Mitglied werden aus dem Ausland

Rund um Anglikanertum, Protestantismus und Freikirchenwesen.
HeGe
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Re: Mitglied werden aus dem Ausland

Beitrag von HeGe »

Lutheraner hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Ich finde es fast schon lehrbuchwürdig schön, wie die eingangs gestellte Frage das unterschiedliche Kirchenverständnis demonstriert. :)
Inwiefern? Ich kenne Katholiken, die nach Deutschland zugezogen sind, hier aus Sparsamkeitsgründen aus der RKK ausgetreten sind und sich weiterhin als Mitglieder der Katholischen Kirche in ihren Heimatländern betrachten, dort die Kinder taufen lassen, etc.
Das ist eigentlich dasselbe Kirchenverständnis.
Es gibt kirchenrechtlich gesehen kein "Mitglied der Kirche in Deutschland" oder im "Mitglied der Kirche im Heimatland". Man ist in der Kirche oder nicht und untersteht dem Bischof, in dessen Territorium man wohnt. Die Frage, ob man Mitglied einer Vereinigung im Ausland werden kann, kenne ich beruflich aus dem Vereinsrecht, wo wir auch schon mal Anfragende aus Österreich haben, die Mitglied eines deutschen Vereins werden wollen. Ich wollte den Begriff "Verein" im Hinblick auf das Unterforum eigentlich vermeiden, damit sich hier nicht gleich wieder jemand abgewertet fühlt, aber mich hat die Frage einfach sehr daran erinnert. ;) Das protestantische Gemeindeprinzip unterscheidet sich auch sehr von der von dir genannten Situation, da die Frage, wo ich meine Sakramente erhalte, bei uns im Normalfall wenig mit der Zugehörigkeit zur Heimatpfarrei zu tun hat. Ich glaube, nur bei der Eheschließung soll man im Normalfall seine Heimatpfarrei nutzen.

Aufgrund des deutschen Kirchensteuerrechts gibt es in staatskirchenrechtlicher Hinsicht natürlich eine kleine Ausnahme, aber ich habe Melanchthons Frage so aufgefasst, dass es ihm nicht nur um die Zahlstelle für seine Kirchensteuer geht.
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taddeo
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Re: Mitglied werden aus dem Ausland

Beitrag von taddeo »

HeGe hat geschrieben:...da die Frage, wo ich meine Sakramente erhalte, bei uns im Normalfall wenig mit der Zugehörigkeit zur Heimatpfarrei zu tun hat. Ich glaube, nur bei der Eheschließung soll man im Normalfall seine Heimatpfarrei nutzen.
Taufe und Firmung sind zunächst der eigenen Wohnpfarrei vorbehalten (mit Erlaubnis des Pfarrers aber jederzeit anderswo möglich), bei Eheschließung gibt es schon mindestens zwei mögliche Pfarreien zur freien Auswahl (die jedes Ehepartners), eventuell bis zu fünf, sechs gleichberechtigte.

Pilgerer
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Re: Mitglied werden aus dem Ausland

Beitrag von Pilgerer »

HeGe hat geschrieben:Man ist in der Kirche oder nicht und untersteht dem Bischof, in dessen Territorium man wohnt. Die Frage, ob man Mitglied einer Vereinigung im Ausland werden kann, kenne ich beruflich aus dem Vereinsrecht, wo wir auch schon mal Anfragende aus Österreich haben, die Mitglied eines deutschen Vereins werden wollen.
Bei den Gemeinden, die der EA nahestehen, ist es teilweise etwas katholischer: zwar ist die einzelne Gemeinde als Verein organisiert, grundsätzlich wird aber jede bekennende christliche Gemeinde - egal wo auf der Welt - als gültig angesehen.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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Lutheraner
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Re: Mitglied werden aus dem Ausland

Beitrag von Lutheraner »

HeGe hat geschrieben:
Lutheraner hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Ich finde es fast schon lehrbuchwürdig schön, wie die eingangs gestellte Frage das unterschiedliche Kirchenverständnis demonstriert. :)
Inwiefern? Ich kenne Katholiken, die nach Deutschland zugezogen sind, hier aus Sparsamkeitsgründen aus der RKK ausgetreten sind und sich weiterhin als Mitglieder der Katholischen Kirche in ihren Heimatländern betrachten, dort die Kinder taufen lassen, etc.
Das ist eigentlich dasselbe Kirchenverständnis.
Es gibt kirchenrechtlich gesehen kein "Mitglied der Kirche in Deutschland" oder im "Mitglied der Kirche im Heimatland".
Das mag schon sein, aber viele Katholiken sehen das anders.
HeGe hat geschrieben: Man ist in der Kirche oder nicht und untersteht dem Bischof, in dessen Territorium man wohnt. Die Frage, ob man Mitglied einer Vereinigung im Ausland werden kann, kenne ich beruflich aus dem Vereinsrecht, wo wir auch schon mal Anfragende aus Österreich haben, die Mitglied eines deutschen Vereins werden wollen.
Es gibt ja bei euch Auslandskirchen, z.B. die ganzen Niederlassungen der unierten Kirchen in Deutschland. Bei den evangelischen Kirchen ist das nicht üblich.
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

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Protasius
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Re: Mitglied werden aus dem Ausland

Beitrag von Protasius »

Lutheraner hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben: Man ist in der Kirche oder nicht und untersteht dem Bischof, in dessen Territorium man wohnt. Die Frage, ob man Mitglied einer Vereinigung im Ausland werden kann, kenne ich beruflich aus dem Vereinsrecht, wo wir auch schon mal Anfragende aus Österreich haben, die Mitglied eines deutschen Vereins werden wollen.
Es gibt ja bei euch Auslandskirchen, z.B. die ganzen Niederlassungen der unierten Kirchen in Deutschland. Bei den evangelischen Kirchen ist das nicht üblich.
Das liegt daran, daß wir neben dem lateinischen Ritus auch den byzantinischen Ritus haben.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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