Und warum bin nur ich immer da, wo nicht gepredigt wird?
Und, nein, ich hab die Predigt nicht verschlafen...
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Überhaupt kein Feiertag.lifestylekatholik hat geschrieben:Der 24. Dezember ist kein gebotener Feiertag.
Natürlich. Nicht bloß theoretisch.Seraphina hat geschrieben:Aber Heiligabend ist der Vorabend zum Hochfest der Geburt des Herrn, oder?
Theoretisch erfüllt man doch mit dem Besuch der Christmette seine Pflicht am 25. Dezember an einer Messe teilzunehmen, richtig?
Robert Ketelhohn hat Recht, wie im Prinzip nahezu immer.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Natürlich. Nicht bloß theoretisch.Seraphina hat geschrieben:Aber Heiligabend ist der Vorabend zum Hochfest der Geburt des Herrn, oder?
Theoretisch erfüllt man doch mit dem Besuch der Christmette seine Pflicht am 25. Dezember an einer Messe teilzunehmen, richtig?
Hier bei uns gab es auch eine Predigt. Obgleich ich da nicht so viel Wert drauf lege...Melody hat geschrieben:Vor 8 Jahren als Neukatholik hab ich mich gewundert, dass der zweite Weihnachtstag so ein ganz "normaler" Tag ist, an dem es keine Predigt gibt. Inzwischen denke ich, das ist Standard.
Oder gibt es irgendwen, der irgendwo schon mal eine Predigt am 2. Weihnachtstag gehört hat?! Ich bin einfach neugierig, sorry...
Also ich hab es bislang weder im NOM, noch bei Pius oder Petrus erlebt... aber eigentlich wundert es mich immer noch, denn in den Gesamtrahmen würde doch eine Predigt prima passen. Ist das echt nirgendwo üblich?!
Der 2. Weihnachtstag und Pfingstmontag sind hier in Deutschland gebotene Feiertage, da bist du also verpflichtet in die Kirche zu gehen.Theresita hat geschrieben:Gehört es zur Sonntagspflicht am Heiligen Abend die Christmette zu besuchen ? Oder vorher eine Messe an diesem Tag ?
Ich habe jetzt auch gelesen, daß der 2.Weihnachtstag und der 2. Pfingsttag nicht zur " Sonntagspflicht" gehören.
Ich dachte immer, die gehören auch dazu....
Weiß jemand was genaues ?
Korrekt. Siehe hier: http://www.drs.de/fileadmin/Rechtsdoku/ ... _23_15.pdfHeGe hat geschrieben: Der 2. Weihnachtstag und Pfingstmontag sind hier in Deutschland gebotene Feiertage, da bist du also verpflichtet in die Kirche zu gehen.
Can. 1246 — § 1. Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten. Ebenso müssen gehalten werden die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Joseph, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen.
§ 2. Die Bischofskonferenz kann jedoch, nach vorheriger Genehmigung des Apostolischen Stuhles, einige der gebotenen Feiertage aufheben oder auf einen Sonntag verlegen.
Can. 1247 — Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.
Can. 1248 — § 1. Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.
§ 2. Wenn wegen Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist, wird sehr empfohlen, daß die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen, wenn ein solcher in der Pfarrkirche oder an einem anderen heiligen Ort gemäß den Vorschriften des Diözesanbischofs gefeiert wird, oder daß sie sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen widmen.
Can. 1247 — Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.
Weil der Bischof der Herr der jeweiligen Kirche ist und das für seine Kirche festlegt. Wenn du in München lebst, gehörst du zur Kirche von Freising und bist – um es mal überdeutlich zu sagen – Untertan des Bischofs von Freising. Lebst du in Köln, bist du dem Bischof von Köln untertan.Seraphina hat geschrieben:Das habe ich mich aber vor ein paar Tagen schon gefragt, warum manche Feiertage, so wie der 6. Januar (Erscheinung des Herrn), nicht in allen Diözesen gebotene Feiertage sind...was macht es denn für einen Unterscheid ob ich in Köln oder in München wohne?
Das kommt mir doch ein wenig merkwürdig vor, warum ich in München verpflichtet wäre, am 6. Januar eine Messe zu besuchen, aber in Köln nicht...
Weiß einer eine Antwort darauf?
Doch, natürlich. In Berlin ist z. B. das Fest der hl. Hedwig viel wichtiger als hier im Bistum Hildesheim. Dafür spielen hier der hl. Godehard und der hl. Bernward eine Hauptrolle, die ich kaum kannte, bevor ich hierher zog. Die Kapelle, in der ich regelmäßig zur Messe gehe, ist dem großartigen hl. Ansgar, dem Apostel des Nordens, geweiht. Natürlich ist bei uns also der 3. Februar ein richtiges Fest, während er bei dir wahrscheinlich völlig unwichtig ist.Seraphina hat geschrieben:Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
Nee, wieso? Fronleichnam ist in Berlin gebotener Feiertag, trotzdem musste man da immer arbeiten. Wennde nich kannst, kannste eben nicht.Melody hat geschrieben:Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
Gut, das macht durchaus Sinnlifestylekatholik hat geschrieben:Doch, natürlich. In Berlin ist z. B. das Fest der hl. Hedwig viel wichtiger als hier im Bistum Hildesheim. Dafür spielen hier der hl. Godehard und der hl. Bernward eine Hauptrolle, die ich kaum kannte, bevor ich hierher zog. Die Kapelle, in der ich regelmäßig zur Messe gehe, ist dem großartigen hl. Ansgar, dem Apostel des Nordens, geweiht. Natürlich ist bei uns also der 3. Februar ein richtiges Fest, während er bei dir wahrscheinlich völlig unwichtig ist.Seraphina hat geschrieben:Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
Nee, wieso? Fronleichnam ist in Berlin gebotener Feiertag, trotzdem musste man da immer arbeiten. Wennde nich kannst, kannste eben nicht.Melody hat geschrieben:Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
Also in Köln ist es allein schon wegen der Reliquien der Hll. Drei Könige vernünftig, wenn Epiphanie ein gebotener Feiertag ist. Bei den anderen Diözesen weiß ich es nicht, hier in Paderborn ist es jedenfalls keiner.Seraphina hat geschrieben:Gut, das macht durchaus Sinnlifestylekatholik hat geschrieben:Doch, natürlich. In Berlin ist z. B. das Fest der hl. Hedwig viel wichtiger als hier im Bistum Hildesheim. Dafür spielen hier der hl. Godehard und der hl. Bernward eine Hauptrolle, die ich kaum kannte, bevor ich hierher zog. Die Kapelle, in der ich regelmäßig zur Messe gehe, ist dem großartigen hl. Ansgar, dem Apostel des Nordens, geweiht. Natürlich ist bei uns also der 3. Februar ein richtiges Fest, während er bei dir wahrscheinlich völlig unwichtig ist.Seraphina hat geschrieben:Das ist mir schon klar, dass das der zuständige Bischof regelt...aber wir glauben doch trotzdem in allen Bistümern das gleiche und wenn ich jetzt nach Bayern ziehe ist doch nicht plötzlich ein Feiertag wichtiger als vorher...
Nee, wieso? Fronleichnam ist in Berlin gebotener Feiertag, trotzdem musste man da immer arbeiten. Wennde nich kannst, kannste eben nicht.Melody hat geschrieben:Wenn man im Berufsleben steht, kann man aber, je nachdem, wo man wohnt, nicht so einfach an einem Arbeitstag eine Hl. Messe besuchen. Dies als "Pflicht" aufzuerlegen, wäre insofern ein mehr oder minder großes Problem.
Aber um beim 6. Januar zu bleiben, dem Hochfest der Erscheinung des Herrn, das kann ja nicht regional abhängig mehr oder weniger wichtiger sein und trotzdem ist es nicht in allen Diözesen gebotener Feiertag. Bei uns zum Beispiel nicht. Auch kein gesetzlicher. in Berlin ist es schon gebotener Feiertag, aber genauso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie bei uns...
lg Seraphina
Berlin hat ja auch keine christliche Regierung. Wieso sollten wir uns nach den Heiden ihren komischen arbeitsfreien Tagen richten?Seraphina hat geschrieben:Hochfest der Erscheinung des Herrn […] in Berlin ist es schon gebotener Feiertag, aber genauso wenig gesetzlich vorgeschrieben wie bei uns …
Eben. Es ist aber im Erzbistum Köln kein gebotener Feiertag.Protasius hat geschrieben:Also in Köln ist es allein schon wegen der Reliquien der Hll. Drei Könige vernünftig, wenn Epiphanie ein gebotener Feiertag ist. Bei den anderen Diözesen weiß ich es nicht, hier in Paderborn ist es jedenfalls keiner.
lifestylekatholik hat geschrieben:Berlin hat ja auch keine christliche Regierung. Wieso sollten wir uns nach den Heiden ihren komischen arbeitsfreien Tagen richten?![]()
Tscha.Seraphina hat geschrieben:Es ist aber im Erzbistum Köln kein gebotener Feiertag.