Juergen hat geschrieben: ↑Dienstag 31. Dezember 2019, 20:09
Ferner ist der Umgang mit der Kritik falsch. Diese muß man einfach mal aushalten, sonst wird man von der Scheiße-Sturm-Gemeinschaft vor sich hergetrieben.
Ob das in diesem Fall möglich gewesen wäre, da habe ich allerdings meine Zweifel. Als Begründung darauf zu verweisen, daß nur Omas gemeint sind, die im Hühnerstall Motorrad fahren - das erscheint mir doch ziemlich abwegig und hätte vermutlich die Kritik nur noch verstärkt.
Da ist schon besser, wenn man einen Fehler eingesteht und auch Konsequenzen zieht.
Hier ein Kommentar von Alexander Kissler, der vor allem auf die besondere Stellung von ARD und ZDF als öffentl.-rechtl. Rundfunkanstalten hinweist:
Mach meine #umweltsau nicht an
Wer von der Allgemeinheit bezahlt wird, um Öffentlichkeit mitzugestalten, muss sich an die Grenzen der Schicklichkeit halten. ARD und ZDF sind keine Künstler im Dienste eines Mäzens, die heute dieser und morgen jener Laune frönen, solange es dem Fürsten gefällt. Der Souverän von ARD und ZDF sind die Bürger, die ihren Beitrag entrichten, sind wir alle. ARD und ZDF haben Teil an unserer gemeinsamen Öffentlichkeit, weil die Allgemeinheit ihr dieses Mandat erteilt hat.
Man sollte auch nicht verkennen, daß der Vorfall der Forderung, das gesamte Regime des öffentl.-rechtl. Rundfunks zu hinterfragen, neue Nahrung gibt. Wenn der Intendant des WDR in seiner Entschuldigung (nicht: Bitte um Entschuldigung) darauf hinweist, daß man künftig mehr Geld brauche, um das "hochwertige" Programm weiter liefern zu können, ist das nicht nur dreist, sondern zeigt auch, daß er von der Stimmung in der Bevölkerung weit entfernt ist.
RA Steinhöfel schlägt vor, die Abbuchungsermächtigung zu widerrufen und dem Beitragsservice Barzahlung anzubieten. Er hat das hier ausgeführt:
Neujahrsgrüße an den „Beitragsservice“ – Zahlungen einstellen
Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.