Gerichtsentscheidungen
Verfasst: Sonntag 13. November 2005, 11:09
Also wenn ich nicht einfach so mal, da lang gesurft wäre, hätte ich dieses wichtige Gerichtsurteil gar nicht mitbekomen.
Also wenn ich nicht einfach so mal, da lang gesurft wäre, hätte ich dieses wichtige Gerichtsurteil gar nicht mitbekomen.
Während der Verhandlung ist einer der 3 Richter “zurückgelehnt im Stuhl gesessen, hat die Augen geschlossen und die Hand vor einen Teil des Gesichts gehalten. Ihm ist der Unterkiefer nach unten gefallen. Dieses nach Untenfallen ist zweimal geschehen, jeweils immer dann wenn ein Beteiligter über eine längere Zeit gesprochen habe. Bei Dialogen mit wechselnden Sprechern ist dieses Phänomen nicht zu beobachten gewesen.”
Dieses Gericht hat die Klage des Steuerbürgers abgewiesen. Der Steuerbürger gab sich damit nicht zufrieden, sondern hat, unter Berufung auf grobe Verfahrensmängel Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. Er hat vorgetragen, daß ein ordnungsgemäßes Urteil nicht zustande kommen konnte, weil einer der Richter vermutlich geschlafen habe.
Denke ich kaum das es Lügen sind, solche Infos haben sie sicherlicht von der Gegenseite (Staat Türkei) da es als Argument vorgebracht wurde, sollte das nicht stimmen hätte die Klägerseite das müssen berichtigen. Also ich denke mal wird schon stimmen was drinnen steht. Und soviel ich mich erinnern kann stammt das ganz noch von Attatürk der das 1925 abschaffte, also ich denke mal zu dem Zeitpunkt war die Dame net mal ein Glitzern in den Augen ihrer Eltern, geschweige den im 5. oder 6. Studiensemester.nemesis hat geschrieben:das sind ja recht nette beispiele. allerdings geht ist es bei dem urteil vom europäischen gerichtshof viel gravierender zu. ein hohes gericht das die einfachsten fehler macht, sagt schon einiges aus.
ein beispiel: einer der begründungen des urteils lautet, das die klägerin (leyla sahin) zur zeit der aufnahmeprüfung in die uni wusste das es eine kopftuch-verbot gibt.
naja lügen sollte man schon besser können. denn leyla sahin hat die klage eingereicht, da war sie schon studentinn und hatte bis zum 5. oder 6. semester studiert, weil es bis dato kein kopftuch-verbot gab. auch gab es in der Uni Istanbul kein verbot, wie es in der FAZ-nachricht heißt.
es gibt mehrere solcher fehler...aber wenn ich die alle aufzähle kommt mir das kotzen.
Dies Vorne weg:"Winkeladvokaten" sind immer die der anderen.FioreGraz hat geschrieben:
Was sollen die Richter die Menschenrechtserklärung abschaffen?
Tja und auch das Rechtsprinzip (Art 30) das kein Menschenrechtsartikel den anderen Aushebeln darf, geht wohl auch in einige Köpfe nicht rein.Was ist denn ein Menschenrecht?
Dass ein Staat Menschenrechte verletzen darf?
Es ist schon traurig,
dass hier gejubelt wird,
wenn woanders religiöse (freiwillige) Pflichten verboten werden.
In der öffentlichkeit darf sie das Kopftuch ja tragen, aber es wäre dem Staat sehr wohl möglich wenn ein Priester in der Kreisverwaltung arbeitet (was er eh net darf), zu verbieten in geistiger Amtskleidung den Dienst anzutreten. Oder eben zur Uniprüfung in "normalokleidung" zu erscheinen besonders wen es darum ginge "Ultrakatholizismus" ala "Islamismus" zu verhindern um damit art 29 Abs 2 zu erfüllen.Ich hoffe nur,
dass allen katholischen Würdenträgern in der Öffentlichkeit das Tragen ihrer Roben verboten wird,
und das endlich der Zölibat verboten wird,
der ja die Menschenrechte einschränkt...
So oder so.FioreGraz hat geschrieben:Tja und auch das Rechtsprinzip (Art 30) das kein Menschenrechtsartikel den anderen Aushebeln darf, geht wohl auch in einige Köpfe nicht rein.
Wie ist es mit den "privaten" Schulen,FioreGraz hat geschrieben:In der öffentlichkeit darf sie das Kopftuch ja tragen, aber es wäre dem Staat sehr wohl möglich wenn ein Priester in der Kreisverwaltung arbeitet (was er eh net darf), zu verbieten in geistiger Amtskleidung den Dienst anzutreten.Ich hoffe nur,
dass allen katholischen Würdenträgern in der Öffentlichkeit das Tragen ihrer Roben verboten wird,
und das endlich der Zölibat verboten wird,
der ja die Menschenrechte einschränkt...
Einigesoder habe ich da was missverstanden.
Das übliche Schulgeld für den einzelnen wird vom Staat bezahlt (also eine art Gebühr), nicht die Schule die wird durch den Träger bezahlt. Also eine private Schule die auch noch dazu möglicherweise konfessionell ist, sprich die Freiheit eines anderen nicht religös zu sein wird nicht eingeschränkt etc.Wie ist es mit den "privaten" Schulen,
die der Staat bezahlt?
Wirklich seit wann? mag sein das in Israel die Rabbis Staatangestellte sind aber nit bei uns. Hier werden sie von den Gläubigen bezahlt.Es gibt durchaus auch Anlässe,
wo auch katholische Würdenträger im staatlichen Bereich ihre Roben tragen,
und ich glaube,
Bischöfe werden vom Staat bezahlt,
also Staatsbedienstete?
also kein Ornat...
es war auch ein bischen polemik meinerseits im spiel, als ich "lügen" meinte. im übrigen kann ich türkisch sprechen und lesen. ich lese täglich die zeitungen. ich sehe da schon was abgelaufen ist. auch die stellungnahmen, und das urteil natürlich.FioreGraz hat geschrieben:Denke ich kaum das es Lügen sind, solche Infos haben sie sicherlicht von der Gegenseite (Staat Türkei) da es als Argument vorgebracht wurde, sollte das nicht stimmen hätte die Klägerseite das müssen berichtigen.
wenn man nicht weiß, was man schreiben will, sollte man sich schon informieren was Atatürk verboten hat. das kopftuch kommt dabei nicht mal namentlich vor, was die kemalisten nicht daran gehindert hat de facto religiöse kleidung zu verbieten.Also ich denke mal wird schon stimmen was drinnen steht. Und soviel ich mich erinnern kann stammt das ganz noch von Atatürk der das 1925 abschaffte, also ich denke mal zu dem Zeitpunkt war die Dame net mal ein Glitzern in den Augen ihrer Eltern, geschweige den im 5. oder 6. Studiensemester.
das ist aber eine sehr positivistische auslegung von "recht". es geht hier nicht um eine verwaltungs oder verfassungsgericht. es geht hier um den europäischen gerichtshof, insofern ist es immer "politisch" was rauskommt, was nicht automatisch heißt, das das urteil per se falsch sein muss. aber die offentsichtlichkeit des "politischen" ist hier sehr auffällig.Weiters lieber nemesis hat das Gericht hier nicht politisch sondern rechtlich korrekt gehandelt, das ist einer dieser vielen Klagen die vorsehen mittels Berufung auf eines Artikels der Menschenrechte die anderen auszuhebeln (meist immer religös motiviert) leider vergessen diese "Winkeladvokaten" dabei immer Art. 29 und 30 derselbigen Erklärung, nach der keine Grundsatz verwendet werden darf um einen anderen auszuhebeln.
insofern hast du recht, das das urteil nicht "normativ" ist, das das verbot nicht geändert werden kann in der türkei.Und ich finde das Urteil nicht so schlecht, den was sagt es aus
a ) Das Kopftuchverbot ist mit Art 18 vereinbar.
b ) Es würde sonst eine Aushebelung von Art 7 bedeuten was wiederum ein Verstoß gegen Art 30 und 29 wäre
c ) Das Kopftuchverbot ist mit Art 29 Abs 2 zulässig.
Was sollen die Richter die Menschenrechtserklärung abschaffen? Außerdem stellten sie nur klar das es als Mittel im Rahmen des Art 29 Abs 2 hier zulässig ist, nicht jedoch das dies grundsätzlich so ist oder sein muß.
lieber Ragnar, das problem in der türkei ist, das es in der türkei keinen weltanschauulich neutralen staat gibt, sondern eine staatsideologie, die den laizismus als pseudo-religion etabliert und sich einen domestizierten staats-islam hält in form einer religionsbehörde. andere zivilgesellschaftliche religiöse initivativen sind verboten, sie können keinen religionsunterricht erteilen. das ist ein primat des staates. imame sind beamte und werden von staat bezahlt. von steuergeldern, die auch zum teil von nicht-muslimen und von nicht-sunniten gezahlt werden. andere religiöse gruppen haben diese vertretung nicht. die zustände der kirchen und anderer minderheiten sind auch klar. es muss sich noch viel ändern, wenn die türkei nach europa will. es gibt da auch schon gewisse fortschritte. allerdings noch zu langsam.Ragnar hat geschrieben:Wie ist es mit den "privaten" Schulen,
die der Staat bezahlt?
Naja habe ich ja auch, Attatürks Kleiderreform war 1925 (Abschaffung von Fez und Schleier).wenn man nicht weiß, was man schreiben will, sollte man sich schon informieren was Atatürk verboten hat. das kopftuch kommt dabei nicht mal namentlich vor, was die kemalisten nicht daran gehindert hat de facto religiöse kleidung zu verbieten.
Zu deiner Behauptungwas das mit glitzern im den auten ihrer eltern zu tun hat, würd ich auch gerne wissen.
Also für mich siehts umgekehrt aus ich könnte mir höchstens denken es wurde erst dann gscheit durchgesetzt. Un daher 1925 war die DAme noch nicht mal "in Planung"denn leyla sahin hat die klage eingereicht, da war sie schon studentinn und hatte bis zum 5. oder 6. semester studiert, weil es bis dato kein kopftuch-verbot gab.
Tja dan lies die 30 Artikel und gib mal deine Auffasung wieder. Nur weils einigen Leuten in den Kram passt, heist es nicht das es ein "Gefäligkeitsurteil" oder "politisch" motiviert ist.das ist aber eine sehr positivistische auslegung von "recht". es geht hier nicht um eine verwaltungs oder verfassungsgericht. es geht hier um den europäischen gerichtshof, insofern ist es immer "politisch" was rauskommt, was nicht automatisch heißt, das das urteil per se falsch sein muss. aber die offentsichtlichkeit des "politischen" ist hier sehr auffällig.
Das wird sicher so sein, da in einer Welt mit zig religionen, Atheismus .... für Berührungspunkte ein "religionsunabhängiges" System geschaffen werden muß, oder besser gesagt ein Wertekonsens. Ich empfehle dir dazu "Woran glaubt, wer nicht glaubt?" diksussion zwischen Martini und Eco.ich habe den eindruck, das es auch bald die kirchen und andere religiösen gruppen spüren werden, das ein ideologischer laizismus, eine art pseudo-religion wird und so weltanschaulich das religiöse verdrängt und sich selbst an seine stelle setzt.
es gab nichts durchzusetzen, wenn es kein kopftuchverbot gab. das verbot wurde erst später eingeführt. als das verbot kam, kamen auch die ständigen diskussionen und demonstrationen. als es das verbot noch gar nicht gab, war alles ruhig.FioreGraz hat geschrieben:Also für mich siehts umgekehrt aus ich könnte mir höchstens denken es wurde erst dann gscheit durchgesetzt. Un daher 1925 war die DAme noch nicht mal "in Planung"
ich hab es gelesen. ich bin mit dir einer meinung. aber das was ich geschilder habe, ist ja gerade die abweichung von dem zustand, den du für nötig erklärst, wenn du sagst das ein wertekonsen geschaffen werden muss. denn es geht hier ja darum das ein staat gerade die weltanschauuliche neutralität zugunsten einer staatsideologie zurücknimmt und andere anschauungen benachteiligt. ihnen gewisse freiheiten vorenthält, die in europa selbstverständlich sind.FioreGranz hat geschrieben:Das wird sicher so sein, da in einer Welt mit zig religionen, Atheismus .... für Berührungspunkte ein "religionsunabhängiges" System geschaffen werden muß, oder besser gesagt ein Wertekonsens. Ich empfehle dir dazu "Woran glaubt, wer nicht glaubt?" diksussion zwischen Martini und Eco.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Mir scheint, daß in dieser Debatte generell nicht hinreichend klar unterschieden wird zwischen dem, was aus dem Glauben folgt, und jenen von der Aufklärung herrührenden „Werten“, die unsere Gesellschaft weitgehend prägen.
Christlich-abendländisch ist da ist gern gebrauchtes Stichwort: Was ist das? Die Freiheit, kein Kopftuch zu tragen? Die Freiheit, in der heiligen Messe im Minirock die Hüften zu schwingen? Meine Freiheit, dank möglichst ungehinderter Sicht die Frauen anhand ihrer Brüste zu klassifizieren? Oder die Freiheit, meine Frau bloß in einen Perserteppich gerollt unterm Arm spazieren zu tragen, auf daß niemand als ich allein sie sehe und begehre?
Vielleicht ist es nicht von Schaden, einmal die Heilige Schrift zu Rate zu ziehen:Meine Frau trägt in der orthodoxen Göttlichen Liturgie selbstverständlich Kopftuch. In der katholischen Heiligen Messe traut sie sich nicht, weil sie zu sehr auffiele. [Anmerkung: Inzwischen tut sie’s doch, ebenso unsre Tochter.] In Rußland aber oder auch in Süditalien sieht man die katholischen Frauen durchaus noch mit bedecktem Haupthaar in der Messe. Wann ist das eigentlich in unsern Breiten außer Gebrauch gekommen? Lang kann’s noch nicht her sein.Paulus hat geschrieben:»Ein jeglicher Mann, welcher betet oder weissagt und etwas auf dem Haupte hat, schändet sein Haupt. Jedes Weib aber, welches betet und weissagt mit unverhülltem Haupt, schändet ihr Haupt; es ist ein und dasselbe, wie wenn sie geschoren wäre. Denn wenn sich ein Weib nicht verhüllen will, so lasse sie sich das Haar abschneiden! Nun es aber einem Weibe übel ansteht, sich das Haar abschneiden oder abscheren zu lassen, so soll sie sich verhüllen« (I Cor 11,4-6).
Meine Frau sieht das jedenfalls als Abirrung an, und ich kann nicht widersprechen. Offensichtlich haben wir uns hierzulande dem allgemeinen kulturellen Niveau angepaßt. Christlich-abendländisch? Wohl eher nicht.
Auch Bräute verschleiern sich übrigens. Christliche Nonnen verschleiern sich – als Bräute Christi. Sonst kennen außerhalb der Liturgie zwar nicht wir Christen, wohl aber Muslime und Juden die Pflicht der Frau zur Bedeckung des Haupthaars in der Öffentlichkeit. Ich kann nicht erkennen, was dagegen einzuwenden wäre.
Daß der säkularistische Staat kopftuchtragende Studentinnen von der Universität wirft – wie es in der kemalistischen Türkei geschieht – oder, wie in Deutschland, kopftuchtragende Lehrerinnen aus dem Schuldienst entfernen möchte, offenbart nur seinen oppressiven Charakter. Müssen nicht auch wir Gläubigen es als zutiefst ungerecht ansehen, wenn ein Staat Anhängern nichtchristlicher Religionen die Ausübung ihrer Bräuche untersagt, sofern sie nicht gegen das verstoßen, was wir vom christlichen Standpunkt aus als gute Sitten und natürliches und göttliches Recht ansehen können?
Wir sollten uns hüten, aus antimuslimischen Emotionen heraus uns mit diesem Staat zu solidarisieren. Die Oppression wird auch uns treffen, wenn auch an anderer Stelle. Ja, sie trifft uns schon. Denn der Staat, der die religiöse Neutralität zur – eigentlich selber religiös-ideologischen – Maxime erhoben hat, duldet nur gerade so viel an Religiosität, wie in einer eigens bereitgestellten und stets wohl überwachten Nische unterm Dache seines Pantheons unauffällig Platz nimmt.
Liegt das Problem darin, daß wir Christen es in unserer Nische schon recht bequem gemacht haben? Stören die Muslime unsere Ruhe, weil sie sich lauthals solcher Kastration zu entziehen suchen?
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Noch was Schönes von einst, aus ’nem andern Forum:Der Revolutionär hat geschrieben:»1. Da an einem Kopftuch absolut nicht Schlimmes oder Verwerfliches ist, ist es absurd, das zu verbieten.
2. Auch ist es bekanntlich nicht verboten, dem Islam anzuhangen. Darum sollten auch Handlungen oder Zeichen nicht verboten werden, die den Handelnden oder Träger der Zeichen als Muslim ausweisen.
3. Letztlich sollte aus der Geschichte aber die einzig angemessene Konsequenz gezogen werden, nämlich die Beseitigung – notfalls mit Gewalt, wenn Notwehr oder Nothilfe geboten sind – des hybriden staatlichen Anspruchs auf Erziehung der Kinder:
Weg mit der Schulpflicht! Für freie Schulwahl! Für freie christliche, mulimische, jüdische Schulen! Hinaus mit den staatlichen Aufsehern, ins Feuer mit allen Lehrplänen, durch welche die Ideologen der pseudodemokratischen Despotie unsere Kinder zu ihren willigen Sklaven verbiegen wollen!
Es lebe die Revolution!
Ho– Ho– Ho– – – sannaaaa!«
Robert Ketelhohn (auf Ediths Frage, ob in der orthodoxen Liturgie alle Frauen Kopftuch trügen) hat geschrieben:Die Vorschrift gilt allgemein. Ist ja auch kein Kirchengesetz, sondern biblisch festgelegt. Die Praxis sieht etwas anders aus. In der hiesigen russisch-orthodoxen Kathedrale schätze ich den Anteil der Kopftuchträgerinnen auf etwa zwei Drittel gegen ein Drittel Barhäuptiger. Im eher kleinen russisch-orthodoxen Kirchlein Sankt Konstantin & Helena in Berlin Tegel dagegen habe ich neunzig Prozent Kopftuchträgerinnen, fünf Prozent Hutträgerinnen und nur fünf Prozent Barhäuptige gezählt, unter letztgenannten aber immerhin die Chorleiterin und ein weiteres Chormitglied.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das Kopftuch ist in der Kulturgeschichte der Menschheit von Beginn an anzutreffen, ja sogar älter als der Lendenschurz, wie vor einigen Jahren eine Studie des Paläoproktologen Carl F. Schurz jr. vom MIT erwiesen hat.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Na Gott sei Dank! Da können meine Frauen ihre christlichen Kopftücher ja weiter trage, sollten wir uns mal nach Hesse wage.Die katholischen Nulpen vom Amt hat geschrieben:»Wiesbaden, 7.10.2004 (KNA) Als erstes Bundesland verbietet Hessen nicht nur Lehrerinnen, sondern allen Beamtinnen, in ihrer Dienstzeit ein muslimisches Kopftuch zu tragen.«
Robert Ketelhohn (auf die Frage, was denn ein muslimisches Kopftuch sei) hat geschrieben:Du erkennst es daran, daß es beim Ruf des Muezzin zu Boden fällt.
Ein jüdisches Kopftuch dagegen erkennt man daran, daß ein Eckchen fehlt.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Beim Aufhängen von Kruzifixen oder dem Tragen einer Ordenstracht handelt es sich selbstverständlich um Glaubenszeugnisse. Das kann man vom Kopftuch muslimischer Frauen nicht sagen: Es ist zunächst lediglich ein Kleidungsstück, das aus Gründen der Sittlichkeit getragen wird. Natürlich beruhen hier die sittlichen Anschauungen auf religiösen Überzeugungen, und so kann das Tragen des Kopftuchs auch zur Demonstration werden. In der Regel wird es jedoch nur von Außenstehenden so verstanden, während es den Trägerinnen alltägliche Normalität ist.
Dem Kopftuchverbot wäre vergleichbar, wenn „unsern“ Frauen etwa untersagt würde, in der Öffentlichkeit Büstenhalter oder kniebedeckende Röcke zu tragen.
Konsequent ist dagegen, daß der antichristliche Staat echte Glaubenssymbole der Christen verbietet.
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Also, meine Frauen tragen in der Messe Kopftuch.
(1. Kor 11,16)Meint aber einer, durchaus recht behalten zu müssen: Wir haben eine solche Sitte nicht, auch nicht die Gemeinden Gottes.
Stimmt, lieber Fiore. Und er muss die so genannte negative Religionsfreiheit garantieren.FioreGraz hat geschrieben: Und der Staat darf keiner Religion den Vorzug geben.
Weshalb sollte ein Mensch Symbole seines Glaubens ablegen, nur weil er die Schwelle eines staatlichen Gebäudes überschreitet? Der Staat könnte sein Eintreten für Religionsfreiheit gerade dadurch unter Beweis stellen, dass das Kopftuch oder die Kippa oder der Schleier drauf bleiben kann!FioreGraz hat geschrieben: In der öffentlichkeit darf sie das Kopftuch ja tragen, aber es wäre dem Staat sehr wohl möglich wenn ein Priester in der Kreisverwaltung arbeitet (was er eh net darf), zu verbieten in geistiger Amtskleidung den Dienst anzutreten.
FioreGraz hat geschrieben:Zu deiner bilischen Festlegung des christlichen Kopftuches lieber Robert vollende ich das Zitat
(1. Kor 11,16)Meint aber einer, durchaus recht behalten zu müssen: Wir haben eine solche Sitte nicht, auch nicht die Gemeinden Gottes.
Sofern es niemanden stört. Wenn du die Urteile betrachtest gehts immer nur darum wenn sich jemand daran stößt. Sprich dem Atheisten (was für mich auch eine Art Glaubensrichtung und um nicht ne andere Religion zu bemühen) störts. Also hat er das recht im Rahmen seiner "Religionsfreihheit" zu fordern weg mit dem Kreuz ...., genauso wie wir dann das Recht haben weg mit diverser Antichristlicher Propaganda.....Weshalb sollte ein Mensch Symbole seines Glaubens ablegen, nur weil er die Schwelle eines staatlichen Gebäudes überschreitet? Der Staat könnte sein Eintreten für Religionsfreiheit gerade dadurch unter Beweis stellen, dass das Kopftuch oder die Kippa oder der Schleier drauf bleiben kann! Warum wird der Gläubige gezwungen auf seine Glaubensausübung zu verzichten? Wird etwa der Ungläubige gezwungen ein Kopftuch oder eine Kippa aufzusetzen?
Sorry Tacitus, das ist meines erachtens kindisches Gejammer, natürlich war früher ein Zusammenleben diesbezüglich einfacher (alles nur Christen) und wenns einem störte "Rübe ab".Wie man es dreht und wendet: Die Religionsfreiheit wird eingeschränkt. Sind wir schon wieder in diese Zeiten zurückgefallen, in denen man sich sagen muss: Aber wenigstens die Gedanken bleiben frei!?
Tja das ist jetz auslegungssache gute protestantische TRdition ist natürlich das hier nur auf den einen Satz zu beziehen. Ich sehe hier Sitte eher auf das Kapitel bezogen. Aber Sitte auf Ungehorsam isdt auch net Schlecht, sprich Gehorsam ist nicht notwendig (was ja Paulus bei seinem Streit mit Petrus bewiesen hat) also kann ich dem Kopftucvh wieder widersprechen ....Robert Ketelhohn hat geschrieben:FioreGraz hat geschrieben:Zu deiner bilischen Festlegung des christlichen Kopftuches lieber Robert vollende ich das Zitat
(1. Kor 11,16)Meint aber einer, durchaus recht behalten zu müssen: Wir haben eine solche Sitte nicht, auch nicht die Gemeinden Gottes.Den Brauch des Streitens oder der Rechthaberei kenne die Kirche nicht, sagt Paul hier! Er ordnet an und fordert Gehorsam.[/color]
Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Christlich-abendländisch ist da ist gern gebrauchtes Stichwort: Was ist das? Die Freiheit, in der heiligen Messe im Minirock die Hüften zu schwingen? Meine Freiheit, dank möglichst ungehinderter Sicht die Frauen anhand ihrer Brüste zu klassifizieren?
Weil die Heizung defekt ist und deshalb ständig auf Hochtouren läuft, müssen SchülerInnen der Anne-Frank-Schule in der deutschen Stadt Linden im Bikini bzw. in Badehosen zum Unterricht gehen.
http://www.krone.at/index.php?http://wc ... index.html
Nein, es geht ja eben nicht um Propaganda! Wenn das Kopftuch zum Ausleben des Glaubens gehört ist es keine Propaganda, FioreGraz!FioreGraz hat geschrieben: Also hat er das recht im Rahmen seiner "Religionsfreihheit" zu fordern weg mit dem Kreuz ...., genauso wie wir dann das Recht haben weg mit diverser Antichristlicher Propaganda.....
Ein Atheist hat keinen positiven Glauben, kann also keine Glaubenssymbole haben: Marx-Büste, Spruchweisheiten an der Wand sind also Propaganda. Weg!FioreGraz hat geschrieben: Heute haben wir eine Amtsstube da sitzen ein Atheist (mit Marx Büste, dementsprechenden Ausprüchen an der Wand), nebenan ein Moslem (mit Koran, Halbmond, Gebetsteppich), ein Christ (Bibel, Kreuz, Kerzerl) und zu guter Letzt ein Hindu (der mit seinen Götterstatuen das halbe Büro belagert).
Nenn es protestantisch, FioreGraz, ich nenn es redlich! Und ich stimme Robert zu!FioreGraz hat geschrieben:Tja das ist jetz auslegungssache gute protestantische TRdition ist natürlich das hier nur auf den einen Satz zu beziehen.
Also lieber Knecht, die hohe Raumtemperatur ist nun wirklich das schlechteste Argument, das jemals gegen das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen vorgebracht wurde!Knecht Ruprecht hat geschrieben:Weil die Heizung defekt ist und deshalb ständig auf Hochtouren läuft, müssen SchülerInnen der Anne-Frank-Schule in der deutschen Stadt Linden im Bikini bzw. in Badehosen zum Unterricht gehen.
Fiore hat geschrieben:Und der Staat darf keiner Religion den Vorzug geben.
Nein, ganz falsch. Das ist nicht die Lehre der Kirche, sondern das Gift der Freimaurerei. Und die sogenannte „Religionsfreiheit“ ist ein Irrsinn (wenn sie, wie es ja nahezu ausschließlich geschieht, als freies Recht des Menschen, Naturrecht oder Menschenrecht, angesehen wird, nach seinem Belieben ohne Gefahr der Sünde diese oder jene „Religion“ zu wählen).Tacitus hat geschrieben:Stimmt, lieber Fiore. Und er muß die so genannte negative Religionsfreiheit garantieren.
Jawohl, zu beiden Teilen. Das heißt, zum zweiten nur mit Einschränkung. Hoffentlich bleiben sie frei – oder werden es wieder.Tacitus hat geschrieben:Wie man es dreht und wendet: Die Religionsfreiheit wird eingeschränkt. Sind wir schon wieder in diese Zeiten zurückgefallen, in denen man sich sagen muß: Aber wenigstens die Gedanken bleiben frei!?
Das ist Ansichstsache für mich ist ne "Marx-Büste" ebenso ein Glaubensymbol...Nein, es geht ja eben nicht um Propaganda! Wenn das Kopftuch zum Ausleben des Glaubens gehört ist es keine Propaganda, FioreGraz!...Ein Atheist hat keinen positiven Glauben, kann also keine Glaubenssymbole haben: Marx-Büste, Spruchweisheiten an der Wand sind also Propaganda. Weg!
Wenn sich der Gegenüber daran stößt, ja - aber nur wenn es sich um Glaubensymbole handelt. Was bei Sari z.B. nicht der Fall ist, obwohls natürlich befremdlich ausschauen würde wenn ich in ner Krachledernen in Indien herumrenn. Und wenns hier nur eum ein Kleidungsstück gine wie du schreibst - warum wehrt man sich so dagegen. Auserdem ein Kreuz sind auch nur 2 Stückerl Holz so gesehen. Der Turban wiederum wenns stört Jep, weg damit.Trotzdem, Fiore, es geht hier nur ums Kopftuch (oder meinethalben noch die Kippa oder den Schleier) - also "nur" um ein Kleidungsstück. Willst Du dem Hindu seinen Sari verbieten, dem Sikh seinen Turban? Nein, das kannst Du nicht wollen!
Nein, ganz falsch. Das ist nicht die Lehre der Kirche, sondern das Gift der Freimaurerei. Und die sogenannte „Religionsfreiheit“ ist ein Irrsinn (wenn sie, wie es ja nahezu ausschließlich geschieht, als freies Recht des Menschen, Naturrecht oder Menschenrecht, angesehen wird, nach seinem Belieben ohne Gefahr der Sünde diese oder jene „Religion“ zu wählen).
(joh XXIII, Terra in pacem)14. Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht, Gott der rechten Norm des Gewissens entsprechend zu verehren und seine Religion privat und öffentlich zu bekennen. Denn wie Lactantius treffend sagt, "werden wir mit der Bestimmung geboren, Gott, unserm Schöpfer, den gerechten und schuldigen Gehorsam zu erweisen; ihn allein sollen wir anerkennen, ihm folgen. Durch dieses Band der Frömmigkeit sind wir Gott verpflichtet und verbunden; und daher hat auch die Religion ihren Namen" (Divinae Institutiones IV, c. 28, 2). Zur gleichen Sache stellte Unser Vorgänger unsterblichen Andenkens Leo XIII. nachdrücklich fest: "Diese wahre und der Kinder Gottes würdige Freiheit, welche die Würde der menschlichen Person in vornehmster Weise schützt, ist größer als alle Gewalt und alles Unrecht; sie ist der Kirche immer ein Anliegen und besonders teuer. Diese Art von Freiheit haben die Apostel ständig für sich in Anspruch genommen, die Apologeten in den Schriften unverbrüchlich festgelegt, die Martyrer in unermeßlicher Zahl durch ihr Blut geheiligt" (Leo MII., Enz. Libertas praestantissimum).
Das spricht ihnen ja keiner ab?????Am konkreten Beispiel: Ich verteidige nicht etwa bloß das Kopftuch, sondern ebenso das Recht muslimischer oder jüdischer oder sonstwas glaubender Eltern, ihre Kinder in ihrem Glauben zu erziehen, ja ich fordere das Recht, die Kinder in eigenen Schulen unter eigener Verantwortung zu unterrichten.
Ist natürlich logistisch kaum möglich, ergo zahlen alle ein und der Staat zahlt "Schulgebühren" sprich jeder kriegt aus dem Topf dann auch das richtige.Ein christlich geprägter Staat würde solche muslimischen oder sonstigen Schulen freilich nicht fördern oder unterhalten, sondern dies den Muslimen selbst überlassen. Er würde ihnen, den Muslimen, aber auch keinen Beitrag zum Unterhalt christlicher Schulen abfordern, denen er im übrigen aber allen staatlichen Schutz und Schirm angedeihen ließe.
Dat enstspricvht Art 30 und 29 des freimaurerischen Pmaphlets genannt Menschenrechts konvention.Andererseits muß die Andersgläubigen gewährte Freiheit auch Grenzen haben......
Heulte weiter in den Wald hinein, wenn man lange genug etwas prophezeit geschiehts auch, aber nicht weils eh kommt sondern weil man es damit aktiv fördert.Tacitus hat folgendes geschrieben:Wie man es dreht und wendet: Die Religionsfreiheit wird eingeschränkt. Sind wir schon wieder in diese Zeiten zurückgefallen, in denen man sich sagen muß: Aber wenigstens die Gedanken bleiben frei!?
Jawohl, zu beiden Teilen. Das heißt, zum zweiten nur mit Einschränkung. Hoffentlich bleiben sie frei – oder werden es wieder.
Warum wenn das Gegenüber sich daran stößt? Lieber Fiore, alter Österreicher, dass kann nun wirklich nicht sein: Er kann sich nicht aus religiösen Gründen daran stoßen, nur aus ästhetischen! Wenn er den Glauben nicht teilt - ja, dann ist es nur ein Tuch auf dem Kopf und das Kreuz sind zwei Stückerl [Punkt] Für ihn sind Kopftuch oder Kreuz oder Kippa keine Glaubenssymbole, die ihm etwas bedeuten!FioreGraz hat geschrieben:Wenn sich der Gegenüber daran stößt, ja - aber nur wenn es sich um Glaubensymbole handelt.Trotzdem, Fiore, es geht hier nur ums Kopftuch (oder meinethalben noch die Kippa oder den Schleier) - also "nur" um ein Kleidungsstück. Willst Du dem Hindu seinen Sari verbieten, dem Sikh seinen Turban? Nein, das kannst Du nicht wollen!