantieren ist. Ob es in diesem Zusammenhang der förmlichen Abtretung des Hausrechts für die Dauer des Anlasses oder anderweitiger im Ernstfall effizienter Kooperationen zwischen Militär und Ortskirche bedarf, ist nebensächlich. Durch die Abtretung des Hausrechts für eine zeitlich klar beschränkte Dauer wird die Kirche nicht zur Kaserne und schon gar nicht zum geistlichen Geschützstand.
Es ist doch klar, dass bei solchen Anlässen die Sicherheit zu garantieren ist. Ob es in diesem Zusammenhang der förmlichen Abtretung des Hausrechts für die Dauer des Anlasses oder anderweitiger im Ernstfall effizienter Kooperationen zwischen Militär und Ortskirche bedarf, ist nebensächlich. Durch die Abtretung des Hausrechts für eine zeitlich klar beschränkte Dauer wird die Kirche nicht zur Kaserne und schon gar nicht zum geistlichen Geschützstand.
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
GenauGranuaile hat geschrieben:Manchmal greife ich mir schon an den Kopf... da haben Leute offenbar keine grösseren Sorgen.
Es ist doch klar, dass bei solchen Anlässen die Sicherheit zu garantieren ist. Ob es in diesem Zusammenhang der förmlichen Abtretung des Hausrechts für die Dauer des Anlasses oder anderweitiger im Ernstfall effizienter Kooperationen zwischen Militär und Ortskirche bedarf, ist nebensächlich. Durch die Abtretung des Hausrechts für eine zeitlich klar beschränkte Dauer wird die Kirche nicht zur Kaserne und schon gar nicht zum geistlichen Geschützstand.
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
Ich verstehe immer noch nicht, welcher Zusammenhang zwischen dem Threadtitel -- "Kirchenverbot für Soldaten?" -- und dem verlinkten Artikel besteht.
Vielleicht stehe ich auf der Leitung: Was wird da verboten?
Vielleicht stehe ich auf der Leitung: Was wird da verboten?
-
- Beiträge: 3
- Registriert: Freitag 12. Juli 2013, 09:54
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
Ich steige da auch irgendwie nicht durch. Vielleicht wurde der Artikel allgemein missverstanden?
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
Bei der ganzen Sache geht es schlicht darum, dass die Feldjäger bei solchen Trauerfeiern eben auch die Sicherheit des BMin der Verteidigung und ggf. auch der Frau Bundeskanzler sicherstellen müssen.
Re: Kirchenverbot für Soldaten?
Die Sicherheit o.a. Personen wird nicht durch Feldjäger sondern durch die Personenschützer sichergestellt.Dschungelboy hat geschrieben:Bei der ganzen Sache geht es schlicht darum, dass die Feldjäger bei solchen Trauerfeiern eben auch die Sicherheit des BMin der Verteidigung und ggf. auch der Frau Bundeskanzler sicherstellen müssen.
Eine auch nur förmliche Übertragung des Hausrechts ist überflüssig und setzt falsche Zeichen.