Die Verehrung einer Person (die "fama sanctitatis") ist sogar die unabdingbare Voraussetzung für eine Kanonisation!HeGe hat geschrieben:Ist eigentlich Sinn und Voraussetzung der offiziellen Aufnahme in den Kanon der Heiligen die Verehrung durch eine gewisse Anzahl an Gläubigen? Anders gefragt, kann (oder muss vielleicht sogar) die Kirche auch Leute selig- oder heiligsprechen, weil sie im Zustand der Heiligkeit verstorben sind, obwohl es vielleicht keine explizite Schar von Gläubigen gibt, die sie verehren würde?
Der eigentliche Sinn dieser Einrichtung ist ja eigentlich der: Ein Verstorbener wird von einer mehr oder minder großen Zahl von Gläubigen als "heiligmäßig" angesehen und es entwickelt sich eine "Verehrung" daraus. Die Kirche prüft daraufhin in einem ordentlichen Gerichtsverfahren (nichts anderes ist das Kanonisationsverfahren), ob es Gründe gibt, diese Verehrung zu untersagen. Falls nicht, dann kann (muß aber nicht!) der Papst persönlich feststellen, daß die Kirche die Verehrung dieser Person erlaubt. Gleichzeitig wird durch die Aufnahme in den liturgischen Kalender als Selige(r) oder Heilige(r) geregelt, in welcher Weise die liturgische Verehrung künftig zu erfolgen hat.