Diese Erklärung ist sicher nicht hinreichend.
In der entsprechenden
Partikularnorm der DBK heißt es (analog zu c. 1251 CIC/1983):
Alle Freitage des Jahres sind im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn kirchliche Bußtage, an denen der Christ zu einem Freitagsopfer verpflichtet ist; ausgenommen sind die Freitage, auf die ein Hochfest fällt.
Es müßte also gezeigt werden, daß der Freitag der Osteroktav als Hochfest gilt. Mir ist eine derartige Einstufung bisher nicht bekannt, ich lasse mich aber gerne belehren.
Aus der (noch zu promulgierenden)
GRUNDORDNUNG DES RÖMISCHEN MESSBUCHS schließe ich z.B., daß die Oktavtage nicht als Hochfest gelten, da sie in nachstehender Rubrik als von diesen verschiedene Gruppe aufgezählt werden.
372. Ritualmessen sind mit der Spendung von Sakramenten oder Sakramentalien verbunden. Sie sind verboten an den Adventssonntagen, den Sonntagen der Fasten- und Osterzeit, an Hochfesten, an den Tagen während der Osteroktav, am Gedenktag aller verstorbenen Gläubigen (Allerseelen),...
Weiß jemand mehr zur Frage der Einstufung der Oktavtage als Hochfest (bitte mit Beleg)?