Firmspendung durch einen Priester

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anneke6
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Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von anneke6 »

Dieser Strang wurde von ad-fontes mit den Fragen aus dem zweiten Beitrag hier eröffnet. Da es einen themengleichen Parallelstrang gab, rutschte die Antwort von anneke6 an die erste Stelle. War technisch leider nicht anders möglich. Bitte um Verständnis!
cantus planus, Mod.



In den Ostkirchen (denen, die in voller Einheit mit Rom stehen und den aus unserer Sicht schismatischen) schon immer. Hier wo ich wohne, ist Firmspendung durch einen Priester nur im Zusammenhang mit einer Erwachsenentaufe üblich, oder wenn ein Protestant in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird.
Ich finde diese Option — ich vermute, die gibt es erst seit dem letzten Konzil — nicht schlecht.. In diesem Fall wird die Firmung in stärkere Nähe zur Taufe gerückt, denn Taufe, Firmung (und Eucharistie) gehören zusammen als in die Kirche integrierende Sakramente.
???

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ad-fontes
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Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

1. Gibt es seit wann?

2. Wie denkt ihr darüber?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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cantus planus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von cantus planus »

Ich verstehe die Frage oben nicht: bedeutet "sollte" die Formulierung eines Wunsches? Oder ist es hier mit "muss (mit Ausnahme)" gleichzusetzen?

In diesem Fall sind die Antworten nicht eindeutig zu bejahen: Nummer 3.) ist einfach falsch, wie man in "Lumen Gentium" nachlesen kann. Daher muss man eigentlich - wie ich - mit Antwort 2.) zustimmen. Oder eben mit Antwort 1.), wobei sich hier die Frage nach den persönlichen Konsequenzen stellt. Was soll man den tun, wenn man zur Firmung bereitsteht, und plötzlich kommt statt des Bischofs der Generalvikar in die Kirche?

Es stellt sich einfach die Frage nach der Praktikabilität: früher wurde in den Domkirchen an vier Sonntagen Erstkommunion gehalten, und danach an bis zu einem Dutzend (!) weiterer Sonntage gefirmt. Ob das richtig und sinnvoll ist, kann man auch lebhaft diskutieren... Vor allem ist die Gemeinde zu bedauern.
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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

cantus planus hat geschrieben:Ich verstehe die Frage oben nicht: bedeutet "soll" die Formulierung eines Wunsches? Oder ist es hier mit "muss" gleichzusetzen?

In diesem Fall sind die Antworten nicht eindeutig zu bejahen: Nummer 3.) ist einfach falsch, wie man in "Lumen Gentium" nachlesen kann. Daher muss man eigentlich - wie ich - mit Antwort 2.) zustimmen.
Na ja, je nachdem wie man sein Katholischsein definiert, ob altkirchlich oder post-lumengential (sorry, für die schräge Wortschöpfung)..
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cantus planus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von cantus planus »

OK. Wünschenwert wäre natürlich die Spendung aller Weihen durch den Bischof. Aber das ist nur in der Diaspora machbar. Also warten wir 10 Jahre, und es ist wieder möglich. :breitgrins:
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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

cantus planus hat geschrieben:OK. Wünschenwert wäre natürlich die Spendung aller Weihen durch den Bischof. Aber das ist nur in der Diaspora machbar. Also warten wir 10 Jahre, und es ist wieder möglich. :breitgrins:
Wozu gibt es Weihbischöfe?
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Robert Ketelhohn
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Was meinst du mit „lumbigenital“?
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cantus planus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von cantus planus »

Nach "Lumen Gentium" - das andere würde man wohl "lumpi..." nennen...
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Sebastian
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Sebastian »

Wie handhaben es denn Eure mit Rom unierten, byzantinischen Brüder ? ich nehme mal stark an, wie die Orthodoxen, richtig?
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Jacinta
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Jacinta »

anneke6 hat geschrieben: Hier wo ich wohne, ist Firmspendung durch einen Priester nur im Zusammenhang mit einer Erwachsenentaufe üblich, oder wenn ein Protestant in die volle Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird.
Meines Wissens nach sogar nur bei Konvertiten, außer sie wollen unbedingt den Bischof haben, dann gibts zentrale Firmtermine. Die Firmung durch den Bischof finde ich ganz besonders in diesem Fall vorzugswürdig. So viele sinds ja (leider) nicht.
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Maurus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Maurus »

Wenn schon nicht der Bischof zur Firmung kommen kann, dann sollte die Firmung durch den Ortspfarrer vorgenommen werden. Meistens werden damit ja Domkapitulare beauftragt, aber was hat ein Firmling mit dem Personaldezernenten zu schaffen? Den Bischof kennt er zwar in der Regel auch nicht, aber hier ist es jedenfalls ein Wert an sich, dass der Oberhirte selbst vorbeikommt und die Jugendlichen die über ihre Ortsgemeinde hinausgehende Kirche besser begreifen lernen. Bei einem Dezernenten ist das nicht vorhanden, auch wenn er Domkapitular ist. Dann kann das auch der Ortspfarrer machen, der die Jugendlichen ja auch in der Zeit ihrer Vorbereitung begleitet hat.

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Robert Ketelhohn
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Sebastian hat geschrieben:Wie handhaben es denn Eure mit Rom unierten, byzantinischen Brüder ? ich nehme mal stark an, wie die Orthodoxen, richtig?
Ja.
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michaelis
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von michaelis »

Meine Antwort: Zwischen 1 und 2.

Die Firmung von Gruppen muß grundsätzlich dem Ostsbischof oder zumindest einem infulierten Prälaten (Weihbischof, Abt) vorbehalten bleiben. "Grundsätzlich" heißt, das man natürlich bei plötzlichen Erkrankungen etc. auf andere Notlösungen zurückgreifen können muß. Aber auch in solchen Fällen sollte dies nicht der Ortspfarrer sein, denn die Firmung macht durch die Bindung an den Bischof ja gerade auch die Einheit der gesamten Ortkirche deutlich.

Eine Überlastung der Bischöfe / Äbte dürfte höchstens zur Bildung größerer Firmgruppen führen (verbunden mir der Bitte an den Papst, einen Weihbischof zu senden.)

Anders bei "Einzelfirmungen":
Da heir die Firmung unmittelbar mit der Taufe / Aufnahme verbunden ist, sollte sie hier vorzugsweise durch den Spender der Taufe erfolgen. Dies wird häufig der Pfarrer sein, aber auch hier macht eine Taufe + Firmung durch den Bischof Sinn.

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anneke6
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von anneke6 »

michaelis hat geschrieben:… die Firmung macht durch die Bindung an den Bischof ja gerade auch die Einheit der gesamten Ortkirche deutlich.
Da bin ich mit Dir einer Meinung…und mit den anderen Aussagen im Beitrag auch.
???

Kilianus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Kilianus »

Mir ist aber nicht so ganz klar, wieso die Einheit der Ortskirche durch einen infulierten Presbyter, der außerhalb der Jurisdiktion des Ortsbischofs steht, besser zum Ausdruck kommt als durch den Pfarrer, der ja letztlich nichts anderes ist als der Vertreter seines Ortsbischofs in einem bestimmten Territorium.

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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Kilianus hat geschrieben:Mir ist aber nicht so ganz klar, wieso die Einheit der Ortskirche durch einen infulierten Presbyter, der außerhalb der Jurisdiktion des Ortsbischofs steht, besser zum Ausdruck kommt als durch den Pfarrer, der ja letztlich nichts anderes ist als der Vertreter seines Ortsbischofs in einem bestimmten Territorium.
Seltsam, dass niemand von euch die grundsätzliche Frage aufwirft, ob ein Priester den Hl. Geist überhaupt weitergeben kann.

Sicher, er hat ihn in der Priesterweihe empfangen, er ist mit dem Heiligen Geist erfüllt, kann ihn aber nicht seinerseits nicht sakramental mitteilen, analog zum Gefirmten. Nur ein zur Höhe des Episkopats Konsekrierter kann die Gabe des Heiligen Geistes durch Handauflgegung (unbeschadet der grundlegenden Geistmitteilung durch die Taufe) nach der Ordnung der alten Kirche des Westens verleihen.
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Kilianus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Kilianus »

Wenn wir diesen Ansatz ernstnehmen, dann bleiben die Gläubigen im Osten von jeher ohne Geistmitteilung. Oder die Priesterweihe des Ostens verleiht von jeher größere Vollmachten als jene des Westens.

Wenn's schon grundsätzlich werden soll, dann sollten wir wohl eher erst einmal nach dem Gehalt der Firmung fragen. Das Kernproblem hast Du in der Klammer ja schon angesprochen.

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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Kilianus hat geschrieben:Wenn wir diesen Ansatz ernstnehmen, dann bleiben die Gläubigen im Osten von jeher ohne Geistmitteilung. Oder die Priesterweihe des Ostens verleiht von jeher größere Vollmachten als jene des Westens.
Keineswegs; jeder folge seiner eigenen Ordnung. In den verschiedenen Kirchenfamilien gab es seit jeher unterschiedliche Traditionen, da die apostolische Überlieferung in unterschiedlicher Ausprägung vorliegt (siehe beispielsweise die vier hl. Evangelien) und der Herr keine uniforme Kirche im Sinn hatte, wohl aber eine Liebe und Glauben geeinte.

P.S. Dass es bei einer orthodoxen Priesterweihe keine kollegiale Handauflegung gibt, ist aus meiner Sicht - dem Respekt vor der lokalen Tradition - auch kein Defekt.
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Kilianus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Kilianus »

Wenn Du davon sprichst, daß der Presbyter den Geist nicht weitergeben könne, dann verbinde ich damit, daß dies nach göttlichem Recht so eingerichtet sei - und damit die legitime Pluralität der Kirchenordnungen an dieser Stelle ihr Ende finde. Wenn es aber nicht so ist, dann ist Entscheidung der Kirche, inwie weit sie dem Presbyter diese Fähigkeit zuspricht. Wo ist dann das Problem?

Übrigens würde ich Dich bitten, diese Theorie von der Unfähigkeit des westlichen Presbyters zur Weitergabe des Geistes zu belegen. Daß Äbte firmen, ist doch schon seit dem Mittelalter Tradition, oder?

Und: Ist es wirklich sinnvoll, im Zusammenhang mit der Firmung so sehr auf die Geistmitteilung abzuheben?

michaelis
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von michaelis »

Kilianus hat geschrieben:Mir ist aber nicht so ganz klar, wieso die Einheit der Ortskirche durch einen infulierten Presbyter, der außerhalb der Jurisdiktion des Ortsbischofs steht, besser zum Ausdruck kommt als durch den Pfarrer, der ja letztlich nichts anderes ist als der Vertreter seines Ortsbischofs in einem bestimmten Territorium.
Theologisch und kirchenrechtlich macht das überhaupt keinen Unterschied.

Aber in der Betrachtung der Gläubigen, zumal der Firmanden, ist der Firmspender dann eben nicht ihr Pfarrer, sondern "einer vom Bistum".

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Siard
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Siard »

Kilianus hat geschrieben:Wenn wir diesen Ansatz ernstnehmen, dann bleiben die Gläubigen im Osten von jeher ohne Geistmitteilung. Oder die Priesterweihe des Ostens verleiht von jeher größere Vollmachten als jene des Westens.

Wenn's schon grundsätzlich werden soll, dann sollten wir wohl eher erst einmal nach dem Gehalt der Firmung fragen. Das Kernproblem hast Du in der Klammer ja schon angesprochen.
das problem scheint mir eng mit der änderung der weihetheologie durch das V2 zusammen zu hängen. das dreigliedrige amt hat doch auch inhaltlich abweichungen von der alten weihetheologie, in der bisof und priester nicht so sehr unterschiedliche stufen der weihe waren, als vielmehr unterschiedliche damit verbundene rechte hatten.
der priester als stellvertreter des bischofs, der aber nicht das recht auf vollzug aller amtshandlungen hat, ist einer der gründe der presbyterialen sukzession nach der reformation.
luther nennt die pfarrer öfter auch bischöfe, was eine gewisse konsequenz hat.

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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Kilianus hat geschrieben:Wenn Du davon sprichst, daß der Presbyter den Geist nicht weitergeben könne, dann verbinde ich damit, daß dies nach göttlichem Recht so eingerichtet sei - und damit die legitime Pluralität der Kirchenordnungen an dieser Stelle ihr Ende finde. Wenn es aber nicht so ist, dann ist Entscheidung der Kirche, inwie weit sie dem Presbyter diese Fähigkeit zuspricht. Wo ist dann das Problem?

per impositionem manuum.


Durch die Salbung mit Chrisma schon (Ostkirchen).

In der abendländischen Theologie ist - seitdem die Firmung unter Verwendung von Chrisma erfolgt - nicht mehr recht gesehen worden, was unsere originäre Kultpraxis der Geistverleihung ist.
Kilianus hat geschrieben: Übrigens würde ich Dich bitten, diese Theorie von der Unfähigkeit des westlichen Presbyters zur Weitergabe des Geistes zu belegen. Daß Äbte firmen, ist doch schon seit dem Mittelalter Tradition, oder?
Folgt in Kürze.
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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Kilianus hat geschrieben: Daß Äbte firmen, ist doch schon seit dem Mittelalter Tradition, oder?
Auch (erlaubte) Priesterweihen durch Äbte sind belegt.

Die Ausnahme bestätigt die Regel.
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ad-fontes
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Zur Klärung der Positionen - ich sehe das wie folgt:

Die Firmung ist die Entfaltung der Taufgnade durch die Verleihung der siebenfältigen Gabe des Hl. Geistes und zugleich ihr Abschluß (durch die Versiegelung mit dem Zeichen des Kreuzes unter Verwendung von Chrisam (Chrisam), zusammen mit dem Empfang der ersten hl. Kommunion; - als Vollendung der christlichen Initiation.

Die hl. Weihen hingegen beinhalten ebenfalls eine Geistmittelung, denen aber eine grundsätzlich andere Qualität zukommt als der Firmung. Durch die Priesterweihe wird die Vollmacht verliehen, zu taufen, das Opfer darzubringen, die Sünden nachzulassen, den Ehebund zu segnen, die Kranken zu salben und den Segen zu erteilen. Ihrer Herkunft nach sind das alles – mit Ausnahme der Krankensalbung als genuin presybterialer Aufgabe und der Taufe – delegierte bischöfliche Vorrechte.

So ruft der Priester den hl. Geist über Brot und Wein herab und über das Taufwasser. Der Bischof hingegen ruft den Hl. Geist exklusiv über die Weihekandidaten und die Firmlinge herab sowie über das mit Balsam vermischte Olivenöl. M. a. W. allein dem Bischof steht es zu, den Hl. Geist durch Handauflegung personell weiterzugeben.

Dass in den Ostkirchen eine andere Praxis beobachtet wird, steht dem nicht entgegen. Auch bei ihnen ist die Verbindung zum Bischof durch die Verwendung des hl. Myron (Chrisma) gewahrt, aber der Unterschied zwischen Ost und West ist der, daß die Geistmitteilung eben nicht durch Handauflegung, sondern durch die Versiegelung (Salbung) mit dem hl. Myron erfolgt.
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Kilianus
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Kilianus »

Siard hat geschrieben: das problem scheint mir eng mit der änderung der weihetheologie durch das V2 zusammen zu hängen. das dreigliedrige amt hat doch auch inhaltlich abweichungen von der alten weihetheologie, in der bisof und priester nicht so sehr unterschiedliche stufen der weihe waren, als vielmehr unterschiedliche damit verbundene rechte hatten.
der priester als stellvertreter des bischofs, der aber nicht das recht auf vollzug aller amtshandlungen hat, ist einer der gründe der presbyterialen sukzession nach der reformation.
luther nennt die pfarrer öfter auch bischöfe, was eine gewisse konsequenz hat.
Ich würde hier weniger von einer Änderung (im Sinne einer Neuerung) sprechen, sondern von einer Rückkehr ad fontes. Es ist sicher zutreffend, daß das Mittelalter den Bischof eher als Priester mit mehr jurisdiktioneller Vollmacht wahrgenommen hat. Ebenso zutreffend ist aber auch, daß dies als eine ekklesiologische Verirrung zu werten ist.

Was das Luthertum angeht: Hier ist es einmal mehr in die Falle getappt. Statt mittelalterliche Einseitigkeiten zu überwinden und zu einem traditionsgemäßen Verständnis zurückzukehren (Re-Formation eben), wurden die fehlerhaften Ansätze noch verstärkt. Die gleiche Panne, die auch beim Umgang mit dem Meßkanon passiert ist.

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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Kilianus hat geschrieben: Was das Luthertum angeht: Hier ist es einmal mehr in die Falle getappt. Statt mittelalterliche Einseitigkeiten zu überwinden und zu einem traditionsgemäßen Verständnis zurückzukehren (Re-Formation eben), wurden die fehlerhaften Ansätze noch verstärkt. Die gleiche Panne, die auch beim Umgang mit dem Meßkanon passiert ist.
Sic, sic!

Zeitgebundenheit ist eine Gefahr für alle Reformansätze oder -anliegen.
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Kilianus »

ad-fontes hat geschrieben: Der Bischof hingegen ruft den Hl. Geist exklusiv über die Weihekandidaten und die Firmlinge herab sowie über das mit Balsam vermischte Olivenöl. M. a. W. allein dem Bischof steht es zu, den Hl. Geist durch Handauflegung personell weiterzugeben.

Also: Wir haben exakt zwei Fälle, in denen der Geist sakramental an Personen weitergegeben wird - die Weihe (derzeit nur durch Bischöfe) und die Firmung (derzeit auch delegiert an Presbyter). Wie Du selbst sagst: "Die hl. Weihen hingegen beinhalten ebenfalls eine Geistmitteilung, denen aber eine grundsätzlich andere Qualität zukommt als der Firmung." Damit stellt sich natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist, beides in einen Topf zu werfen. Mit Blick auf die westliche Tradition bleibt ja zu beachten: Wir haben eine relativ breite und kontinuierliche Tradition der Firmung durch Presbyter (insbesondere Äbte) und eine vergleichsweise schmale, schon lange überhaupt nicht mehr praktizierte Tradition der Weihe durch Äbte.

M.a.W.: Wir können gerne darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, daß Presbyter die Firmung spenden. Ob es möglich ist, steht m.E. nicht zur Debatte.
Auch bei ihnen ist die Verbindung zum Bischof durch die Verwendung des hl. Myron (Chrisma) gewahrt, aber der Unterschied zwischen Ost und West ist der, daß die Geistmitteilung eben nicht durch Handauflegung, sondern durch die Versiegelung (Salbung) mit dem hl. Myron erfolgt.
Ich meine mich dunkel zu erinnern, daß die Myronweihe im Osten dem Ersthierarchen der jeweiligen autokephalen Kirche zuommt. Wenn dem so wäre, hätten wir zwar eine Bindung an den bischöflichen Weihegrad, aber auch nicht an den jeweiligen Ortsbischof.

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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Zumindest bei den Armeniern und Kopten, aber macht das einen Unterschied? Bischof bleibt Bischof, auch wenn er Katholikos oder Patriarch ist.
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Siard
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Siard »

Kilianus hat geschrieben: Ich würde hier weniger von einer Änderung (im Sinne einer Neuerung) sprechen, sondern von einer Rückkehr ad fontes. Es ist sicher zutreffend, daß das Mittelalter den Bischof eher als Priester mit mehr jurisdiktioneller Vollmacht wahrgenommen hat. Ebenso zutreffend ist aber auch, daß dies als eine ekklesiologische Verirrung zu werten ist.
ich kann deiner einschätzung leider nicht folgen.
Kilianus hat geschrieben:Ebenso zutreffend ist aber auch, daß dies als eine ekklesiologische Verirrung zu werten ist.
dies ist eine negation der kirchlichen tradition. das V2 hat eine klärung vorgenommen, die durchaus (in dieser form) als neuerung zu verstehen ist, auch wenn sie auf der mehrheitsmeinung der theologiegeschichte aufsetzt. vergleiche den artikel "weihesakrament" II. im LThK, 3. Auflage, 1007 ff.
Kilianus hat geschrieben:Was das Luthertum angeht: Hier ist es einmal mehr in die Falle getappt. Statt mittelalterliche Einseitigkeiten zu überwinden und zu einem traditionsgemäßen Verständnis zurückzukehren (Re-Formation eben), wurden die fehlerhaften Ansätze noch verstärkt. Die gleiche Panne, die auch beim Umgang mit dem Meßkanon passiert ist.


es ging gerade darum zur frühen kirche zuzrück zu kehren. der leiter einer gemeinde ist der bischof, erst später sitzt irgendwo, meist weit weg, ein bischof, der sich durch priester vertreten lässt. luther wollte zurück zum bischof als leiter einer ortsgemeinde (verstanden als ortskirche im engeren sinne).

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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von ad-fontes »

Siard hat geschrieben: es ging gerade darum zur frühen kirche zuzrück zu kehren. der leiter einer gemeinde ist der bischof, erst später sitzt irgendwo, meist weit weg, ein bischof, der sich durch priester vertreten lässt. luther wollte zurück zum bischof als leiter einer ortsgemeinde (verstanden als ortskirche im engeren sinne).
Das entbehrt nicht einer gewißen Plausibilität.
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Kilianus »

Siard hat geschrieben: dies ist eine negation der kirchlichen tradition. das V2 hat eine klärung vorgenommen, die durchaus (in dieser form) als neuerung zu verstehen ist, auch wenn sie auf der mehrheitsmeinung der theologiegeschichte aufsetzt. vergleiche den artikel "weihesakrament" II. im LThK, 3. Auflage, 1007 ff.
Jaja. Und das priesterliche Amt wird durch die Traditio der liturgischen Geräte verliehen, gell? Pius XII. hat da schließlich eine Klärung vorgenommen, die durchaus (in dieser Form) als Neuerung hzu verstehen ist, auch wenn sie auf der Mehrheitsmeinung der Theologiegeschichte aufsetzt.
es ging gerade darum zur frühen kirche zuzrück zu kehren. der leiter einer gemeinde ist der bischof, erst später sitzt irgendwo, meist weit weg, ein bischof, der sich durch priester vertreten lässt. luther wollte zurück zum bischof als leiter einer ortsgemeinde (verstanden als ortskirche im engeren sinne).
Ich gestehe gerne zu, daß die Rolle des altkirchlichen Bischofs eher dem entsprach, was man in den vergangenen Jahrzehnten "Stadtpfarrer" genannt hat. Das ändert aber nichts an der fehlenden Bischofsweihe. Wer als Laie eine verwaiste Gemeinde leitet, wird dadurch auch nicht zum Pfarrer.

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Juergen
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Re: Firmspendung durch einen Priester

Beitrag von Juergen »

(Ich kann's nicht lassen...)

Meine Güte! Ihr habt Probleme!
Und natürlich geht wieder alles mögliche durcheinander, so daß man kaum Sinn von Unsinn trennen kann.

Bezüglich der Unterschiede zwischen Ost- und Westkirche sei auf das Dokument der Kommission für den theologischen Dialog zwischen beiden Kirchen verwiesen, welches am 16. Juni 1987 in Bari verabschiedet wurde.


Ursprünglich fielen Taufe, postbaptismale Chrisamsalbung (Scheitelsalbung) durch den Priester, Erstkommunion und Handauflegung (bzw. Handausstreckung siehe unten) mit Chrisamsalbung des Hauptes (und Besiegelung) durch den Bischof zusammen, wobei nicht immer einheitlich geregelt war, ob die Erstkommunion vor oder nach der Handauflegung erfolgte. Alkuin spricht davon, daß die Kommuion vor der Handauflegung gespendet wird. Später gab es teils die Regelung, daß die Firmung erst 8 Tage nach der Taufe erfolgte. Bei dem traditionellen Tauftermin in der Osternacht, fiel damit die Firmung auf den weißen Sonntag. Auch andere Termine - etwa um Pfingsten - bürgerten sich hier und da ein.
Bereits in den frühmittelalterlichen fränkischen Bistümern, war aber diese gemeinsame Feier von Taufe und Firmung schon eher ein Ausnahmefall. In den Stadtgemeinden - vorhnehmlich - des Mittelmeerraumes war das kein Problem, aber in den großen Landbistümern, war es eher eine Unmöglichkeit, zumal es dort eben nicht mehr nur eine Taufkirche gab, sondern viele. Das Bistum Tour z.B. hat im 8. Jh. schon 50 bis 60 Pfarrstellen mit Taufrecht. Da konnte der Bischof unmöglich an allen Orten gleichzeitig sein.
Teils reisten die Neugetauften später aber auch zum Bischof, um sich firmen zu lassen. Manchmal lagen aber auch Jahre zwischen den einzelnen Firmterminen. Als im Jahre 1586 der Bischof von Paderborn in seiner Kathedrale die Firmung spendete, waren 40 Jahre seit der letzten Firmung vergangen. Und als der Kölner Weihbischof 1697 in der Stadt Kempten die Firmung spendete, waren seit seit der letzten Firmung 25 Jahre ins Land gestrichen. Es gab zwar immer wieder Bemühungen, die Zeiten zu verkürzen, was aber nicht immer gelang. Teilweise kam es zu regelrechten Massenfirmungen, wie etwa 1834 als der Apostolische Vikar Johann-Theodor von der Noot in einem einzigen Gottesdienst 2700 Personen die Firmung spendete.


In der altgallischen Liturgie und der altspanischen Liturgie war es in apostolischer Zeit schon so, daß der Priester bei Abwesenheit des Bischof die Firmung vornehmen durfte. Rom jedoch hielt an der Reservation auf den Bischof fest und so schrieb Innozenz I. im Jahre 416 in einem Brief an Bischof Decentius von Gubbo fest, daß nur der Bischof das Recht habe, die Firmung zu spenden.

Es wäre kaum vorstellbar, daß sich dies durchgesetzt hätte, wenn sich nicht die fränkische Kirche in karolingischer Zeit dazu entschlossen hätte, die römische Liturgie zu übernehmen.

Einen kleine Streit in dieser Frage gab es zwischen Gregor d. Großen und den Bischöfen Sardiniens. In Sardinien war es üblich, daß die Priester die Firmung spenden. Gregor rügt dies in einem Schreiben aus dem Jahre 593 an Bischof Januarius von Cagliari. Die Kirche Sardiniens wollte sich aber - zudem sie nicht zum röm. Metropolitanbezirk gehörte - diesem Ansinnen nicht beugen und so erlaubte Gregor d. Große ein Jahr später die auf Sardinien übliche Praxis. Die Priester durften dort firmen, sofern kein Bischof anwesend war.

1833 ernannte Gregor XVI den Luxemburger Stadtpfarrer zum Apostolischen Vikar für die Stadt Luxemburg und er erteilte im - obwohl er nur Priester und kein Bischof war - die Firmvollmacht. Es war der, von dem ich oben die Massenfirmung erwähnte.

Im CIC von 1917 (c. 782) findet dann wohl den Niederschlag einer solchen (Rechts)auffassung.

Pius XI wäre auch noch zu nennen, der 1929 den lateinamerikanischen und den philippinischen Bischöfen ausdrücklich erlaubte, Priester zur Firmung zu delegieren.

Seit 1946/47 gilt zudem generell, daß Priester in Todesgefahr firmen dürfen.


Zur Handauflegung durch den Bischof ist noch anzumerken, daß nicht wirklich klar ist, ob es sich immer um eine individuelle Handauflegung gehandelt hat. Manche Sakramentale legen das nahe, nach anderen Quellen ist es eher so, daß der Bischof die Hände über die Gruppe der Firmlinge ausstreckte.
Die Verbindung von Handauflegung und gleichzeitige Besiegelung der Stirn in einem Gestus gibt es erst seitdem dies von Benedikt XIII im Jahre 1725 so eingeführt wurde. Dafür gibt es keine historischen Vorbilder


Nach alle dem bleibt festzuhalten.
Es gibt und es gab keine theologischen Gründe, warum ein Priester die Firmung nicht vornehmen kann. Beispiele aus rund 1000 Jahren Kirchengeschichte belegen, daß es immer Fälle und teils auch Einzeltraditionen gab, wo dies gemacht wurde. Nie wurde die Gültigkeit der Firmung in Zweifel gezogen.

Ob es sinnvoll ist, daß, wenn schon nicht der Bischof selbst firmt, dann irgendwer Fremdes (Domkapitular, Abt, Dechant, wasweissich) anreist und die Firmung spendet, oder ob es dann eher sinnvoll ist, daß in solchen Fällen der Ortspfarrer die Firmvollmacht erhält, ist sicher aus pastoralen - aber eben nicht aus theologischen - Gründen diskutabel.
Gruß Jürgen

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