Von kathpedia entnommen (und marion das andere hat in deutsch angefangen ist dann aber auch in latein weitergegangen - sagt mal wolltet ihr mir beide Bußaufgaben aufgeben - ich die so brav bin
)
Also los gehts:. Kapitel: Von der Buße
Die Reue (oben, Sitz. 6 Kap 6 u. 14 von der Rechtfertigung), welche unter den genannten Handlungen des Büßers den ersten Platz inne hat, ist ein Schmerz der Seele und ein Abscheu über die begangene Sünde, mit dem Vorsatze, fernerhin nicht mehr in sündigen. Diese Reue-Rührung war aber zu aller Zeit notwendig, um Verzeihung der Sünden zu erlangen, und sie bereitet in dem nach der Taufe gefallenen Menschen, wenn sie mit dem Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit, und dem Verlangen, das übrige, zum gültigen Empfang dieses Sakramentes Erforderliche zu leisten, begeleitet ist, endlich also zur Nachlassung der Sünden vor. Der heilige Kirchenrat erklärt somit, diese Reue enthalte nicht nur (unten, Kanon 5) das Ablassen von der Sünde und den Vorsatz und den Anfang eines neuen Lebens, sondern auch einen Hass des Alten, gemäß jenen Worte: (Ez 18,31) „Werfet alle eure Bosheiten von euch, in welchen ihr euch versündigt habt, und schaffet euch ein neues Herz und einen neuen Geist.“ Und gewiss, wer jene Aufrufungen der Heiligen (Ps 50,6) „Ich sündigte dir allein und tat Böses vor Dir,“ (Ps 6,7)“Ich litt sehr in meinem Seufzen und netze alle Nächte mit Tränen mein Bett,“ (Jes 38,15) „Ich überdenke vor dir mit Seelenbitterkeit alle meine Jahre“ und andere der Art betrachtet, der wird leicht einsehen, dass dieselben aus einem heftigen Hasse des früheren Lebens und aus einer ungemeinen Verabscheuung der Sünden geflossen sind. Überdies lehrt er, dass, obwohl diese Reue bisweilen durch die Liebe vollkommen sein und den Menschen, noch ehe er dieses Sakrament wirklich empfangt, mit Gott versöhnen möge, diese Aussöhnung nichts desto weniger nicht dieser Reue allein, ohne das Verlangen nach dem Sakramente, das sie in sich schließt zugeschrieben werden dürfe. Von jener unvollkommenen Reue aber, welche Zerknirschung genannt wird, erklärt er, dass sie daher, weil sie gemeiniglich entweder aus der Betrachtung der Schändlichkeit der Sünden oder aus der Furcht vor der Hölle und der Strafen entspringt, wenn sie, in der Hoffnung der Verzeihung, den Willen zu sündigen ausschließt, den Menschen nicht nur nicht zum Heuchler und größeren Sünder mache, sondern auch eine Gabe Gottes und ein Antrieb des Heiligen Geistes sei, zwar des noch nicht Innewohnenden, sondern nur Rührenden, durch welchen unterstützt, der Büßende sich den Weg zur Gerechtigkeit bahnt. Und obgleich sie durch sich ohne das Sakrament der Buße den Sünder nicht zur Rechtfertigung zu bringen vermag, so macht sie ihn doch zur Erlangung der Gnade Gottes im Sakramente der Buße bereitsam. Denn (Jona 3,5; Mt 12,41; Lk 11,30) durch diese Furcht heilsam erschüttert, haben die Niniviten, auf die schreckensvolle Predigt des Jonas, Buße getan und Barmherzigkeit vom Herrn erhalten. Lügenhaft verleumden deswegen einige die katholischen Schriftsteller, als lehrten sie, das Sakrament der Buße erteile die Gnade ohne gute Rührung derer, welche es empfangen, denn dieses hat die Kirche Gottes nie gelehrt und nie geglaubt. Allein auch das lehren sie falsch, dass die Reue nur erdrungen und erzwungen und nicht frei und freiwillig sei.
5. Kapitel: Von der Beichte
Zufolge der schon erklärten Einsetzung des Sakraments der Buße, verstand die ganze Kirche immer, dass damit auch das vollständige (Lk 5,13 und 17,14 und Jak 5,16 und 1 Joh 1,8 und unten, Kanon 6 von der Buße) Bekenntnis der Sünden von dem Herrn eingesetzt und nach göttlichem Gesetze allen nach der Taufe Gefallenen notwendig sei, weil unser Herr Jesus Christus, als er von der Erde in den Himmel aufsteigen wollte, seine Priester als Stellvertreter seiner selbst zurückließ, gleichsam als Vorstände und Richter, vor welche alle tödlichen Vergehungen, in die die Gläubigen fallen würden, vorgebracht werden sollen, damit sie, vermöge der (Mt 18,18; Joh 20,23) Schlüsselgewalt, darüber das Urteil der Nachlasses und Behaltens der Sünden aussprechen: denn es ist offenbar, dass, ohne Erkenntnis der Sache, die Priester diese Beurteilung nicht ausüben könnten, und auch, dass sie in Auferlegung der Strafen die Billigkeit nicht beobachten könnten, wenn jene ihre Sünden nur im allgemeinen und nicht vielmehr im Besonderen und einzeln anzeigten (unten, Kanon 6). Hieraus ergibt es sich, dass die Büßenden alle tödlichen Sünden, derer sie sich nach einer fleißigen Erforschung bewusst sind, in der Beicht nennen müssen, auch die ganz Geheimen und nur wider (Deut 5,21) die zwei letzten der zehn Gebote Begangenen, zumal diese bisweilen die Seele schwerer verwunden und gefährlicher sind, als diejenigen, die offen begangen werden. Allein die lässlichen Sünden, durch welche wir von der Gnade Gottes nicht ausgeschlossen werden (oben, Sitzung 6 Kanon 23) und in welche wir häufiger verfallen können, obschon sie ohne alle Anmaßung und wie die Übung frommer Menschen beweist, recht und mit Nutzen in der Beicht angezeigt werden, dürfen doch ohne Schuld verschwiegen und durch viele andere Heilmittel ausgesöhnt werden. Weil aber alle Todsünden, auch die der Gedanken, die Menschen (Eph 2,3) zu Kindern des Zorns und zu Feinden Gottes machen, so ist es notwendig, von Gott die Vergebung aller durch eine aufrichtige und schamhafte Beichte zu suchen. Während also die Gläubigen Christi sich befleißen, alle Sünden zu bekennen, deren sie sich erinnern, legen sie zweifelsohne alle der göttlichen Barmherzigkeit zur Verzeihung dar, diejenigen aber, welche anders handeln und wissentlich einige verschweigen, stellen der göttlichen Güte durch den Priester gar nichts zur Nachlassung vor. Denn wenn ein Kranker sich schämt, dem Arzte die Wunde, die er nicht kennt zu entdecken, so heilt auch die Arznei nicht. Es ergibt sich hieraus, dass in der Beicht auch diejenigen Umstände angegeben werden müssen, welche die Art der Sünde verändern, weil ohne sie die Sünden selbst weder von den Büßenden vollständig angezeigt, noch von den Richtern erkannt würden und es nicht geschehen könne, dass diese über die Schwere der Vergehen richtig urteilen und den Büßenden dafür eine geziemende Strafe auflegen könnten. Vernunftwidrig ist es daher, zu lehren, diese Umstände seien von müßigen Menschen ersonnen oder es müsse nur ein Umstand gebeichtet werden, nämlich, dass man wieder den Mitbruder gesündigt habe. Allein ist es ebenfalls gottlos, die Beichte, die auf diese Weise zu verrichten geboten ist, unmöglich zu nennen oder sie eine Gewissensmörderei zu heißen, wobei es offenbar ist, dass in der Kirche von den Büßenden nicht anderes gefordert wird, als dass sie, nachdem jeglicher sich fleißig erforscht und alle Falten und Tiefen seines Gewissens ausgekundschaftet hat, diejenigen Sünden beichten sollen, mit denen sie ihren Gott und Herrn tödlich beleidigt zu haben sich erinnern, die übrigen Sünden aber, welche dem fleißig Nachdenken nicht mehr einfallen, werden dafür angesehen, dass sie sämtlich in die gleiche Beichte eingeschlossen seien, indem wir für dieselben gläubig mit dem Propheten sprechen (Ps 18,13): „Von meinen geheimen Vergehen, Herr, reinige mich.“ Die Beichte dieser Art selber aber könnte zwar schwierig und die Entdeckung der Sünden für die Schamhaftigkeit beschwerlich scheinen, wenn sie nicht durch so viele und große Vorteile und Tröstungen erleichtert würde, welche ganz gewiss allen, die würdig zu diesen Sakrament hinzutreten, durch die Lossprechung zu Teil werden. Und obwohl übrigens in Bezug auf die Art, heimlich einem Priester allein zu beichten, Christus nicht verboten hat, dass jemand nicht auch, zur Züchtigung seiner Vergehungen und zur eigenen Demütigung, sowohl zum Beispiel für andere, als zur Erbauung der geärgerten Kirchengemeinde, seine Vergehen öffentlich bekennen könne: so ist dieses doch durch kein göttliches Gebot befohlen und auch nicht rätlich genug, um durch ein menschliches Gesetz geboten zu werden, dass die Vergehen, besonders die Geheimen, durch ein öffentliches Bekenntnis aufgedeckt werden sollen. Weil daher von den heiligsten und ältesten Vätern, mit großer und einmütiger Übereinstimmung, die geheime sakramentale Beichte, derer sich die heilige Kirche vom Anfange an bediente und jetzt bedient, immer anempfohlen wurde: so wird offenbarerweise die eitle Verleumdung derjenigen widerlegt, welche sich nicht scheuen, zu lehren, dieselbe sei dem göttlichen Gebote fremd, eine menschliche Erfindung und habe ihren Anfang von den im Lateranischen Konzil versammelten (unten, Kanon
Vätern. Denn die Kirche hat durch das Lateranische Konzil nicht verordnet, dass die Gläubigen Christi beichten sollen, weil sie dies schon durch das göttliche Gesetz notwendig und eingesetzt erkannte, sondern nur, dass dies Gebot des Beichtens von allen du jeden, die zu den Unterscheidungsjahren gelangt sind, wenigstens einmal im Jahre erfüllt werden soll. Daher wird jetzt in der ganzen Kirche dieser heilsame Gebrauch der Beicht, zu sehr großem Nutzen der gläubigen Seelen, in jener heiligen und vorzüglich dazu geeigneten Zeit der vierzigtägigen Fasten beobachtet, welchen Gebrauch dieser heilige Kirchenrat, als einen solchen, der frommsinnig und billig beizubehalten ist, höchstens genehmigt und annimmt.
Zitatende
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Ich möchte das mal belegt haben mit den zeitlichen Strafen oder handelt es sich um sog. Privatoffenbarungen - ich weiß es nicht, oder lese ich das raus oder vermutet man das nur oder ist es eine logische Schlussfolgerung ect.........
Fallen ist menschlich, liegen bleiben teuflisch, aufstehen göttlich.
Gottheit tief verborgen, betend nach ich Dir, weil unter diesem Zeichen bist Du wahrhaft hier.....