Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

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cantus planus
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Kirchliche Trauung ohne Standesamt?

Beitrag von cantus planus »

Kreuz.net hat geschrieben:Deutschland. Ab 2009 können Ehepaare in Deutschland kirchlich heiraten, ohne sich vorher staatlich zu trauen. Das erfuhr das Nachrichtenmagazin ‘Focus’. Die deutsche Regierungskoalition wolle diese Änderung im Personenstandrecht beschließen. Die deutsche Bischofskonferenz will jetzt aber eine kirchenrechtliche Regelung ausarbeiten, die eine Hochzeit ohne Trauschein nur mit bischöflicher Ausnahme ermöglicht. Diese Regelung soll Pensionisten helfen zu heiraten, ohne ihre Rentenbezüge zu verringern.
Ist diese Meldung auch noch in anderen Medien veröffentlicht worden? Wer weiss etwas darüber?

Dann müssten Rentner also nicht mehr... Urlaub in Österreich machen?
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John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

Häh? Könnte einer diesem armen Nichtdeutscher erklären, um was es geht?

(Daß man hierzulande standesamtlich heiraten muß, war mir klar, aber was meinst Du mit "Urlaub in Österreich" und was hat das mit Pensionisten zu tun?)

Cheers,

John
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Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

John Grantham hat geschrieben:Häh? Könnte einer diesem armen Nichtdeutscher erklären, um was es geht?

(Daß man hierzulande standesamtlich heiraten muß, war mir klar, aber was meinst Du mit "Urlaub in Österreich" und was hat das mit Pensionisten zu tun?)

Cheers,

John
Ich nehme an, dass er damit meint, dass man in Österreich - genauso wie in Israel - kirchlich heiraten kann, ohne vorher standesamtlich zu heiraten.

Und Pensionisten: Nun, von denen will keiner seine Bezüge verlieren....

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

In Österreich ist die kirchliche Eheschließung auch ohne die standesamtliche möglich. Daher hat sich in meiner norddeutschen Heimat eine regelrechte Klosterroute entwickelt, die heiratswillige Pensionisten an bestimmte österreichische Pfarreien weiterleiten, die vorher bereits informiert sind, dass einer "Trauung kirchenrechtlich nicht im Wege stünde"...
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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Die Meldung steht auch schon auf Radio Vatikan:
Kirchliche Trauungen sind ab 2009 auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich. Möglich wird das durch ein neues Personenstandsrecht, das der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet hatte. Die Deutsche Bischofskonferenz arbeitet dazu derzeit eine kirchenrechtliche Regelung aus. Danach sollen kirchliche Heiraten ohne staatlichen Trauschein nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sein. Gedacht sei vor allem an die sogenannte Rentnerehe, bei der zwei Hinterbliebene den kirchlichen Segen wünschen, ohne ihre Witwenrente zu verlieren. Bei der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe im Februar in Würzburg hatte Kardinal Karl Lehmann bereits darauf hingewiesen, dass die seelsorgerischen und gesellschaftlichen Folgen der Neuregelung genau zu bedenken seien. Grundsätzlich sei die Freigabe der kirchlichen Trauung eine alte Forderung der katholischen Kirche. - Die rund 120 Jahre alte bestehende Regelung entstammt dem Kulturkampf zwischen Preußen und der katholischen Kirche; in anderen EU-Staaten wie Österreich gibt es keine solche Koppelung. Diese schreibt für Deutschland aber auch das Reichskonkordat von 1933 fest. Es gestattet die kirchliche Einsegnung der Ehe vor der Ziviltrauung nur „im Falle einer lebensgefährlichen, einen Aufschub nicht gestattenden Erkrankung eines Verlobten“ sowie „im Falle schweren sittlichen Notstandes“. Der Pfarrer ist in solchen Fällen verpflichtet, dem Standesamt „unverzüglich Anzeige zu erstatten“. Abgesehen davon gilt im alten Personenstandsgesetz eine kirchliche Vorabtrauung als Ordnungswidrigkeit. (pm/kna/rv 10.05.2008 mc)
Quelle
Finde ich prinzipiell gut, nicht nur wegen der moralisch einwandfreien Bekämpfung der Altersarmut. Die Zivilehe hat uns schließlich erst Napoleon aufs Auge gedrückt; daß diese notwendig mit der kirchlichen Eheschließung verknüpft ist, ist eine ungute Konzession an den säkularen Zeitgeist, die man so schnell wie möglich wieder aufgeben sollte (auch wenn das meinen Beruf als Genealoge wieder mal ein Stück komplizierter machen wird).

John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

cantus planus hat geschrieben:In Österreich ist die kirchliche Eheschließung auch ohne die standesamtliche möglich. Daher hat sich in meiner norddeutschen Heimat eine regelrechte Klosterroute entwickelt, die heiratswillige Pensionisten an bestimmte österreichische Pfarreien weiterleiten, die vorher bereits informiert sind, dass einer "Trauung kirchenrechtlich nicht im Wege stünde"...
OK, soweit verstanden, aber was hat das speziell mit Pensionisten zu tun? Irgendwie verstehe ich etwas nicht...oder übersehe was.

Cheers,

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Ich glaube das bezieht sich auf Witwenrentenansprüche.
???

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

John Grantham hat geschrieben:OK, soweit verstanden, aber was hat das speziell mit Pensionisten zu tun? Irgendwie verstehe ich etwas nicht...oder übersehe was.
Wenn Senioren noch einmal standesamtlich heiraten, kann sich das mitunter drastisch auf die Rente auswirken.
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taddeo
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Beitrag von taddeo »

@ John:

Wenn in Deutschland zwei Rentner heiraten, dann verlieren sie eine ihrer beiden Renten. Bisher mußten sie zwangsläufig standesamtlich heiraten, bevor sie kirchlich getraut werden durften. Also war der Verlust einer Rente ebenfalls unumgänglich. Wenn sie nun nur noch kirchlich heiraten können, dürfen sie beide Renten behalten, denn vor dem Staat gelten sie ja weiterhin als nichteheliche Lebenspartner - mit allen juristischen Konsequenzen.

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Benedictus
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Beitrag von Benedictus »

John Grantham hat geschrieben: OK, soweit verstanden, aber was hat das speziell mit Pensionisten zu tun? Irgendwie verstehe ich etwas nicht...oder übersehe was.
Ja, es geht um die Pensionen bzw. Renten. Angenommen, die 67jährige verwitwete Trude Tunke möchte ihren 70jährigen Partner Kurt Kümmel heiraten. Kurt bezieht eine monatliche Rente von 1600 €, Trude erhält eine eigene Rente von 180 € und zusätzliche 900 € Witwenrente von ihrem verstorbenen Mann. Nach der bisherigen Rechtslage muss Trude, wenn sie ihren Kurt kirchlich heiraten möchte, zunächst standesamtlich heiraten. Diese standesamtliche Heirat hätte aber zur Folge, dass damit ihre Witwenrente in Höhe von 900 € entfallen würde, da ja nun ihr Ehemann Kurt für sie zu sorgen hat. Sprich, Kurt und Trude haben zusammen nun monatlich 1780 € gemeinsam zur Verfügung. Dies hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit viele Paare in einer ähnlichen Situation den Weg nach Österreich oder Belgien angetreten haben, um dort kirchlich zu heiraten. Somit sind die beiden kirchlich verheiratet, rechtlich gesehen jedoch nicht. Im Fall von Kurt und Trude bedeutet das konkret: 2680 € monatlich statt 1780 €.
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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Aha. Belgien war mir jetzt neu. Ich kannte bisher nur die österreichische Route.

(Allerdings bin ich auch weder verheiratet, noch Pensionist. :) )
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John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

cantus planus hat geschrieben:Aha. Belgien war mir jetzt neu. Ich kannte bisher nur die österreichische Route.

(Allerdings bin ich auch weder verheiratet, noch Pensionist. :) )
Achtung, Mädels! Cantus ist available! ;D

Cheers,

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John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

Benedictus hat geschrieben:
John Grantham hat geschrieben: OK, soweit verstanden, aber was hat das speziell mit Pensionisten zu tun? Irgendwie verstehe ich etwas nicht...oder übersehe was.
Ja, es geht um die Pensionen bzw. Renten. Angenommen, die 67jährige verwitwete Trude Tunke möchte ihren 70jährigen Partner Kurt Kümmel heiraten. Kurt bezieht eine monatliche Rente von 1600 €, Trude erhält eine eigene Rente von 180 € und zusätzliche 900 € Witwenrente von ihrem verstorbenen Mann. Nach der bisherigen Rechtslage muss Trude, wenn sie ihren Kurt kirchlich heiraten möchte, zunächst standesamtlich heiraten. Diese standesamtliche Heirat hätte aber zur Folge, dass damit ihre Witwenrente in Höhe von 900 € entfallen würde, da ja nun ihr Ehemann Kurt für sie zu sorgen hat. Sprich, Kurt und Trude haben zusammen nun monatlich 1780 € gemeinsam zur Verfügung. Dies hat dazu geführt, dass in der Vergangenheit viele Paare in einer ähnlichen Situation den Weg nach Österreich oder Belgien angetreten haben, um dort kirchlich zu heiraten. Somit sind die beiden kirchlich verheiratet, rechtlich gesehen jedoch nicht. Im Fall von Kurt und Trude bedeutet das konkret: 2680 € monatlich statt 1780 €.
Danke Euch für die Infos.

Das ist...krank. Kafka läßt grüßen.

Hat die ausländische kirchliche Ehe irgendwelche Auswirkungen auf z.B. Erbrecht o.ä.?

Cheers,

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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

John Grantham hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Aha. Belgien war mir jetzt neu. Ich kannte bisher nur die österreichische Route.

(Allerdings bin ich auch weder verheiratet, noch Pensionist. :) )
Achtung, Mädels! Cantus ist available! ;D

Cheers,

John
Aber wahrscheinlich schon zu reif, um sich mit High-Heels betören zu lassen, oder?
???

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

anneke6 hat geschrieben:
John Grantham hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Aha. Belgien war mir jetzt neu. Ich kannte bisher nur die österreichische Route.

(Allerdings bin ich auch weder verheiratet, noch Pensionist. :) )
Achtung, Mädels! Cantus ist available! ;D

Cheers,

John
Aber wahrscheinlich schon zu reif, um sich mit High-Heels betören zu lassen, oder?
Och... äh... naja... Wenn du mal nach Köln kommst, könnte ich die High-Heels ja mal anschauen. Rein bildungshalber, versteht sich. ;D
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holzi
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Beitrag von holzi »

John Grantham hat geschrieben: Hat die ausländische kirchliche Ehe irgendwelche Auswirkungen auf z.B. Erbrecht o.ä.?
Wohl kaum direkte Auswirkungen, das kann man auch per Testament richten und oft haben die alten Jungverheirateten schon Kinder aus ersten Ehen. Unser Pfarrer hat auch schon das eine oder andere Mal Post nach Österreicht verschickt, damit zwei Verwitwete heiraten konnten.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Da im deutschen Erbrecht auch eine gewillkürte Erbfolge angeordnet werden kann, sind die Auswirkungen erstmal nicht so groß. Sofern gesetzl. Erben 1. oder 2. Ordnung aber vorhanden sind, sind deren Pflichtteile größer als im Falle einer bürgerlichen Ehe. Das kann im Einzelfall schon zu beträchtlichen Unterschieden führen.

Gravierende Auswirkungen kann das Nichtbestehen einer bürgerl. Ehe im Erbschaftssteuerrecht haben, da so die Freibeträge nicht ausgenutzt werden können. Dies kann im Einzelfall bedeuten, daß sich der Staat über die Erbschaftssteuer das zurückholt, was bei der Rente flöten ging.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Die Blitzmerker von der Presse haben jetzt auch ihr Sommerthema gefunden:


Goggle News zum Thema "Kirchliche Hochzeit ohne Standesamt"
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Was mir am meisten aufstößt, ist die in einigen Artikeln verwendete Bezeichnung "Ehe light". Abgesehen davon, dass das Wort an sich blödsinnig ist, ist es auch eine Herabwürdigung der sakramentalen Ehe. :sauer:
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John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

cantus planus hat geschrieben:Was mir am meisten aufstößt, ist die in einigen Artikeln verwendete Bezeichnung "Ehe light". Abgesehen davon, dass das Wort an sich blödsinnig ist, ist es auch eine Herabwürdigung der sakramentalen Ehe. :sauer:
Meinst Du nicht, daß sie weniger Kalorien hat? Nur eine Hochzeitstorte. ;)

Cheers,

John
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Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Also "Ehe light" für das Ehesakrament (ohne standesamtlichen Behördenkram) hört sich wirklich reichlich blöd an. Absolut unpassend!
Diese Wortwahl mancher Medien beweist, daß die kirchliche Trauung oft nur noch als romantische Inszenierung mit Musikuntermalung, also operettenhaft, gesehen wird.

Als Bezeichnung für die nur standesamtlich eingetragene Ehe könnte man dann "Fiskalehe" nehmen.
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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Also "Ehe light" für das Ehesakrament (ohne standesamtlichen Behördenkram) hört sich wirklich reichlich blöd an. Absolut unpassend!
Diese Wortwahl mancher Medien beweist, daß die kirchliche Trauung oft nur noch als romantische Inszenierung mit Musikuntermalung, also operettenhaft, gesehen wird.

Als Bezeichnung für die nur standesamtlich eingetragene Ehe könnte man dann "Fiskalehe" nehmen.
Aufgrund der Tatsache, daß eine Zivilehe (Fiskalehe trifft auch nicht ganz zu, denn die Zivilehe hat nicht nur im Steuerrecht Auswirkungen) jederzeit wieder geschieden werden kann, müßte eigentlich klar sein, daß der Terminus "Ehe light" genau darauf zutrifft. Demgegenüber ist eine nach katholischem Verständnis eingegangene und gelebte Ehe eigentlich eine "Hardcore-Ehe".

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Lutheraner
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Beitrag von Lutheraner »

taddeo hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:Also "Ehe light" für das Ehesakrament (ohne standesamtlichen Behördenkram) hört sich wirklich reichlich blöd an. Absolut unpassend!
Diese Wortwahl mancher Medien beweist, daß die kirchliche Trauung oft nur noch als romantische Inszenierung mit Musikuntermalung, also operettenhaft, gesehen wird.

Als Bezeichnung für die nur standesamtlich eingetragene Ehe könnte man dann "Fiskalehe" nehmen.
Aufgrund der Tatsache, daß eine Zivilehe (Fiskalehe trifft auch nicht ganz zu, denn die Zivilehe hat nicht nur im Steuerrecht Auswirkungen) jederzeit wieder geschieden werden kann, müßte eigentlich klar sein, daß der Terminus "Ehe light" genau darauf zutrifft. Demgegenüber ist eine nach katholischem Verständnis eingegangene und gelebte Ehe eigentlich eine "Hardcore-Ehe".
Das wird bei der Altersgruppe, die die neue Regelung wohl hauptsächlich aus pekuniären Gründen nutzen wird, aber nicht immer einfach sein ;-)
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Lutheraner hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:Also "Ehe light" für das Ehesakrament (ohne standesamtlichen Behördenkram) hört sich wirklich reichlich blöd an. Absolut unpassend!
Diese Wortwahl mancher Medien beweist, daß die kirchliche Trauung oft nur noch als romantische Inszenierung mit Musikuntermalung, also operettenhaft, gesehen wird.

Als Bezeichnung für die nur standesamtlich eingetragene Ehe könnte man dann "Fiskalehe" nehmen.
Aufgrund der Tatsache, daß eine Zivilehe (Fiskalehe trifft auch nicht ganz zu, denn die Zivilehe hat nicht nur im Steuerrecht Auswirkungen) jederzeit wieder geschieden werden kann, müßte eigentlich klar sein, daß der Terminus "Ehe light" genau darauf zutrifft. Demgegenüber ist eine nach katholischem Verständnis eingegangene und gelebte Ehe eigentlich eine "Hardcore-Ehe".
Das wird bei der Altersgruppe, die die neue Regelung wohl hauptsächlich aus pekuniären Gründen nutzen wird, aber nicht immer einfach sein ;-)
Wie man's nimmt. Die Kondition "bis der Tod euch scheidet" kann in jedem Alter eine Prüfung werden (Wie war das mit dem Goldenen Hochzeiter, der gestand, an Scheidung habe er nie gedacht, aber an Mord schon ein paarmal...?). Oder hast Du "hardcore" auf etwas anderes bezogen? Nanana...

John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

taddeo hat geschrieben:Demgegenüber ist eine nach katholischem Verständnis eingegangene und gelebte Ehe eigentlich eine "Hardcore-Ehe".
Hardcore-Ehe. Das muß ich mir merken. :D :D :D

Cheers,

John
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Lutheraner
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Beitrag von Lutheraner »

taddeo hat geschrieben:Die Kondition "bis der Tod euch scheidet" kann in jedem Alter eine Prüfung werden
Darauf wollte ich hinaus: Ohne "Vollzug der Ehe" gilt diese Kondition plötzlich nicht mehr. Bei älteren Paaren wird der Vollzug oft wohl gar nicht mehr stattfinden.
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Das sagst Du.
Ich habe da so einen Spruch gehört: Je oller, desto doller.
???

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Lutheraner
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Beitrag von Lutheraner »

John Grantham hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:Demgegenüber ist eine nach katholischem Verständnis eingegangene und gelebte Ehe eigentlich eine "Hardcore-Ehe".
Hardcore-Ehe. Das muß ich mir merken. :D :D :D
Man darf mit der neuen Regelung jetzt ja zwei Partner heiraten: Je einen kirchlich und einen standesamtlich. Das ist wirklich Hardcore ;D
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taddeo
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Beitrag von taddeo »

anneke6 hat geschrieben:Das sagst Du.
Ich habe da so einen Spruch gehört: Je oller, desto doller.
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

:D :D :D
???

conscientia
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Beitrag von conscientia »

Hallo zusammen,

könnt Ihr mir einmal helfen? Irgendwie steh ich auf der Leitung....

Dass die Zwangs-Ziviltrauung vor der kirchlichen abgeschafft werden soll, finde ich ja in Ordnung. Weg mit dem Kulturkampfmüll.

Nur kapiere ich gar nicht, warum der Staat nun plötzlich sehenden Auges zulassen soll, dass die so genannten Onkelehen, die bislang in Österreich oder Belgien kirchlich geschlossen worden sind, weil die Paare nicht auf eine von zwei Renten verzichten können, nun im Inland von der Kirche eingesegnet werden.

Und warum soll die Abschaffung der Zwangs-Ziviltrauung vor der kirchlichen nur für Senioren gelten?

Irgendwie ist die ganze Story nicht ganz ausgegoren!

ieromonach
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Das Refektorium

Beitrag von ieromonach »

In Griechenland ist die staatl. als auch kirchl. Trauung rechtverbindlich, ebenso in Deutschland bei einigen griech. orth.Priestern. Diese handeln für den Staat als "Standesbeamtenersatzfunktionäre". Was für ein Name.

Eine Ehe muß auch einen rechtlichen Schutz haben. Der ist bei n icht staatlich anerkannten Trauungen nicht gegeben. Außerdem, wo ist denn das Problem, nur ein finanzielles - Rente -? Hier können wir ruhig dem Kaiser geben was des Kaisers ist.

Die Praxis von der oben geschrieben wurde halt ich für nicht in Ordnung.

+Pth

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