Ich wüsste nicht, was das mit der diskutierten Frage zu tun hat. Hier hat niemand kritisiert, dass Gesetze für eine Vielzahl anwendbarer Fälle Tatbestände beschreiben.anneke6 hat geschrieben:@ Maurus: Du sprichst von Pauschalurteilen…was meinst Du wohl, warum sind die 10 Gebote sind apodiktisch? Der Gerechtigkeit wegen.
Bitte lies deinen Satz nocheinmal, auf den ich das mit den Pauschalurteilen schrieb.
Doch, auch der zählt. Unser Strafrechtssystem baut auf Schuld auf, ergo ist auch die Person des Täters wichtig.Es zählt die Übertretung des Gesetzes, nicht der Gesetzübertreter und seine Individualität.
Ja, diesselbe Tat. Aber auch dasselbe Motiv? Vielleicht sperrt die A den B ein, weil er ein Schläger ist, und sie um ihre Kinder fürchtet? Und C sperrt D ein, weil er an Ds Erbe will? Ist das dasselbe?Ein Verbrechen wurde begangen…hat die Persönlichkeit, die Jugend des Verbrechers oder sonst irgendwelche Details aus seinem Leben einen Einfluß auf die Schwere des Verbrechens? Nein. Es ist die selbe Tat, ob ich nun Robert in einen Kühlschrank sperre, weil ich will, daß er elendig verendet oder ob Noiram dasselbe mit mir macht…es ist dieselbe Tat.
Oh bitte...soll ich die anderen Tatbestände auflisten, für die das AT die Todesstrafe fordert?Zu Deinem "gar nichts muß er" - Argument: Im AT steht: Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden. Dies sagt doch eigentlich schon alles aus. Und die einzige Alternative zur Todesstrafe ist die lebenslange Haftstrafe — ohne Verschonung.
Auch das ist mir bekannt. Der Zusammenhang ist mir allerdings nicht klar.Nicht ohne Grund unterscheidet fast jedes Gesetzbuch verschiedene Tötungsdelikte. Notwehrüberreaktion oder Tötung im Affekt ist etwas anderes als Mord (wobei ich die deutsche Defintion von Totschlag ziemlich nah an das herankommt, was in der christlichen Theologie Mord ist)…und deshalb wird dergleichen auch weniger schwer bestraft.