Kommunionempfang zivil „wiederverheirateter“ Geschiedenener
Da habe ich aber noch einmal Glück gehabt…als Kind hatte ich mehrmals die Mittelohrentzündung und hatte das eine oder andere Ohr schon mal verbunden. (Außerdem mußte ich profilaktisch eine wattierte Mütze mit Ohrenklappen tragen…Ihr könnt Euch vorstellen, daß man damit gehänselt wird.)
Nachher hätte irgend so ein Priester mir die Kommunion verweigert, weil er gedacht hat, ich wäre in einer schlagenden Verbindung.
Nachher hätte irgend so ein Priester mir die Kommunion verweigert, weil er gedacht hat, ich wäre in einer schlagenden Verbindung.
schlagendes Weibsvolk gibts nicht. Außer so ne Blase (die aber schon wieder eingegangen sein dürfte) in Marburg. Wenn icvh mich recxht erinner.
Linus, dem bandtragendes Weibsvolk suspekt ist.
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"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Können wir wirklich die Augen vor dem Leid der Betroffenen verschließen?
Interessant ist, was Elizabeth Marquardt zu dem Leid der Kinder "geschiedener" Eltern sagt: http://www.zenit.org/article-14862?l=german.
Unter Umständen kann sich dieses Leid dann sogar bis in kommende Generationen erstrecken. Wer das nicht sehen will, macht sich schuldig.
Interessant ist, was Elizabeth Marquardt zu dem Leid der Kinder "geschiedener" Eltern sagt: http://www.zenit.org/article-14862?l=german.
Unter Umständen kann sich dieses Leid dann sogar bis in kommende Generationen erstrecken. Wer das nicht sehen will, macht sich schuldig.
Zuletzt geändert von Gerhard am Donnerstag 10. April 2008, 10:23, insgesamt 1-mal geändert.
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."
Erstens heißt das lata sententia, wenn du es adverbial gebrauchst, zweitens beträfe eine solche Strafe nur das interne Forum und kann bis zur Feststellung im externen Forum allein vom Betroffenen selbst vollstreckt werden und drittens trifft es hier gar nicht zu, denn die, denen wegen offenkundiger Sünden die Kommunion verweigert wird, sind nicht exkommuniziert und ihr Ausschluß hat keine Strafcharakter, wie auch das oben verlinkte Schreiben der Glaubenskongregation klarstellt.Linus hat geschrieben:Sie sich selber latae sententiae
Ich kenn es eigentlich nur aus der Studentensprache. gut maan lernt nie aus.holzi hat geschrieben:Nein, es ist oberdeutsch für Freundeskreis, Bande, Gruppe.anneke6 hat geschrieben:Eine Blase? Ist das Studentensprache?
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viewtopic.php?p=204382#204382 reicht das nicht?
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Lieber Linus,
danke für Deine Antwort, die Klärung gebracht hat.
Ich denke, es gibt in jedem Bistum unterschiedliche Direktiven, wie mit dem genannten Personenkreis umzugehen ist.
Die Lösung des Opus Dei Priesters finde ich sehr gelungen.
Herzliche Grüße
Gerhard
danke für Deine Antwort, die Klärung gebracht hat.
Ich denke, es gibt in jedem Bistum unterschiedliche Direktiven, wie mit dem genannten Personenkreis umzugehen ist.
Die Lösung des Opus Dei Priesters finde ich sehr gelungen.
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Die Verantwortung liegt beim Kommunionempfänger. Woher soll der die Kommunion austeilende Priester wissen, ob derjenige nicht unmittelbar vorher gebeichtet und bereut hat?Leguan hat geschrieben:Es wird für Priester nicht gerade einfacher, sich an römische Vorgaben zu halten, wenn in Papstmessen Nichtkatholiken (Frere Roger) und im Zivilkonkubinat lebende (Rudy Giuliani u.a. gestern) unwidersprochen die Hl. Kommunion empfangen.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Frere Roger war Glied der reformierten Kirche, Giuliani ist zum dritten Mal verheiratet. Bei beiden hätte eine Reue (aus röm.-kath. Sicht) eine sichtbare Veränderung zur Folge gehabt: Der eine hätte konvertieren müssen, der andere hätte seine dritte Frau verlassen müssen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Die Verantwortung liegt beim Kommunionempfänger. Woher soll der die Kommunion austeilende Priester wissen, ob derjenige nicht unmittelbar vorher gebeichtet und bereut hat?Leguan hat geschrieben:Es wird für Priester nicht gerade einfacher, sich an römische Vorgaben zu halten, wenn in Papstmessen Nichtkatholiken (Frere Roger) und im Zivilkonkubinat lebende (Rudy Giuliani u.a. gestern) unwidersprochen die Hl. Kommunion empfangen.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"
Das ist nicht richtig, da die zivile Wiederheirat und das Zusammenleben einen öffentlichen und dauerhaften Akt darstellen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Die Verantwortung liegt beim Kommunionempfänger. Woher soll der die Kommunion austeilende Priester wissen, ob derjenige nicht unmittelbar vorher gebeichtet und bereut hat?
Phatmass hat den Heiligen Vater ja aufgerufen, einer Reihe von Politikern - "falls sie auftauchen" - die Kommunion zu verweigern. War einer davon dort? Giuliani kann ich darunter aber nicht entdecken:
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
Wobei Giulianis erste Ehe für ungültig erklärt wurde und die zweite auch kirchlich geschlossen wurde.Lutheraner hat geschrieben:Giuliani ist zum dritten Mal verheiratet.
Er hatte angegeben, seine erste Frau sei seine Cousine zweiten Grades. Als er sich dann scheiden ließ, legte er Beweise vor, daß sie in Wirklichkeit seine Cousine ersten Grades war und also der dafür notwendigen Dispens fehlte. Die Ungültigkeitserklärung wurde von seinem persönlichen Freund und Priester durchgeboxt, der der gleiche war, der ihn ein paar Jahre zuvor mit der Frau verheiratet hatte, von der er angeblich nicht wußte, daß es seine Cousine war.
Mindestens John Kerry, Ted Kennedy, Chris Dodd und Nancy Pelosi waren dort und haben die Kommunion empfangen.Peregrin hat geschrieben:Phatmass hat den Heiligen Vater ja aufgerufen, einer Reihe von Politikern - "falls sie auftauchen" - die Kommunion zu verweigern. War einer davon dort?
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Ich bleibe dabei, die Verantwortung liegt beim Kommunionempfänger. Es kann nicht Aufgabe des Kommunionspenders sein eine Gesichtskontrolle und Personenidentifikation durchzuführen. Soll der Kommunion austeilende Priester bei der Papstmesse vielleicht ein "Fahndungsplakat" dabei haben um die Leute zu erkennen???
Siehe das Wort des Hl. Apostels Paulus: „Es prüfe ein jeder sich selbst, und so esse er von dem Brot und trinke aus dem Kelch. Denn wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht, da er den Leib des Herrn nicht unterscheidet.“ (1 Kor 11,28 f.) Sowie die Sequenz Lauda Sion zum Fronleichnamsfest des Hl. Thomas von Aquin: „Gute kommen, Böse kommen, alle haben ihn genommen, die zum Leben, die zum Tod; Bösen wird er Straf‘ und Hölle, Frommen ihres Heiles Quelle; so verschieden wirkt dies Brot.“
Siehe das Wort des Hl. Apostels Paulus: „Es prüfe ein jeder sich selbst, und so esse er von dem Brot und trinke aus dem Kelch. Denn wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht, da er den Leib des Herrn nicht unterscheidet.“ (1 Kor 11,28 f.) Sowie die Sequenz Lauda Sion zum Fronleichnamsfest des Hl. Thomas von Aquin: „Gute kommen, Böse kommen, alle haben ihn genommen, die zum Leben, die zum Tod; Bösen wird er Straf‘ und Hölle, Frommen ihres Heiles Quelle; so verschieden wirkt dies Brot.“
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Lieber Raimund,
dann könntest Du doch jedem den Leib des Herrn aushändigen, der sich "anstellt". Hat der Priester hier nicht eine Verantwortung, der er gerecht werden muss? Ich sehe den Zelebranten hier in der Pflicht, ein Kommunionhelfer wird ja auch nur auf Veranlassung des Priester tätig.
Gerhard
dann könntest Du doch jedem den Leib des Herrn aushändigen, der sich "anstellt". Hat der Priester hier nicht eine Verantwortung, der er gerecht werden muss? Ich sehe den Zelebranten hier in der Pflicht, ein Kommunionhelfer wird ja auch nur auf Veranlassung des Priester tätig.
GrußPius XII. hat geschrieben:Enzyklika Mystici corporis: Den Gliedern der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind.
Gerhard
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Ja, schon. In der Praxis wird sich das auch kaum anders handhaben lassen. Es ist von vorneherein davon auszugehen, daß diejenigen die sich anstellen auch rechtmässig anstellen.Gerhard hat geschrieben: dann könntest Du doch jedem den Leib des Herrn aushändigen, der sich "anstellt".
Dagegen gibt es nichts zu sagen.Gerhard hat geschrieben: Hat der Priester hier nicht eine Verantwortung, der er gerecht werden muss? Ich sehe den Zelebranten hier in der Pflicht, ein Kommunionhelfer wird ja auch nur auf Veranlassung des Priester tätig.
Pius XII. hat geschrieben:Enzyklika Mystici corporis: Den Gliedern der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind.
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Es gibt mehrere Dokumente der Glaubenskongregation, die etwas anderes aussagen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Ja, schon. In der Praxis wird sich das auch kaum anders handhaben lassen. Es ist von vorneherein davon auszugehen, daß diejenigen die sich anstellen auch rechtmässig anstellen.Gerhard hat geschrieben: dann könntest Du doch jedem den Leib des Herrn aushändigen, der sich "anstellt".
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Gut, ich habe hier lediglich meine Meinung als Laie dargelegt und bin auch kein Kommunionhelfer. Ich kann mir aber wirklich schwer vorstellen, wie so eine Überprüfung der Kommunionwürdigkeit in der Praxis, also im Augenblick der Kommunionspendung, vor sich gehen soll.Leguan hat geschrieben:Es gibt mehrere Dokumente der Glaubenskongregation, die etwas anderes aussagen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Ja, schon. In der Praxis wird sich das auch kaum anders handhaben lassen. Es ist von vorneherein davon auszugehen, daß diejenigen die sich anstellen auch rechtmässig anstellen.Gerhard hat geschrieben: dann könntest Du doch jedem den Leib des Herrn aushändigen, der sich "anstellt".
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin absolut gegen solche Geschichten wie von Hasenhüttl u.s.w., das darf natürlich nicht sein. Ggf. ist es auch sinnvoll vor der Kommunion ausdrücklich und deutlich auf die Voraussetzungen zum Kommunionempfang hinzuweisen!
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