Galilei hat geschrieben:Marion hat geschrieben:Ich hab hier noch einen Grund gefunden warum man auf gar keinen Fall eine Jüdin heiraten darf:
Papst Pius X hat geschrieben:15 Q: What is necessary to contract marriage lawfully?
A: To contract marriage lawfully it is necessary to be free from every impeding impediment to marriage; to be instructed in the principal truths of religion; and, finally, to be in a state of grace; otherwise a sacrilege would be committed
http://www.cin.org/users/james/ebooks/m ... sacr-m.htm
Dass man »auf gar keinen Fall eine Jüdin heiraten darf« ist eine etwas überzogene Formulierung.
Das Kirchenrecht sieht das zwar im Grundsatz genauso, lässt aber Ausnahmen zu:
CIC hat geschrieben:
Can. 186 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde, die andere aber ungetauft ist.
§ 2. Von diesem Hindernis darf nur dispensiert werden, wenn die Bedingungen der cann. 1125 und 1126 erfüllt sind.
Can. 1125 — Eine solche Erlaubnis kann der Ortsordinarius gewähren, wenn ein gerechter und vernünftiger Grund vorliegt; er darf sie nur erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1° der katholische Partner hat sich bereitzuerklären, Gefahren des Glaubensabfalls zu beseitigen, und er hat das aufrichtige Versprechen abzugeben, nach Kräften alles zu tun, daß alle seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und erzogen werden;
2° von diesen Versprechen, die der katholische Partner abgeben muß, ist der andere Partner rechtzeitig zu unterrichten, so daß feststeht, daß er wirklich um das Versprechen und die Verpflichtung des katholischen Partners weiß;
3° beiden Partnern sind die Zwecke und die Wesenseigenschaften der Ehe darzulegen, die von keinem der beiden Eheschließenden ausgeschlossen werden dürfen.
Can. 1126 — Aufgabe der Bischofskonferenz ist es, sowohl die Art und Weise festzulegen, in der diese Erklärungen und Versprechen, die in jedem Falle erforderlich sind, abgegeben werden müssen, als auch zu bestimmen, auf welche Weise diese sowohl im äußeren Bereich feststehen als auch dem nichtkatholischen Partner zur Kenntnis gebracht werden sollen.
Genau den Fall gibt´s in meiner Verwandtschaft; Sie ist Jüdin(von der Nicht-Orthodoxen Fraktion,aber durchaus glaübig) Er Katholik;ich war nicht auf ihrer Hochzeit-aber irgend eine "kirchliche" Zeremonie hatten sie;sie haben nicht nur auf dem Standesamt geheiratet. Seine Eltern sind gläubige
Novus-Ordo Katholiken,die Mutter Kommunionhelferin(selbst vom Protestantismus bei ihrer Hochzeit konvertiert); diese Großeltern nehmen den ungetauften 5 Jährigen Sohn des Paares in die Kirche mit;
die Großeltern der Ehefrau leben in USA und man besucht sich durchaus auch.Diese vollziehen die jüdischen Traditionen und waren erst sehr entsetzt,dass ihre Tochter einen Christen heiraten wollte.
Der Kleine soll sich,sobald er dazu fähig ist selbst entscheiden,ob er Jude oder Christ sein will.
Einen Weihnachtsbaum oder eine Krippe gibt´s bei dem Paar an Weihnachten nicht.Sie kümmern sich beide schwerpunktmässig um´s Geld verdienen; er ist Dozent an der Uni,sie leitet eine Firma und ist selbst promovierte Naturwissenschaftlerin; der Kleine ist viel in der KiTa-angeblich gerne.