Credo in der sog. ordentlichen Form der römischen Hl. Messe

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ar26
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Credo in der sog. ordentlichen Form der römischen Hl. Messe

Beitrag von ar26 »

Ich frag mal, weil ich es heute und morgen garantiert wieder erleben werde und es mich unglaublich ärgert.

Da ich ja bekanntlich die alte Form ohnehin präferiere bin ich da nicht so firm. Was gilt bezüglich des Credo in der sogenannten ordentlichen Form der Messe. Mir ist bekannt, daß im Gegensatz zu früher auch das Apostolicum gestattet ist. Hierzulande wird da aber zumeist ein fragwürdiges Lied (Vierzeiler gezungen), das mitzusingen mir nahezu unmöglich ist. Ist so ein "credo"-Lied eigentlich grundsätzlich zulässig?
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Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Die Regelungen in GRM 2002 (Grundordung des römischen Meßbuches) sind eigentlich kurz und eindeutig:
Das Glaubensbekenntnis

67. Das Credo oder Glaubensbekenntnis dient dazu, dass das ganze versammelte Volk auf das Wort Gottes, das in den Lesungen aus der Heiligen Schrift verkündet und in einer Homilie ausgelegt wurde, antwortet und dass es, indem es die Glaubensnorm in einer für den liturgischen Gebrauch approbierten Form vorträgt, der großen Mysterien des Glaubens gedenkt und sie bekennt, bevor deren Feier in der Eucharistie beginnt.

68. Das Glaubensbekenntnis ist an den Sonntagen und Hochfesten vom Priester gemeinsam mit dem Volk zu singen oder zu sprechen. Das kann auch bei besonderen Feiern von größerer Festlichkeit geschehen. Wird es gesungen, stimmt es der Priester oder gegebenenfalls der Kantor beziehungsweise die Schola an. Gesungen wird es aber von allen gemeinsam oder vom Volk im Wechsel mit der Schola. Wird es nicht gesungen, ist es von allen gemeinsam zu sprechen oder wechselweise von zwei Gruppen.
Wesentlich dürfte also sein:

"...in einer für den liturgischen Gebrauch approbierten Form..."

weiterhin wird in o.g. Dokument erläutert:
137. Das Glaubensbekenntnis wird vom Priester gemeinsam mit dem Volk gesungen oder gesprochen (vgl. Nr. 68.). Dabei stehen alle. Zu den Worten: hat Fleisch angenommen (Et incarnatus est) usw. verneigen sich alle tief; an den Hochfesten derVerkündigung und der Geburt des Herrn aber knien alle nieder.
Jetzt müssten sich nur noch die Hw. Herren Geistlichen daran halten.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Ich glaub, ich erinner mich jetzt wieder. Dieses ganze Ausnahmegedöns stammt noch aus dem 70iger Messbuch. Da dieses im Gegensatz zum 2002 und 1962iger Messbuch keine Gültigkeit mehr hat, sollte man eigentlich alle Bischöfe und Priester die dies noch nutzen, suspendieren, wie damals Erzbischof Lefebvre und die FSSPX :D .
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Lupus
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Beitrag von Lupus »

Jetzt müssten sich nur noch die Hw. Herren Geistlichen daran halten.

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Gemach, mein Lieber!

Hier ist ein Priester, der sich daran hält!

(Allerdings hat mich mal ein Pfarrgemeinderat danach gefragt, was ich denn da immer betete, in anderen Kirchen werde ein anderes Glaubensbekenntnis gebetet (er meinte das Apostolicum!), und auf meine Antwort , wir beteten das "Messcredo", wie es auch der Kirchenchor gelegentlich feierlicher Hochämter singt, antwortete er: "Dann müssen Sie einen anderen Glauben haben!" :freude: :freude: :freude: )

Ich fordere stets unter Angabe der Gotteslob-Nummer 356 dazu auf, das "Große Glaubensbekenntnis" zu beten!
Es hat sich eingeführt und wird selbstverständlich gebetet.

(Wie man sich be(t)tet, so liegt man!)

Lupus

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Werter Hw. Lupus,

ich muss gestehen, daß dies irgendwie Luxusprobleme sind. Ich hätte auch keine Schwierigkeiten das stadtrömische Bekenntnis in der Hl. Messe zu beten. Wiewohl das NC als "Kollektivbekenntnis" besser in die Hl. Messe passt. Außerdem gibt es ja noch die Tradition.

Hierzulande aber (von der Kathedra bis in die kleinste Provinzkirche) werden stattdessen irgendwelche Lieder gesungen, deren Texte bei mir Gefühle des Ärgers hervorrufen. Diese Lieder stammen alle aus den Jahren um 1970.
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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Das komische ist, daß ich dergleichen hier fast noch nie erlebt habe. Selbst in den liturgisch abgedrehtesten Messen, in denen es ansonsten drunter und drüber geht, wird brav das Apostolicum gebetet.

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Pit
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Beitrag von Pit »

Leguan hat geschrieben:Das komische ist, daß ich dergleichen hier fast noch nie erlebt habe. Selbst in den liturgisch abgedrehtesten Messen, in denen es ansonsten drunter und drüber geht, wird brav das Apostolicum gebetet.
Geht mir genauso.
Das Apostolicum ist und war in den Messen, die ich bisher mitgefeiert habe, usus und zwar egal, ob es sich um ein Hochamt, eine Messe im Pfingstlager der Pfadfinder oder um eine Messe (jawohl! Messe!) in der Jugendkirche handelte.
Gut, beim festlichen Hochamt (Pontifikalamt) kommt es öfters vor, daß das "Große" Glaubensbekenntnis (NC) gebetet oder gesungen wird - aber irgendwelche Lieder anstatt des Bekenntnisses habe ich noch nie erlebt, wohl aber einmal eine sehr gelungene Vertonung (Text original, Musik neu) ich glaube von Manfred Siebald.

Gruß,Pit
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ar26
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Beitrag von ar26 »

"Wir glauben an den einen Gott,
den Vater der erschuf die Welt,
den Sohn, der uns erlöset,
den Geist, der uns erhält.

Wir glauben an die Kirch allein,
die einig heilig, allgemein,
und an des Leibes Auferstehn
und ewges Leben in den Höhen."

Dann gibt es noch eine andere Variante. Da kommt am Ende sinngemäß folgender Text:

"Dies glaub ich und so leb ich
und will im Tod vertraun,
daß ich in meinem Leibe
soll meinen Gott anschaun"

Letztere Variante find ich extrem eigenartig.

Wenn man Glück hat, wird zumindest "Fest soll mein Taufbund" gesungen.

Insgesamt hab ich das sehr oft in der Kathedrale in Dresden erlebt, aber auch in anderen Kirchen unserer Diözese. Da ich ja "Kirchenhopper" bin, komm ich eben auch viel rum. Leider gibt es ja nicht überall die alte Messe. Bin mal gespannt, wie es dann um 18:00 in der Pfarrkirche ist. Vermutlich wird da nicht mal das Messformular von Allerheiligen genommen.

EDIT: FAIRNESS MUSS SEIN. ES HANDELTE SICH UM DIE MESSE AN ALLERHEILIGEN. ALS CREDO-LIED "FEST SOLL MEIN TAUFBUND". IN DER PREDIGT WAR EINE TENDENZ ZUR ALLERLÖSUNG ZU ERKENNEN (DIE HEILIGEN IM HIMMEL SEIEN AUS ALLEN RELIGIONEN BERUFEN. STIMMT BEKANNTLICH NUR AUSNAHMSWEISE.)
Zuletzt geändert von ar26 am Samstag 1. November 2008, 19:43, insgesamt 1-mal geändert.
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Zunächst einmal: Die "Allgemeine Einführung" / "Grundordnung" gilt jeweils nur für das Messbuch zu dem geschrieben ist.

Also, die "AEM" (dt.) gilt für die 2. Ausgabe (1975) auf deutsch und die GRM (lat.) gilt für die 3. Ausgabe (2002) auf Latein. Die oben zitierte GRM (dt.) wird für die 2009 / 2010 erwartete 3. Ausgabe (dt.) gelten.

Daneben gilt in Deutschland noch die "Feier der Gemeindemesse" von 1975.

Die einschlägigen Vorschriften lauten:
AEM:

Das Glaubensbekenntnis

43. Das Credo oder Glaubensbekenntnis dient als Element der Messfeier dazu, dass die Gemeinde dem Wort Gottes, wie sie es in den Lesungen und in der Homilie gehört hat, zustimmt, darauf antwortet und sich die wesentlichen Glaubenswahrheiten in Erinnerung ruft, bevor die Mahlfeier beginnt.

44. Das Glaubensbekenntnis wird an den Sonntagen und Hochfesten vom Priester gemeinsam mit allen gesprochen. Es kann auch für besondere Anlässe vorgesehen werden.

Will man es singen, soll es in der Regel von allen gemeinsam oder im Wechsel gesungen werden.
Die Feier der Gemeindemesse:

62 An Sonntagen, an Hochfesten und bei enderen festlichen Gottesdiensten folgt das Credo:

63 Das Große Glaubensbekenntnis
(P.: Wir sprechen das Große Glaubensbekenntnis.)
A.: Wir glauben an den einen Gott, (...)

64 Oder:
Credo in unum Deo (...)

65 * Anstelle des Großen Glaubensbekenntnisses kann das Apostolische Glaubensbekenntnis gesprochen werden.
(P.: Wir sprechen das Apostolische Glaubensbekenntnis.)
A.: Ich glaube an Gott, (...)

66 * Das Glaubensbekenntnis soll im Regelfall in seinem Wortlaut gesprochen oder gesungen werden. Ausnahmsweise darf es durch ein Credo-Lied ersetzt werden.

(*) kennzeichnet Eigengut des deutschen Messbuchs
GRM (dt. Überstzung) siehe Raimund's Post


Damit haben wir zur Zeit folgende Rechtslage:

1. Messe auf Deutsch: Credo oder Apostolicum oder (ausnahmsweise) Credo-Lied.

2. Messe auf Latein: Credo oder Apostolicum.

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Was gilt als "Credo Lied"? Bei uns wird öfter zum (anstelle des) Credo gesungen:

"Wahrer Gott, wir glauben dir, du bist mit Gottheit und Menschheit hier.
Du, der den Satan und Tod überwand, der im Triumph aus dem Grabe erstand:
Preis dir, du Sieger auf Golgatha, Sieger wie keiner! Alleluja!"

"Jesus, dir jauchzt alles zu, Herr über Leben und Tod bist du!
In deinem Blute gereinigt von Schuld freun wir uns wieder der göttlichen Huld;
gib, daß wir stets deine Wege gehn, glorreich wie du aus dem Grab erstehn."
(Osterlied, T u. M: Christoph Bernhard Verspoell, Münster 1810).

Ich wünschte mir GRM 2002 wäre in der vorliegenden Fassung endlich verbindlich.
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Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Lupus hat geschrieben:Jetzt müssten sich nur noch die Hw. Herren Geistlichen daran halten.

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Gemach, mein Lieber!

Hier ist ein Priester, der sich daran hält!
Entschuldigung für die etwas flapsig vorgetragene pauschale Kritik. Ich meinte nur diejenigen, die sich nicht daran halten. ;)
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maliems
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Beitrag von maliems »

ar26 hat geschrieben:Hierzulande aber (von der Kathedra bis in die kleinste Provinzkirche) werden stattdessen irgendwelche Lieder gesungen, deren Texte bei mir Gefühle des Ärgers hervorrufen. Diese Lieder stammen alle aus den Jahren um 1970.
wie verhältst Du dich dann?

Ich für meinen Teil würde vermutlich im Gotteslob 356 aufschlagen und parallel still beten. möglichst diskret. aber doch so, dass ich meinen seelenfrieden habe, so gut es geht.

michaelis
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Beitrag von michaelis »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Ich wünschte mir GRM 2002 wäre in der vorliegenden Fassung endlich verbindlich.
Das ist sie doch.

Du mußt eben nur Messen auf Latein besuchen. :mrgreen:


Aber auch eine andere Vorschrift zum Glaubensbekenntnis wird eigendlich nirgendwo beachtet:
AEM:
Kniebeuge und Verneigung

(...)

234. Es gibt zwei verschiedene Verneigungen: Kopf- und Körperverneigung.

a) Kopfverneigung: beim Namen der Dreifaltigkeit, beim Namen Jesu, Mariens und des Heiligen, zu dessen Gedächtnis die Messe gefeiert wird.

b) Körperverneigung oder tiefe Verneigung: bei der Begrüßung des Altars, außer es befindet sich auf ihm der Tabernakel mit dem Sakrament, zu den Gebeten "Heiliger Gott, reinige" und "Herr, wir kommen zu dir", im Glaubensbekenntnis zu den Worten "hat Fleisch angenommen" bzw. "empfangen durch den Heiligen Geist", (...)
Oder habt ihr diese tiefe ([Punkt]) Verneigung schon mal erlebt, geschweige denn von der Gemeinde?!

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ar26
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Beitrag von ar26 »

@ maliems
Eine Zeit lang hab ich versucht das Ganze "traditionell" zu begleiten. Mittlerweile fehlt mir der Nerv dafür. Ich versuch das jetzt bis zum Kanon durchzustehen und vergegenwärtige mir dann den Gedanken, daß auch hier der Herr sein Oper von Golgatha, das mir für meine vielen Sünden Rettung bringen kann, gegenwärtig setzt. Ansonsten kommuniziere ich geistlich.

@ michaelis
Gesehen hab ich das nur gestern auf Gloria.tv als dort ein Ausschnitt von der Abschlussmesse der Bischofssynode (Credo) lief. Der Papst hat das so gemacht:
http://www.gloria.tv/?video=drtohdplbujhszoemzve
Persönlich hab ich das aber im poln. NOM mit Kniebeuge auch schon so gemacht.

PS: Wieviele lat. Messen in der o.Form gibt es in Deutschland? Sicher weniger als in der ao Form.
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iustus
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Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben: Hierzulande aber (von der Kathedra bis in die kleinste Provinzkirche) werden stattdessen irgendwelche Lieder gesungen, deren Texte bei mir Gefühle des Ärgers hervorrufen. Diese Lieder stammen alle aus den Jahren um 1970.
Hierzulande leider auch absolut üblich :cry: - im besten Fall was aus dem GL, im schlechtesten Fall (es war eine Familienmesse) das KINDERMUTMACHLIED: :motz:

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Warum gehst Du in sowas? Hattest Du nicht eh die Möglichkeit stets in die altehrwürdige Form zu gehen? Sowas ist ja noch viel härter, als alles was ich bisher gehört habe.
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maliems
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Beitrag von maliems »

ar26 hat geschrieben:@ maliems
Eine Zeit lang hab ich versucht das Ganze "traditionell" zu begleiten. Mittlerweile fehlt mir der Nerv dafür. Ich versuch das jetzt bis zum Kanon durchzustehen und vergegenwärtige mir dann den Gedanken, daß auch hier der Herr sein Oper von Golgatha, das mir für meine vielen Sünden Rettung bringen kann, gegenwärtig setzt. Ansonsten kommuniziere ich geistlich.
mein vorschlag der- wie du es sagst- traditionellen begleitung war natürlich nur gemeint: solange du es aushältst.

ich selbst war 3 jahre in der ostdeutschen diaspora.

die katholiken hatten eine katholische grundhaltung, die vorbildlich war, aber waren in den vorangegeangenen 6-8 jahren liturgisch verbildet worden. ich habe es dort leider nicht ausgehalten.

Unser Kölner Kardinal nennt so etwas (freilich hat er es anders gemeint, aber ich glaube trotzdem, er trifft den Kern): eucharistische Abstinenz.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Das Problem besteht ja nicht jedes Wochenende, da ich viel unterwegs bin. Zudem hab ich in drei Tagen mündliche Prüfung, danach bin ich Volljurist und kann mir eine Möglichkeit suchen, selbigen Beruf auszuüben. Aus verschiedenen Gründen wird das wohl nicht hier sein und anderswo existiert das Problem nicht so.

Diese Grundhaltung gibt es tatsächlich, man kann den Leuten (den normalen Gläubigen) daher eigentlich keinerlei bösen Willen unterstellen. Beim Klerus sieht das schon etwas anders aus: ein Bischof, der den Begriff "Ablass" gerne streichen will, um die Protestanten nicht zu verärgern, ein Hochschulpfarrer, der der DBK vorwirft, gegen "das Konzil" zu verstoßen, wenn sie das gemeinsame Gebet mit den Muslimen ablehnt (beides wohlgemerkt in der Bistumspresse, also öffentlich) sind halt Zeichen des Niedergangs.
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Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

iustus hat geschrieben:Hierzulande leider auch absolut üblich :cry: - im besten Fall was aus dem GL, im schlechtesten Fall (es war eine Familienmesse) das KINDERMUTMACHLIED: :motz:
In meiner Pfarrei werden solche Lieder dankenswerterweise in die Märchenwelt projiziert.
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."

iustus
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Beitrag von iustus »

ar26 hat geschrieben:Warum gehst Du in sowas? Hattest Du nicht eh die Möglichkeit stets in die altehrwürdige Form zu gehen?
Leider nein. Die nächste Sonntagsmesse in der außerordentlichen Form ist über 50 km entfernt und manchmal passt es zeitlich nicht.
:(

Es war an jenem Tag zwar eine "Famlienmesse" angekündigt, aber ich dachte nicht, dass es SO schlimm kommt! Seither feiere ich keine "Familienmessen" mehr mit...

HeGe
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Beitrag von HeGe »

ar26 hat geschrieben:Wenn man Glück hat, wird zumindest "Fest soll mein Taufbund" gesungen.
Haben wir letzte Woche auch mal gehabt, aber dann immerhin sogar die richtige Originalfassung, nicht die zensierte Version aus den 70ern. :ja:
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Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

HeGe hat geschrieben:
ar26 hat geschrieben:Wenn man Glück hat, wird zumindest "Fest soll mein Taufbund" gesungen.
Haben wir letzte Woche auch mal gehabt, aber dann immerhin sogar die richtige Originalfassung, nicht die zensierte Version aus den 70ern. :ja:
Ist aber trotzdem nicht das Credo. Und sicher auch kein Credo-Lied.

Taufbund statt Credo wird nicht dadurch besser, daß dieses Lied traditionell gepolten Katholiken vielleicht irgendwie sympathisch ist.

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Ist mir schon klar. Aber ein Lied als Credo-Ersatz erlebe ich bei uns, Gott sei es gedankt, eigentlich relativ selten. "Fest soll mein Taufbund" ist dann noch mit die beste Wahl. Und die unzensierte Version habe ich ziemlich lange nicht mehr in der Messe singen dürfen, daher habe ich da mit Freude mitgesungen.
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Kilianus
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Beitrag von Kilianus »

Selbst in "Ich glaube Gott, daß du es bist" ist ja immerhin noch eine trinitarische Grundstruktur - im Gegensatz zum Taufbundlied.

Aber wozu darüber streiten, was nun das weniger schlimme Übel ist - wo das Gute in Gestalt von GL 423 doch so naheliegt...

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Heute nach langer Zeit mal wieder das Apostolicum in der Messe gebetet. Michaelis, ich würd gern mal wissen, was für einen Rechtscharakter diese "Feier der Gemeindemesse" hat. Seit wann steht einigen Bischofskonferenzen das Recht zu, ein Messbuch noch mal zu ändern?

Irgendwie glaub ich, daß das Messbuch von 2002 in dt. Fassung eh so lang rausgezögert wird, weil man auf gewisse personelle Veränderungen hofft. Naja je länger man wartet, desto mehr Gewicht bekommt das Messbuch von 1962 wieder :mrgreen:
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

ar26 hat geschrieben:Michaelis, ich würd gern mal wissen, was für einen Rechtscharakter diese "Feier der Gemeindemesse" hat. Seit wann steht einigen Bischofskonferenzen das Recht zu, ein Messbuch noch mal zu ändern?
Wenn ich das richtig sehe, ist "die Feier der Gemeindemesse" lediglich ein Auszug aus dem Deutschen Messbuch mit allen relevanten Teilen für die Messe "mit Volk".

Die dort beschriebenen "Änderungen" sind somit nur die Rubriken des dt. Messbuchs.


Die Genehmigung zur "Änderung" des Messbuchs steht im Messbuch, genauer in der AEM, selber:
6. Die Allgemeine Einführung will grundlegende Richtlinien für die rechte Ordnung der Eucharistiefeier bieten und Regeln für die verschiedenen Formen der Feier darlegen (11). Die Bischofskonferenzen können gemäß den Bestimmungen der Liturgiekonstitution für ihren Bereich Normen festlegen, die der Tradition und Eigenart der verschiedenen Völker, Gebiete und Gruppen entsprechen (12).

und

(12): Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Art. 37-40. Die Bischöfe haben von dieser Vollmacht Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Anpassungen sind vor allem in den Rubriken der Feier der Gemeindemesse beschrieben.
Soweit ich weis, hat Rom diese Änderungen/Ergänzungen auch genehmigt.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Existiert diese Möglichkeit auch gemäß der Einführung zum Messbuch von 2002 oder werden die Bischofskonferenzen wieder an die kurze Leine genommen?
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

ar26 hat geschrieben:Existiert diese Möglichkeit auch gemäß der Einführung zum Messbuch von 2002 oder werden die Bischofskonferenzen wieder an die kurze Leine genommen?
Natürlich existiert diese Möglichkeit auch bei der 3. Ausgabe. Das ist auch gut so, denn wenn man die weltweite Kirche betrachtet, werden bestimmte Dinge nunmal aus einem anderen kulturellen Hintergrund heraus unteschiedlich betrachted.

Nimm nur mal die Frage der Farbe von "Trauer-"Gewändern:
In Mitteleuropa traditionel schwarz, aber in Japan z.B. weiß.

Wichtig ist nur, daß diese Änderungen das Ziel einer weitestgehenden Einheitlichkeit, die nur da ändert, wo es notwendig ist, nicht aus den Augen verliert.
Und hier ist Rom aufgerufen, diese Grenzen im Rahmen der Recogniszierung sicherzustellen.

Das wurde in den 70er Jahren wohl etwas zu locker gehandhabt. Schau die z.B. nur mal die amerikanischen Akklamationen an. :shock:

Aber allein schon die Verdeutlichung des Prinzips der weitestgehenden Textgenauigkeit an vielen Stellen in der GRM macht wohl sehr deutlich, wie man gedenkt, dies heutzutage zu handhaben.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Ich spiele solche Credo-Lieder natürlich häufiger, da sie einfach gewünscht sind. Aber ich gestehe, dass ich es ungerne tue. Mir wäre das Apostolicum lieber. An Hochfesten wird bei uns allerdings immer das "Große Credo" gebetet (und der Römische Kanon, gestern sogar auf Latein.). Das versöhnt mich immer ein wenig - zumal ich, neben dem Text, auch mit der musikalischen Struktur der Credolieder oft wenig anfangen kann.
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ar26
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Beitrag von ar26 »

@ michaelis

Ich finde das angeführte Beispiel nicht besonders begründend. Derartige Ausnahmen ließen sich auch anders handhaben. Letztlich läuft es doch auf die Frage raus, will man grundsätzlich Spielraum für regionale Modifikationen lassen oder soll es nach wohl durchdachter Prüfung im Einzelfall mal eine Ausnahme am Besten durch römischen Verwaltungsakt geben.

Man müsste sich das Messbuch von 2002 mal genauer anschauen. Wenn aber dabei die schon bekannten Probleme wieder auftreten, dann hat es wohl ohnehin seinen Zweck verfehlt. Man ist wohl so oder so gehalten, das Messbuch von 1962 zu forcieren, um von den modernen Ärgerlichkeiten verschont zu werden.
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

ar26 hat geschrieben:Ich finde das angeführte Beispiel nicht besonders begründend. Derartige Ausnahmen ließen sich auch anders handhaben.
Natürlich ließe sich so etwas anders handhaben. Das wäre dann aber nicht im Sinne des Konzil
Sacrosanctum concilium:

D) Regeln zur Anpassung an die Eigenart und Überlieferungen der Völker

37. In den Dingen, die den Glauben oder das Allgemeinwohl nicht betreffen, wünscht die Kirche nicht eine starre Einheitlichkeit der Form zur Pflicht zu machen, nicht einmal in ihrem Gottesdienst; im Gegenteil pflegt und fördert sie das glanzvolle geistige Erbe der verschiedenen Stämme und Völker; was im Brauchtum der Völker nicht unlöslich mit Aberglauben und Irrtum verflochten ist, das wägt sie wohlwollend ab, und wenn sie kann, sucht sie es voll und ganz zu erhalten. Ja, zuweilen gewährt sie ihm Einlaß in die Liturgie selbst, sofern es grundsätzlich mit dem wahren und echten Geist der Liturgie vereinbar ist.

38. Unter Wahrung der Einheit des römischen Ritus im wesentlichen ist berechtigter Vielfalt und Anpassung an die verschiedenen Gemeinschaften, Gegenden und Völker, besonders in den Missionen, Raum zu belassen, auch bei der Revision der liturgischen Bücher. Dieser Grundsatz soll entsprechend beachtet werden, wenn die Gestalt der Riten und ihre Rubriken festgelegt werden.

39. Innerhalb der Grenzen, die in der "editio typica" der liturgischen Bücher bestimmt werden, wird es Sache der für ein Gebiet im Sinne von Art. 22 § 2 zuständigen kirchlichen Autorität sein, Anpassungen festzulegen, besonders hinsichtlich der Sakramentenspendung, der Sakramentalien, der Prozessionen, der liturgischen Sprache, der Kirchenmusik und der sakralen Kunst, jedoch gemäß den Grundregeln, die in dieser Konstitution enthalten sind.

40. Da jedoch an verschiedenen Orten und unter verschiedenen Verhältnissen eine tiefer greifende und deswegen schwierigere Anpassung der Liturgie dringlich ist, soll beachtet werden:

1) Die für die einzelnen Gebiete im Sinne von Art. 22 § 2 zuständige kirchliche Autorität möge sorgfältig und klug erwägen, welche Elemente aus Überlieferung und geistiger Anlage der einzelnen Völker geeignet sind, zur Liturgie zugelassen zu werden. Anpassungen, die für nützlich oder notwendig gehalten werden, sollen dem Apostolischen Stuhl vorgelegt und dann mit dessen Einverständnis eingeführt werden.

2) Damit die Anpassung aber mit der nötigen Umsicht geschehe, wird der kirchlichen Autorität des betreffenden Gebietes vom Apostolischen Stuhl die Vollmacht erteilt werden, gegebenenfalls in gewissen dazu geeigneten Gemeinschaften für bestimmte Zeit die notwendigen Vorversuche zu gestatten und zu leiten.

3) Weil vor allem in den Missionsländern die Anpassung liturgischer Gesetze besondere Schwierigkeiten mit sich zu bringen pflegt, sollen bereits bei der Abfassung der Gesetze Sachverständige aus dem betreffenden Fachgebiet herangezogen werden.

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ar26
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Beitrag von ar26 »

Die Frage, ob und wenn ja welches Credo in der Messe gebetet wird, betrifft den Glauben ja wohl. Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man vier Zeilen lalalala singt, oder das NC betet, daß bekanntlich auf dem Doppelkonzil geschaffen wurde, damit die Kirche eine der schwierigsten Prüfungen ihrer damals noch jungen Geschichte bestehen konnte.

Im übrigen fühle ich mich beleidigt, wenn man meine kulturelle Verortung mit derjenigen der Deutschkatholiken gleichsetzt. Ich bin römischer Katholik und unterscheide mich dadurch habituell und intellektuell von den Deutschkatholiken. (Das heißt nicht das ich mich klüger wähne, sondern daß ich über andere Dinge nachsinne und mich anders verhalte). Vielleicht sollte ich meine Staatsangehörigkeit wechseln, damit das zur Kenntnis genommen wird.

Mal ernsthaft, ich halte es für reichlich unkatholisch, der Differenzierung durch Nationalität oder kultureller Verwurzelung einen derart hohen Stellenwert einzuräumen. Die Liturgie war in den Grenzen der jeweiligen Ritenkirchen immer Symbol der Einheit. Dieses Prinzip hat das Pastoralkonzil offenbar missachtet.
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