Gamaliel hat geschrieben:Das ist jetzt natürlich eine etwas delikate Spezialfrage, aber soviel sei im Allgemeinen von mir zur extrauterinen Schwangerschaft gesagt:Lioba hat geschrieben:Etwaa auf der Seitenlinie, beschäftigt mich aber doch- wie seht ihr das Problem der extrauterinen Schwangerschaft- vor allem der Eileiterschwangerschaft?
Wenn es möglich ist, muss man warten, bis der Fötus lebensfähig ist (nach dem 6. Monat).
Im Fall einer bevorstehenden Gefahr für das Leben der Mutter (Bruch des Eileiters und Tod durch Hämorraghie) darf man operieren (Laparotomie): der Fötus, der sich im Eileiter befindet wird dann "nur" indirekt getötet.
Ab wann kann man operieren? - Disputatur. Einige Moraltheologen sind der Auffassung, daß man die Mutter unter ärztlicher Überwachung behalten muss und nur wenn die Blutung anfängt, darf man durch die Laparotomie eingreifen.
Es ist allerdings nicht erlaubt, eine Laparotomie vorzunehmen, sobald die extrauterine Schwangerschaft festgestellt wurde bzw. solange es keine Gefahr für das Leben der Mutter gibt; außerdem ist es nicht erlaubt den Fötus direkt zu töten oder zu entfernen (DS 3358).
Also - Gynäkologie ist nicht mein Fachgebiet - aber mein medizinischer Sachverstand sagt mir, daß die hier gemachten Vorschläge in der Praxis nicht umsetzbar sind ohne die Mutter massiv zu gefährden - käme es so zu einer Schädigung der Mutter würden Juristen dies vermutlich mindestens unter dem Begriff "Fahrlässigkeit" oder gar als "Vorsatz" werten - für einen Arzt also nicht umsetzbar ohne seine Approbation aufs Spiel zusetzen...
Lutherbeck