Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Ich "befürchte" Hw. Dr. Weishaupt hat im wesentlichen Recht. Das stärkste Argument ist sicher, daß das Antwortschreiben nur vom Sekretär unterzeichnet ist und somit kein Akt der Kommission ist. (Die Frage nach Reskript,... wird damit hinfällig, da auch ein solches nicht von einem Sekretär gewährt werden kann.)
Andererseits halte ich die Qualifizierung der Antwort quasi als Privatmeinung des Sekretärs auch nicht für richtig. Die Antwort ist mehr als eine "persönliche Stellungnahme", da sie auf offiziellem Papier und mit Protokollnummer erfolgte.
Verpflichtende Kraft kann man ihr deswegen noch nicht beilegen, aber sicher einen "instruktiven Sinn", wie die Kommission die entsprechenden Anfragepunkte gelöst sehen möchte.
Persönlich halte ich es übrigens für wenig angebracht, daß Hw. Dr. Weishaupt hier so exakt die Grenzen der Antwort aufzeigt. Wenn es ihm ein Anliegen ist, daß die außerordentliche Form wieder mehr verbreitet wird, dann sollte er nicht binnen kürzester Zeit ihren Gegnern Argumente in die Hand spielen, sondern lieber seine kanonischen Kenntnisse nützen, um gegen die Mißstände der Modernisten aktiv vorzugehen. (Dazu höre ich von ihm allerdings relativ wenig.)
Über Art. 5 §1 kann man, glaube ich, streiten (obwohl ich persönlich selbstverständlich für die großzügige Auslegung bin). Wenn man den Artikel nämlich im Gesamtkontext des Motu proprio sieht, dann kann man doch feststellen, daß das MP sehr restriktiv bezüglich "Eigenaktivitäten" des Priesters ist. Lediglich für Messen ohne Volk (Art. 2) bzw. wenn sich quasi "spontan" Gläubige einfinden (Art. 4) gibt es keine Probleme. Alles andere ist doch immer sehr innig mit Bitten bzw. Antragstellung verbunden. Von daher spräche meiner Meinung nach mehr für eine enge Auslegung, wohingegen ich zugebe, daß ich ein explizites Argument, daß die weite Auslegung verbietet, auch nicht sehe.
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(Korrektur der Referenzen vorgenommen.)
Andererseits halte ich die Qualifizierung der Antwort quasi als Privatmeinung des Sekretärs auch nicht für richtig. Die Antwort ist mehr als eine "persönliche Stellungnahme", da sie auf offiziellem Papier und mit Protokollnummer erfolgte.
Verpflichtende Kraft kann man ihr deswegen noch nicht beilegen, aber sicher einen "instruktiven Sinn", wie die Kommission die entsprechenden Anfragepunkte gelöst sehen möchte.
Persönlich halte ich es übrigens für wenig angebracht, daß Hw. Dr. Weishaupt hier so exakt die Grenzen der Antwort aufzeigt. Wenn es ihm ein Anliegen ist, daß die außerordentliche Form wieder mehr verbreitet wird, dann sollte er nicht binnen kürzester Zeit ihren Gegnern Argumente in die Hand spielen, sondern lieber seine kanonischen Kenntnisse nützen, um gegen die Mißstände der Modernisten aktiv vorzugehen. (Dazu höre ich von ihm allerdings relativ wenig.)
Über Art. 5 §1 kann man, glaube ich, streiten (obwohl ich persönlich selbstverständlich für die großzügige Auslegung bin). Wenn man den Artikel nämlich im Gesamtkontext des Motu proprio sieht, dann kann man doch feststellen, daß das MP sehr restriktiv bezüglich "Eigenaktivitäten" des Priesters ist. Lediglich für Messen ohne Volk (Art. 2) bzw. wenn sich quasi "spontan" Gläubige einfinden (Art. 4) gibt es keine Probleme. Alles andere ist doch immer sehr innig mit Bitten bzw. Antragstellung verbunden. Von daher spräche meiner Meinung nach mehr für eine enge Auslegung, wohingegen ich zugebe, daß ich ein explizites Argument, daß die weite Auslegung verbietet, auch nicht sehe.
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(Korrektur der Referenzen vorgenommen.)
Zuletzt geändert von Gamaliel am Dienstag 16. Februar 2010, 21:06, insgesamt 1-mal geändert.
- Berolinensis
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Eben. Und es gilt der Grundsatz, nach dem begünstigende Normen weit auszulegen sind (odiosa restringenda, favorabilia extendenda). Und auch mit meiner bürgerlich-rechtlichen Methodenlehre komme ich nach Systematik und Teleologie zu dem bereits genannten Ergebnis.Gamaliel hat geschrieben:Über Art. 5 §1 kann man, glaube ich, streiten (obwohl ich persönlich selbstverständlich für die großzügige Auslegung bin). Wenn man den Artikel nämlich im Gesamtkontext des Motu proprio sieht, dann kann man doch feststellen, daß das MP sehr restriktiv bezüglich "Eigenaktivitäten" des Priesters ist. Lediglich für Messen ohne Volk (§2) bzw. wenn sich quasi "spontan" Gläubige einfinden (§4) gibt es keine Probleme. Alles andere ist doch immer sehr innig mit Bitten bzw. Antragstellung verbunden. Von daher spräche meiner Meinung nach mehr für eine enge Auslegung, wohingegen ich zugebe, daß ich ein explizites Argument, daß die weite Auslegung verbietet, auch nicht sehe.
- Berolinensis
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Ja, ja, das war mir schon klar, daß es kein Reskript im technischen Sinne ist, aber man muß doch auch mal mit gesundem Judiz an die Sache herangehen: Hier wird eine Anfrage an die Kommission (nicht an Msgr. P.) gerichtet, und diese wird - unter ausdrücklicher Bestätigung dieses Umstands - von deren Sekretär auf deren Papier mit Prot.-Nr. beantwortet. Wenn das keine Antwort der Kommission wäre, wäre ja die Anfrage nach wie vor unbeantwortet. Mag es also auch rechtstechnisch schwer einzuordnen sein, kann doch für alle praktischen Zwecke kein Zweifel bestehen, daß dies die Meinung der Kommission ist.Gamaliel hat geschrieben:Ich "befürchte" Hw. Dr. Weishaupt hat im wesentlichen Recht. Das stärkste Argument ist sicher, daß das Antwortschreiben nur vom Sekretär unterzeichnet ist und somit kein Akt der Kommission ist. (Die Frage nach Reskript,... wird damit hinfällig, da auch ein solches nicht von einem Sekretär gewährt werden kann.)
Andererseits halte ich die Qualifizierung der Antwort quasi als Privatmeinung des Sekretärs auch nicht für richtig. Die Antwort ist mehr als eine "persönliche Stellungnahme", da sie auf offiziellem Papier und mit Protokollnummer erfolgte.
Verpflichtende Kraft kann man ihr deswegen noch nicht beilegen, aber sicher einen "instruktiven Sinn", wie die Kommission die entsprechenden Anfragepunkte gelöst sehen möchte.
Im übrigen hatte ich diese beiden Punkte nur herausgegriffen; ich finde die Kommentierung - wie leider vielfach bei Dr. Weishaupt - insgesamt wenig überzeugend.
- cantus planus
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Das sehe ich eigentlich auch so: wer etwas auf dem Briefpapier einer offiziellen Behörde von sich gibt, kann hinterher eigentlich nicht seine Privatmeinung dafür reklamieren (das widerrechtliche Verwenden solcher Briefköpfe für Privatpost kann u. U. ja sogar strafbar werden).
Dann muss er eben sein persönliches Briefpapier benutzen.
Auch die Protokollnummer ist hier ein bedeutendes Indiz.
Dann muss er eben sein persönliches Briefpapier benutzen.
Auch die Protokollnummer ist hier ein bedeutendes Indiz.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Zu Letzterem: Hier stimme ich Dir zu 100% zu! Die Kommentierung von Hw. Dr. Weishaupt - auch zum Motu proprio - ist in Summe weder überzeugend, noch tiefschürfend. Die Veröffentlichung als Buch könnte er sich ruhig sparen.Berolinensis hat geschrieben:Ja, ja, das war mir schon klar, daß es kein Reskript im technischen Sinne ist, aber man muß doch auch mal mit gesundem Judiz an die Sache herangehen: Hier wird eine Anfrage an die Kommission (nicht an Msgr. P.) gerichtet, und diese wird - unter ausdrücklicher Bestätigung dieses Umstands - von deren Sekretär auf deren Papier mit Prot.-Nr. beantwortet. Wenn das keine Antwort der Kommission wäre, wäre ja die Anfrage nach wie vor unbeantwortet. Mag es also auch rechtstechnisch schwer einzuordnen sein, kann doch für alle praktischen Zwecke kein Zweifel bestehen, daß dies die Meinung der Kommission ist.
Im übrigen hatte ich diese beiden Punkte nur herausgegriffen; ich finde die Kommentierung - wie leider vielfach bei Dr. Weishaupt - insgesamt wenig überzeugend.
Bzgl. dem gesunden Menschenverstand bin ich auch bei Dir, ich stelle allerdings zwei Dinge fest: 1. Einen enormen Verfall der Rechtskultur im allgemeinen, gerade auch in Rom und 2. den Umstand, daß sich Rom vielfach nicht an die "eigenen" Gesetze hält (zum Schaden und Nachteil der Gläubigen). - Der Sekretär eines Dikasteriums, einer Kommission MUSS einfach wissen wie man ein formal korrektes und rechtsverbindliches Dokument produziert, daß keinerlei Auslegungsspielraum, Rätselraten,... zuläßt!
- Berolinensis
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Und hier bin ich völlig deiner Meinung (nur die Formulierung "bin bei dir" lehne ich als [Sprach-]Modernismus abGamaliel hat geschrieben:Bzgl. dem gesunden Menschenverstand bin ich auch bei Dir, ich stelle allerdings zwei Dinge fest: 1. Einen enormen Verfall der Rechtskultur im allgemeinen, gerade auch in Rom und 2. den Umstand, daß sich Rom vielfach nicht an die "eigenen" Gesetze hält (zum Schaden und Nachteil der Gläubigen). - Der Sekretär eines Dikasteriums, einer Kommission MUSS einfach wissen wie man ein formal korrektes und rechtsverbindliches Dokument produziert, daß keinerlei Auslegungsspielraum, Rätselraten,... zuläßt!

- Berolinensis
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Im Zusammenhang mit der Frage nach der Autorität des Schreibens von Msgr. Pozzo ist auch die Frage aufgetaucht, ob ein Schreiben des Sekretärs der Kommission frühere Schreiben der Kardinalpräsidenten, die ausdrücklich den Gebrauch der Lesungen und der Präfationen des 1970er Missales gestattet hatten (auch wenn davon glücklicherweise so gut wie nie Gebrauch gemacht worden zu sein scheint), aufheben können.
Ich würde die Frage grundsätzlicher und anders stellen, nämlich: hebt nicht Summorum Pontificum selbst diese Gestattungen auf? Mein Gedankengang ist der folgende: Art. 1 SP bestimmt:
Statt dessen stellt SP eigene Bedingungen auf, gerade etwa zu den Lesungen in der Volkssprache in Art. 6, bei denen es eine Ersetzung durch die von 1970 aber gerade nicht zuläßt. Von den Präfationen spricht es gar nicht. Dafür heißt es aber im Begleitbrief des Hl. Vaters:
Aus all dem folgt m.E., daß die früheren Schreiben der Kommission, die Änderungen am 1962er Missale gewährt (oder Regeln für seinen Gebrauch erlassen) haben, hinfällig sind. Wie seht ihr das?
Ich würde die Frage grundsätzlicher und anders stellen, nämlich: hebt nicht Summorum Pontificum selbst diese Gestattungen auf? Mein Gedankengang ist der folgende: Art. 1 SP bestimmt:
Diese waren aber die Grundlage, auf der die früheren Schreiben der Kommission ergangen waren.Die von den vorangegangenen Dokumenten "Quattuor abhinc annos" und "Ecclesia Dei" für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden ... ersetzt
Statt dessen stellt SP eigene Bedingungen auf, gerade etwa zu den Lesungen in der Volkssprache in Art. 6, bei denen es eine Ersetzung durch die von 1970 aber gerade nicht zuläßt. Von den Präfationen spricht es gar nicht. Dafür heißt es aber im Begleitbrief des Hl. Vaters:
Dies setzt klar voraus, daß die Präfationen des 1970er Missales gegenwärtig nicht zum 1962er Missale gehören.Das alte Meßbuch kann und soll ... einige der neuen Präfationen aufnehmen. Die Kommission Ecclesia Dei wird im Kontakt mit den verschiedenen Institutionen die sich dem usus antiquior widmen, die praktischen Möglichkeiten prüfen.
Aus all dem folgt m.E., daß die früheren Schreiben der Kommission, die Änderungen am 1962er Missale gewährt (oder Regeln für seinen Gebrauch erlassen) haben, hinfällig sind. Wie seht ihr das?
Zuletzt geändert von Berolinensis am Freitag 19. Februar 2010, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Das sehe ich genau gleich!
Außerdem gebe ich zu bedenken:
1. Nicht jede Antwort auf die Frage einer konkreten Person/Gruppe hat immer auch schon automatisch weltweite Geltung.
Das gilt übrigens auch für das zuletzt veröffentlichte Schreiben an den polnischen Priester/Fragesteller. Natürlich kann man davon ausgehen, daß die Kommission auf gleiche Anfragen aus anderen Ländern gleich/ähnlich antworten wird, aber automatisch voraussetzen kann man das nicht. (Die weltweite Verbreitung einer Antwort via Internet ändert daran gar nichts.)
2. Über den Mangel an rechtlichem Sinn haben wir hier schon gesprochen... Viele Dokumente der PCED verlangen eigentlich eine eigene Exegese, um überhaupt verständlich zu sein. Abgesehen von immer wieder vorkommenden kleineren Mängeln (im oben verlinkten Dokument etwa: das Fehlen des Datums in der Antwort von Kardinal Mayer sowie ein unklare Sprache: "In the light of the Holy Father's motu proprio, then, we offer the following guidelines and suggestions" -> Verbindlichkeit?,...), gibt es aber ein grundsätzliches Problem: Die PCED hat in den letzten Jahren eine Reihe von Schreiben angefertigt, die oft auch (liturgische) Gesetze enthielten. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat sie das eigentlich getan?
In "Pastor bonus" Art.18 heißt es nämlich unmißverständlich:
Außerdem gebe ich zu bedenken:
1. Nicht jede Antwort auf die Frage einer konkreten Person/Gruppe hat immer auch schon automatisch weltweite Geltung.
Das gilt übrigens auch für das zuletzt veröffentlichte Schreiben an den polnischen Priester/Fragesteller. Natürlich kann man davon ausgehen, daß die Kommission auf gleiche Anfragen aus anderen Ländern gleich/ähnlich antworten wird, aber automatisch voraussetzen kann man das nicht. (Die weltweite Verbreitung einer Antwort via Internet ändert daran gar nichts.)
2. Über den Mangel an rechtlichem Sinn haben wir hier schon gesprochen... Viele Dokumente der PCED verlangen eigentlich eine eigene Exegese, um überhaupt verständlich zu sein. Abgesehen von immer wieder vorkommenden kleineren Mängeln (im oben verlinkten Dokument etwa: das Fehlen des Datums in der Antwort von Kardinal Mayer sowie ein unklare Sprache: "In the light of the Holy Father's motu proprio, then, we offer the following guidelines and suggestions" -> Verbindlichkeit?,...), gibt es aber ein grundsätzliches Problem: Die PCED hat in den letzten Jahren eine Reihe von Schreiben angefertigt, die oft auch (liturgische) Gesetze enthielten. Auf welcher rechtlichen Grundlage hat sie das eigentlich getan?
In "Pastor bonus" Art.18 heißt es nämlich unmißverständlich:
Die Dikasterien können weder Gesetze noch allgemeine Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen noch können sie Vorschriften des geltenden universalen Rechts abändern, außer in einzelnen Fällen und mit besonderer Genehmigung des Papstes.
Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Das sehe ich ähnlich. Wie summorum-pontificum heute mitteilt, enthält das neue 62er-Missale aus Rom zwar die geänderte Karfreitagsfürbitte, aber sonst (anscheinend) keine Ergänzungen zum Bestand von 1962 - das deutet in die gleiche Richtung.Berolinensis hat geschrieben:Aus all dem folgt m.E., daß die früheren Schreiben der Kommission, die Änderungen am 1962er Missale gewährt (oder Regeln für seinen Gebrauch erlassen) haben, hinfällig sind. Wie seht ihr das?
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Ein weiteres Gerücht:
"L'Istruzione del Summorum Pontificum sarebbe imminente."
http://www.rinascimentosacro.com/2010/0 ... ficum.html
sieh auch:
Neues aus der Gerüchteküche [Punkt 4]
http://www.summorum-pontificum.de/
"L'Istruzione del Summorum Pontificum sarebbe imminente."
http://www.rinascimentosacro.com/2010/0 ... ficum.html
sieh auch:
Neues aus der Gerüchteküche [Punkt 4]
http://www.summorum-pontificum.de/
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Das ist auch das einzige Gerücht, das ich mich halbwegs vorstellen kann. In der Tat scheint hinter den Kulissen in letzter Zeit gründlich gearbeitet worden zu sein. Anfragen genug hat es an die Kommission auch gegeben, so dass sie weiss, wo in der Praxis der Schuh drückt. Warten wir's also ab.
(P.S.: Irgendwer bei summorum-pontificum.de weiss nicht, was editio typica bedeutet, wie ich weiter unten feststellen musste. Ed. t. bedeutet nicht, dass es ein unveränderter Nachdruck ist, sondern dass es sich um ein normatives liturgisches Buch handelt.)
(P.S.: Irgendwer bei summorum-pontificum.de weiss nicht, was editio typica bedeutet, wie ich weiter unten feststellen musste. Ed. t. bedeutet nicht, dass es ein unveränderter Nachdruck ist, sondern dass es sich um ein normatives liturgisches Buch handelt.)
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Glaubt Du, unabhängig von der Frage der außerordentlichen Form des röm. Ritus, daß ein Vikar so einfach eine Messe ansetzen könnte, ohne das mit dem Pfarrer abzusprechen?Berolinensis hat geschrieben:Eben. Es bleibt also bei der Entscheidung des Pfarrers. Daß der diese delegieren kann, liegt für mich auf der Hand, und wird praktisch ohnehin keine Probleme verursachen. Aber untergeordnete Geistliche können eben nicht ohne Rücksicht auf ihn öffentliche alte Messen ansetzen.Gamaliel hat geschrieben:Die Unterscheidung zwischen Pfarrer und z.B. Vikar ist zwar in vorliegender Frage nicht von weltbewegender Bedeutung, aber dennoch nicht völlig egal.
Wenn ein Pfarrer in einem Pfarrverband mit mehreren Vikaren grundsätzlich nach klugem Urteil zur Einschätzung kommt, daß im Pfarrverband die außerordentliche Form "von sich aus" zelebriert werden kann, dann gibt das doch seinen Vikaren eine gewisse Freiheit diese Erlaubnis in ihren Zuständigkeitsbereichen relativ eigenständig wahrzunehmen -und das ist gut so.
Außerdem folgt aus der Antwort der Kommission, daß die Erlaubnis nicht auf den Pfarrer als Person (und seine Gottesdienstordnung/Pfarrkirche) beschränkt ist, wenngleich sie für alle untergeordneten Instanzen von ihm abhängig ist.
Sowas gibt regelmäßig Ärger und wäre zudem kein guter Stil.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Zumal, wenn der Vikar einen Pfarrer hat, dem ohnehin jede Messe zuviel ist*...
*) da kenne ich gleich mehrere Fälle.

*) da kenne ich gleich mehrere Fälle.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
(Ein unveränderter Nachdruck ist eine editio stereotypa.)[/size]cantus planus hat geschrieben:(P.S.: Irgendwer bei summorum-pontificum.de weiß nicht, was editio typica
bedeutet, wie ich weiter unten feststellen mußte. Ed. t. bedeutet nicht, daß
es ein unveränderter Nachdruck ist, sondern daß es sich um ein normatives
liturgisches Buch handelt.)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Die Veröffentlichung der neuen Messordnung wurde am Gründonnerstag 1969 von Papst Paul VI. angeordnet. Nach 40 Jahren Wüste wäre es sozusagen außerordentlich passend, wenn der Papst am Gründonnerstag die alte Messe zelebrierte.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Gerade deshalb glaube ich nicht, daß dieser Papst eine so drastische Geste setzen würde. Und ich weiß noch nicht einmal, ob ich mir das wünschen sollte.Sempre hat geschrieben:Die Veröffentlichung der neuen Messordnung wurde am Gründonnerstag 1969 von Papst Paul VI. angeordnet. Nach 40 Jahren Wüste wäre es sozusagen außerordentlich passend, wenn der Papst am Gründonnerstag die alte Messe zelebrierte.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
sic!Bernado hat geschrieben:Gerade deshalb glaube ich nicht, daß dieser Papst eine so drastische Geste setzen würde. Und ich weiß noch nicht einmal, ob ich mir das wünschen sollte.Sempre hat geschrieben:Die Veröffentlichung der neuen Messordnung wurde am Gründonnerstag 1969 von Papst Paul VI. angeordnet. Nach 40 Jahren Wüste wäre es sozusagen außerordentlich passend, wenn der Papst am Gründonnerstag die alte Messe zelebrierte.
Vor allem wird der Papst sich hüten, sich in Schlachten zu verschleißen, die er ohnehin nicht gewinnen kann.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Ihr habt ja Recht mit Eurer Einschätzung - trotzdem "liebe" ich solche Gerüchte.cantus planus hat geschrieben:sic!Bernado hat geschrieben:Gerade deshalb glaube ich nicht, daß dieser Papst eine so drastische Geste setzen würde. Und ich weiß noch nicht einmal, ob ich mir das wünschen sollte.Sempre hat geschrieben:Die Veröffentlichung der neuen Messordnung wurde am Gründonnerstag 1969 von Papst Paul VI. angeordnet. Nach 40 Jahren Wüste wäre es sozusagen außerordentlich passend, wenn der Papst am Gründonnerstag die alte Messe zelebrierte.
Vor allem wird der Papst sich hüten, sich in Schlachten zu verschleißen, die er ohnehin nicht gewinnen kann.

Außerdem ... es sind bereits 41 Jahre Wüste (Gründonnerstag 1969 - Gründonnerstag 2010) ... die "passende" Gelegenheit wäre also bereits abgelaufen ...

Warten wir einfach mal ab, was sich unter diesem Pontifikat liturgisch noch so alles tun wird ...

„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Hat denn Papst Paul VI. 1969 bereits den NOM gefeiert oder nur für die Zukunft angeordnet?Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Außerdem ... es sind bereits 41 Jahre Wüste (Gründonnerstag 1969 - Gründonnerstag 2010) ... die "passende" Gelegenheit wäre also bereits abgelaufen ...
Gruß
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Der Gründonnerstag 69 war der Tag der Verkündung der Promulgation. Stichtag der Einführung war der erste Advent des gleichen Jahres. Allerdings waren bis zum 1. Advent nirgendwo, auch in Italien nicht, die nationalsprachlichen Messbücher fertig, so daß der Stichtag gleich erhebliches Chaos brachte.Sempre hat geschrieben:Hat denn Papst Paul VI. 1969 bereits den NOM gefeiert oder nur für die Zukunft angeordnet?Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Außerdem ... es sind bereits 41 Jahre Wüste (Gründonnerstag 1969 - Gründonnerstag 2010) ... die "passende" Gelegenheit wäre also bereits abgelaufen ...
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Man sorgte an vielen Orten durch einen Wust fliegender Zettel und Einlegewische fur Abhilfe... Muss grauenhaft gewesen sein. Ich besitze ein Messbuch aus der Zeit des Wechsels. Jede Seite bunt verziert. 

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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
ich lese grade das Buch
http://www.zenit.org/article-13225?l=german
man kann sich gar nicht vorstellen was damals los war der heutige Wiener Kardinal berichtet von einer Art Revolutionsregierung in seinem Kloster ohne deren Erlaubnis man nicht den Konvent verlassen durfte
http://www.zenit.org/article-13225?l=german
man kann sich gar nicht vorstellen was damals los war der heutige Wiener Kardinal berichtet von einer Art Revolutionsregierung in seinem Kloster ohne deren Erlaubnis man nicht den Konvent verlassen durfte
- Berolinensis
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Nein, das glaube ich gerade nicht, das war ja mein Punkt.Juergen hat geschrieben:Glaubt Du, unabhängig von der Frage der außerordentlichen Form des röm. Ritus, daß ein Vikar so einfach eine Messe ansetzen könnte, ohne das mit dem Pfarrer abzusprechen?Berolinensis hat geschrieben:Eben. Es bleibt also bei der Entscheidung des Pfarrers. Daß der diese delegieren kann, liegt für mich auf der Hand, und wird praktisch ohnehin keine Probleme verursachen. Aber untergeordnete Geistliche können eben nicht ohne Rücksicht auf ihn öffentliche alte Messen ansetzen.
Sowas gibt regelmäßig Ärger und wäre zudem kein guter Stil.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Die eine Variante des Gerüchts ist nun offiziell widerlegt.Ankündigung von heute(Hervorhebung von mir):

Ich kann nicht behaupten, daß ich überrascht bin.° aprile 2010
GIOVEDÌ SANTO
SANTA MESSA NELLA CENA DEL SIGNORE
Cappella Papale
Basilica di San Giovanni in Laterano: ore 17.30
Il Santo Padre presiederà la concelebrazione della Santa Messa

Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
ich auch nicht im mindesten
- cantus planus
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Dito. 

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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
???
Gibt es am Gründonnerstag nicht auch in der außerordentlich schönen Form der römischen Liturgie die Möglichkeit der Konzelebration ???

Gibt es am Gründonnerstag nicht auch in der außerordentlich schönen Form der römischen Liturgie die Möglichkeit der Konzelebration ???

„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
(Jelena Tschudinowa)
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
wie kommst du darauf?Libertas Ecclesiae hat geschrieben:???
Gibt es am Gründonnerstag nicht auch in der außerordentlich schönen Form der römischen Liturgie die Möglichkeit der Konzelebration ???
- cantus planus
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Naja, irgendwie ja schon. Allerdings ist das ja überhaupt nicht mit der nachkonziliaren Art der Konzelebration zu vergleichen.
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Ich bin ganz Ohr...cantus planus hat geschrieben:Naja, irgendwie ja schon.
- Berolinensis
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Re: Auslegung von Summorum Pontificum/Reskripte von Ecclesia Dei
Nein, auch nicht irgendwie.cantus planus hat geschrieben:Naja, irgendwie ja schon. Allerdings ist das ja überhaupt nicht mit der nachkonziliaren Art der Konzelebration zu vergleichen.