Frage: Können wir vielleicht unsere hübsche kleine Streiterei mal ganz klar in zwei Stränge trennen?
Hier sollte es um die Frage gehen, ob es sinnvoll ist, während einer GELESENEN ("stillen") Messe landessprachliche Lieder zu singen, oder nicht. Das ist definitiv von der Hl. Kirche nicht verboten, man darf darüber herumstreiten. Wenn es übrigens für manche Damen hier nur andachtsfördernd ist, wenn die Hl. Messe in absoluter Totalstille vollzogen wird, müssen sie auch dulden, daß es für andere Leute andachtsfördernd ist, wenn gesungen wird. Beides ist nämlich ziemlich subjektives Empfinden.
Die Frage, ob es vertretbar ist, landesprachliche Lieder in der GESUNGENEN Messe (Hochamt oder Levitenamt) zu singen, hat einen extra Strang im Forum und sollte dort diskutiert werden. Diese Version ist nämlich von Rom eigentlich nicht erlaubt und immer nur stillschweigend toleriert worden, weshalb ich als Liedchensinger da natürlich lifestylekatholik, berolinensis und cantus Recht geben und diese für mich als dicke Kröte empfundene Tatsache schlucken muß.
Aber man sollte schon sauber getrennt diskutieren. Das eine ist legal, das andere nicht, man kann es nicht vermischen.
Übrigens: Wenn Westfalen im 19. und 20. Jh angeblich Choralmessen singen konnte, scheint man mit Westfalen mal wieder nur die Diözese Münster zu meinen. Westfalen ist aber größer. Aber das sind wir Paderborner schon gewohnt...

Auf, eilen liebentzündet, auch wir zum heil'gen Streit! Der Herr, der's Haus gegründet, uns ew'gen Sieg verleiht.