Zufällig habe ich Gestern mitbekommen, dass jetzt alle öffentlichen Internetseiten/Homepages nach Leipzig in die eine bestimmte Bibliothek (weiß nicht mehr welche) geschickt werden müssen und dort in einem Archiv aufbewahrt werden sollen. Entweder als PDF, oder noch eine zweite Art ist zulässig.
Da das so neu ist, weiß man selber noch nicht, wie dies dann mit Seiten aussieht, die sich ständig ändern, z. B. Foren und anders.
Weitere Schwierigkeit: Der Platz und was muss wirklich archiviert werden usw.
Obwohl das alles erst ganz neu ist und wahrscheinlich noch zu wenig bekannt, ist auch gleichzeitig eine Strafe bis zu 10 000,--€ für denjenigen zu erwarten, der seine Seiten nicht sendet.
Hat schon jemand von diesem Gesetz gehört, weiß mehr dazu und was haltet ihr davon?
Wird "Gespräche im Kreuzgang"(auch) archiviert?
- Robert Ketelhohn
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Pflichtablieferungsverordnung
Es geht um die sog. „Pflichtablieferungsverordnung“. Ein hanebüchener, aberwitziger Schwachsinn. Wenn sie archivieren wollen, dann müssen sie sich mal mit google.com und archive.org unterhalten. Das geht nur über automatisierte technische Verfahren. Alles andere, zumal das Internet bibliographisch zu erfassen, ist Irrsinn.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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- cantus planus
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