Marion hat geschrieben:Ist da noch mehr geändert worden, was in einem Druck von 2006 schon drin sein kann?

Marion hat geschrieben:Ist da noch mehr geändert worden, was in einem Druck von 2006 schon drin sein kann?
Wäre interessant zu wissen, wer die "Petenten" waren bzw. woher sie kamen (DE, F, USA ?).Berolinensis hat geschrieben:RG 426. Das ist aber eine Neuerung der pianischen Reformen. Bis ins 20. Jh. war die Inzensation im gewöhnlichen Amt nur durch apostolisches Indult gestattet.
Ich vermute nein.ad-fontes hat geschrieben:Küßt Diakon die breitere Stola vor dem Anlegen? Falls ja, wo?
ad-fontes hat geschrieben:Ich vermute nein.ad-fontes hat geschrieben:Küßt Diakon die breitere Stola vor dem Anlegen? Falls ja, wo?
Nein, ich wollte nur auf die Frage aufmerksam und durch die Unterstreichung kenntlich machen, worum es geht.Florianklaus hat geschrieben:ad-fontes hat geschrieben:Ich vermute nein.ad-fontes hat geschrieben:Küßt Diakon die breitere Stola vor dem Anlegen? Falls ja, wo?
Beantwortest Du Deine Fragen jetzt schon selbst?
Von einander unabhängig. So wie auch heute nicht jedes "Hochfest" ein gebotener Feiertag ist. Im übrigen ist der Aschermittwoch im alten Ritus ein liturgischer Tag I. Klasse, aber kein Fest.Melody hat geschrieben:Kurze Frage, bei der ich dachte, im weitesten Sinne passt sie doch am ehesten hier in diesen Thread hinein (ansonsten bitte meinetwegen nach "Kurze Fragen" verschieben)...
Im heutigen Kirchenrecht regelt Can. 1246, was gebotene Feiertage sind, und der Aschermittwoch fällt nicht darunter. In meinem heutigen liturgischen Wandkalender war er in keinster Weise besonders gekennzeichnet.
Allerdings scheint es ja heute auch nicht mehr die Unterscheidung zwischen 1. Klasse bis 3. Klasse zu geben, und mir fiel nun auf, dass der Aschermittwoch im alten liturgischen Kalender ein Fest 1. Klasse ist.
War denn ein Fest 1. Klasse nach altem Kirchenrecht gleichbedeutend damit, dass für diesen Tage auch die Pflicht zum Messbesuch galt, oder war das voneinander unabhängig?!
Oh. Also 1. Klasse hat nichts mit "Fest" zu tun?! Für mich war 1. Klasse bislang immer gleichbedeutend mit Hochfest...?!?!?!Berolinensis hat geschrieben:Von einander unabhängig. So wie auch heute nicht jedes "Hochfest" ein gebotener Feiertag ist. Im übrigen ist der Aschermittwoch im alten Ritus ein liturgischer Tag I. Klasse, aber kein Fest.
Die Klassen bezeichnen den Rang eines Tages. Ein Fest I. Klasse entspricht tatsächlich dem, was heute "Hochfest" heißt. In den 1960er Rubriken gibt es aber auch Wochentage ("Ferien") I. Klasse, und dazu gehören der Aschermittwoch sowie die Tage der Karwoche. Daneben gibt es noch Sonntage I. Klasse.Melody hat geschrieben:Oh. Also 1. Klasse hat nichts mit "Fest" zu tun?! Für mich war 1. Klasse bislang immer gleichbedeutend mit Hochfest...?!?!?!Berolinensis hat geschrieben:Von einander unabhängig. So wie auch heute nicht jedes "Hochfest" ein gebotener Feiertag ist. Im übrigen ist der Aschermittwoch im alten Ritus ein liturgischer Tag I. Klasse, aber kein Fest.
Mmmh. Ich muss wohl nochmal einiges irgendwo - wo auch immer - nachlesen...
Weil generell im Stehen gesungen wird, vgl. RG 524: "In choro non sedent qui actu cantant". Und wenn während des Singen bei bestimmten Worten zu genuflektieren ist, sagt etwa Hartmann: "dauert sie [sc. die Genuflexion] aber lange, so knien sie [sc. die Sänger] erst am Ende der Strophe nieder, um im Singen nicht gehindert zu werden. (Decr. 8. März 1738 n. 3928 (4072) 5.)"Kilianus hat geschrieben:Warum?Berolinensis hat geschrieben:Zumindest, wo das Volk das Sanctus mitsingt, ist es angemessen zu stehen.
Was heißt "sogar"?! Auch die kochen nur mit Wasser...Sursum Corda hat geschrieben:Das "Domine non sum dignus" konnte man bis vor einiger Zeit sogar bei der Piusbruderschaft in einigen Prioraten auf deutsch vernehmen. Ich habe es nie für gut gehalten. Vor einiger Zeit gab es da aber mal eine Anweisung in der Piusbruderschaft, es nur noch lateinisch zu tun, da dies korrekter sei.
Dann schludern aber so einige... und ich bin darüber immer sehr traurig...Sursum Corda hat geschrieben:Die Formel bei der Kommunionspendung ist natürlich bei jedem Kommnikanten einzeln zu sprechen. Alles andere ist "Schluderei", wie der Westfale sagt, und natürlich nicht korrekt.
Also, dass erst alles ordentlich wie es sich gehört auf Latein vorgetragen wird und danach vor der Predigt nochmal auf Deutsch am Ambo, das ist doch durchaus Usus sowohl bei Pius als auch bei Petrus... ich hab eigentlich außer in Minimessen in der Hauskapelle nie erlebt, dass man sich die zweite Verlesung in Landessprache geschenkt hätte...Sursum Corda hat geschrieben:In einigen "Motu-proprio-Messen" (also nicht Pius- oder Petrusbruderschaft, erst recht nicht Institut Christus König) ist es tatsächlich üblich, das Evangelium am Altare lateinisch anzusingen und es dann in der Landessprache am Ambo zu verkünden. Meiner Ansicht nach ist das Verlesen am Ambo nicht statthaft, da nicht konform mit den Rubriken.
Ich kenne es auch so…und auch wenn ich es nicht schlecht finde habe ich mich neulich (FSSP) etwas gewundert, daß zusätzlich Handzettel mit u.a. Lesung und Evangelium ausgeteilt wurden.Melody hat geschrieben:Also, dass erst alles ordentlich wie es sich gehört auf Latein vorgetragen wird und danach vor der Predigt nochmal auf Deutsch am Ambo, das ist doch durchaus Usus sowohl bei Pius als auch bei Petrus... ich hab eigentlich außer in Minimessen in der Hauskapelle nie erlebt, dass man sich die zweite Verlesung in Landessprache geschenkt hätte...
Melody hat geschrieben:Aber meine Frage bezog sich darauf, was ist, wenn es NUR auf Deutsch vorgetragen wird (was spätestens seit dem Motu Proprio SP ja erlaubt ist - ob es vorher schon erlaubt war, weiß ich nicht), müsste man es dann am Altar tun, oder darf es am Ambo geschehen?!
Was ist an meiner Frage so schwer zu verstehen? Sie bezieht sich auf den ORT des Vortrages, wenn es nur auf Deutsch verlesen wird... Altar oder Ambo?!ottaviani hat geschrieben:Im Motu proprio steht klar drinen das Lesung und Evangelium in der Landessprache verlesen werden können
Artikel 6
Aber das ist doch bekannt, dass die Piusbrüder es nicht so genau nehmen mit der Liturgie.Melody hat geschrieben:Und einer bei Pius sagt gar nichts bzw. flüstert sooo leise, dass nicht zu verstehen ist, ob er es jedem einzeln zuspricht oder nicht... aber der macht auch kein ordentliches Kreuzzeichen mit der Hostie, und dabei dachte ich eigentlich, auch das sei im alten Ritus so vorgesehen?! *seufz*
Sagst Du das nur so, oder gibt es da irgendeine Vorschrift, aus der man das entnehmen kann, dass die Lesungen, auch wenn sie nur in der Landessprache gehalten werden, in die vorgesehenen Richtungen am Altar zu erfolgen haben, wenn es diese nicht bereits vorher auf Latein gab?!ottaviani hat geschrieben:Am Altar natürlich
Und am Palmsonntag, wenn ich mich recht erinnere.ottaviani hat geschrieben:da es den Ambo nach den Rubrikem des Messbuchs von 1962 nur am Karfreitag "gibt" ist es logisch daß die Lesungen am Altar zu verrichten sind
Wenn dieVerkündigung des Evangeliums direkt in der Volkssprche geschieht, dann ist sie meines Erachtens so vorzunehmen, wie es die Rubriken verlangen, da sie ja lediglich den lateinischen Text ersetzt und keine andere (para)liturgische Handlung darstellet.anneke6 hat geschrieben:Bleibt nur noch die Frage: Zum Volk oder zum Altar gewandt?
Und es gibt Taube. Und verschiedene Ausländer. -- Nein, das Evangelium in der Messe ist in erster Linie Gotteslob. Die Gemeinde zu belehren und den Evangeliumstext zu entfalten, das ist Aufgabe der Predigt.anneke6 hat geschrieben:Ich habe nachgedacht und mittlerweile sehe ich einen Sinn im Vortragen der Lesungen in der Volkssprache. Es gibt zwar heutzutage nicht viele Menschen, die des Lesens unkundig sind, aber es gibt Blinde (und meines Wissens keinen Schott o.ä. in Blindenschrift), Kleinkinder, Menschen, denen es körperlich nicht möglich ist, ein Buch oder Blatt zu halten, bzw. umzublättern…
anneke6 hat geschrieben:Ich habe nachgedacht und mittlerweile sehe ich einen Sinn im Vortragen der Lesungen in der Volkssprache. Es gibt zwar heutzutage nicht viele Menschen, die des Lesens unkundig sind, aber es gibt Blinde (und meines Wissens keinen Schott o.ä. in Blindenschrift), Kleinkinder, Menschen, denen es körperlich nicht möglich ist, ein Buch oder Blatt zu halten, bzw. umzublättern…
Irrtum, Anneke.anneke6 hat geschrieben:Es gibt zwar heutzutage nicht viele Menschen, die des Lesens unkundig sind, ...