Berolinensis hat geschrieben:Simon hat geschrieben:In meinem Erwachsenenkatechismus steht:
In seltenen, aber nicht auszuschließenden Fällen stehen sowohl das Leben der Mutter wie auch das Leben des Kindes auf dem Spiel (vitale Indikation). Hier wird die Situation so dramatisch, dass alle Beteiligten vor einem schweren persönlichen Konflikt stehen: hier scheinen auch die ethischen Kategorien über die Unantastbarkeit des Lebens kaum mehr zu greifen. Die ethische Forderung, in einem solchen Fall der Natur ihren Lauf zu lassen und beide, Mutter und Kind, sterben zu lassen, wird allgemein als unmenschlich empfunden.
Man wird in diesem extremen Ausnahmefall aber auch das Argument derer beachten, die es ethisch für vertretbar halten, dass von zwei sonst unrettbaren Leben wenigstens eines gerettet werden dürfe, zumal das Ziel der Handlung die Rettung von Leben ist............
Die deutschen Bischöfe betonen: "Hier ist die sorgfältige Gewissensentscheidung des Arztes in der konkreten Situation gefordert. Einer solchen Entscheidung wird niemand die Achtung vorenthalten.
Sollte das da wirklich drinstehen, wäre es schlicht unglaublich. Das müßte man sofort der Glaubenskongregation vorlegen, damit es schnellsten korrigiert wird. Ich weiß schon, warum ich in diesen deutschen Katechismus nicht reingucke, aber daß dort so blanke Irrlehren verkündet werden, hätte ich auch wieder nicht gedacht.
Es handelt sich um: Katholischer Erwachsenen-Katechismus, zweiter Band, Seite 292
Ich versuche, den Abschnitt als Jpg-Datei hier einzubetten:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Katechismus ohne fachliche Überprüfung veröffentlicht wurde.
Ich glaube eher, dass sich nicht alle theologisch Gebildeten über diese Problematik einig sind. Und die nach den einzelnen Buchstaben Deutenden haben im Kreuzgang die Mehrheit.
Für mich ist die Vorstellung, lieber zwei Menschen sterben zu lassen als wenigstens einen zu retten, unmöglich und ein Verstoß gegen den Auftrag, Leben zu erhalten. Was hat das Kind davon, wenn die Mutter mit stirbt?
Meines Wissens gehört zu einer persönlichen schweren Sünde, dass sie freiwillig und ohne inneren und äußeren Zwang begangen wird.
Die Entscheidung einer Frau, nicht mit dem Kind mit sterben zu wollen, sondern sich das Kind nehmen zu lassen, ist für sie sicher Belastung genug, dass sie auf Belehrungen durch solche, die nie in eine derartige Lage geraten können, gerne verzichten könnte.
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer