Peregrin hat geschrieben:Berolinensis hat geschrieben:
So selbstverständlich ist das nicht. Dem Weltklerus war das Barttragen früher verboten.
Wann war denn das, und warum? Verstehen könnte ich höchstens ein Schnauzbartverbot ...
Genau kann ich es nicht sagen, aber im Prinzip bis zur "Revolutionszeit" um das II. Vaticanum herum. Sehr instruktiv ist ein Reskript der Hl. Konzilskongregation an Card. Bertram von 1920 (s.
hier). Card. Bertram hatte im Namen der Fuldaer Bischofskonferenz angefragt, (1) ob der neue Kodex von 1917, der den Bart nicht ausdrücklich erwähnt, etwa die generelle Erlaubnis zum Barttragen gebe, oder (2) ob die Bischöfe in ihren Diözesen das bisherige Verbot aufrechterhalten und durchsetzen können (was ihrem Wunsche enstprach). Die Kongregation antwortete nein zu 1, ja zu 2. Die Begründung ist interessant: Es handele sich bei dem Bartverbot (das zumeist auf cap. 7
de vita et honest. Clericorum, III, 9; auf einen Brief des hl. Gregor VII an den Erzbischof von Cagliari sowie auf das V. Laterankonzil zurückgeführt wird) nicht um ein echtes allgemeines kirchliches Verbotsgesetz, sondern um eine Verteidigung der altkirchlichen, zumal römischen Sitte, die aber nicht fest verbindlich für alle festgeschrieben werden sollte, weil der Gesetzgeber eine gewisse Flexibilität behalten wollte. Dies sollte vielmehr durch Gewohnheitsrecht bzw. partikulares Recht geschehen. Wo dieses aber bestehe, habe es der neue Kodex nicht abschaffen wollen. Die Kongregation hebt hervor, daß dies im vorliegenden Falle um so mehr gelte, als das betreffende Partikluarrecht (Bartverbot) der in der ganzen lateinischen Kirche allgemein geltenden Gewohnheit entspreche. Zur Bekräftigung führt die Kongregation einen Brief des bayerischen Nuntius im Auftrage Pius IX. von 1863 an den Erzbischof von München und Freising an, in dem es heißt, es sei dem Hl. Vater zu Ohren gekommen, daß einige bayerische Kleriker, vom Geist der Neuerungssucht oder der Leichtsinnigkeit verführt, das Barttragen einführen wollten. Dem stehe die geltende Disziplin der Kirche entgegen, und eine neue Gewohnheit könne rechtmäßig nur mit der zumindest stillschweigenden Zustimmung des obersten Hirten der Kirche eingeführt werden. Er (Pius IX.) aber erkläre, daß er eine Neuerung dieser Art völlig verwerfe. Er habe daher ihn (den Nuntius) beauftragt, allen bayerischen Bischöfen anzuzeigen, daß sie auf jeden erdenkliche Wiese dafür Sorge zu tragen hätten, daß der genannte Brauch (das Barttragen) ausdrücklich verboten werde, und daß sie die Einheitlichkeit der der Disziplin und deren Übereinstimmung mit der der Kirche von Rom zu wahren und wo nötig wiederherzustellen hätten.
Die Entscheidung der Kongregation hat Beneddikt XV. in einer dem Kardinalpräfekten gewähreten Audienz aprrobiert.