Zu 1) Wie schon von Iustus gesagt, ist im NOM vorgesehen, eine Ehrerbietung vorher zu machen, nicht nachher. Also kannst Du niemanden einen Vorwurf machen...kabelkeber hat geschrieben:1. Also in unserer Pfarrei isses mittlerweile soweit gediehen, daß die meisten nach Empfang noch nicht mal eine Ehrbezeugung machen.
2. Die nehmen Plätzchen, stecken rein und gehen zurück.
3. Unsere Kommunionhelfer bekommen auch immer den Kelch.
4. Eine unserer Küsterinnen geht, wenn Wallfahrtsmessen sind, teilweise dreimal am Tag zur Kommunion. Ich habe ihr schon gesagt, daß das nicht geht. "Der Pastor Y meint, wenn ich den Drang danach habe, isses o.K.".
Alladann.
5. Die Kommunionhelfer holen bei uns während des Agnus Dei auch das Ziborium aus dem Tabernakel und bringen es wieder zurück.
Mein damaliger Ortspfarrer meinte mal zu mir, hinterher wäre es unsinnig, weil dann ja der Herr in mir wäre, und ich vor mir selbst eine Kniebeuge machen könnte (ich hatte mich halt früh von mir aus für eine Kniebeuge entschieden)... das ist zwar einleuchtend, aber in den altrituellen Gemeinden, die eine wohlgeordnete Kommunionpraxis haben, macht man eine Kniebeuge vorher und nachher, was ich eigentlich auch gut so finde.
Zu 2) Ich finde Deine Formulierung äußerst deplaziert! Niemals würde ich ein derartiges Wort für die Hl. Eucharistie benutzen.
Das einzige, was ich vor Jahren mal selbst formuliert habe, war, dass bei einem Priester die Kommunionspendung ablief wie bei McDonalds am Drive-in-Schalter... aber das war ein Vergleich, es blieb trotzdem der Herr, mit dem LEIDER so verfahren wurde...
Zu 3) Das ist doch überall so. Was ist daran verwerflich?! Es ist nicht verboten.

Zu 4) Zweimal pro Tag ist nach aktuellem Recht seit 1983 erlaubt. Aber ich denke, das wissen auch genügend superfromme Gläubige nicht, die so oft gehen, wie sie halt können... das hat nicht nur was mit Modernismus zu tun...
Zu 5) Auch das ist doch im Novus Ordo durchaus so üblich und meines Wissens auch erlaubt?! Kommunionhelfer dürfen ja sogar eigenständig eine Aussetzung des Allerheiligsten machen. Aktuelles Recht ist halt aktuelles Recht. Ob das nun besonders sinnvoll und dem Glauben förderlich ist oder nicht. Es ist zunächst einmal zu akzeptieren. Aufregen kann man sich über die wirklichen Missbräuche.
Und das ist natürlich die heutige Kommunionhelferpraxis außerhalb von "Notlagen" durchaus, aber das hat eigentlich nichts mit der HK-/MK-Problematik zu tun.
Aber indem man sich über solche Dinge aufregt, überzeugt man sicherlich auch keinen vom Sinn der Mundkommunion...
