Es gibt kirchenrechtlich gesehen kein "Mitglied der Kirche in Deutschland" oder im "Mitglied der Kirche im Heimatland". Man ist in der Kirche oder nicht und untersteht dem Bischof, in dessen Territorium man wohnt. Die Frage, ob man Mitglied einer Vereinigung im Ausland werden kann, kenne ich beruflich aus dem Vereinsrecht, wo wir auch schon mal Anfragende aus Österreich haben, die Mitglied eines deutschen Vereins werden wollen. Ich wollte den Begriff "Verein" im Hinblick auf das Unterforum eigentlich vermeiden, damit sich hier nicht gleich wieder jemand abgewertet fühlt, aber mich hat die Frage einfach sehr daran erinnert. Das protestantische Gemeindeprinzip unterscheidet sich auch sehr von der von dir genannten Situation, da die Frage, wo ich meine Sakramente erhalte, bei uns im Normalfall wenig mit der Zugehörigkeit zur Heimatpfarrei zu tun hat. Ich glaube, nur bei der Eheschließung soll man im Normalfall seine Heimatpfarrei nutzen.Lutheraner hat geschrieben:Inwiefern? Ich kenne Katholiken, die nach Deutschland zugezogen sind, hier aus Sparsamkeitsgründen aus der RKK ausgetreten sind und sich weiterhin als Mitglieder der Katholischen Kirche in ihren Heimatländern betrachten, dort die Kinder taufen lassen, etc.HeGe hat geschrieben:Ich finde es fast schon lehrbuchwürdig schön, wie die eingangs gestellte Frage das unterschiedliche Kirchenverständnis demonstriert.
Das ist eigentlich dasselbe Kirchenverständnis.
Aufgrund des deutschen Kirchensteuerrechts gibt es in staatskirchenrechtlicher Hinsicht natürlich eine kleine Ausnahme, aber ich habe Melanchthons Frage so aufgefasst, dass es ihm nicht nur um die Zahlstelle für seine Kirchensteuer geht.