Robert Ketelhohn hat geschrieben:Die Todesstrafe für von Glaubens wegen unzulässig zu erklären, das ist häretisch.
Hm, woher hast Du das? Ich finde in meinem Denzinger (795) nur einen Brief Innozenz' III. (Eius exemplo) an den Erzbischof von Tarragona aus dem Jahre 1208, dem 1210 sonderbarerweise im Zusammenhang der Ausführungen zum Genuß von Fleisch (wird erlaubt) und dem Schwören (auch erlaubt) folgendes zugesetzt wurde:
Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, daß sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Haß, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet.
Das nenne ich compassionate execution!
Aber ob dies als Rechtsgrundlage für Deine Aussage ausreicht, Robert?
Übrigens, wenn's Dich interessiert, Robert: Die Lutheraner stützen Deine Position. In der Konkordienformel (1577) finden sich Articuli anabaptistici, qui in politia sunt intolerabiles, deren einer lautet: Daß die Oberkeit im neuen Testament in unverletzten Gewissen die Übeltäter am Leben nicht strafen könne.
Tacitus hat geschrieben:Hm, woher hast Du das? Ich finde in meinem Denzinger (795) nur einen Brief Innozenz' III. (Eius exemplo) an den Erzbischof von Tarragona
DS 795 liegst du schon genau richtig. Es handelt sich um den Eid,
den zur Rückkehr in die Gemeinschaft mit der Kirche bereite Wal-
denser zu schwören hatten. Andersherum gesagt, sie mußten den
waldensischen Häresien abschwören, unter welchen, wie dein Zitat
zeigt, auch jene war, die weltliche Obrigkeit könne von Glaubens
wegen ohne Todsünde unter keinen Umständen die Todesstrafe
verhängen. – Darüber hinaus handelt es sich um die selbstverständ-
liche und bis in die jüngste Zeit niemals angezweifelte Lehrtradition
der ganzen Kirche.
Angelika hat geschrieben:Eine häretische Aussage von Kardinal Schönborn aus Wien, der fordert, die kirchliche Lehre müsse noch einen Schritt weitergehen.
Bedauerlich, denn der Herr Graf wirft damit 1975 Jahre übereinstim-
mender Lehre über den Haufen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.