Kurze Fragen - kurze Antworten IV
- Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Mmmh.
Und warum bin nur ich immer da, wo nicht gepredigt wird?
Und, nein, ich hab die Predigt nicht verschlafen...
Und warum bin nur ich immer da, wo nicht gepredigt wird?
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Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
- cantus planus
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Vielleicht kannte dich der Zelebrant, und meinte, dass eine Predigt auch nicht mehr helfen würde...?
*husch in Deckung, bis Neujahr mindestens*
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Der, jeweils dort wo ich in der Messe (NO) war, zelebrierende Pater (heute SJM, gestern OFM) hat heute sogar wesentlich länger als gestern gepredigt! Viel länger!
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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- Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Fein, fein, ich wollte es ja nur wissen... das hab ich jetzt davon...
Wahrscheinlich hab ich irgendein imaginäres Schild über meinem Kopf stehen, "bitte heute nicht predigen" oder so... dabei würde ich gerne mal eine Predigt am Stephanustag hören, seufz...
Wahrscheinlich hab ich irgendein imaginäres Schild über meinem Kopf stehen, "bitte heute nicht predigen" oder so... dabei würde ich gerne mal eine Predigt am Stephanustag hören, seufz...
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Als ich gegen 10.00 Uhr von der Messe heimkam, hatte ich nochmal kurz in KTV reingeschaut. In Wigratzbad wurde auch gepredigt!
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Heute im Altenheim wurde gepredigt, und letztes Jahr auf Vertretung in einem nahe gelegenen Dorf wurde auch gepredigt.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Gehört es zur Sonntagspflicht am Heiligen Abend die Christmette zu besuchen ? Oder vorher eine Messe an diesem Tag ?
Ich habe jetzt auch gelesen, daß der 2.Weihnachtstag und der 2. Pfingsttag nicht zur " Sonntagspflicht" gehören.
Ich dachte immer, die gehören auch dazu....
Weiß jemand was genaues ?
Ich habe jetzt auch gelesen, daß der 2.Weihnachtstag und der 2. Pfingsttag nicht zur " Sonntagspflicht" gehören.
Ich dachte immer, die gehören auch dazu....
Weiß jemand was genaues ?
- lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Der 24. Dezember ist kein gebotener Feiertag.
Übersicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebotener_Feiertag
Details: http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/ ... _23_15.pdf
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»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Aber Heiligabend ist der Vorabend zum Hochfest der Geburt des Herrn, oder?
Theoretisch erfüllt man doch mit dem Besuch der Christmette seine Pflicht am 25. Dezember an einer Messe teilzunehmen, richtig?
Theoretisch erfüllt man doch mit dem Besuch der Christmette seine Pflicht am 25. Dezember an einer Messe teilzunehmen, richtig?
Si Deus nobiscum, quis contra nos?
- Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Überhaupt kein Feiertag.lifestylekatholik hat geschrieben:Der 24. Dezember ist kein gebotener Feiertag.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
- Robert Ketelhohn
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Natürlich. Nicht bloß theoretisch.Seraphina hat geschrieben:Aber Heiligabend ist der Vorabend zum Hochfest der Geburt des Herrn, oder?
Theoretisch erfüllt man doch mit dem Besuch der Christmette seine Pflicht am 25. Dezember an einer Messe teilzunehmen, richtig?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Heute war ich unterwegs und hatte deshalb (und weil ich nicht lange nach einer ordentlichen Hl. Messe suchen wollte) die Hl. Messe bei der Piusbruderschaft besucht. Da hat es eine Predigt gegeben, eine der besten, die ich jemals gehört hatte.
Gruß, ad_hoc
Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Robert Ketelhohn hat Recht, wie im Prinzip nahezu immer.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Natürlich. Nicht bloß theoretisch.Seraphina hat geschrieben:Aber Heiligabend ist der Vorabend zum Hochfest der Geburt des Herrn, oder?
Theoretisch erfüllt man doch mit dem Besuch der Christmette seine Pflicht am 25. Dezember an einer Messe teilzunehmen, richtig?
Aber ich ging, als die Christmette noch um 24.00 h angesetzt war, trotzdem am Morgen des 1. Weihnachtsfeiertages in die Kirche; und nun, da die Christmette bereits um 22.00 h beginnt, erst recht; auch deshalb, weil ich denke, dass es so richtig ist.
Gruß, ad_hoc
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das meinte ich mit theoretisch, das Wort Pflicht widerstrebt mir gerade Weihnachten besonders, für mich war es eine große Freude sowohl die Christmette, als auch die Messe am nächsten Tag besuchen zu dürfen.
Es ist doch eine Gnade, die Möglichkeit zu haben und kann nicht als "lästige Pflicht" in dem Sinne gesehen werden.
Aber ich fragte ja nach der offiziellen Regelung, nicht nach persönlichem Empfinden, was gut und sinnvoll oder auch schön ist.
Aber ich muss dir absolut zustimmen: Es hat ein Gefühl von richtig, beide Messen zu besuchen.
Es ist doch eine Gnade, die Möglichkeit zu haben und kann nicht als "lästige Pflicht" in dem Sinne gesehen werden.
Aber ich fragte ja nach der offiziellen Regelung, nicht nach persönlichem Empfinden, was gut und sinnvoll oder auch schön ist.
Aber ich muss dir absolut zustimmen: Es hat ein Gefühl von richtig, beide Messen zu besuchen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Hier bei uns gab es auch eine Predigt. Obgleich ich da nicht so viel Wert drauf lege...Melody hat geschrieben:Vor 8 Jahren als Neukatholik hab ich mich gewundert, dass der zweite Weihnachtstag so ein ganz "normaler" Tag ist, an dem es keine Predigt gibt. Inzwischen denke ich, das ist Standard.
Oder gibt es irgendwen, der irgendwo schon mal eine Predigt am 2. Weihnachtstag gehört hat?! Ich bin einfach neugierig, sorry...
Also ich hab es bislang weder im NOM, noch bei Pius oder Petrus erlebt... aber eigentlich wundert es mich immer noch, denn in den Gesamtrahmen würde doch eine Predigt prima passen. Ist das echt nirgendwo üblich?!
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Der 2. Weihnachtstag und Pfingstmontag sind hier in Deutschland gebotene Feiertage, da bist du also verpflichtet in die Kirche zu gehen.Theresita hat geschrieben:Gehört es zur Sonntagspflicht am Heiligen Abend die Christmette zu besuchen ? Oder vorher eine Messe an diesem Tag ?
Ich habe jetzt auch gelesen, daß der 2.Weihnachtstag und der 2. Pfingsttag nicht zur " Sonntagspflicht" gehören.
Ich dachte immer, die gehören auch dazu....
Weiß jemand was genaues ?
An Weihnachten musst du eine Messe besuchen. Ob das die Christmette, das Hochamt oder die Hirtenmesse ist, bleibt dir überlassen.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Korrekt. Siehe hier: http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/ ... _23_15.pdfHeGe hat geschrieben: Der 2. Weihnachtstag und Pfingstmontag sind hier in Deutschland gebotene Feiertage, da bist du also verpflichtet in die Kirche zu gehen.
und im CIC
Can. 1246 — § 1. Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten. Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen.
§ 2. Die Bischofskonferenz kann jedoch, nach vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.
Can. 1247 — Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
§ 2. Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das habe ich mich aber vor ein paar Tagen schon gefragt, warum manche Feiertage, so wie der 6. Januar (Erscheinung des Herrn), nicht in allen Diözesen gebotene Feiertage sind...was macht es denn für einen Unterscheid ob ich in Köln oder in München wohne?
Das kommt mir doch ein wenig merkwürdig vor, warum ich in München verpflichtet wäre, am 6. Januar eine Messe zu besuchen, aber in Köln nicht...
Weiß einer eine Antwort darauf?
lg Seraphina
Das kommt mir doch ein wenig merkwürdig vor, warum ich in München verpflichtet wäre, am 6. Januar eine Messe zu besuchen, aber in Köln nicht...
Weiß einer eine Antwort darauf?
lg Seraphina
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Ein Kriterium ist, ob der entsprechende Tag auch ein staatlicher Feiertag ist. Das trifft auf das Hochfest der Erscheinung des Herrn in Bayern zu; hier bei uns sind zwar i.d.R. noch Schulferien, aber der 6.1. ist in NRW kein Feiertag.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Gut, aber das trifft ja nicht überall zu, der 6. Januar ist ja schließlich nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachen-Anhalt gesetzlicher Feiertag...
In Berlin zum Beispiel ist es aber trotzdem ein gebotener Feiertag...
In Berlin zum Beispiel ist es aber trotzdem ein gebotener Feiertag...
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Auch wenn es nicht überall zutrifft, scheint es ein Kriterium zu sein: Allerheiligen ist nur im rheinland- pfälzischen Teil des Bistums Limburg gebotener Feiertag, nicht im hessischen Teil. In Rheinland-Pfalz ist Allerheiligen ein staatlicher Feiertag, in Hessen nicht.
Dort, wo ein gebotener Feiertag nicht zugleich staatlicher Feiertag ist, ist auch der zweite Teil von Can. 1247 CIC schwerer zu erfüllen:
Dort, wo ein gebotener Feiertag nicht zugleich staatlicher Feiertag ist, ist auch der zweite Teil von Can. 1247 CIC schwerer zu erfüllen:
Can. 1247 — Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Stimmt, das ist durchaus schwer, wenn kein gesetzlicher Feiertag ist...
...nehmen wir die Antwort mal so hin
Danke =)
...nehmen wir die Antwort mal so hin
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
(Noch zu Melodys Frage: Am Stephanstag habe ich bisher in etwa genauso oft eine Predigt gehört, wie dies
nicht der Fall war.)
Wenn ich so die Predigten durchgehe, die ich in den letzten Monaten gehört habe – wobei ich eine Kirche, in
der es sich anders verhält, übergehe –, mache ich mir Gedanken, was denn „christliches Predigen“ bedeutet:
- Im weiteren Sinne handelt es sich wohl um eine Predigt, die mit dem christlichen Glauben und Weltbild über-
einstimmt. In diesem Sinne waren alle diese Predigten, soweit für mich erkennbar, christlich, auch wenn man
natürlich immer wieder von entgegenstehenden Beispielen liest.
- In einem engeren Sinne ist es eine Predigt, die sich insbesondere auf Christus bezieht; das sollte freilich in
der Kirche Christi gang und gäbe sein, und auch das ist es in den Kirchen, von denen ich schreibe. Einiger-
maßen.
- Es scheint mir notwendig, – drittens – von Predigten, die sich auf die Verkündigung durch Christus ohne Bin-
dung an seine Person beziehen, solche zu unterscheiden, die diese Verbindung aufzeigen oder die unmittelbar
die Person Christi zum Gegenstand haben. Hier sieht’s dann eher düster aus.
nicht der Fall war.)
Wenn ich so die Predigten durchgehe, die ich in den letzten Monaten gehört habe – wobei ich eine Kirche, in
der es sich anders verhält, übergehe –, mache ich mir Gedanken, was denn „christliches Predigen“ bedeutet:
- Im weiteren Sinne handelt es sich wohl um eine Predigt, die mit dem christlichen Glauben und Weltbild über-
einstimmt. In diesem Sinne waren alle diese Predigten, soweit für mich erkennbar, christlich, auch wenn man
natürlich immer wieder von entgegenstehenden Beispielen liest.
- In einem engeren Sinne ist es eine Predigt, die sich insbesondere auf Christus bezieht; das sollte freilich in
der Kirche Christi gang und gäbe sein, und auch das ist es in den Kirchen, von denen ich schreibe. Einiger-
maßen.
- Es scheint mir notwendig, – drittens – von Predigten, die sich auf die Verkündigung durch Christus ohne Bin-
dung an seine Person beziehen, solche zu unterscheiden, die diese Verbindung aufzeigen oder die unmittelbar
die Person Christi zum Gegenstand haben. Hier sieht’s dann eher düster aus.
Domum superborum demolietur Dominus.
- lifestylekatholik
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Weil der Bischof der Herr der jeweiligen Kirche ist und das für seine Kirche festlegt. Wenn du in München lebst, gehörst du zur Kirche von Freising und bist – um es mal überdeutlich zu sagen – Untertan des Bischofs von Freising. Lebst du in Köln, bist du dem Bischof von Köln untertan.Seraphina hat geschrieben:Das habe ich mich aber vor ein paar Tagen schon gefragt, warum manche Feiertage, so wie der 6. Januar (Erscheinung des Herrn), nicht in allen Diözesen gebotene Feiertage sind...was macht es denn für einen Unterscheid ob ich in Köln oder in München wohne?
Das kommt mir doch ein wenig merkwürdig vor, warum ich in München verpflichtet wäre, am 6. Januar eine Messe zu besuchen, aber in Köln nicht...
Weiß einer eine Antwort darauf?
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
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- Melody
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Doch, natürlich. In Berlin ist z. B. das Fest der hl. Hedwig viel wichtiger als hier im Bistum Hildesheim. Dafür spielen hier der hl. Godehard und der hl. Bernward eine Hauptrolle, die ich kaum kannte, bevor ich hierher zog. Die Kapelle, in der ich regelmäßig zur Messe gehe, ist dem großartigen hl. Ansgar, dem Apostel des Nordens, geweiht. Natürlich ist bei uns also der 3. Februar ein richtiges Fest, während er bei dir wahrscheinlich völlig unwichtig ist.Seraphina hat geschrieben:Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
Nee, wieso? Fronleichnam ist in Berlin gebotener Feiertag, trotzdem musste man da immer arbeiten. Wennde nich kannst, kannste eben nicht.Melody hat geschrieben:Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Gut, das macht durchaus Sinnlifestylekatholik hat geschrieben:Doch, natürlich. In Berlin ist z. B. das Fest der hl. Hedwig viel wichtiger als hier im Bistum Hildesheim. Dafür spielen hier der hl. Godehard und der hl. Bernward eine Hauptrolle, die ich kaum kannte, bevor ich hierher zog. Die Kapelle, in der ich regelmäßig zur Messe gehe, ist dem großartigen hl. Ansgar, dem Apostel des Nordens, geweiht. Natürlich ist bei uns also der 3. Februar ein richtiges Fest, während er bei dir wahrscheinlich völlig unwichtig ist.Seraphina hat geschrieben:Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
Nee, wieso? Fronleichnam ist in Berlin gebotener Feiertag, trotzdem musste man da immer arbeiten. Wennde nich kannst, kannste eben nicht.Melody hat geschrieben:Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
Aber um beim 6. Januar zu bleiben, dem Hochfest der Erscheinung des Herrn, das kann ja nicht regional abhängig mehr oder weniger wichtiger sein und trotzdem ist es nicht in allen Diözesen gebotener Feiertag. Bei uns zum Beispiel nicht. Auch kein gesetzlicher. in Berlin ist es schon gebotener Feiertag, aber genauso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie bei uns...
lg Seraphina
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Also in Köln ist es allein schon wegen der Reliquien der Hll. Drei Könige vernünftig, wenn Epiphanie ein gebotener Feiertag ist. Bei den anderen Diözesen weiß ich es nicht, hier in Paderborn ist es jedenfalls keiner.Seraphina hat geschrieben:Gut, das macht durchaus Sinnlifestylekatholik hat geschrieben:Doch, natürlich. In Berlin ist z. B. das Fest der hl. Hedwig viel wichtiger als hier im Bistum Hildesheim. Dafür spielen hier der hl. Godehard und der hl. Bernward eine Hauptrolle, die ich kaum kannte, bevor ich hierher zog. Die Kapelle, in der ich regelmäßig zur Messe gehe, ist dem großartigen hl. Ansgar, dem Apostel des Nordens, geweiht. Natürlich ist bei uns also der 3. Februar ein richtiges Fest, während er bei dir wahrscheinlich völlig unwichtig ist.Seraphina hat geschrieben:Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
Nee, wieso? Fronleichnam ist in Berlin gebotener Feiertag, trotzdem musste man da immer arbeiten. Wennde nich kannst, kannste eben nicht.Melody hat geschrieben:Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
Aber um beim 6. Januar zu bleiben, dem Hochfest der Erscheinung des Herrn, das kann ja nicht regional abhängig mehr oder weniger wichtiger sein und trotzdem ist es nicht in allen Diözesen gebotener Feiertag. Bei uns zum Beispiel nicht. Auch kein gesetzlicher. in Berlin ist es schon gebotener Feiertag, aber genauso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie bei uns...
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Berlin hat ja auch keine christliche Regierung. Wieso sollten wir uns nach den Heiden ihren komischen arbeitsfreien Tagen richten?Seraphina hat geschrieben:Hochfest der Erscheinung des Herrn […] in Berlin ist es schon gebotener Feiertag, aber genauso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie bei uns …
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Eben. Es ist aber im Erzbistum Köln kein gebotener Feiertag.Protasius hat geschrieben:Also in Köln ist es allein schon wegen der Reliquien der Hll. Drei Könige vernünftig, wenn Epiphanie ein gebotener Feiertag ist. Bei den anderen Diözesen weiß ich es nicht, hier in Paderborn ist es jedenfalls keiner.
lifestylekatholik hat geschrieben:Berlin hat ja auch keine christliche Regierung. Wieso sollten wir uns nach den Heiden ihren komischen arbeitsfreien Tagen richten?
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Re: Kurze Fragen - kurze Antworten IV
Tscha. Schade. Dabei fand ich die Erklärung richtig gut.Seraphina hat geschrieben:Es ist aber im Erzbistum Köln kein gebotener Feiertag.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«